H@koSaN
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- Mitglied seit
- 24.11.2005
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Hallo zusammen,
hätte da eine Frage zum Arbeitszeugnis: Und zwar, wenn einer ne Ausbildung zum 20.01.2014 abeschlossen und dann die Tätigkeit dort im gleichen Betrieb fortgesetzt hat (weil er übernommen wurde) und dann zum 01.08.2014 auf eigenem Wunsch dort ausscheiden möchte, wie sollte dann das Arbeitszeugnis geschrieben bzw. ausgestellt werden?
Zum 20.01.2014 nur für die Ausbildung, oder z.B. zum heutigen Datum, was den Inhalt der Ausbildung sowie die knapp 6 Monate Beschäftigungszeit mit beinhaltet? Das 2. erscheint mir irgendwie sinvoller, da man auf die Ausbildungszeit und auf die Arbeitszeit mit eingeht.
Was meint ihr?
hätte da eine Frage zum Arbeitszeugnis: Und zwar, wenn einer ne Ausbildung zum 20.01.2014 abeschlossen und dann die Tätigkeit dort im gleichen Betrieb fortgesetzt hat (weil er übernommen wurde) und dann zum 01.08.2014 auf eigenem Wunsch dort ausscheiden möchte, wie sollte dann das Arbeitszeugnis geschrieben bzw. ausgestellt werden?
Zum 20.01.2014 nur für die Ausbildung, oder z.B. zum heutigen Datum, was den Inhalt der Ausbildung sowie die knapp 6 Monate Beschäftigungszeit mit beinhaltet? Das 2. erscheint mir irgendwie sinvoller, da man auf die Ausbildungszeit und auf die Arbeitszeit mit eingeht.
Was meint ihr?