Mal ne Frage zu Trunkenheit am Steuer

VL125

unverhältnismäßig absurd
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Ein kolleg von mir ist besoffen (in seiner Probezeit) in ne Steinmauer gefahren, ihm ist nichts passiert, der Wagen hat mittlere Blessuren davon getragen, aber er hat fahrerflucht begangen (ist weggelaufen), also er war richtig voll (hat nichtmal gemerkt, dass er nach Hause gefahren ist).

Er ist noch inner Probezeit.

Die Polizei war auch schon da aber er hats nicht mitbekommen, war noch zu betrunken, dann waren sie bei ihm zu Hause (eltern) und jetzt soll ich mal fragen was ihn erwartet.

Ich weiß, dass man sowas nicht machen soll aber ichmerk mir sowas als schlechtes Beispiel.

Danke für Antworten.
 
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Sicher das es ein Kumpel war :fresse:

Naja - gibt gleich mehrere Anzeigen, geht auf jeden Fall vor Gericht. Fahrerflucht ist strafbar, außerdem Trunkenheit im Verkehr - §316ff StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs...
Gibt auf jeden Fall ne Jugendstrafe, gemeinnützige Arbeit, Geldstrafe usw. führerschein erstmal für ne ganze Weile futsch, kommt auf die BAK an. Probezeitverlängerung um 2 Jahre, außerdem n Aufbauseminar und wie´s sich anhört vermutlich auch MPU...

Grüße, Uli
 
war ja klar das uli da wieder postet^^


aber uli hat da schon recht ;)
 
T-Bone? hmm :confused: nur weil ich auch aus thüringen bin :asthanos: ?

mistry: idiotentest ist MPU = Medizinisch-Psychologische-Untersuchung ;)
 
@Uli ne is mein halt nur das was man so im internen ließt ;) Zwecks Alkohol und deiner person :d
 
hmm. nicht sicher. ich nehm mal an, es handelt sich hier um eine Verwechslung. Ich bin einer der Admins. Wir trinken kaum....
 
Also ich wars wirklich nciht, ich würd son scheiß nicht machen, außerdem bin ich bereits auser Probezeit raus.

Alkoholgehalt im Blut (Mindeststrafen)
ab 0,3 bis unter 0,5 Promille: nicht strafbar, wenn keine Anzeichen für Fahrunsicherheit vorliegen und es nicht zu einem Unfall kommt; strafbar bei Anzeichen von Fahrunsicherheit oder bei Beteiligung an einem Unfall mit 7 Punkten und Geld- oder Freiheitsstrafe und Führerscheinentzug

ab 0,5 Promille: 250,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot bei Eintragung von bereits einer Entscheidung 500,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen 750,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug, 7 Punkte, 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis

Bei Ersttätern sind bei einem Entzug der Fahrerlaubnis ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Sperrfrist von 6 bis 12 Monaten üblich.
--> da Sachbeschädigung nochmal ne Erhöhung des Regelsatzes

--> da in der Probezeit --> Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre, dazu Aufbauseminar

--> dazu kommt noch die Strafe wegen Unfallflucht nach § 142 StGB und 7 Punkte wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort


Kommt das etwa hin?
 
Sachbeschädigung erhöht den ganzen Spaß, richtig. Probezeit: Verlängerung, Aufbau und ich nehm mal stark an MPU
Fahrerflucht genau - allerdings bin ich mir wegen der Punkte nicht so sicher, ob da die Alkohol-Punkte schon mit drin sind...
Wenn der Führerschein 2 Jahre lang entzogen wird, muss er ihn in der Fahrschule komplett neu machen...
 
Ich hab grad mit ihm telefoniert, er muss morgen en Aussage machen ;( und so wie ich ihn kenn wird er sagen, dass es nur glatt war...
 
Hier sitzen einige kompetente Leute: http://forum.jurathek.de

Er soll mal abwägen, wie die Geschichte auf andere wirkt und wie sie tatsächlich abgelaufen ist. Je nach Ehrlichkeit könnten die Wahrheit und somit die Folgen irgendwo in der Mitte liegen ;).

