Notebooksbilliger.de Reklamationsproblem. Defekte Mainboard wird nicht ausgetauscht.

peter17

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Ich habe bei der o.g. Firma schon viele Artikeln gekauft und bisher noch nie Probleme gehabt. Jetzt muss sich aber dort etwas in der Geschäftspolitik verändert haben...

Ich habe dort einen Mainboard Asus P8Z77-V Pro gekauft (war nicht ganz so billig).

Dann habe ich Festgestellt, dass es gar nicht funktioniert und ich habe es reklamiert.

Dann bekam ich Garantierechnung mit folgenden Inhalt:

"Der Mangel wurde nicht als Gewährleistungsfall vom anerkannt. Das Mainboard ist mech. beschädigt, die PIN's im CPU-Sockel sind verbogen/beschädigt. Der versuch der Kulanzbearbeitung ist gescheitert. Daher erhalten Sie den Artikel zu unsere Entlastung zurück"

Ich denke das Notebookbilliger versucht nun mit allen Möglichen Tricks und ausreden die Retouranzahl zu reduzieren.

Könnte mir bitte jemand sagen wie soll ich hier weiter vorgehen?

Vielen Dank und Gruss

PS Ich habe keine PIN's beschädigt.
 
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Noch ist Notebooksbilliger in der Beweispflicht zitat

Nach dem neuen Recht muss der Verkäufer innerhalb dieser Zeit (6 Monate!) den Beweis erbringen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Verkaufs fehlerfrei war. Ab dem 7. Monat muss der Käufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Kaufübergabe vorlag.
Quelle

Sie müssen dir nachweisen das du für den Defekt verantwortlich bist. Das hatte ich auch schon das einige Pins mal verbogen war, am ende kam raus das mir
Retourware geschickt wurde.
 
Zeig doch mal bitte ein Foto von den verbogenen Pins!
@ SpeedX4: Das kann man leider nicht so verallgemeinern. Denn sonst würde bei jedem, der etwas an einem Artikel beschädigt hat, die Garantie greifen. Und bei versandter originalverschweißter Neuware (was wir bis jetzt nicht wissen) würde ich als Händler auch einen Garantiefall ablehnen, bei dem die Pins im Sockel beschädigt sind, denn so kommt kein Board als der Q-Kontrolle.
 
Zuletzt bearbeitet:
notebooksbilliger.de verzeichnet auf den Rechnungen die mainboard Seriennummer, Prozessor Serial etc.. Das wird ein langer Weg über den §476 BGB, denn als Händler verfügt man über Mittel nachzuweisen, dass diese Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. (siehe @sonnyboy)
 
Da kannst du wenig machen...Schick das Board direkt zu Asus, die reparieren/tauschen auch Boards mit verbogenen Pins etc. aus. Meist auf Kulanz Basis oder um die 40€.
 
@sonnyboy Ich müsste erstmal ein Foto machen. Zur Zeit ist das nicht möglich. Aber man müsste die Frage stellen warum sollte ein Kunde die PIN's verbigen? Und kurz danach das selber Mainboard nochmals in dem gleichen Geschäft zu kaufen.

Nach dem man mir gesagt hat dass die Reklamation langwirig sein wird habe ich das gleiche Mainboard gleich gekauft um den PC gleich zusammenbauen zu können.
 
...Aber man müsste die Frage stellen warum sollte ein Kunde die PIN's verbigen?
Weil er sich beim CPU einsetzen ungeschickt angestellt hat?! Evtl. hat er es ja nicht mal bemerkt...
...
Und kurz danach das selber Mainboard nochmals in dem gleichen Geschäft zu kaufen.
Weil er noch dazu schmerzfrei ist und nicht einsehen will Geld in Sand gesetzt zu haben?!

P.S. Anwesende sind von den Vermutungen natürlich ausgenommen;)
 
hier mal ein Video wie boards gefertigt werden (bei 4:30min siehst du wie der Sockel samt Schutzkappe aufgelegt wird), danach erfolgt die Versiegelung und eine hochtechnisierte Qualitätskontrolle während des gesamten Produktionsablaufs.

Notebooksbilliger.de agiert wie jeder seriöse shop und wird Rücksendungen prüfen, bei ~600 Mio Umsatz per anno kann man durchaus per Warenwirtschaft Rückläufer identifizieren und das nachweisen.
 
Danke.

