MSI GS66 Stealth 10UH im Test: Edler Thin-&-Light-Gamer mit GeForce RTX 3080

Das mit der TDP ist je eh ein Witz. Bei 80 Watt werden 3060/70/80 doch eh alle auf einem Level liegen, die mit weniger Cores kann dann höher takten, die mit mehr eben nicht so hoch. Die resultierende Leistung wird aber vergleichbar sein.

In Verbindung mit einem Intel-Prozessor wie dem 10875H, der im PL2 bis zu 135W fressen darf, bleibt für die Grafik dann wenig übrig. Da sind die maximal 64W des Ryzen 7 5800h schon eine ganz andere Hausnummer und machen ihn zum einzig sinnvollen. Abgesehen davon ist er auch noch schneller :d
 
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Wenn sie die selbe Kühlung verwenden würden wie für den 10875H.
Aber die kann man ja auch zusammensparen.
 
Genauso ist es. Ein normaler Käufer sieht da nicht mehr durch. 28 verschiedene Versionen.... die haben sie nicht mehr alle.
Die 3000er Serie lasse ich aus. Das unterstütze ich gar nicht. Die sollen sich endlich mal Mühe geben, das ganze anständig in einem Laptop zu kühlen. Zumindest ab 3070 aufwärts.

Die sind doch dann eh nur über das PL gedrosselt? Ob man das aushebeln kann? Wäre zumindest mal interessant zu wissen.
 
Die sind doch dann eh nur über das PL gedrosselt? Ob man das aushebeln kann? Wäre zumindest mal interessant zu wissen.
Da würde ich nicht drauf wetten. Mal ein Beispiel was Dell so macht:

Dell hat beispielsweise beim Area 51m R1 das 200w GPU PL nachträglich auf 180w geändert, weil einige GPUs abgeraucht sind. Anschließend sind einige User auf ältere BIOS Versionen zurückgegangen, um halt das 200w PL beizubehalten. Das haben sie so lange gemacht, bis Dell die Gsync Funktionalität mit der BIOS Version gekoppelt hat. Hat man dann gedowngegradet, konnte man G-Sync nicht mehr nutzen und vereinzeln kam es zu flimmernden Displays. In Realword-Gaming hat's jetzt kein riesen Unterschied gemacht, aber in Benchmark-Zahlen war es eben messbar und in der Preisklasse (3.500€+) kamen solche Leistungseinschränkungen alles andere als gut an.

Da alle Notebook Hersteller das BIOS von Megatrends nutzen, haben sie auf jeden Fall Möglichkeiten solche Aktionen einzuschränken, dazu gehört auch nachträglich die GPU Leistung weiter einzuschränken. Damit wird jedes BIOS-Update zum Glücksspiel. Das, was du dir erhoffst, wird überwiegend Wunschdenken bleiben. Selbst Prema (ich hoffe der Name sagt dir was) hat sich schon ein ausgekotzt, weil es für ihn immer schwieriger wird, wenn nicht unmöglich, weiteres Potenzial freizuschalten.
 
Klar kenne ich Prema. Nicht nur vom Namen her. Bau mal in einen 2012er (mit einer GTX680m ) XMG 17 pro eine GTX980m ein.... 🙈

War schon klar das die das nicht so einfach zulassen. 200 Watt und abgeraucht? Oh ha...
 
Nun ja, aber nachträglich die Leistung runterzuschrauben und das auch noch mit einer anderen beworbenen Funktionalität zu koppeln dürfte im Zweifel ein Gewährleistungsfall sein, was aber natürlich durchaus bedeuten könnte, das man es über einen Anwalt laufen lassen muss ... Das darf aber wirklich nicht sein, weder in der 1000 € Klasse und noch weniger in der, in der das Alienware sich bewegt.
 
