Meine (negative) Erfahrung mit Asus

Und genau da liegt der Hacken, der umtausch / die Reperatur erfolgt meist über den Händler, da das ne längere Durchlaufzeit hat als Asus eigentlich dafür kann ist wohl logisch. Mein Board ging direkt an Asus, da Händler insolvent, hat keine 6 tage gedauert da war ein neues wieder hier, und das Board ist schon älter als 2 Jahre...
 
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Das ist nicht richtig.
Der Hersteller kann die Garantiebestimmungen festlegen.
Da kann er auch von dir verlangen, dass du die Versandkosten trägst.


Hast du dazu eine Quelle und war das bloß wieder so gesagt weil man was schreiben wollte?

Meine:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, so kann er vom Käufer Rückgewähr der mangelhaften Sache nach Maßgabe der §§ 346 bis 348 verlangen.



Bloß weil die Hersteller das verlangt, ist das noch lange nicht rechtens. Frage ist, ob so eine Klausel in der AGB rechtens wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich kann erzählen dass vor kurzem mein 2tes P5W DH Deluxe 775 aberaucht ist und allgemein hab ich bei Asus Boards immer Probleme einen stabilen Vcore zu bekommen, der schwankte ständig und anständiges Übertakten ging dann auch nicht(War DFI gewöhnt). Mein damaliges Notebook von Asus hat auch mehr Qualitätsmängel als nötig. Jetz hab ich mir ein neues Board für den 775er gekauft, das Asus P5QD Turbo und ich muss sagen damit bin ich bis jetzt zufrieden, stabiler Vcore und brauchte nicht mal eine Neuinstallation von Windows.
 
Hast du dazu eine Quelle und war das bloß wieder so gesagt weil man was schreiben wollte?

[...]

Bloß weil die Hersteller das verlangt, ist das noch lange nicht rechtens. Frage ist, ob so eine Klausel in der AGB rechtens wäre.

Du verwechselst da was mit der gesetzlichen Gewährleistung und der Garantie.

Die Garantie ist ne freiwillige Leistung des Herstellers und dementsprechend kann er dafür die Bedingungen bestimmen (solange sie jetzt nicht sittenwidrig oder so sind).

Mit der gesetzlichen Gewährleistung hat der Hersteller aber nix zu tun, sondern das läuft zwischen Käufer und Verkäufer ab.

Die von dir angeführte Nacherfüllung ist auch ne Sache zwischen Käufer und Verkäufer.
 
Und da du wieder keine Quelle nennst hole ich das mal für dich nach. Tut mir leid, aber ich glaube nichts, bloß weil einer das einer im forum erzählt...

aber zur Quelle:

§ 443 Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
 
Wer zweifeln will, soll zweifeln.

Ich werde hier nicht jede meiner Aussagen mit Quellen belegen. Wer's nicht glaubt, soll selbst suchen oder glaubt's mir eben nicht.

Wo kommen wir denn da hin?!
 
Krooms liegt richtig. Nur als Hinweis.

Wenn du zwei Posts über deinem bitte lesen würdest. Dort haben wir das bereits fest gestellt.

Krooms schrieb:
Wo kommen wir denn da hin?!

Da wo wir heute sind. Einer erzählt Unsinn und ein ganzer Haufen labert das weiter, ohne auch nur ein mal am Inhalt zu zweifeln oder es zu prüfen.
 
Krooms hat nichts anderes gesagt.

Deine zitierter Gesetzestext (§443)besagt:
Wenn der Hersteller ne Garantie gibt, dann muß er diese, angelehnt an die Garantiebedingungen DES HERSTELLERS, auch einhalten.

Bedeutet, wenn du ne Garantie gibst, die ja freiwillig ist, dann mußt du diese im Bedarfsfall auch bedienen und kannst net sagen, die ist ja freiwillig, ich gebe sie dir net.
Die Garantie könnte ja ein Kaufgrund gewesen sein.
(Gilt auch für jeden anderen der ne Garantie gibt, muß also nicht der Hersteller sein. Wenn der Händler zB garantiert, dass das MB 5Jahre lang funktioniert, dann muß er das auch 5Jahre sicherstellen.)


Dein zitierter § 439 bezieht sich auf die Beziehung Handel - Kunde.
Für dieses Verhältnis muß der Händler die (fett markierten) Kosten tragen.
Dies gilt aber (nur) im Falle der Gewährleistung.

Die Garantie ist aber was völlig anderes und hat mit dem § 439 nichts zu tun, diese wird in §443 abgehandelt.
Und wenn der Hersteller in seinen Garantiebedingungen schreibt, dass du sämtliche Versandkosten zu tragen hast, dann ist das so, da hier § 439 nicht greift, da es sich nicht um einen Gewährleistungsfall sondern um einen Garantiefall handelt.