Edit: er pustete ja noch gar nicht, oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
Das nächste mal die Nummernschilder abmachen und am nächsten Tag das Auto mit nem Kumpel holen.
 
Gut Danke


Sicher?
 
John_Q schrieb:
Das nächste mal die Nummernschilder abmachen und am nächsten Tag das Auto mit nem Kumpel holen.

geht die ermittlung nich auch über die fahrgestellnummer?


@ topic:
musste er "blasen"? haben die ihm blut abgenommen? wenn nicht, dann wird es ja schwierig sein den blutalkoholspiegel nachzuweisen.
 
Ne musste er nicht, aber er war ja noch voll als die Bullen bei ihm zu Hause waren, wo er es nicht mitbekommen hat.
 
beim bekannten von mir wars so:

besoffen gefahren und ne leitplanke mitgenommen, karre stehen gelassen und nach hause gelaufen. resultat, 1 jahr führerschein weg und nochma weiter probezeit...
 
Ih,... mein Kollege ist begeistert...:(

Ich hoffe er hat daraus gelernt.
 
Den Schaden wird er wohl auch selber zahlen dürfen. Eine Versicherung springt bei erheblicher Trunkenheit normalerweise nicht ein.
 
Wäre ja noch schöner, wenn die Versicherung das bezahlen muss. Denn im Endeffekt würde das ja auch die Versicherten umgelegt. Und darauf hätte ich nicht so die Lust...
 
drunkenmaster schrieb:
beim bekannten von mir wars so:

besoffen gefahren und ne leitplanke mitgenommen, karre stehen gelassen und nach hause gelaufen. resultat, 1 jahr führerschein weg und nochma weiter probezeit...
Wie blöd ist das denn?

Was, wenn man zum Beispiel kein Handy hat oder eine sonstige Möglichkeit zu telefonieren?
 
Kann ja sagen, er hat nüchtern den Unfall verursacht und hat sich dann zuhause aus Frust die Kante gegeben :fresse:

Betrunken autofahren ist aber eigentlich echt lame :shake:
 
Und das noch Fahrbereite Auto auf der Mauer stehen gelassen, ja klar....
 
Ja das Auto stand mit der Schnauze auf der Mauer, er fährt nen Frontantrieb und ist dann natürlich nicht mehr weggekommen, dann wurde er ausm Auto gezogen(Nachbar) und dann ist er nach Hause gekrochen.
 
Es muss ihm natürlich Trunkenheit nachgewiesen werden. "Nachher" saufen ist natürlich nicht immer glaubwürdig, dazu hats aber sicher schon genug Fälle gegeben.
 
Hm, dann ist es sch**** für ihn, aber er ist selber Schuld. Klingt hart, aber er hat's verdient ...
 
sorry, aber genau so sehe ich es auch. Wer betrunken Auto fährt kann nicht ganz klar sein. Sollte es unter einer "lehrreichen Lektion" abstempeln. Eine Jugendstrafe wird es auf alle Fälle geben, vermutlich sogar mit Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis.

Sehe das relativ praxisnah, da ca 5 Jugendliche mit einer ähnlichen Geschichte ihre Sozialstunden bei mir abgeleistet haben
(während der Zivi-Zeit).

Den Schaden übernimmt die Versicherung unter Garantie nicht, weder den am auto, noch den an der Mauer.

Sorry für das harte Wort, aber habe dafür keinerlei Verständnis.

Alex
 
Dass eine Strafe gerechtfertigt ist, leuchtet wohl jedem ein.

Nur kann man diese schlecht abschätzen, wenn es keine weiteren Angaben zum Fall gibt. So könnte man die tollsten Sachen daraus basteln (Alkoholhinweise tatsächlich vorhanden?), deswegen bleibt es aber noch immer geschätzt, gemutmaßt und geraten. Wir brauchen mehr Input :).
 
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