Naja, die Hersteller machen alles, um die RMA Kosten zu senken. Eine Klage mehr oder weniger interessiert die da herzlich wenig, zumal sich nur die Wenigstens gut genug auskennen und auch die Erfolgschancen nicht sonderlich hoch sind. Außerdem kann man sich immer schön auf die Nvidia Spezifikation als Referenz beziehen und die ist weit unterhalb dem, was ein Notebook wirklich kann. Das weiß ich zufällig von einem Fall aus dem NBR-Forum.

Mal ein Beispiel mit meiner 2070MQ. Laut GPU-Z hat Nvidia die GPU von folgenden Leistungsdaten spezifiziert:

ppp.jpg



Solange die GPU diese Leistungswerte erfüllt, wird deine Klage in keinster Weise einen Erfolg haben können, weil die Herstellervorgaben erfüllt werden. Schaut man sich die Daten in HWinfo unter Last an, sieht die Welt ganz anders aus:

pp2.jpg



Gut, mein Beispiel ist vielleicht bisschen schlecht, weil ich undervolte, einen umgebauten Kühler verwende usw. gewisse Optimierungen gemacht habe, weshalb die GPU vergleichsweise weit aufdreht. Der Standard-Takt von 1.080MHz wird aber selbst unter schlechtesten Bedingungen erreicht und wenn auch nur kurzfristig, das zählt schon. Die TDP/ TGP ist ein Freiraum, den der Hersteller selbst festlegen und auch nachträglich ändern kann, solange sich die GPU in Nvidia Spezifikation befindet. Beim Boost bin ich mir gerade nicht sicher, ich meine aber, dass dieser nur eine optionale und keine Muss-Voraussetzung ist. Letztendlich ziehst als Käufer immer den Kürzeren.
 
Naja, das muss man trennen. Die mögliche Spezifikation von Nvidia ist da Nebensache, weil das Gerät hier vom Hersteller nach dem Kauf zum Nachteil des Käufers verändert wird. Die TGP kann der Hersteller nach dem Kauf nicht mehr frei ändern, das wäre ja als ob beim Auto bei der Inspektion von 100 auf 90 PS runtergesetzt wird. Es gilt das, was der Hersteller vor dem Kauf angibt und bewirbt, diese Angabe ist verbindlicher Teil des Kaufvertrages. Und wenn er TGP 200W angibt, muss er sich daran auch halten. Wenn er vor dem Kauf natürlich nur sowas bewirbt wie „Taktraten im Rahmen der Nvidia Spezifikationen“ sieht es wieder anders aus, dann hat man wenig Chancen. Gysnc und TGP über das Bios zu koppeln ist dann noch mal was anderes.

Und jetzt rate mal, warum viele Hersteller diese TGP Angaben nicht mehr machen... Da kann der Durchschnittskunde eben nichts mehr nachvollziehen und als Mangel rügen wenn zu seinem Nachteil abgewichen wird.

Deswegen wird mein neues Notebook in den nächsten Wochen definitiv eines, bei dem der Hersteller die relevanten Daten angibt und nicht verschweigt.
 
Die mögliche Spezifikation von Nvidia ist da Nebensache, weil das Gerät hier vom Hersteller nach dem Kauf zum Nachteil des Käufers verändert wird.
Eben nicht. Im Streitfall kann sich der Hersteller auf diese Spezifikation beziehen. Ich find's auch bekloppt, aber das habe ich mir nicht ausgedacht. Die Charts mit irgendwelchen TGP Angaben sind ja ganz nett, aber guck mal in Shops oder auf der offiziellen Seite der Hersteller, was tatsächlich beim Kauf so eines Gerätes kommuniziert und versprochen wird:

Razer: Keine offizielle Angabe
Razer.jpg


Dell: Keine offizielle Angabe
Dell.jpg


MSI: Keine offizielle Angabe
MSI.jpg


XMG ist hier einer der wenigen, die mit offenen Karten spielen. ASUS sagt immerhin "bis zu", was natürlich auch einen großen Spielraum ermöglicht. Jetzt nehmen wir mal Razer als Beispiel. Wer garantiert mir hier irgendeine GPU Leistung, solange das Geräte existiert? Mal abgesehen davon, dass Razer eh dafür bekannt ist, die Limits (via TCC) herabzusetzen, damit die Temps auf Papier besser aussehen. Wo siehst du hier eine rechtliche Begründung für dein aufgeführtes Argument? Ich seh keine.


