Da geh ich von aus, das sowas vom Eigentümer bzw. der WEG-Versammlung genehmigt werden muss.
Ferner gibts noch ein anderes Problem: Brandschutz. Ist der Server überwacht und hast Du eine Versicherung?
Brandschutz...
Genau DAS Thema weswegen ich diesen alten Thread leider ausgebuddelt habe.
Ich entschuldige mich indes für mein Goldgräberverhalten an alle Leser, ehemals sowie künftig Beteiligten und hoffe,
dass sich diejenigen, die damals zu diesem Thema involviert waren, noch unter den aktiven Nutzern zählen.
Ich hoffe ich schocke jetzt niemanden mit meinem Vorhaben, da ich hiermit wohl den Rahmes des handelsüblichen Privathaushalts sprenge,
jedoch hat das ganze Sinn, Zweck und Verstand.
Mein derzeitiges Setup, welches noch weiter wachsen wird:
1x DELL SCV3020 SAN
3x Dell R720
1x DELL EMC R440
1x Fujitsu Primergy 2530 low speccs,
1x Mellanox SN2700 100GbE Switch (suche noch nach einem 2.)
4x Firewalls diverser Hersteller
2x Router
2x 2x 1G PoE Switche
1x UI DreamMachine Pro
1x 10G Ethernet Switch ( suche noch nach nem 2.)
wozu noch weitere Gerätschaften kommen werden . Das ganze soll nun in ein 48HE Rittal Rack umziehen und den kleinen Netzwerkschrank ersetzen.
Desweiteren möchte ich Teile des Clusters, bzw neu geplante Hardware nun auch den Dauerbetrieb auslegen, wozu ich demnächst neue Stromleitungen legen lassen wollte.
Nebenbei soll das Netzwerk im Haus auf 10G ziehen und an die 100GbE Server Farm angebunden werden, damit ich nicht immer runter in den Keller muss.
Zusätzlich werden innerhalb dieses Projektes noch 5-6 separate WLAN Netze (für jede Etage eins) umgesetzt.
[..]Was willst du denn mit seinem Serverschrank im Keller [..] Ich gehe mal davon aus Internet kommt auch "oben" in der Wohnung an?
Treppenhaus kannste idr knicken in som Mehrparteienwohnhaus zur Miete wegen Brandschutz. Da dürfen nur Kabel herlaufen die für die Versorgung des Flurs sind, wegen der Rauchentwicklung bei einem Brand. Wenn da jetzt noch zusätzliche Kabel herlaufen aufputz und es brennt siehst du gar nix mehr im Flur.
Es sei denn es gibt Schächte die entsprechend abgedichtet sind.[..]
Wozu?
Ich bin IT Consultant und arbeite damit privat an meinem beruflichen Fortschritt und betreibe darüber hinaus noch diversen privaten Kram.
[..]Im Keller bekommt man es schlicht eher weniger mit, wenn was schmort oder kokelt. Und bis man es mitbekommt, kann schon ein Schwelbrand entstanden sein, der sich weiter ausbreitet. Da ist schnell großer Schaden am Eigentum anderer entstanden. Daher Rauch- und Temperaturüberwachung.
Es ist auch eher nicht normale Nutzung eines gemieteten Kellerraums, dort sein Rechenzentrum hinzustellen; insofern wird mutmasslich die Hausratversicherung sich im Schadensfall querstellen und evtl. auch die Haftpflichtversicherung.
[..]
Das mit dem unbeaufsichtigen kokeln habe ich lange als Dorn im Auge, jedoch denke ich, dass sich hier mit einem PI oder anderen technischen Mitteln sicherlich einiges machen lässt.
Ich hatte sowieso vor mit Sensorik zu arbeiten und durchwegs zu monitoren.
Gibt es zu den Aussagen bezüglich der Versicherungen vielleicht Regularien beziehungsweise Rechtssprechungen?
Wieso sollte die Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung hier eine Leistung verweigern? Wenn technisch alles anstandslos umgesetzt wurde
und es keine Verletzungen im Brandschutz gibt, sollte dies doch klare Leistungsverweigerung darstellen?
