doodly schrieb:
Ausgepackt habe ich ein SATA Kabel und die IO Blende und dann wieder mit in die Verpackung gelegt und verpackt.
Im Ergebnis hast du zwei mal widerrufen und zusätzlich das zweite board auch in ein Gehäuse verbaut.
Damit entsteht Aufwand, die retournierte Ware auf Vollständigkeit und Funktion zu prüfen, denn diese boards sollen ja weiterhin verkauft werden.
Ich sehe da keinen Spielraum für Kulanz und würde tippen, dass man durchaus Wertersatz nach Widerruf belasten und von der Rückerstattung abziehen kann.
§ 357 Absatz 7 BGB
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
für Punkt 2. belehrt die vollständige Widerrufsbelehrung bei Mindfactory den Verbraucher schließlich wie folgt:
„Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.“ ergo konform mit § 357 Absatz 7 BGB
Letztlich kann Mindfactory deine retournierte Ware an andere Käufer versenden, die dann aufgrund von Gebrauchsspuren retournieren und wiederum Kosten und Kundenunzufriedenheit entstehen oder man verkauft diese wertgeminderte Ware in besonderen Kanälen wie Mindstar zu reduzierten Preisen oder wie Alternate im Outlet etc.
Hat das board z. B. 80€ gekostet und man verkauft es für 49,90€ dann hast du eben den Wertersatz für einen Wertverlust der Ware von 30€ zu leisten. Dagegen kannst du dann klagen oder es akzeptieren.
Zumindest konditioniert das deine zukünftige Vorgehensweise zu ordern, zu testen und zu retournieren.