zum Nachteil des Käufers verändert wird.
Für dich (für mich auch) mag das ein Nachteil sein, wenn dir aber die Bude abbrennt, weil die GPU in Flammen aufgeht und möglicherweise Menschen zu Schaden kommen, ist das Handeln des Herstellers gut begründet.

Deswegen wird mein neues Notebook in den nächsten Wochen definitiv eines, bei dem der Hersteller die relevanten Daten angibt und nicht verschweigt.
Joa, da wird die Auswahl ziemlich klein werden. Vielleicht entfernt auch XMG die Angaben noch. Was wirst du denn machen, wenn du dein versprochenes PL hast, aber es aus thermalen Gründen gar nicht nutzen kannst? Der Hersteller verspricht dir das nicht.

Nun ja, aber nachträglich die Leistung runterzuschrauben und das auch noch mit einer anderen beworbenen Funktionalität zu koppeln dürfte im Zweifel ein Gewährleistungsfall sein, was aber natürlich durchaus bedeuten könnte, das man es über einen Anwalt laufen lassen muss ... Das darf aber wirklich nicht sein, weder in der 1000 € Klasse und noch weniger in der, in der das Alienware sich bewegt.
Und jetzt rate mal, warum viele Hersteller diese TGP Angaben nicht mehr machen... Da kann der Durchschnittskunde eben nichts mehr nachvollziehen und als Mangel rügen wenn zu seinem Nachteil abgewichen wird.
Ja, was denn nun? Erst erwähnst du eine Begründung, dann erklärst du aber, dass man als Kunde eh der Dumme ist.

Das bleibt auch so, wenn man durch nachträgliche BIOS-Updates das PL runterschraubt. Denn das einzige, was versprochen wurde, ist das Bauteil mit den Spezifikationen des Herstellers.

Die Geschichte mit dem G-Sync kann man so erstmal (leider) nicht ankreiden, weil das unter den Punkt der Fehlerbehebung via BIOS Update läuft und das ist völlig legitim. Zudem bezog sich dieses Vorgehen auf Geräte, die etwas später auf den Markt kamen. Irgendwie musste man die Leute vom Downgrade abhalten. Irgendwelche PL wurden ja nie versprochen, nur das ne 2080 (in dem Fall) drin ist.
 
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XMG ist hier einer der wenigen, die mit offenen Karten spielen. ASUS sagt immerhin "bis zu", was natürlich auch einen großen Spielraum ermöglicht. Jetzt nehmen wir mal Razer als Beispiel. Wer garantiert mir hier irgendeine GPU Leistung, solange das Geräte existiert? Mal abgesehen davon, dass Razer eh dafür bekannt ist, die Limits (via TCC) herabzusetzen, damit die Temps auf Papier besser aussehen. Wo siehst du hier eine rechtliche Begründung für dein aufgeführtes Argument? Ich seh keine.

Es sind zwei verschiedene Fälle, auch wenn das Gerät nicht mit angegebener TGP beworben wird

Fall 1:

Das Gerät erbringt nicht die Leistung, die ich erwarte, Boosttakt liegt z.B. zu niedrig im Vergleich zu anderen, nicht baugleichen, Geräten aber innerhalb der Spezifikation von nVidia
-> keine Ansprüche, solange das Gerät durchschnittlich gut ist (und das ist es im Normalfall, wenn es die Spezifikation erfüllt)

Fall 2:

Das Gerät wird in einem bestimmten Zustand verkauft und der Hersteller verändert diesen Zustand. Dell hat dem Kunden quasi nur die Wahl zwischen 200 W oder GSync gelassen, obwohl das Gerät mit 200 W und GSync verkauft wurde.
-> Ansprüche durch unzulässigen Eingriff in das Eigentum des Käufers

Für dich (für mich auch) mag das ein Nachteil sein, wenn dir aber die Bude abbrennt, weil die GPU in Flammen aufgeht und möglicherweise Menschen zu Schaden kommen, ist das Handeln des Herstellers gut begründet.