[..]und eine USV die auch die Temperatur überwacht. Und mehr als Schmoren würde im Worst-Case auch nicht passieren, da alle Gehäuse im Rack aus Blech sind. Sind halt alles Serverkomponenten.[..]
Schonmal ne aufgeblähte 3000VA+ USV gesehen, wo der Akku Pack so aufgebläht war, dass du an Hefeteig im Brotkasten denken musstest? Da wird einem anders.
Vorallem wenn der Kernschrott irgendwann anfängt zu brennen. Da lehnt sich die Feuerwehr zurück und genießt die Show.
Sieht man wunderbar bei den E-Autos - Da machste selbst mit Schaum nichts mehr. Zudem bekomm ich Kopfschmerzen, wenn ich über eine fachgerechte Entsorgung nachdenke..
Außerdem: können die Kabel, einen Brand tragen bzw außerhalb des Racks anfangen zu sengen. Das sind zumindest meine Gedanken, die mir bei der Planung rumschwirren.
Gut die EXT- als auch INT Stromzufuhr lässt sich halt durch z.B. Leisten mit Spannungsschutz als auch separater Sicherung minimieren -
jedoch ne USV würd ich ungern aus oben genannten Gründen im Keller haben wollen.
Da lass ich lieber das vSAN / S2D Cluster oder das mit SAS Spindelplatten bepackte SAN kacheln.
Das stimmt so nicht immer, in einem Haus mit mehreren Eigentumswohnungen z.b. müssen alle Eigentümer zustimmen, sonst geht da gar nix. [..]
Bezieht sich jedoch nur auf den Fall der Kabelführungen bzw dem generellen verlegen.
Das wird eh nix wegen Brandschutz... Sprich du darfst sowas gar nicht machen. Du kannst auch nicht wenn dir ne Wohnung ganz unten gehört einfach ne tragende Wand rauskloppen und sagen "gehört doch mir, die anderen werden darüber nur informiert". [..] Dir gehört vielleicht die Wohnung aber nicht das Gebäude. [..]
[..]Habe ich irgendwo was davon geschrieben, daß Brandschutz und sonstige Vorschriften hierbei außer Acht gelassen dürfen?[..]
Sowohl im Treppenhaus, als auch an der Außenwand würde ich auf jeden Fall LWL nehmen und kein Kupfer
- LWL kann keinen Kurzschluss haben (kommt somit auch nicht als Brandursache in Frage)
- LWL ist elektrisch nicht leitend (Ein Blitz kann also keine Spannungen induzieren oder gar die Leitung selbst nutzen)
Bei Treppenhausverlegung wird es halt richig teuer, da die Leitung schwer entflammbar sein muß, und sämtliche Übergänge zum / vom Treppenhaus Brandschutztechnisch versiegelt werden müssen. Unterputzverlegung im Treppenhaus ist brandschutztechnisch wünschenswert und empfohlen aber nicht zwingend erforderlich. Befestungsmaterial, Rohre/Kabelkanäle etc. müssen natürlich ebenfalls schwer entflammbar sein.
Hättest du hierzu geeignetes Material? Im allgemeinen finde ich nicht wirklich sinnvoll verwertbare bzw. anwendbare Anforderungskataloge / Richtlinien,
da vom Gesetzgeber keine ordentlich definierten Maßnahmen zur Hand gegeben werden..
Ich habe mich die letzten Tage wieder wie zu Zeiten der DSGVO gefühlt als ich...
Schmunzel.. die..
- Landesbauordnung NRW (BauO NRW)
- Musterbauordnung (MBO)
- Sonderbauverordnung (SBauVO)
- Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (Elt Bau VO)
durchgelesen habe und auf der Suche um Klärung war. Hierzu möchte ich kurz eine Randnotiz in den Raum werfen:
Ich fande diesen Artikel sehr informativ und fachlich präzise:
https://www.brandschutzbuero.de/sit...e_01_2015_270_raeume_brandgefahr_dietrich.pdf
Allgemein-Flure sind kein Sondereigentum. Bei einigen WEGs geht das so weit, dass sogar die Außenseite der Wohnungseingangstüren nicht als Sondereigentum erkannt werden. Du kannst innerhalb des angemieteten Raums, welches seine Grenzen im Sondereigentum des Vermieters findet, schalten und walten wie du willst. Änderungen im oder am Gemeinschaftseigentum - und selbst wenn es nur die Anbringung eines Kabelkanals ist, dürfen weder du noch der Vermieter ohne Einwilligung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft. Sollte man Eigentümer sein, streich den ersten Halbsatz zu den angemieteten Räumen. Dann nur innerhalb des Sondereigentums.
Sofern das komplette Haus oder der komplette Block dem Vermieter gehört, ist das im Wesentlichen nix anderes. Dein gemieteter Bereich beginnt hinter der Wohnungseingangstür sowie möglicherweise noch der Kellertüre eines zugehörigen Kellerraums. Flure oder sonstige allgemeine Bereiche sind keine angemieteten Bereiche, an denen du ohne Zustimmung des Vermieters nichts, nada und niente verändern darfst.
Wenn ich mich recht entsinne wurde damals, als mein Großvater das Haus von der rechtsform in Eigentumswohnungen hat umschreiben lassen, sämtliche,
nicht zur Etage gehörenden Räume (Fahrradkeller, Waschkeller, Treppenhaus) als Gemeinschaftsgut definiert. Als Sondereigentum wurde dem EG der gesamte EG Bereich inklusive Hof & Garten zugeteilt.
Der Wohneinheit im DG wurden Speicher und Dachstuhl zugesprochen.
Wir haben nun seit einigen Jahren zwei der Wohnungen nicht mehr im Familienbesitz, jedoch sehr entspannte Zustände wie zuvor halt auch - nur eben mit den "neuen" Miteigentümerinnen.
Die beiden waren mir bislang immer wohlgesonnen und wissen es zu schätzen, dass wir das Haus noch so bewirtschaften und pflegen, wie wir es nun knapp 111 Jahre lang tun.
Da wären sicherlich keine Einwände zu erwarten, jedoch mache ich mir Sorgen um die fachgerechte Abschottung des Kellerraums und der damit verbunden Einhaltung sämtlicher rechtlichen Aspekte.
Das Gemäuer ist ansich sehr Massiv. 1910er Bau halt. Der Raum von mir wird halt noch als Kellerraum genutzt. Bedeutet: Dort stehen diverse Holzregale,
Konserven, Werkzeug, Kartons und was man eben noch so alles im Keller hat. Sowas wäre im richtigen RZ - beim Kunden ein absolutes No Go.
Nur wie schaut hinsichtlich des vorbeugenden baulichen Brandschutzeses in einem GK 5 Kellerraum aus? Kann dort überhaupt das gefordert werden, was per (Elt Bau VO) für den Enterprise Bereich zutreffend ist?
- Es sollten Brandabschnitte konzipiert werden und Wände, Böden und Decken sollten mit Feuerwiderstandsklassen von mindestens F 90 ausgestattet werden.
- Auch sollten Wasser bzw. Gas führende Leitungen im Bereich des Serverraums vermieden werden, und bei der Verlegung der Kabel sollten ausreichende räumliche Abstände eingehalten werden.
- keine Lagerung brennbarer Materialien im Serverraum
Im Keller haben sich früher die Familien versteckt als die Bomben fielen. Genau deshalb gibt es im "Rahmen" über meiner Kellertür zum Kellerraum auch so ein "Luftloch" was ca 2-3 Backsteine breit und 2 hoch ist.
Dort wollte ich einen Teil der CAT6a /CAT7 Verlegekabel sowie zwei LC-LWL Fasern entlang der Wand verlegen um diese dann ca 10m an der Wand zu einem der vorderen,
stillgelegten Kaminschächte zu transportieren. Von dort aus geht's in jede Etage.
2 Ethernet Port Buchsen pro Etage (5x) sowie einen WLAN AP pro Etage. heißt 5x 2x8 Adern Duplex Verlegekabel, 5x 8 Adern Simplex Verlegekabel+ 2 LWL Fasern.
Der Rest der Verlegekabel würde dann direkt über einen weiteren stillgelegten Kaminschacht nach oben geführt. Dieser Schacht wäre innerhalb meines Kellerraums.