Objektiv rausgebrochen

DataDyne

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
14.10.2007
Beiträge
666
Hi Leute,

ich war dieses Wochenende auf einem Festival und dabei hat eine Freundin von mir meine Kamera fallen gelassen... (FujiFilm Finepix F30) Dabei ist die Kamera auf das ausgefahrene Objektiv gefallen und hat dieses stark verbogen. Nach vorsichtigem Verbiegen konnte man das Objektiv wieder einfahren und auch der Zoom und alles funktionierte problemlos. (nur beim ausschalten ist das Objektiv nochmal raus/reingefahren) Wenige Stunden später ist aber das ganze Objektiv rausgebrochen und es hängt nur noch das Datenkabel dran. Material kann ich damit nun natürlich nicht mehr schießen. Kann man die Digicam noch reparieren? Es funktioniert ja noch alles, man müsste nur noch das Objektiv wieder richtig einsetzen. (wobei die Objektivhalterung natürlich leicht beschädigt ist, das heißt die 3 kleine Schrauben sind rausgebrochen) War mit der CAM super zufrieden und laut Internet soll sie ja immer noch zur Referenz gehören. Wäre super wenn mir jemand helfen könnte, und sorry für die eventuel ungenau Ausdrucksweise, bin etwas müde ;) Hier noch ein Bild:

foto014hg67wki.jpg
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Glaube nicht, dass sich da noch ne Reperatur lohnt.
Am besten lässt das über die Haftpflicht der Freundin laufen.
Wichtig is eigentlich nur, dass du den Schaden so schnell wie möglich meldest.
 
Einschicken, KVA einholen und über Wirtschaftlichkeit entscheiden.
 
Danke für eure Antworten,

Wenn ich das über Ihre Unfallversicherungen laufen lasse, wieviel Geld bekomme ich dann? Hab hier (zum Glück) noch die Originalrechnung von Amazon.de über 282,00€. KVA bin ich noch am überlegen, kostet ja normalerweise immer einen Fixbetrag, der nicht unerheblich ist.
 
Ich würde tippen, dass Du den Zeit- bzw. Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommst. Allerdings ist der bei der F30 immer noch recht hoch :)
 
Ich bitte darum, keine weiteren Tipps zu geben, welche Sachen man gegenüber der Versicherung erwähnt oder welche besser nicht.

Die letzten 3 Beiträge habe ich entfernt und jetzt bitte :btt:
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich kann man sich das schon fast selbst ausrechnen

a) Ersatzteile gibts meistens für die Dinger immer nur als "Kit": Bedeutet wenn eine Kleinigkeit im Arsch ist muss trotzdem die ganze Einheit zu der das Teil gehört getauscht werden
b) Eine Techniker-Stunde ist nicht so Ultra-Billig. So um die 100 Euro werden das schon sein
c) Man schätze die Ersatzteil-Kosten + die Repakosten oder hole sich einen KVA
d) man überlegt ob man lieber eine abgegrabbelte alte reparierte CAM die vielleicht nicht mehr 100% ist oder eine neue mit Garantie für etwas mehr Kohle haben möchte und entscheidet danach. So teuer ist die F30 ja nun auch nicht mehr.

Oder mach nur ich das so?
 
Hier mal ein Auszug, weil ich NUR wegen nem Gehäuse nachgefragt hatte.

Sehr geehrter Herr XXXXXXXX,

vielen dank für Ihre Anfrage.
Sie können Ihre defekte Kamera an die u. a. Anschrift zur Reparatur einsenden.
Die Reparaturkosten für die FinePix F31fd betragen 150,00 € (feststehender Pauschalpreis, inkl. Mwst und Versand).
Die Kamera wird durch die Reparatur voll funktionsfähig gemacht, das Gehäuse wird allerdings nur ausgetauscht, wenn die Funktionalität beeinträchtigt werden sollte, reine Schönheitsreparaturen werden zu diesem Preis nicht durchgeführt. Der Austausch des Gehäuses als Schönheitsreparatur, würde zusätzlich für einen Betrag von 80,00 € durchgeführt werden können.

Die Durchlaufzeiten für die Reparaturen betragen ca. 3 Wochen.

Fuji Support ;)
 
Danke für eure Antworten, ich hoffe das mit der Versicherung klappt.
 
Danke für eure Antworten,

Wenn ich das über Ihre Unfallversicherungen laufen lasse, wieviel Geld bekomme ich dann? Hab hier (zum Glück) noch die Originalrechnung von Amazon.de über 282,00€. KVA bin ich noch am überlegen, kostet ja normalerweise immer einen Fixbetrag, der nicht unerheblich ist.

