"Nicht der Arzt, sondern Prüfungsaussschuss bestimmt Prüfungsunfähigkeit ?

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

Wedanta2002

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
07.01.2004
Beiträge
824
Ort
Rostock
Hallöchen,

ich hab zur zeit etliche Prüfungen von der Uni aus zu schreiben. Einige mit 1 Tag abstand zur anderen.

Nun war ich beim Arzt, hab mich krankschreiben lassen. Tatsächlich bis ich schwer Asthma krank. Dies hat auch der Arzt diagnostiziert: Ich habe einen Infekt der oberen Atemwege. Dies kann ich regulär nur mit Medikamenten unterdrücken und so ein "normales" Leben führen.

Nun hat der arzt mich für eine Prüfung krankgeschrieben. Neuderdings muss ein Artest ausgefühlt werden in dem nach den Symptomen gefragt wird! Der Arzt hat diese Passage nur mit "keine Prüfungsfähigkeit" ausgefüllt. Mit dem einfachen Grund: Es ist ihm verboten diese auszufüllen, da es der ärztlichen Schweigepflicht unterliegt!
Allerdings hat er einen Krankenschein mit angeheftet indem wie immer der Diagnose"Code" steht.

Jetzt kommt vom Prüfungsamt folgende Meldung zurück:

der Prüfungsausschuss kann leider ihr ärztliches Attest vom ... bzgl. der Prüfungsfähigkeit für die Modulprüfung "..." nicht anerkennen.
Es ist nicht der Arzt, sondern der Prüfungsausschuss, der die Feststellung zur Frage der Prüfungsfähigkeit treffen muss. Da die von ihnen vorgelegten Bescheinigungen keine ANgaben über die Art und Schwere ihrer Erkrankung enthält, kann der Prüfungsausschuss auch keine Feststellung über die Prüfungsunfähigkeit treffen. Für die von Ihnen behauptete Prüfungsunfähigkeit sind sie nachweispflichtig. Sollten sie nicht binnen drei Tagen nach Zugang dieses Schreibens eine eine aussagekräftige ärztliche Stellungnahme beibringen, wird die Glaubhaftmachung ihrer Erkrankung seitens des Prüfungsausschusses nicht mehr als unverzüglich angesehen.


Bitte was? Verstoßen die hier nicht gegen Gesetze? Meine Ärztin hat sich geweigert dies auszufüllen, eben aus Sicht der Schweigepflicht.
Ein Kommilitone war auch beim Arzt, dieser ist direkt mit dem Attest zur Ärztekammer und hat einen Anwalt eingeschaltet.
Wie sind denn nun die rechtlichen Hintergründe? Darf das Prüfungsamt sich die Feststellung der Prüfungsfähigkeit selbst anmaßen?

Vielen Dank für die Hilfe
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
1. Rechtsfragen sind hier nicht gewollt.

2. Geh doch einfach mal zum Prüfungsamt hin, und sag denen das...
 
das Prüfungsamt hat bis nächsten Dienstag keine Sprechzeiten. sonst wär ich selbst auf die idee gekommen
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh