Kurze Frage zum Arbeitszeugnis

H@koSaN

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Hallo zusammen,

hätte da eine Frage zum Arbeitszeugnis: Und zwar, wenn einer ne Ausbildung zum 20.01.2014 abeschlossen und dann die Tätigkeit dort im gleichen Betrieb fortgesetzt hat (weil er übernommen wurde) und dann zum 01.08.2014 auf eigenem Wunsch dort ausscheiden möchte, wie sollte dann das Arbeitszeugnis geschrieben bzw. ausgestellt werden?

Zum 20.01.2014 nur für die Ausbildung, oder z.B. zum heutigen Datum, was den Inhalt der Ausbildung sowie die knapp 6 Monate Beschäftigungszeit mit beinhaltet? Das 2. erscheint mir irgendwie sinvoller, da man auf die Ausbildungszeit und auf die Arbeitszeit mit eingeht.

Was meint ihr?
 
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Ich habe nach meiner Ausbildung auch nach 8 Monaten den Betrieb gewechselt und hab einmal ein Ausbildungszeugnis und seperat ein Arbeitszeugnis bekommen.
Kenne das auch ehrlich gesagt nur so ^^
 
Achso, zusammenfassen kann man es also nicht? Ich mein, man macht ja da quasi die gleiche Arbeit, im gleichen Betrieb und unter den gleichen Bedingungen. Nur das man dann später mehr Geld bekommt :d

Naja, rufe dann mal später bei der IHK an.
 
Trotzdem sind es 2 Zeugnisse. Einmal als lernender und einmal als Vollzeitmitarbeiter/berufseinsteiger. Die Ausbildung ist als Zeugnis meistens auch anders gegliedert. im Azubizeugnis kann auch gerne mal die Lernfähigkeit und Aneignung des Wissens mit drinstehen.
 
Jop. Ich habe nach meiner Ausbildung noch 1 1/2 Monate in dem Bereich weitergearbeitet (identische Tätigkeiten). Dafür habe ich aber kein extra Zeugnis bekommen, sprich nur das Ausbildungszeugnis. Bei einer Beschäftigung von 1 1/2 Monaten hatte ich auch keinen Drang nach einem Arbeitszeugnis.

Warum willst du bei der IHK anrufen? Das Ausbildungs- sowie Arbeitszeugnis stellt dein Betrieb aus. Sprich einfach deinen Ausbilder drauf an.
 
Ja, wegen meiner Frage ob man dies zusammenfügen kann.
 
Warum willst du das denn? So schlimm zwei statt ein Blatt Papier mehr abzugeben (bei Bewerbungen)?

Wie #yolo oben schon sagte, dass Ausbildungszeugnis zielt mehr darauf ab, dein Auffassungsvermögen, etc. zu beurteilen. Ein Arbeitszeugnis beurteilt dich im Rahmen deiner Tätigkeit als Festangestellter mit einem weitaus größeren Aufgabengebiet, welches du ja nicht hattest (haben wirst), da du, wie ich, die Tätigkeit aus der Ausbildung fortgeführt hast. Das sind grundsätzlich zwei Paar Schuhe.
 
Eigentlich gibts für Ausbildungszeit kein Arbeitszeugnis.
Da hast du Noten mit denen du dich bewerben kannst.

Ich hab damals auch für die Ausbildung ein Arbeitszeugnis bekommen welches ich bei drei Bewerbungen mit eingereicht hatte, und dreimal wurde deswegen komisch gefragt im Sinne von "seit wann gibt es für ne Ausbildung ein Arbeitszeugnis!?"
 
Naja, Arbeitszeugnisse gibt es auch in 2 Ausführungen. Qualifiziertes und nicht qualifiziertes.
Im nicht qualifizierten wird eigentlich nur ganz kurz die Dauer und die Tätigkeiten beschrieben. Im qualifizierten wird dann auch auf dein Verhalten, Leistung und Beurteilung von Vorgesetzten eingegangen. Das ist keine Pflicht, jedoch kann jeder Mitarbeiter darauf bestehen. (Wo man hier auch wieder das Thema "Zeugnis-Code" hat, also die Beurteilungen die gut klingen aber eigentlich extrem negativ sind).

Die korrekte Ausführung, was dir auch im späteren Berufsleben mehr bringt, ist wirklich einmal ein Azubi-Zeugnis zu haben und dann das richtige Arbeitszeugnis. Mit dem Arbeitszeugnis wirst du dich öfter bewerben als mit dem Azubi-wisch (es sei denn der ist qualifiziert und ziemlich gut bewertet)

@Eraser: wie liebreizend du meinen #swagtag alias Username beschreibst.... :fresse:
 
Bei uns gab es direkt nach der Ausbildung zum IHK Brief ein Ausbildungszeugnis und wenn man dann weiter dort gearbeitet hat und aussteigt gibt es dann ein Arbeitszeugnis. Das gibt es wie schon erwähnt in 2 Ausführen Qualifiziert und nicht qualifiziert.
Ich habe das Ausbildungszeugnis gar nicht mehr mit abgegeben bei Bewerbungen da das Arbeitszeugnis aussagekräftiger war und ja auch der letzte Abschnitt vorm Wechsel.
 
Ich will ja nicht kleinlich sein aber eigentlich zählt das zum Thema Rechtsberatung odeR?

Ich hab nach meiner Ausbildungszeit nen Arbeitszeugnis bekommen, für den nächsten Arbeitgeber ist das doch gut wenn er das Arbeitszeugnis von seinem Bewerber lesen kann.
 
Ich kenne es nur so das man beim Austritt auf dem Unternehmen oder auf Anfrage ein Arbeitszeugnis bekommt.
 
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