Könnte mir bitte jemand sagen wie kann ich feststellen ob das Mainboard per Online, oder Direkt gekauft wurde.

Bei Notebooksbilliger kann man auch die Ware per Online bestellen und direkt im Ladengeschäft bezahlen und abholen.

Kann ich in der Rechnung erkennen, ob es sich um ein Online Kauf oder direkt Kauf im Geschäft handelt?
 
Kann ich in der Rechnung erkennen, ob es sich um ein Online Kauf oder direkt Kauf im Geschäft handelt?

steht direkt unter dem Wort "Rechnung" auf der Rechnung, dort steht Auftrag per Internet mit Datum und unten steht auch die Versandart Hermes oder DHL, falls die Versanddaten nicht verfügbar sind, wurde abgeholt.
 
Bei mir steht unter Rechnung das Wort "Original" "Persönlicher Auftrag Herr vom (Datum)" dann "Rechnung + Lieferdatum (Datum)"

"Versandart: SELBSTABHOLUNG"
"Zahlungsbedienung: Zahlbar in bar bei Abholung"

Handelt sich nun hier um ein Onlinekauf, oder nicht?
 
Selbstabholung / Barzahlung bei Abholung ist eindeutig ... kein Onlinekauf!
 
Aber die 6 Monate Gewährleistung gelten auch für Direktkauf, oder nicht?

Weisst jemand vielleicht die direkte Email Adresse von Asus? Danke
 
Die gesetztliche Gewährleistungspflicht gilt immer!
 
Notebooksbilliger.de agiert wie jeder seriöse shop und wird Rücksendungen prüfen, bei ~600 Mio Umsatz per anno kann man durchaus per Warenwirtschaft Rückläufer identifizieren und das nachweisen.

DjAcid kann da zu den prüfen von Rücksendungen auch ein trauriges Lied singen :-[

soviel dazu, einfach neues Sigel drauf u. Retourware als neu verkaufen wo auch noch Zubehör fehlt,

u. das mit dem ablehnen der Gewährleistung bei Boards weil der Kunde angeblich Pin verbogen hat, hat ja mittlerweile System, u. das betrifft praktisch alle Händler.
 
Hätte man vorher den Sockel dokumentieren müssen, verbogene Pins sind an sich ja wirklich eine Beschädigung, die vom Käufer kommt - so fern nicht bei Ankunft bereits vorhanden. Gewährleistung greift in dem Fall nicht und der Hersteller muss auch nichts nachweisen. wenn ich mit einem Auto in den Fluss fahre muss mir der Auto-Hersteller auch nicht beweisen, dass das Auto wasserfest war...

Problem wie eingangs erwähnt, das Nachweisen der intakten Pins...
 
DjAcid kann da zu den prüfen von Rücksendungen auch ein trauriges Lied singen :-[

soviel dazu, einfach neues Sigel drauf u. Retourware als neu verkaufen wo auch noch Zubehör fehlt,

Wieso sollte ein Händler ein durch einen Kunden beschädigtes board zurücknehmen, dem verursachenden Kunden Ersatz senden und dann das defekte board dem nächsten Kunden senden, quasi den Verursacher belohnen und einen evtl. neuen Kunden oder Stammkunden vergraulen?
von der Logik her sollte der verursachende Kunde keinen Ersatz bekommen. Es erspart auch Aufwand das board wieder in den Bestand einzupflegen, eine Gutschrift über das WAWI zu erteilen (ggfs. in Form einer Ersatzlieferung) und/oder neu zu verkaufen anstatt es direkt Retour zu senden mit dem Vermerk: Schaden nicht durch Gewährleistung gedeckt.

Ich habe eher den Eindruck, es tummeln sich User auf verschiedenen Foren, die versuchen irgendwie einen Weg zu finden ein Missgeschick auf den Händler zu übertragen.
 
