Lizenzfrage - nur um bereits vorhandenes zu bestätigen.

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Vielleicht gab es diese Frage schon, doch ich habe nach etlichen derartigen Threads durchsuchen keine Antwort gefunden.

Daher stelle ich die Frage hier, um sicher zu gehen ob ich richtig liege und für alle die zukünftig die gleiche Frage haben, das sofort finden.

Ich habe mir Win7 gekauft. Dann das Angebot mit dem kostenlosen Upgrade auf 10 angenommen.
Sehe ich das jetzt richtig das ich auf meinem PC Win 10 drauf habe, aber auf meinem Notebook Win7 mit der bisherigen Lizenz NICHT installieren darf?

Weil es ja ein Upgrade ist, setzt eines das andere voraus und ist am Ende ein und dasselbe oder könnte ich tatsächlich Win7 legal auf meinem Notebook installieren?
 
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Ja, das Windows 10 Upgrade setzt eine gültige Lizenz von Windows 7/8 voraus. Im Endeffekt hast du nur eine gültige Lizenz und darfst auch nur ein Windows legal installieren.
 
Technisch ganz spannend übrigens:

Die Win7 Lizenz funktioniert trotzdem, lässt sich ganz normal aktivieren.

Zumindest laut einiger Berichte im Internet. Microsoft verlässt sich also scheinbar darauf das die Kunden sich an die Lizenz-rechtlichen Einschränkungen halten :)
 
Das hat wohl damit zu tun das man mit der Lizenz nicht an Win10 gebunden ist. Wer Win10 nicht möchte, kann sich auch wieder Win7 installieren.
 
Technisch ganz spannend übrigens:

Die Win7 Lizenz funktioniert trotzdem, lässt sich ganz normal aktivieren.

Zumindest laut einiger Berichte im Internet. Microsoft verlässt sich also scheinbar darauf das die Kunden sich an die Lizenz-rechtlichen Einschränkungen halten :)

Jop und wenn du es genau nimmst, solange mit derselben Lizenz immer nur ein System läuft ist das sogar legal nach unserem deutschen Verbraucherschutz.

Sprich du darfst mit derselben Lizenz an ein und demselben PC zwischen 7 und 10 oder auch 8/8.1 und 10 per Wechselrahmen oder auch EFI-Bootmenü wechseln.
Genauso darfst du dieselbe Lizenz ebenfalls parallel auf mehreren Rechnern installiert haben, du darfst sie dann genaugenommen nur nicht parallel benutzen, also es darf immer nur eine Modulekiste davon laufen wo du dieselbe Lizenz installiert hast ;-)


Gruss Dennis

- - - Updated - - -

Das hat wohl damit zu tun das man mit der Lizenz nicht an Win10 gebunden ist. Wer Win10 nicht möchte, kann sich auch wieder Win7 installieren.

Das haben wir allerdings leider schon anders erlebt, also ich kann b.z.w. konnte meine 7 Ultimate x64 nicht mehr als 7 x64 aktivieren nachdem 10 dann als Pro "migriert" wurde.
Vermutlich wird das so laufen das ich mit demselben Lizenzschlüssel fortan nurnoch Pro installieren kann, denn so wurde die Lizenz mit dem Upgrade auch heruntergestuft, davon ist sicherlich auszugehen.


Gruss Dennis
 
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Jop und wenn du es genau nimmst, solange mit derselben Lizenz immer nur ein System läuft ist das sogar legal nach unserem deutschen Verbraucherschutz.

Sprich du darfst mit derselben Lizenz an ein und demselben PC zwischen 7 und 10 oder auch 8/8.1 und 10 per Wechselrahmen oder auch EFI-Bootmenü wechseln.
Genauso darfst du dieselbe Lizenz ebenfalls parallel auf mehreren Rechnern installiert haben, du darfst sie dann genaugenommen nur nicht parallel benutzen, also es darf immer nur eine Modulekiste davon laufen wo du dieselbe Lizenz installiert hast ;-)


Gruss Dennis

- - - Updated - - -



Das haben wir allerdings leider schon anders erlebt, also ich kann b.z.w. konnte meine 7 Ultimate x64 nicht mehr als 7 x64 aktivieren nachdem 10 dann als Pro "migriert" wurde.
Vermutlich wird das so laufen das ich mit demselben Lizenzschlüssel fortan nurnoch Pro installieren kann, denn so wurde die Lizenz mit dem Upgrade auch heruntergestuft, davon ist sicherlich auszugehen.


