Komponenten- und Durchflußprüfstand bei Nichtbeachtung der Basisspezifikationen

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buzzzer schrieb:
@radical: aber es gibt doch 1/8 gewinkelt verschraubungen.

ich hab jetzt mal ne rechtliche frage, vielleicht kann mir da einer von euch helfen. ich habe in meiner alten firma zum 15.10. gekündigt; an diesem Tag beginnt auch mein neuer Arbeitsvertrag beim neuen AG.
Nun hat mich meine alte Firma mit sofortiger Wirkung freigestellt. Ist es nun rechtlich möglich einen beim neuen AG am 04.10. anzufangen ? Oder geht das nur mit einem Aufhebungsvertrag.
Sorry für die harte kost am morgen, aber vielleicht hat ja jemand von euch ahnung davon.
Da kennt sich bestimmt phreaky aus!
 
@ buzzzer
Das gibt ein versicherungstechnisches Problem. Du mußt einen Aufhebungsvertrag abschließen, in dem die Zeit für das Ausscheiden aus der Firma exact vor dem Antritt des neuen Arbeitsplatzes definiert ist.
 
kalle1111 schrieb:
@ buzzzer
Das gibt ein versicherungstechnisches Problem. Du mußt einen Aufhebungsvertrag abschließen, in dem die Zeit für das Ausscheiden aus der Firma exact vor dem Antritt des neuen Arbeitsplatzes definiert ist.

d.h. aufhebunsvertrag zum 30.09. (oder 01.10.) und neuer ab 01.10. ?

man man son stress. das tolle ist: nun hätte ich am 01.10. zeit, muss aber erstmal sehen wie das alles weitergeht hier ...
 
buzzzer schrieb:
d.h. aufhebunsvertrag zum 30.09. (oder 01.10.) und neuer ab 01.10. ?

man man son stress. das tolle ist: nun hätte ich am 01.10. zeit, muss aber erstmal sehen wie das alles weitergeht hier ...
oh man ...
vieleicht hauts ja doch hin...
wäre cool
 
@steffel Hmmm das muss dann wohl am X2 liegen, ging das denn sonst und was hast du geändert?

@Buzzer Das ist nicht ganz so einfach und wenn man nicht alles schriftlich fixiert und absegnen lässt, kann es im Ernstfall ein paar Probleme wegen der Versicherung, Rente etc. geben. Ich würde die Zeit einfach genießen und mich über den Urlaub freuen oder ist das mit finanziellen Einbußen verbunden?
 
Bierchen schrieb:
@steffel Hmmm das muss dann wohl am X2 liegen, ging das denn sonst und was hast du geändert?

@Buzzer Das ist nicht ganz so einfach und wenn man nicht alles schriftlich fixiert und absegnen lässt, kann es im Ernstfall ein paar Probleme wegen der Versicherung, Rente etc. geben. Ich würde die Zeit einfach genießen und mich über den Urlaub freuen oder ist das mit finanziellen Einbußen verbunden?
Jo beim SD und Vinice usw. lief das auch immer
 
JO, ich arbeite beim Steuerberater.

Also prinzipiell geht es nicht so einfach. Du bist offiziell bis 15.10.05 beim alten Arbeitgeber beschäftig, d.h. Lohn bis 15.10.05 und du bist bis 15.10.05 dort sozialversichert.

Du wirst dann zum 15.10.05 sv technisch abgemeldet und beim neuen Arbeitgeber angemeldet. Daher kannst du den Beschäftigungsbeginn nicht auf den 04.10 vorverlegen.

Einzige Alternative.

Du sprichst mit deinem neuen Arbeitgeber und erklärst, das du schon zum 04.10. anfangen willst (weil freigestellt), du allerdings noch bis 15.10. beim alten AG angestellt bist.

Dann fragst du ob aufgrund der Freistellung von 04.10.-15.10. auf Aushilfsbasis (400 Euro Job) früher anfangen kannst.

1. Hast du so keine Sozialversicherungs Probleme
2. Ist das 400 Euro Verhältnis steuerfrei (und Ag zahlt pauschal die SV)
3. Haste so keinen Stress.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bierchen schrieb:
@steffel Hmmm das muss dann wohl am X2 liegen, ging das denn sonst und was hast du geändert?

