Kleingewerbe -> bei jedem Auftrag einen Kaufvertrag machen?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

The_Unknown

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
14.05.2006
Beiträge
1.567
Hallo,

ich entwickle ab und an als Kleinunternehmer im Nebenerwerb Software für kleine Vereine oder Unternehmen. Dabei mache ich mit den Leuten immer einen Kaufvertrag (sind ca. 4 Seiten), auch mit Leuten, mit denen ich schon einmal Geschäfts gemacht habe.

Da ich mich zugegebenermaßen mit Buchhalterei nicht allzu gut auskenne (ja, ich weiß... ;)), meine Frage an die Gewerbetreibenden bzw. Freelancer unter euch:

Wie händelt man sowas normalerweise? Macht ihr auch für jeden Kleinkram einen ausgewachsenen Kaufvertrag, den ihr euch vorab unterschreiben lasst bevor ihr loslegt? Oder schreibt ihr einfach eine Rechnung am Ende?

Danke im Voraus!

Ciao The_Unknown
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Auftragsbestätigung und Rechnung am Ende reicht

Gesendet von meinem SM-G965F mit Tapatalk
 
OK, das dachte ich mir fast. Zumindest bei Bestandskunden. Aber wäre es bei neuen Kunden nicht besser, doch einen "richtigen" Kaufvertrag zu machen (mit Klauseln bei Nichtzahlung usw.)? Was passiert bspw., wenn ein Auftrag per E-Mail oder telefonisch erteilt wird, ich die Software baue und übermittle, dann aber nicht gezahlt wird, nachdem ich die Rechnung gesendet habe? Sind das dann die gleichen Bedingungen, wie, wenn ich einen Kaufvertrag gemacht hätte?
 
Hängt mMn stark davon ab wie individuell / erklärungsbedürftig das Produkt ist. Wir machen Angebot - Bestätigung -Rechnung in Verbindung mit AGB. Da geht es aber um recht gut beschriebene und genormte Produkte. Ich kann jetzt nicht einschätzen, wie exakt man den Leistungsumfang bei Softwareentwicklung definieren sollte. Könnte mir aber vorstellen, dass es ab einem gewissen Umfang schon Sinn machen könnte, das vorher genauer schriftlich fest zu halten.

Nachtrag: Zu Fälligkeiten und was bei ignorieren des Zahlungsziels passiert, regelt das BGB ja schon das meiste. Da würd ich nur drauf achten, auf der Rechnung direkt das Zahlungsziel mit Datum zu definieren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Also was genau verkauft wird, wird in jedem Fall festgehalten.

Aber ist denn im Falle eines Gerichtsprozesses eine E-Mail vom Kunden, in dem gesagt wird, dass ich anfangen kann und der Auftrag erteilt ist, ohne Unterschrift gültig? Der Hauptunterschied besteht in meinen Augen darin, dass ich bei einem Kaufvertrag eine Unterschrift habe und ich das Ding postalisch bekomme.
 
Da würde sich die Frage abstellen, ob es zum Abschluss eines Kaufvertrages der Schriftform bedarf. Ich behaupte mal nein. Ich behaupte aber auch, dass es da bestimmt noch den einen oder anderen Fallsstrick gibt. Wiederrufsbelehrung usw. sind zwar vor allem im B2C Bereich relevant, ich kann jetzt aber spontan nicht ausschließen dass es da noch was gibt.

Im Falle eines Prozesses würde vermutlich erstmal geschaut werden, ob denn etwas existiert, was den Willen des Kunden zum Ausdruck bringt, dass du mit der Arbeit anfangen kannst. Das kann nach meinem Verständnis durchaus eine Mail sein. Oder ein Anruf. Oder sogar eine Whatsapp-Nachricht. Optimalerweise hast du dann noch eine Auftragsbestätigung zurückgeschickt, aber wirklich nötig ist das nicht.
 
Bei uns läuft das so, Umfang der Arbeit wird beim Pre Sales besprochen.
Dann gibt es ein Angebot über x Stunden für Projekt "Software XYZ" mit dem Satz drunter das nur die tatsächlich angefallenen Stunden berechnet werden.
Das unterzeichnet der Kunde und schickt es per Mail oder Fax und los gehts.
Am Ende dann die Rechnung und fertig.
Bei Bedarf oder Komplexität wird aus "Software XYZ" halt ein kurzer Text der mit dem Kunden abgestimmt wird und den Umfang beschreibt.
 
Unabhängig davon, dass Rechtsberatung im Forum nicht erlaubt ist:

Ein Vertrag kommt durch eine beiderseitige Willenserklärung zustande. Verträge sind selbst mündlich bindend. Wird dann halt schwer mit dem Nachweis.
Prinzipiell reicht dir die schriftliche Erklärung eines Zeichnungsberechtigten (E-Mail) des Vereins und deine Antwort darauf "Ok, machen wir so", alternativ eine klassische Auftragsbestätigung.
 
In Osteuropa hat man es oft, dass Auftragsbestätigungen unterschrieben zurück gesandt werden müssen, auch wenn Anfrage/Angebot voraus ging, was ich ehrlich gesagt sehr sinnvoll finde. Natürlich alles per Mail, wer noch mit Post arbeitet ist selbst Schuld wenn man nicht voran kommt. AGBs sind mMn bei sowas wie der TE genannt hat überhaupt nicht notwendig. Darüber hinaus kann eine AGB praktisch alles sein also auch eine Auftragsbestätigung. Deswegen: Standardtexte bauen und bei jeder AB mit reinklatschen würde ich empfehlen. Solche Kunden sind meist nicht in der Lage zu verstehen, dass man sowas nicht per Telefon macht. Deswegen sollte man in Vorleistung gehen, auf der AB alles Nötige festhalten und sich das Ding unterschreiben lassen. Der Kunde hat dann nur den Aufwand ein Dokument einzuscannen und zurück zu senden und man selbst ist auf der sicheren Seite.
 
AGBs sind sinnvoll, wenn man was vergisst im Auftrag, Lieferbedingungen, Zahlungsziele, blabla.
 
Da Rechtsberatung hier nicht erwünscht ist, schließe ich an der Stelle.

Am besten lässt du dich von Fachleuten beraten.

*closed*
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh