Folgendes, sofern einer schon mal diesen Fall hatte:
- Mehrfamilienhaus mit gemischt insgesamt 15 Miet- und Eigentumswohnungen
- ca. 25 Jahre alt, seit dem Bau ist bereits der gleiche Kabel-TV-Verstärker/Verteiler drin
- ich hab seit 2 jahren DVB-C wegen Fußball. Mir ist nicht bekannt, ob sonst jemand hier DVB-C nutzt.
- seit ein paar Monaten fehlen ein paar Programme, da die auf ein höheres Frequenzband verschoben wurden, das der alte Verstärker nicht unterstützt (bis 400MHz => seit ein paar Jahren is bis ca. 860MHZ üblich). Zudem ist ARD und Dritte Programmer oft einfach weg. AnalogBild ist schlecht. Neue Anschlussdose brachte keine Besserung.
So, ich sprach dann mit der Verwaltung, und die meinten zuerst "ja, wenn das nötig ist und es nicht mit ner neuen Dose bei Ihnen getan ist, dann muss das wohl machen".
Inzwischen is das 4 Wochen her, angeblich fehlt auch ein Kostenvoranschlag der Firma, die das machen soll, dazu hatte die Verwaltung den ehemaligen(!) verwaltungsvertreter angerufen (also ein Eigentümer, der hier wohnt und sich um solche sachen wie Hausmeister, Instandhaltung usw. kümmert), der sich strikt dagegen wendet, weil er nix davon hat. Man brächte kein digital, ich sei der einzige, der das nutzt usw. Dummerweise hat der Typ rel. großen Einfluss hier im Haus und hat selber wiederum oft Dinge, die nur wenigen Wohnungen inkl. seiner Wohnung was nutzten, durchgesetzt...
Nun die Frage: habt Ihr mit so ner Situation Erfahrung? Hätte ich (bzw. mein Vater als Eigentümer) rechtlich anspruch drauf, dass das Signal, was beim Haus ankommt, auch in meiner Wohnung voll nutzbar ist? Also, ich will keinen verbindlichen juristischen Rat, aber vlt. hatte ja mal einer so nen Fall oder kennt ein Urteil dazu?
Was ja noch dazukommt ist, dass eh in ein paar Jahren auf Digital umgestellt wird, evlt. auch mal Mieter auf Internet+Telefon per kabel umsteigen können und es zudem - selbst wenn das ganze 200€ kostet - bei mal angenommen nur 10 Jahren Nutzung grad mal ca. 1,20€ pro JAHR kostet, wenn es auf die Hausgemeinschaft verteilt wird... d.h. wenn sich da einzelne dagegenstellen, dann wäre das an sich nur reine Schikane...
- Mehrfamilienhaus mit gemischt insgesamt 15 Miet- und Eigentumswohnungen
- ca. 25 Jahre alt, seit dem Bau ist bereits der gleiche Kabel-TV-Verstärker/Verteiler drin
- ich hab seit 2 jahren DVB-C wegen Fußball. Mir ist nicht bekannt, ob sonst jemand hier DVB-C nutzt.
- seit ein paar Monaten fehlen ein paar Programme, da die auf ein höheres Frequenzband verschoben wurden, das der alte Verstärker nicht unterstützt (bis 400MHz => seit ein paar Jahren is bis ca. 860MHZ üblich). Zudem ist ARD und Dritte Programmer oft einfach weg. AnalogBild ist schlecht. Neue Anschlussdose brachte keine Besserung.
So, ich sprach dann mit der Verwaltung, und die meinten zuerst "ja, wenn das nötig ist und es nicht mit ner neuen Dose bei Ihnen getan ist, dann muss das wohl machen".
Inzwischen is das 4 Wochen her, angeblich fehlt auch ein Kostenvoranschlag der Firma, die das machen soll, dazu hatte die Verwaltung den ehemaligen(!) verwaltungsvertreter angerufen (also ein Eigentümer, der hier wohnt und sich um solche sachen wie Hausmeister, Instandhaltung usw. kümmert), der sich strikt dagegen wendet, weil er nix davon hat. Man brächte kein digital, ich sei der einzige, der das nutzt usw. Dummerweise hat der Typ rel. großen Einfluss hier im Haus und hat selber wiederum oft Dinge, die nur wenigen Wohnungen inkl. seiner Wohnung was nutzten, durchgesetzt...
Nun die Frage: habt Ihr mit so ner Situation Erfahrung? Hätte ich (bzw. mein Vater als Eigentümer) rechtlich anspruch drauf, dass das Signal, was beim Haus ankommt, auch in meiner Wohnung voll nutzbar ist? Also, ich will keinen verbindlichen juristischen Rat, aber vlt. hatte ja mal einer so nen Fall oder kennt ein Urteil dazu?
Was ja noch dazukommt ist, dass eh in ein paar Jahren auf Digital umgestellt wird, evlt. auch mal Mieter auf Internet+Telefon per kabel umsteigen können und es zudem - selbst wenn das ganze 200€ kostet - bei mal angenommen nur 10 Jahren Nutzung grad mal ca. 1,20€ pro JAHR kostet, wenn es auf die Hausgemeinschaft verteilt wird... d.h. wenn sich da einzelne dagegenstellen, dann wäre das an sich nur reine Schikane...