@Buzzer Das ist nicht ganz so einfach und wenn man nicht alles schriftlich fixiert und absegnen lässt, kann es im Ernstfall ein paar Probleme wegen der Versicherung, Rente etc. geben. Ich würde die Zeit einfach genießen und mich über den Urlaub freuen oder ist das mit finanziellen Einbußen verbunden?


nee ist es nicht, nur die neuen wollen mich und werden auch mitbekommen das ich freigestellt wurde. und ich will da auch anfangen, habe richtig lust was neues zu starten. ausserdem sieht das dann gleich am anfang schonmal gut aus ;)

@phreaky: oder halt nen aufhebungsvertrag. den wird der alte ag ja machen, ist ja auch gut für ihn
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann mach es doch so wie phreaky sagt, rede mit deinem neuen Arbeitgeber und erkläre dem, das du jetzt schon freigestellt bist und schon anfangen könntest. So sieht er deinen guten Willen und macht vermutlich eh dann den Vorschlag, das du die Zeit lieber genießen sollst und wenn er dich unbedingt braucht, dann findet er schon eine Lösung. ;)
 
naja wenn du per aufhebungsvertrag offiziell zum 30.09.05 ausscheiden kannst und dann offiziell ab 04.10.05 beim neuen beschäftigt bist, wäre das natürlich gut.

wenn das beide arbeitsgeber kurzfristig mitmachen wäre das optimal aber is ja schon nächste woche freitag...

nachtrag: vorsicht das bei der sv ab und anmeldung nix schief läuft. bis das auffällt vergehen jahre und das dann nachzuweisen is richtiger stress.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bierchen schrieb:
Dann mach es doch so wie phreaky sagt, rede mit deinem neuen Arbeitgeber und erkläre dem, das du jetzt schon freigestellt bist und schon anfangen könntest. So sieht er deinen guten Willen und macht vermutlich eh dann den Vorschlag, das du die Zeit lieber genießen sollst und wenn er dich unbedingt braucht, dann findet er schon eine Lösung. ;)


Ich habe gerade mit dem neunen ag gesprochen. ich könnte da JETZT !! hinfahren und anfangen ;)
habe aber gesagt das ich erstmal klären möchte wie ich das am besten hinbekomme. Ferner habe ich auch gesagt das ich gern am 01.10. anfangen möchte, dafür aber nen neuen vertrag brauche um dann den aufhebungsvertrag mit dem altem ag abzuschliessen.

@phreaky: wenn ich es so mache wie du geschrieben hast: 30.09. und 04.10. dann fehlen mir doch 4 tage in der sv oder ? vertraglicher arbeitsbeginn müsste doch dann 01.10 sein oder ?
 
@steffel: Sollte *normal* so funktionieren!

Und klar gibt es 1/8" Winkel... aber die kann man nicht aufbohren wie die geraden Anschlüsse, da ist der Durchlaß gerade 4mm. Da kann ich auch gleich einen Stopfen in den Kreislauf drücken :fresse:
Ne ne, das ist nix.
Ich glaub ich bau erstmal meinen guten alten Cape mit 2 Winkeln auf die Graka. Verlier ich da 1° wegen dem Cape, aber er hat einen geringern Widerstand als ein Düsenkühler. Fällt mir noch nix Besseres zu ein :(
 
buzzzer schrieb:
@phreaky: wenn ich es so mache wie du geschrieben hast: 30.09. und 04.10. dann fehlen mir doch 4 tage in der sv oder ? vertraglicher arbeitsbeginn müsste doch dann 01.10 sein oder ?

ja arbeitsbeginn ist der 01.10.
 
Radical_53 schrieb:
@steffel: Sollte *normal* so funktionieren!

Und klar gibt es 1/8" Winkel... aber die kann man nicht aufbohren wie die geraden Anschlüsse, da ist der Durchlaß gerade 4mm. Da kann ich auch gleich einen Stopfen in den Kreislauf drücken :fresse:
Ne ne, das ist nix.
Ich glaub ich bau erstmal meinen guten alten Cape mit 2 Winkeln auf die Graka. Verlier ich da 1° wegen dem Cape, aber er hat einen geringern Widerstand als ein Düsenkühler. Fällt mir noch nix Besseres zu ein :(
Darf ich Dich verbessern??

5mm nicht 4mm habs auf 7mm erweitert!!!
 
@steffel333
Hast Du schon vorbestellt?

http://www.hardwareluxx.de/story.php?id=2882

Quad-SLI.jpg
 
@kalle1111

Ich arbeite in einem EVU ( Stromlieferungsunternehmen ):drool:

@Forumer

Jo der 1500er Titan schafft das schon...und die 1250 auch
 
steffel333 schrieb:
Darf ich Dich verbessern??

5mm nicht 4mm habs auf 7mm erweitert!!!

Die geraden Anschlüsse haben 5, die gewinkelten 4mm Durchlaß. Wie hast die Winkel erweitert? Hab da keine Möglichkeit zu gesehen.

PS: Eine Möglichkeit hab ich nu gefunden: Nicht perfekt, aber immer noch ohne Winkel. Mußte dafür halt an einem RAM einen kleineren Kühler nehmen :(
 
Jungs wenn ichr mal nen Prob. mit dem C&Q und dem X2 habt......einfach mich fragen



@radi

echt die winkel sind 4 und die geraden 5 Boahh echt krass
da ist der stopfenvergleich net übel
 
Jaja drum meint ich das ja! Gerade kann man aufbohren, kein Thema. Aber die Winkel sind nochmal enger und dann kann man sie nicht aufbohren ohne sie zu zerstören!
 
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