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Der Rat der Europäischen Union hat eine Anpassung der Produkthaftungsrichtlinie von 1985 beschlossen, die nun auch Software und digitale Konstruktionsunterlagen miteinbezieht. Diese Aktualisierung will die Verbraucherrechte innerhalb der EU stärken, da Hersteller und Onlinehändler nun auch für Schäden durch Softwarefehler haften müssen – unabhängig davon, ob die Software als eigenständiges Produkt oder als integrierter Bestandteil eines Systems verkauft wird. Auch Cloud-Produkte und integrierte digitale Dienste fallen nun unter die Richtlinie, sofern sie für die Funktion des Produkts unerlässlich sind.
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