Bist du dort Weisungsgebunden?
kannst du dort Fähigkeiten erlernen oder sollst du den mist erledigen der sonst nur Geld kosten würde bei normalen Mitarbeitern.
wenn es sich nicht um ein Schulpraktikum/Hochschulpraktikum handelt so hat es in der Regel vergütet zu werden.
Vergütung nicht vereinbart? dann gilt das "ortsübliche"
Ein Arbeitsvertrag muss nicht schriftlich vereinbart werden der ist auch mündlich gültig (Zeugen!)
Weigert sich der AG zu zahlen trotz geleisteter Arbeit?
-> Klage beim Arbeitsgericht -> AG wird höchstwahrscheinlich verlieren.
Nichts ist in der Welt umsonst.
Ausnahmen wie gesagt:
"Schulpratika im Rahmen der Schulausbildung"
"Praktika die in der Prüfungs und Studienordnung vorgeschrieben sind"
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* Ein Praktikant ist vorübergehend in einem Betrieb tätig, um sich dort praktische Kenntnisse und Erfahrungen anzueignen, die zur Vorbereitung auf einen (meist akademischen) Beruf notwendig sind. Zwar findet keine systematische Berufsausbildung statt. Trotzdem steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Deshalb ist eine eventuelle Vergütung der Höhe nach eher eine Aufwandsentschädigung oder Beihilfe zum Lebensunterhalt.
* Ein Arbeitnehmer ist zur Arbeitsleistung verpflichtet. Er ist in die Arbeitsorganisation eingegliedert und unterliegt einem Weisungsrecht betreffend Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort seiner Tätigkeit.