Natürlich muss der Hersteller seiner Produkthaftungspflicht nachkommen. Unkommentiert eine Verschlechterung des Geräts herbeizuführen ist aber keine Lösung. Richtig wäre z.B. ein Rückruf und Aufwertung des Kühlsystems, damit nichts passiert. Wenn das nicht möglich ist, dann eben Gerät gegen Kaufpreiserstattung zurücknehmen oder dem Kunden ein Rabattangebot machen, wenn er mit der verringerten Leistung einverstanden ist. Das wäre korrektes Handeln, ist aber teurer.

Joa, da wird die Auswahl ziemlich klein werden. Vielleicht entfernt auch XMG die Angaben noch. Was wirst du denn machen, wenn du dein versprochenes PL hast, aber es aus thermalen Gründen gar nicht nutzen kannst? Der Hersteller verspricht dir das nicht.

Das wäre, wenn man kleinlich ist, meist nicht mal ein Problem. Dass ein Chip mit 130W TGP spezifiziert ist bedeutet nicht zwangsläufig, dass er sie im Alltag auch erreichen muss, weil dafür zu viele Faktoren reinspielen. Aber es muss einen Zustand geben, der im Zweifel vermutlich extrem theoretisch ist, wo das erreichbar ist.

Ja, was denn nun? Erst erwähnst du eine Begründung, dann erklärst du aber, dass man als Kunde eh der Dumme ist.

Als durchschnittlicher Kunde. Weil man im dem Fall leider von so ziemlich allen Hersteller verarscht wird, ist nicht nur im IT-Sektor so. Gewinnmaximierung überall, weil kaum jemand seine Rechte kennt und einfordert. Kommt man mit einem Anwalt, dann landet man i.d.R. bei der "einvernehmlichen Lösung" wie "Rücknahme ohne Anerkennung einer Rechtspflicht", denn Urteile - Präzedenzfälle - scheut jede Firma wie der Teufel das Weihwasser. Guck Dir die VW Geschichte an, ist genauso gelaufen.

Das bleibt auch so, wenn man durch nachträgliche BIOS-Updates das PL runterschraubt. Denn das einzige, was versprochen wurde, ist das Bauteil mit den Spezifikationen des Herstellers.

Die Geschichte mit dem G-Sync kann man so erstmal (leider) nicht ankreiden, weil das unter den Punkt der Fehlerbehebung via BIOS Update läuft und das ist völlig legitim. Zudem bezog sich dieses Vorgehen auf Geräte, die etwas später auf den Markt kamen. Irgendwie musste man die Leute vom Downgrade abhalten. Irgendwelche PL wurden ja nie versprochen, nur das ne 2080 (in dem Fall) drin ist.

Nachträgliche Veränderungen/Verschlechterungen sind immer ein Problem. Die sind halt für den Hersteller eine billige Lösung aber das bedeutet nicht, dass sie rechtlich einwandfrei sind.
 
Ich habe erst heute Vormittag einen Beitrag gelesen, wo das verheimlichen der TGP beschrieben wurde. Da wollte die Redaktion die Daten haben und diese wurden nicht rausgegeben. Hab mir natürlich nicht gemerkt wo das war. Ich wollte noch reinstellen....

Ich würde aber auch denken, das die Watt Zahl kein Grund zum klagen wäre. Denn hierbei zählt eher der Takt und damit die Leistung. Wird der erreicht, kannst du nichts machen.und eine Leistungssenkung im Sinne von weniger Leistung, musst du erstmal nachweisen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da war der Artikel, wo die TGP verschwiegen wurde.

