Legale, kostenlose Mp3s

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hm, das problem is halt: man weiss ned was gut ist und was man will. ich bin eher rock fan.
hab da aba was gutes von falloutboy gefunden.
 
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Radiomitschnitte sind definitiv auch legal, haben die Leute mit Tape und/oder Tonband damals ja auch gemacht.

MfG
 
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Wie sicher ist das denn, dass man radiomitschnitte von emule,etc. runterladen darf ? kann das jemand bestätigen? am besten mit einem link zu etwas entsprechendem.

@ba baracus: da kenn ich wieder keinen.
 
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ich will jetzt nichst falsches sagen aber ich glaub radiomitschnitte sind nur legal wenn du sie selbst aufgenommen hast, das verbreiten und runterladen is glaub ich nicht legal. bin mir aber ent sicher, bin nur der meinung das schonmal gehört zu haben im zusammenhang mit tv-aufnahmen von filmen, is ja im prinzip das gleiche.
 
Chris123 schrieb:
Wie sicher ist das denn, dass man radiomitschnitte von emule,etc. runterladen darf ? kann das jemand bestätigen? am besten mit einem link zu etwas entsprechendem.

So hab mich mal ein wenig expliziter kundig gemacht.

Dürfen Sie Radiosendungen im Internet mitschneiden oder sich Fernsehfilme aus dem Netz ziehen? Nach Auskunft von Rechtsanwalt Johannes Richard ist der Mitschnitt von Radio- und Fernsehsendungen grundsätzlich erlaubt.
Mit dem Kauf von Speichermedien, die sich zur Vervielfältigung eignen, haben Sie bereits eine Abgabe gezahlt, aus der der Urheber seine Lizenzgebühren erhält (§ 54 Urheberrechtsgesetz). Wenn Sie sich von diesen Mitschnitten für Ihren privaten Gebrauch eine weitere Kopie anlegen wollen, ist auch das erlaubt.

Verboten ist jedoch, Radiomitschnitte oder Film-Downloads über Tauschbörsen zu handeln. Sowohl mit dem Herunterladen als auch mit dem Anbieten solcher Dateien verstoßen Sie gegen das Urheberrechtsgesetz. Das Gleiche gilt für Mitschnitte von Live-Konzerten, so genannten Bootlegs. Auch sie unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen nicht verbreitet werden. Aufgrund internationaler Abkommen gilt das für Mitschnitte und Filme aus dem Ausland genauso wie für inländische Produktionen.
Was viele Nutzer von Tauschbörsen verdrängen: Wer sich in solchen Foren aufhält, muss damit rechnen, dass man ihn ermitteln kann. Wer unerlaubt Radio- und Fernsehmitschnitte im Internet verbreitet, muss mit Schadenersatzforderungen des Urhebers rechnen und macht sich strafbar. Gemäß § 106 Urheberrechtsgesetz droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Wird der Mitschnitt zum Kauf angeboten, kann die Freiheitsstrafe gemäß § 108 a sogar bis zu fünf Jahre betragen.

Hast also recht mit deiner Aussage das ausschließlich der private Mitschnitt legal ist, deren Verbreitung allerdings nicht.


MfG
 
@biostaubaer: thx. hatte auch sowas in eerinnerung.
@simplizist: danke für den tipp. die seiten sind ned schlecht.
 
bei myspace geht seit einigen tagen die musicsection ned.
 
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