Gruss Dennis


Ich denke ehe weil Windows 10 Ultimate nichtbmehr gibt Das Ultimate ist pro deshalb vieleicht
 
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Jop und wenn du es genau nimmst, solange mit derselben Lizenz immer nur ein System läuft ist das sogar legal nach unserem deutschen Verbraucherschutz.

Sprich du darfst mit derselben Lizenz an ein und demselben PC zwischen 7 und 10 oder auch 8/8.1 und 10 per Wechselrahmen oder auch EFI-Bootmenü wechseln.
Genauso darfst du dieselbe Lizenz ebenfalls parallel auf mehreren Rechnern installiert haben, du darfst sie dann genaugenommen nur nicht parallel benutzen, also es darf immer nur eine Modulekiste davon laufen wo du dieselbe Lizenz installiert hast ;-)
Davon stimmt ja mal nichts.
Das steht in keinem Verbraucherschutz und dafür gibt es auch kein BGB Urteil.
Die Lizenzbedingungen sind ganz klar geregelt.
Nicht nur ein PC wie es immer so schön heißt, sondern nur eine Installation und Aktivierung.
Egal ob andere Partition oder VM, man braucht immer einen weiteren Key.
 
Egal ob andere Partition, man braucht immer einen weiteren Key.

Darüber lässt sich streiten, wenn ich ein Windows mit einem Key auf mehreren Partitionen der Festplatte installiert habe, was Microsoft so ziemlich schnuppe sein dürfte.
Ich kann ja schließlich nur ein Windows starten!!
Da die Hardware-ID jeder Partition gleich ist, gibt es somit mit den entsprechenden Aktivierungen auch keine Probleme.
Wenn ich möchte, installieer ich 4 x Windows 7 auf einer Festplatte. Dazu 4 verschiedene Lizenzen kaufen, halte ich für übertrieben und ziemlich sinnfrei.
 
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Darüber lässt sich streiten, wenn ich ein Windows mit einem Key auf mehreren Partitionen der Festplatte installiert habe, was Microsoft so ziemlich schnuppe sein dürfte.
Ich kann ja schließlich nur ein Windows starten!!
Da die Hardware-ID jeder Partition gleich ist, gibt es somit mit den entsprechenden Aktivierungen auch keine Probleme.
Wenn ich möchte, installieer ich 4 x Windows 7 auf einer Festplatte. Dazu 4 verschiedene Lizenzen kaufen, halte ich für übertrieben und ziemlich sinnfrei.

Richtig, zumal du es nichtmal aktivieren musst, solange auf jeder Platte/SSD genügend Platz ist um ein backup zu überspielen (Drive Snapshot ;-) )


Gruss Dennis50300
 
Es geht nicht darum was Microsoft Schnuppe ist, nicht bemerkt oder wie viele Windows man gleichzeitig starten kann.
Die Lizenzbedingungen habt Ihr alle akzeptiert und die kann man auch im Web vor dem kauf lesen.
https://www.microsoft.com/en-us/Useterms/Retail/Windows/10/UseTerms_Retail_Windows_10_German.htm
a. Lizenz. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Unter diesem Vertrag gewähren wir Ihnen das Recht, eine Instanz der Software auf Ihrem Gerät (dem lizenzierten Gerät) zur Verwendung durch jeweils eine Person zu installieren und auszuführen, solange Sie alle Bestimmungen dieses Vertrags einhalten. Durch Updates bzw. Upgrades von nicht originaler Software mit Software von Microsoft oder autorisierten Quellen wird aus Ihrer ursprünglichen Version oder der upgedateten/upgegradeten Version keine Originalversion, und in diesem Fall verfügen Sie über keine Lizenz zur Nutzung der Software.

b. Gerät. In diesem Vertrag ist „Gerät“ ein Hardwaresystem (sowohl physisch als auch virtuell) mit einer internen Speichervorrichtung, das fähig ist, die Software auszuführen. Eine Hardwarepartition oder ein Blade wird als Gerät betrachtet.
Darüber gibt es nichts zu streiten!
Was Ihr persönlich alles macht im Leben das nicht erlaubt ist, ist Eure persönliche Sache und lässt höchstens tief blicken wenn ihr das auch noch im Web postet.

Da ich nicht glaube, dass Ihr überhaupt wisst wo sich die Bedingungen befinden auf Euren PC
In der Systemsteuerung unter System und Sicherheit / System neben den Informationen zur Aktivierung.
 
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