kurze frage wegen gewährleistung

supersoaker147

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hi leute

hab mir vor einiger zeit eine defekte grafikkarte bei ebay geholt (mit Rechnung!!)

nachdem ich mich selbst davon überzeugt hatte, das diese defekt war, dachte ich mir ich schick die Grafikkarte samt rechnungskopie an den Händler, bei dem sie gekauft wurde

nun soweit gut
"
jetzt bekomm ich folgende email zugestellt:

Sie haben uns eine Grafikkarte im Rahmen der Gewährleistung zur Reklamation
eingesandt.
Wir müssen Ihnen jedoch mitteilen das wir als Händler nur unserer Kunden
gegenüber Gewährleistungspflichtig sind, d.h. nur der ursprüngliche Käufer
der Karte wäre berechtig Gewährleistungsansprüche durchzusetzen.
Wir wären bereit die Reklamation gegen eine Aufwandspauschale von 30€ zu
bearbeiten.

Bitte teilen Sie mir schnellst möglich Ihre Entscheidung mit.
"

meine frage: sind die (nordpc) überhaupt berechtigt, für eine ware, auf die gewährleistung besteht, aufwandskosten zu verlangen???

bitte um schnelle hilfe

mfg
 
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Mal anrufen und auf den Putz hauen!!Wenn du die Karte und die Rechnung hast,müssen die auch die Gewährleistung tragen,denke ich.
 
Wäre hilfreich, wenn Du mal die alte Auktion verlinken könntest. Hast Du eine als defekt deklarierte Karte erworben?

Falls es sich um "Neuware" gehandelt haben sollte, hat NordPC Deine Garantieansprüche umzusetzen.
 
nein war als mehr oder weniger defekt

aber das spielt doch eig keine rolle?!?!

ich kann denen ja auch erzählen das ich das produkt von einer bekannten, die sich nicht mit pc auskennt, geschenkt bekommen habe...
 
Hast Du eine Abtretungserklärung vom damaligen Käufer? Ggf. wäre es mal sinnvoll, sich direkt mit dem Hersteller der Graka in Verbindung zu setzen, ob die das Teil umtauschen/reparieren.

Mehr wird NordPC ja auch nicht tun. Von wann stammt die Rechnung? Frag bloß wegen Garantie oder Gewährleistung.
 
Ist aber richtig so, die müssen nur dem Ursprünglichem Käufer "gewähren" nicht wenn die Ware an dritte übergeht!

Also musst du sehen, das du sie direkt beim Hersteller Reklamierst, oder sonnst Kostenpflichtig über deinen Örtlichen Händler.
 
Ansprueche aus Gewaehrleistung oder Garantie koennen an einen Kaeufer abgetreten werden, falls der Haendler (Gewaehrleistung) oder Hersteller (Garantie) dies in den AGB nicht ausschliesst - in den AGB von NORDPC habe ich dergleichen nicht gefunden. Falls Dir also eine Abtretungsurkunde des Erstkaeufers vorliegt, muss NORDPC in die Gewaehrleistung eintreten.

Was ich davon halte, wissentlich defekte Ware zu kaufen und dann Gewaehrleistung abstauben zu wollen, verkneife ich mir jetzt mal.
 
Was ich davon halte, wissentlich defekte Ware zu kaufen und dann Gewaehrleistung abstauben zu wollen, verkneife ich mir jetzt mal.

das war nicht so

der verkäufer gab an ein "nur 300W netzteil zu haben", und er vermutet das sie einwandfrei funktioniert, bietet sie aber vorsichtshalber dennoch als defekt an

so werde jetzt mal im service anrufen und nachfragen...
 
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