Laptop zurückschicken

simon3k

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15.01.2006
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hi,

habe mich heute entschieden mein latop zurück zu schicken an den händler(wiederrufsrecht), wegen pixelfehlern und so.

aber das ist nicht das thema.

meine frage ist, was muss ich beachten, wenn ich das notebook zurück gebe, muss ich die festplatte löschen(formatieren), doer wie soll ich meine daten unkenntlich machen?

danke im vorraus.

gruß

simon
 
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simon3k schrieb:
wegen pixelfehlern und so.
Ok, du hast das Recht die Ware ohne Angabe von Gründen zurück zu senden, aber dieses Thema in Bezug auf Pixelfehlern hatten wir schon häufig genug. Finde eine solche Einstellung absolut nicht in Ordnung - kannst ja mal raten warum es Pixelfehlerklassen gibt!

Wenn du das Notebook bereits in Verwendung hattest, wirst du u.U. auch nicht mit der Rückerstattung des vollen Kaufpreises rechnen können. Wo hast du es denn bestellt, damit man sich einmal die AGBs durchlesen kann (was du ja sicher schon gemacht hast!)?
 
habe ich alles schon gemacht, das notebook hat noch ein paar andere problemchen, aber das ist ja net das thema.

hat einer erfahrung damit, was muss ich mit der festplatte machen, formatieren, oder was?
 
Wo hast du es denn nun gekauft? Wenn du Hilfe benötigst, solltest du vllt. auch auf die Fragen eingehen die man dir stellt :)

Formattieren ist generell ok, da die meisten Shops dafür dann Gebühren im Nachhinein verlangen (wie bereits in Beitrag #2 erwähnt). Darauf achten, dass du nichts verkratzt und alles wieder in der OVP verstaust. Zubehör sollte komplett sein, etc...
 
@l1qu1d Du weißt doch gar nicht, ob die Pixelfehler noch im Rahmen der Pixelfehlerklasse liegen oder auch nicht. Es ist nur in dem Fall wohl einfacher als Anspruch von der Garantie zu nehmen, wenn man allgemein mit dem Gerät nicht zufrieden ist. Außerdem gibt es echt miese und unschöne Pixelfehler mit denen man nicht leben möchte, die von der Garantie aber nicht betroffen sind.

Zum Thema: Meistens liegen doch Recovery-CDs bzw. eine Recovery-Partition bei. Lass sie drüberlaufen und gut ist bzw. lösch deinen Kram. Verpack alles so, wie du es auch bekommen hast, hinterlass keine Fettfinger und Kaffeeflecken. Jede Zusatzarbeit wie zB System wieder aufspielen kostet dann wohlmöglich. Bei Notebooks scheinen sie ja sehr drauf zu achten.
 
swam schrieb:
Du weißt doch gar nicht, ob die Pixelfehler noch im Rahmen der Pixelfehlerklasse liegen oder auch nicht. Es ist nur in dem Fall wohl einfacher als Anspruch von der Garantie zu nehmen, wenn man allgemein mit dem Gerät nicht zufrieden ist. Außerdem gibt es echt miese und unschöne Pixelfehler mit denen man nicht leben möchte, die von der Garantie aber nicht betroffen sind.
Nunja, nach einigen Themen und Beiträgen hier im Forum die an einem vorbei ziehen kann man die Situation oft schon im vorne herein einschätzen. Möchte auch niemanden etwas unterstellen, sondern lediglich auf die Umstände hinweisen. Das die Versuchung groß ist auf Grund des Fernabsatzgesetzes diese "Lücke" auszunutzen brauche ich nicht näher erläutern :angel: Du hast natürlich Recht, dass es eine weitaus einfachere Methode ist als den Weg über den Hersteller bzw. die Garantiebestimmungen zu wählen. Ob der Pixelfehler nun mies oder nicht ist ... wenn es innerhalb der Toleranzen liegt, muss man sich wohl oder übel damit abfinden. Wir sprechen hier zwar von großen Firmen die es sicherlich nicht interessiert ob nun 12374 oder 12375 Notebooks retourniert werden, aber es geht hier um auch um die Einstellung. Denke, dass man hier jetzt aber keine Diskussion deswegen anzetteln muss, da die Meinungen in diesem Sektor sehr konträr sind.

swam schrieb:
Zum Thema: Meistens liegen doch Recovery-CDs bzw. eine Recovery-Partition bei. Lass sie drüberlaufen und gut ist bzw. lösch deinen Kram. Verpack alles so, wie du es auch bekommen hast, hinterlass keine Fettfinger und Kaffeeflecken. Jede Zusatzarbeit wie zB System wieder aufspielen kostet dann wohlmöglich. Bei Notebooks scheinen sie ja sehr drauf zu achten.
Auslieferungszustand wieder herstellen, genau!
 
also soll ich die cd´s auspacken, ich habe bisher nur eine cd ausgepackt, gibt das wertminderung?

zu den pixelfehlern, der eine ist echt mieß, der blinkt andauernt, wenn ich das notebook berühre.

gekauft ist das vei www.yakoon.de

das laufwerk hat auch ne macke, nach dem auswerfen einer cd, rattert das immer weiter, bis man dem ding den akku entzieht, wenn man es nur ausschaltet, dann rottiert es weiter nach wiedereinschalten.
 
Hier mal kurz MEINE persönliche Zusammenfassung ( OHNE Anspruch auf Vollständigkeit :d ):

Du musst das NB -möglichst- in dem SELBEN Zustand zurück schicken, wie Du es bekommen hast - also:

KEINE CD-Software öffnen.
Keine Eselsohren in die Handbücher - sofern vorhanden.

Die Festplatten-Partition muss -möglichst- auch im identischen Zustand (etwas anderes muss mit dem Händler abgemacht werden!) sein, das heisst, Windows und alle evtl. versteckten Partitionen müssen so vorhanden sein wie vorher... Deshalb bietet es sich immer als erstes an, eine 1:1 Kopie ALLER Platten/Partitionen zu machen.
 
Das kommt immer auf den Shop an - leider steht bei Yakoon in den AGBs nicht sonderlich viel. Wenn du Pech hast, ist das Öffnen der CDs (Siegel beschädigt?!?) bereits ein Grund für eine Wertminderung; andererseits kann auch das Formattieren und das Widerherstellen des Originalzustands seitens des Shops berechnet werden, falls du dich entscheidest diese Maßnahmen nicht zu ergreifen. Da musst du nun entscheiden wie du weiter vorgehst oder einfach mal dort anrufen und nachfragen wie du dich nun zu verhalten hast.

Die Macken am Notebook würde ich auch nicht hinnehmen wollen. Wenn du das Notebook wieder bestellen wirst, dann verlange doch einfach einen Austausch auf Grund der Mängel die du feststellen konntest - dann wirst du dir über Wertminderung keine Gedanken machen müssen.
 
Gebrauch != Prüfen. Du hast ohne Angst vor dem Erstatten einer Wertminderung die Möglichkeit, das Gerät zu prüfen. Alles was über das Prüfen hinausgeht (nach deinen Schilderungen ist das wohl einiges), kann den Wert mindern und wird dir vom Kaufpreis abgezogen.

Was die Pixelfehler angeht, möchte ich mich l1qu1d anschließen - du kaufst ein Gerät, das Pixelfehler haben darf. Auch wenn du das über den Widerruf "hinbiegen" kannst - ich finde das höchst unfair gegenüber dem Händler.

Ich sehe schon eine ungerechtfertigte negative Bewertung des Händlers kommen...
 
Die Software muss genauso sein wie Du es bekommen hast. Am Besten auch ohne dass Windows unter Deinem Namen startet. CDs und Zubehör auch im Originalzustand (Kabel ordentlich aufwickeln etc). Als Grund für die Rücksendung schreibst Du halt dass es Dir zu laut ist, der Bildschirm zu stark spiegelt, das Gehäuse schlecht verarbeitet ist oder was auch immer.Aber auf gar keinen Fall wegen Pixelfehler, das ist nämlich kein Rücksendegrund da ja mehrere erlaubt sind.

Also alles schön ordentlich einpacken und die Software wieder in Originalzustand bringen. Für die Software kannst Du ja evtl die Recovery CD benutzen und wieder so einpacken als sei nix gewesen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Alufoliengrille schrieb:
Die Software muss genauso sein wie Du es bekommen hast. Am Besten auch ohne dass Windows unter Deinem Namen startet. CDs und Zubehör auch im Originalzustand (Kabel ordentlich aufwickeln etc). Als Grund für die Rücksendung schreibst Du halt dass es Dir zu laut ist, der Bildschirm zu stark spiegelt, das Gehäuse schlecht verarbeitet ist oder was auch immer.Aber auf gar keinen Fall wegen Pixelfehler, das ist nämlich kein Rücksendegrund da ja mehrere erlaubt sind.

Also alles schön ordentlich einpacken und die Software wieder in Originalzustand bringen. Für die Software kannst Du ja evtl die Recovery CD benutzen und wieder so einpacken als sei nix gewesen ;)



ich hoffe du bekommst mal so ein elektrogerät :bigok:
 
bei Notebooksbilliger muss man einen Rücksendegrund eingeben...
Und wenn man dann Pixelfehler schreibt hat man mit Sicherheit Pech
 
>bei Notebooksbilliger muss man einen Rücksendegrund eingeben...

Widerruf ist ein Auflösen des Vertrags ohne Angabe von Gründen (unter bekannten Vorraussetzungen) - was ein Händler da möchte oder nicht, kann einem relativ egal sein.
 
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