 
Zuletzt bearbeitet:
obwohl das Gerät mit 200 W und GSync verkauft wurde.
Behauptet wer? G-Sync wurde beworben und eingehalten, 200w wurde jedoch in keiner Zeile erwähnt. Es wurde nur von Desktop-Leistung gesprochen, was soviel wie gar nichts bedeutet.


Ansprüche durch unzulässigen Eingriff in das Eigentum des Käufers
Ist ein nachträgliches Downgrade des BIOS durch den Kunden so gesehen auch. Wenn dadurch das Notebook zur Brandfalle wird, ist das Vorgehen durch Dell verständlich.


Unkommentiert eine Verschlechterung des Geräts herbeizuführen ist aber keine Lösung.
Wie definierst du Verschlechterung? Ab wann spricht man von einer Verschlechterung? Schon ab 1% Differenz? Welche Referenz nimmt man als Bezug? Welchen Benchmark (falls überhaupt), welchen Treiber, welche Leistung gilt als Standard und wann ist diese als Verschlechterung anzusehen?


Aber es muss einen Zustand geben, der im Zweifel vermutlich extrem theoretisch ist, wo das erreichbar ist.
Kannst du mir bitte eine Quelle heraussuchen, wo dieser beschriebene MUSS-Zustand vorausgesetzt wird?


nachträgliche Veränderungen/Verschlechterungen sind immer ein Problem. Die sind halt für den Hersteller eine billige Lösung aber das bedeutet nicht, dass sie rechtlich einwandfrei sind.
Versteh mich nicht falsch, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, sondern eher auf das Gegenteil hinweisen und wie Hersteller ihre Leistungsangaben nach ihren Wünschen auslegen. Marketing und Realität sind speziell in diesem Sektor sehr weit auseinander. Es wird im großen Stile verarscht und als Kunde bist du immer der Dumme. Das, was wir hier besprechen mit Anwalt und gerichtlich vorgehen bla bla bla ist in der praxis unrealistisch und wenig Erfolg versprechend. Wer macht das am Ende tatsächlich und heult den Hersteller voll, dass 10-15% der versprochen Leistung fehlt? Die meisten wissen nicht mal wie man das auswertet. Und selbst wenn es zu einem Fall kommt, wird sich auf Kulanz geeinigt und fertig. Einer mehr oder wenig ist völlig egal.

Auch dein Vergleich mit VW finde ich zu weit gedacht, auch wenn ich verstehe, was du meinst. Wer verklagt Samsung, Apple etc. wenn beispielsweise der Akku 10-15% weniger Leistung zeigt als in der versprochenen Werbung? Macht auch keiner in der Realität. Genauso wie die Leistung der GPU jetzt. Ist halt viel Augenwischerei und jede angegebene Leistung lässt sich irgendwie synthetisch herbeiführen.


Ich würde aber auch denken, das die Watt Zahl kein Grund zum klagen wäre. Denn hierbei zählt eher der Takt und damit die Leistung. Wird der erreicht, kannst du nichts machen.und eine Leistungssenkung im Sinne von weniger Leistung, musst du erstmal nachweisen.
Die Taktraten kannst du völlig unabhängig von den Powerlimits erreichen. Eine RTX 3080 mit 90w, könnte genauso hoch takten wie eine mit 130w PL. Dank Dynamic Boost und Benachmarks, die nur die GPU Leistung messen, wirst du kurzfristig überall tolle Taktraten und Ergebnisse sehen.
 
Die Taktraten kannst du völlig unabhängig von den Powerlimits erreichen. Eine RTX 3080 mit 90w, könnte genauso hoch takten wie eine mit 130w PL. Dank Dynamic Boost und Benachmarks, die nur die GPU Leistung messen, wirst du kurzfristig überall tolle Taktraten und Ergebnisse sehen.
Genau das meinte ich ja damit.
 