Zuletzt bearbeitet:
den Beitrag von DjAcid hast du aber angeschaut oder ?
er hat ein Bild vom kaputten Sockel, u. ein Bild vom Kaputten Siegel wo dann ein neues Siegel aufgeklebt ist,
wenn der der den Sockel kaputt gemacht hat das ganze per FAG abgewinkelt hat u. da dann keiner unter die Sockelabdeckung schaut bekommt es eben der nächste Kunde,
natürlich hat das irgend ein Kunde kaputt gemacht, aber welcher ist hier die Frage.
 
den Beitrag von DjAcid hast du aber angeschaut oder ?

sonst hätte ich deinen Beitrag nicht kontextbezogen beantwortet.

er hat ein Bild vom kaputten Sockel, u. ein Bild vom Kaputten Siegel wo dann ein neues Siegel aufgeklebt ist,

wann wurde das Siegel geöffnet? @DjAcid hat lediglich ein gebrochenes Siegel fotografiert, sonst nichts.

wenn der der den Sockel kaputt gemacht hat das ganze per FAG abgewinkelt hat u. da dann keiner unter die Sockelabdeckung schaut bekommt es eben der nächste Kunde

das ist eine Vermutung mit Sympathiebekundung für @DjAcid.

natürlich hat das irgend ein Kunde kaputt gemacht, aber welcher ist hier die Frage

:bigok:
 
die Klebereste von einen älteren Siegel sind dir dabei nicht aufgefallen ?



DjAcid hat also erst das Siegel vorsichtig abgezogen die Klebereste pekig gemacht, dann das Siegel schief wider auf geklebt um es dann brutal mit dem Finger zu zerreißen,
weil er beim auspacken schon wußte das er die Pins beschädigt, nee ist klar, ;)

entweder hier oder im 3dcenter gibt es einen Beitrag das das mittlerweile Methode hat mit den kaputten Pins wenn man ein Board zur Reklamation schickt,
ich finde den nur gerade nicht

PS: DjAcid hat im Gegensatz zu peter17 wohl keine Probleme bei Notebooksbilliger.de mit der Reklamation
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange es mir persönlich und im Bekanntenkreis nicht passiert, glaube ich nicht an Methodik. Es soll aber Leute geben die hören die Morüben wachsen.
 
Ich habe bei der o.g. Firma schon viele Artikeln gekauft und bisher noch nie Probleme gehabt. Jetzt muss sich aber dort etwas in der Geschäftspolitik verändert haben...

Ich habe dort einen Mainboard Asus P8Z77-V Pro gekauft (war nicht ganz so billig).

Dann habe ich Festgestellt, dass es gar nicht funktioniert und ich habe es reklamiert.

Dann bekam ich Garantierechnung mit folgenden Inhalt:

"Der Mangel wurde nicht als Gewährleistungsfall vom anerkannt. Das Mainboard ist mech. beschädigt, die PIN's im CPU-Sockel sind verbogen/beschädigt. Der versuch der Kulanzbearbeitung ist gescheitert. Daher erhalten Sie den Artikel zu unsere Entlastung zurück"

Ich denke das Notebookbilliger versucht nun mit allen Möglichen Tricks und ausreden die Retouranzahl zu reduzieren.

Könnte mir bitte jemand sagen wie soll ich hier weiter vorgehen?

Vielen Dank und Gruss

PS Ich habe keine PIN's beschädigt.

Danke.

Könnte mir bitte jemand sagen wie kann ich feststellen ob das Mainboard per Online, oder Direkt gekauft wurde.

Bei Notebooksbilliger kann man auch die Ware per Online bestellen und direkt im Ladengeschäft bezahlen und abholen.

Kann ich in der Rechnung erkennen, ob es sich um ein Online Kauf oder direkt Kauf im Geschäft handelt?

Die beiden Angaben beißen sich aber. Oben schreibst du das du es bei Notebookbilliger.de gekauft hast und unten fragst du wie man erkennt ob online gekauft oder ob es sich um einen direkten Kauf im Geschäft handelt. Du mußt doch wissen ob du per online gekauft und bezahlt hast oder ob du es direkt beim Shop gekauft hast.
 

na ja wenn ich das da so lese kann ich Notebooksbilliger verstehen. Nach so langer Zeit ist doch klar das die von einer mechanischen Beschädigung seitens des Käufers ausgehen müssen. Und dann noch ein baugleiches MB kaufen anstatt das "alte", welches ja bereits beim Kauf defekt gewesen sein soll, direkt umzutauschen geht mir nicht in den Kopf.
 

Sassicaia schrieb:
Ich habe eher den Eindruck, es tummeln sich User auf verschiedenen Foren, die versuchen irgendwie einen Weg zu finden ein Missgeschick auf den Händler zu übertragen.

TE eröffnet zeitgleich hier im HDL und auf Cbase den gleichen thread, nur schreibt er hier nicht, dass das mainboard ~ drei Monate bei ihm lag, er beruflich unterwegs war und keine Eile hatte mit den Sachmängeln......... :asthanos:
 
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