Wie Krooms schon sagte, du vermengst hier (gesetzlich genau geregelte) Gewährleistung und (vom Garantiesteller geregelte) Garantie. Das sind 2 völlig verschiedene Welten mit völlig verschiedenen Speilregeln und auch Gesetzen.

Merke:
Hersteller != Verkäufer !!!!!
Für den Hersteller gilt BGB §439 nicht, da er nicht mit Endkunden handelt. (§ 439 bezieht sich auf Handelspartner)
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau,
du hast nur mit dem Händler einen Vertrag abgeschlossen. Und der muss die Versandkosten übernehmen. Ob der großhändler/ Hersteller dies macht kann dir als Endkunde latte sein.

Nicht immer alles glauben, was der Händler zu dir sagt. Wäre ja noch schöner wenn ich bei einen garantiefall auch noch was dafür zahlen müsste, dass es eingeschickt wird.
Weiß ja nicht wo du einkaufst, aber da würde ich nicht mehr einkaufen. kenne keinen Händler ( und ich habe bei vielen schon gekauft) wo ich im Garantiefall die Versandkosten zahlen musste. Selbst bei Apple ( die ja meist sehr unkulant sind, nach meiner Erfahrung ) zahlt die versandkosten.

Gruß
Alex
 
[...]

Da wo wir heute sind. Einer erzählt Unsinn und ein ganzer Haufen labert das weiter, ohne auch nur ein mal am Inhalt zu zweifeln oder es zu prüfen.

Du sagst es ja selbst. Wichtig ist der Teil mit "am Inhalt zweifeln oder es zu prüfen".
Nur weil die meisten heute zu faul und zu unkritisch gegenüber Aussagen Anderer sind, schreibe ich nicht hinter jede meiner Aussagen einen Gesetzestext oder Brockhauszitat.

So wichtig ist mir das nicht, das hier jemand die "Wahrheit" erfährt ;-)
 
Du sagst es ja selbst. Wichtig ist der Teil mit "am Inhalt zweifeln oder es zu prüfen".
Nur weil die meisten heute zu faul und zu unkritisch gegenüber Aussagen Anderer sind, schreibe ich nicht hinter jede meiner Aussagen einen Gesetzestext oder Brockhauszitat.

So wichtig ist mir das nicht, das hier jemand die "Wahrheit" erfährt ;-)

Aber wenigstens zweifelst du an.
Wäre sonst immernoch der Meinung mit der Garantie und den Versandkosten...
Gut.. genug OT.. :d
 
Garantie mag eine freiwillige Leistung sein, spricht aber gerade für den Händler. Gerade in jungen Jahren werden noch sehr oft Erfahrungen gesammelt und ein 15 Jähriger Konsumer, der sich nen Mainboard oder whatever von Asus kauft und unzufrieden ist, der wird da wahrscheinlich die restliche Zeit seines Lebens Produkte von anderen HErstellern kaufen und nicht mehr von Asus....

Ist doch mit versandhandel genauso. Fällt man einmal auf die Schnauze bei einem Händler, dann geht man zu einem anderen....
Siehe Amazon z.b. sehr, sehr guten Ruf, was Umtausch usw angeht, auch wenn der Hersteller sich quer stellt.

Naja und gerade die Garantieleistung, die ein Händler freiwillig gibt, ist das Aushängeschild des Händlers....

Lenovo z.b. T61 Bauhjahr 2006. Gerät ist lange aus der Garantie und komplett mit Snowboardaufklebern versehen. Man sieht das Gerät wurde genutzt. Kabel vom Netzteil war gebrochen. ab in die Lenovovertretung Hamburg. Dort wurde dann mitgeteilt, dass das Gerät eigentlich aus der Garantie ist und ein neues Netzteil mit 40 euro zu Buche schlägt. Aber aus Servicegründe "nimm mal mit" .
3 Moante davor ist der Lammpie nicht mehr angesprungen...war nach den Jahren im Raucherhaushalt einfach innern dichtgesifft. außerhalb der Garantie wurde das Gerät eingeschickt, gereinigt und mit komplett neuen Lüftern versehen. die alte Festplatte mit den Daten wurden von der Niederlassung für 20 euro ausgebaut und am Ende wieder eingebaut. Der komplette Vorgang hat etwa 1 Woche gedauert.

Und ganz Ehrlich, wenn ich dazu im Vergleich sehe, wie jemand ein neues Asus Notebook kauft, auch für über 1000 Euro und das Teil geht nach 6 Monaten defekt und er wartet nun schon über nen Monat auf Austausch ^^ naja
 
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