Behauptet wer? G-Sync wurde beworben und eingehalten, 200w wurde jedoch in keiner Zeile erwähnt. Es wurde nur von Desktop-Leistung gesprochen, was soviel wie gar nichts bedeutet.

Stand oben nicht, wenn man kein Bios-Update macht würde GSync nicht mehr gehen? (Ich vermute über die Treiber gelöst).

Wie definierst du Verschlechterung? Ab wann spricht man von einer Verschlechterung? Schon ab 1% Differenz? Welche Referenz nimmt man als Bezug? Welchen Benchmark (falls überhaupt), welchen Treiber, welche Leistung gilt als Standard und wann ist diese als Verschlechterung anzusehen?

Ist das echt so schwer? Wenn vorher 200W im Bios gesetzt waren und nun nur noch z.B. 180W, dann ist doch wohl eine Verschlechterung der Produkteigenschaften gegeben. Es gibt i.Ü. in der Rechtsprechung Maßgaben dafür, wieweit eine tatsächliche Leistung von der Angabe oder dem Soll-Zustand abweichen darf, s. Benzinverbrauch.

Versteh mich nicht falsch, ich will hier niemanden in Schutz nehmen, sondern eher auf das Gegenteil hinweisen und wie Hersteller ihre Leistungsangaben nach ihren Wünschen auslegen. Marketing und Realität sind speziell in diesem Sektor sehr weit auseinander. Es wird im großen Stile verarscht und als Kunde bist du immer der Dumme.

Ja, da sind wir uns doch völlig einig in dem Punkt.

Das, was wir hier besprechen mit Anwalt und gerichtlich vorgehen bla bla bla ist in der praxis unrealistisch und wenig Erfolg versprechend. Wer macht das am Ende tatsächlich und heult den Hersteller voll, dass 10-15% der versprochen Leistung fehlt? Die meisten wissen nicht mal wie man das auswertet. Und selbst wenn es zu einem Fall kommt, wird sich auf Kulanz geeinigt und fertig. Einer mehr oder wenig ist völlig egal.

Ich hab doch nix anderes gesagt. Anwalt ist übrigens an sich meist sehr erfolgversprechend, allerdings nicht ohne Restrisiko und die Rechtschutzversichung macht das auch nur ein paar Mal mit, weswegen es auch fast niemand durchzieht, wenn es um vergleichsweise kleine Beträge geht. Und "Kulanz" heißt es doch nur, weil der Hersteller eben kein Präzedenzurteil will, eben das berühmte "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".

Auch dein Vergleich mit VW finde ich zu weit gedacht, auch wenn ich verstehe, was du meinst.

Auch VW hat anfangs, wenn per Anwalt vorgegangen wurde, "Kulanz" gezeigt, weil die auch kein Gerichtsurteil haben wollten. Und siehe da - als das kam wurde es erheblich teurer. Bei Banken war das in den letzten Jahren (z.B. wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen) auch oft ein Thema. Das Prinzip ist das gleiche, die versuchen sich aus der Verantwortung gegenüber einzelnen freizukaufen um keinen durchsetzbaren Anspruch für die Masse zu erzeugen.

Wer verklagt Samsung, Apple etc. wenn beispielsweise der Akku 10-15% weniger Leistung zeigt als in der versprochenen Werbung? Macht auch keiner in der Realität. Genauso wie die Leistung der GPU jetzt. Ist halt viel Augenwischerei und jede angegebene Leistung lässt sich irgendwie synthetisch herbeiführen.

Wieviel Strafen musste Apple in den letzten Jahren zahlen, weil in einigen Ländern gegen die Verlangsamung durch reduzierte Akkubelastung bei älteren IPhones geklagt wurde? War nicht wenig - und siehe da - ist das gleiche Problem - nachträgliche Verschlechterung der Produkteigenschaften durch den Hersteller.
 
Stand oben nicht, wenn man kein Bios-Update macht würde GSync nicht mehr gehen? (Ich vermute über die Treiber gelöst).
DELL hat damit das BIOS Downgrade auf die 200w Version unterbunden. Die ersten Geräte haben sowohl mit der alten, als auch mit der neueren BIOS Version funktioniert. Die etwas späteren Geräte haben mit dem BIOS Downgrade dann die beschriebenen Probleme gemacht. Bei den neusten Versionen wurde dann das Downgraden an sich komplett unterbunden (soweit ich weiß). Ist natürlich für den Kunden alles nicht so toll, trotzdem wurde nie mit festen Powerlimits geworben.

Ist das echt so schwer? Wenn vorher 200W im Bios gesetzt waren und nun nur noch z.B. 180W, dann ist doch wohl eine Verschlechterung der Produkteigenschaften gegeben.
Ich finde schon, weil erstens die Verschlechterung auch messbar bewiesen werden muss. Hier ist natürlich fraglich was als Referenz gilt und zweitens die Produkteigenschaften (nach Nvidia) nach wie vor gegeben sind. Und wie bereits gefragt, hast du das Wort "Verschlechterung" weder selbst ganz klar definiert, noch eine Quelle aufgeführt, die das tut. Dementsprechend kann ich davon ausgehen, dass du der Frage aus irgendeinem Grund ausweichst.

Eine GPU ist nicht zwingend schlechter, weil sie 20w weniger verbraucht. Ich betreibe meine 2080s immer undervoltet (1.875 MHz @ 0,875mV). Dadurch verbraucht rund 75-90w weniger, erzeugt aber nahezu gleiche FPS-Leistung (+/- 2-3 FPS). Gemessen alles mit Ingame-Benchmarks. Wenn ich dir da ein paar Zahlen posten soll, sag bescheid.

Es gibt i.Ü. in der Rechtsprechung Maßgaben dafür, wieweit eine tatsächliche Leistung von der Angabe oder dem Soll-Zustand abweichen darf, s. Benzinverbrauch.
Du scheinst dich gut damit auszukennen. Dann suche mir bitte diese Quelle raus, woraus ganz klar hervorgeht, welche Regelung für GPU Leistung heranzuziehen ist. Dass es solche Regelungen gibt, ist mir bekannt, jedoch keine, die sich auf GPU Leistung speziell bezieht.

Abgesehen davon, kann ich das dann so messen, dass du damit glücklich bist oder die Zahlen dem Marketing entsprechen. Außerdem wirbt mit Powerlimits eh kaum einer im NB-Segment. Dementsprechend steht es dem Hersteller frei die Powerlimits auch nachträglich anzupassen.


Wieviel Strafen musste Apple in den letzten Jahren zahlen, weil in einigen Ländern gegen die Verlangsamung durch reduzierte Akkubelastung bei älteren IPhones geklagt wurde? War nicht wenig - und siehe da - ist das gleiche Problem - nachträgliche Verschlechterung der Produkteigenschaften durch den Hersteller.
Ja, vor allem haben die Endkunden am meisten davon profitiert.


Anwalt ist übrigens an sich meist sehr erfolgversprechend
Ich denke, ich steige hier aus der Thematik jetzt aus, sonst wird das echt zu abstrus. Wenn man den Weg über'n Anwalt als Empfehlung ausspricht, dann läuft das Gespräch in die falsche Richtung.


Deswegen wird mein neues Notebook in den nächsten Wochen definitiv eines, bei dem der Hersteller die relevanten Daten angibt und nicht verschweigt.
Wenn's dann soweit ist, kannst du uns ja berichten, ob die Herstellerangaben auch in Realword-Gaming erfüllt werden und ob du dann vor Gericht ziehst, falls das nicht der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese abgehackten Textwüsten liest doch keiner außer euch mehr. :p
 
Ist halt eine Diskussion in einem Forum. Wozu ist so ein Forum sonst da? Ich finde es nicht schlimm.
 
Oh, ich wollte nur den Hinweis geben, dass es die Form schwierig macht die Diskussion zu verfolgen.
 
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