Wenn die Unfallversicherung fragt, welches Körperteil denn verletzt wurde, was antwortest du darauf :d


Nein, im Ernst. Über die Haftpflichtversicherung der Freundin ist da recht wenig zu wollen, sofern es 'ne 0815 Standard Haftpflicht ist.

Deine Freundin hat die Kamera so wie ich das herauslese in Gebrauch gehabt, womit die Kamera als geliehener oder gepachteter Gegenstand gilt, und somit vom Ausschluss eben jener Gegenstände betroffen ist.

Es gibt einige Versicherer, die in ihren Top-Deckungen auch geliehene und gepachtete Gegenstände bis zu einem gewissen Betrag mitversichern. Der Betrag beläuft sich im Regelfall auf irgendwas zwischen 500 und 5000 Euro.

Allerdings wird in der Haftpflicht nur der Zeitwert ersetzt, und wieviel das ist weiß ich nicht, wird im Zweifelsfall der entsprechende Sachbearbeiter entscheiden.


Da stony wohl einige Beiträge gelöscht hat, gehe ich stark davon aus, dass in diesen Beiträgen wohl stark grenzwertige Äußerungen vorhanden waren, welche möglicherweise in Richtung der Anleitung zu einer Straftat gegangen sein könnten.
Die Straftat wäre in diesem Fall Versicherungsbetrug.


Mein Tipp - wenn ihr es der Haftpflicht der Freundin meldet, dann macht euch selbst zuliebe wahrheitsgemäße Angaben. Wenn der Sachbearbeiter 'nen guten Tag hat, kann's sein dass er die Kosten bewilligt, obwohl er es nicht müsste.
Oder deine Freundin hat einen der guten Haftpflichtverträge, die auch das bezahlen.


Und an die, die meinen man müsste die Versicherung abzocken wo man nur kann - vermutlich werdet ihr es sein, die sich von Jahr zu Jahr auf's neue beschweren, dass die Versicherung immer teurer wird und nicht gleich bleibt oder billiger wird und man deshalb soviel Geld wieder rausziehen muss, wie man nur kann.
Überlegt euch mal bitte scharf, was denn nebst den Realschäden noch die Versicherungsbeiträge für die Gesamtheit steigen lässt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bezweifle, daß es unter leihen oder pachten fällt wenn man jemandem eine Kamera in die Hand drückt und sagt : Mach mal ein Bild.

Aber du hast recht man sollte die Wahrheit sagen und in diesem Fall würde ich trotzdem das Wort leihen gegenüber der Versicherung nicht in den Mund nehmen !!
 
Ich bezweifle, daß es unter leihen oder pachten fällt wenn man jemandem eine Kamera in die Hand drückt und sagt : Mach mal ein Bild.

Aber du hast recht man sollte die Wahrheit sagen und in diesem Fall würde ich trotzdem das Wort leihen gegenüber der Versicherung nicht in den Mund nehmen !!

Darunter fällt es aber, leider ;)
Der Besitzer hat die Kamera willentlich und wissentlich weiter gegeben, auch wenn es nur für ein einziges Foto ist.
Begründung eines Sachbearbeiters wird sein, dass die Kamera verliehen wurde um ein Foto schießen zu lassen.

In der Hinsicht wird das definitiv vom Ausschluss betroffen sein.
Man kann wie gesagt auf die Kulanz eines Sachbearbeiters hoffen, und den Vorfall deshalb wahrheitsgemäß der Versicherung melden. Wir haben hier schon oft Schäden bezahlt bekommen, die normalerweise einfach nicht gedeckt waren - über den Kulanzweg.
Mit "wir" meine ich nicht mich, sondern Mandanten.

Ob man das Wort leihen nun in der Schadenanzeige benutzt oder nicht, ist letztlich unerheblich. Man serviert das Schlüsselwort damit dann nicht auf dem Silbertablett, aber es ändert an der Sache nichts.
Man schreibt, von mir aus... "Mein Freund gab mir die Kamera, damit ich ein paar Fotos schießen konnte. Die Kamera meines Freundes ist mir hierbei aus der Hand gefallen, woraufhin das Objektiv zunächst verbogen war und wenig später komplett abgebrochen ist."

So oder so ähnlich kann man das formulieren, wenn man das Wort leihen vermeiden will. Aber wo steckt da der tiefere Sinn - das Wort "gab" ist in diesem Fall absolut gleichwertig mit "leihen".
Von daher erachte ich einzig und allein die wahrheitsgemäße Schilderung des Schadenhergangs als richtig, völlig egal ob das Wort leihen drin steckt oder nicht. Denn dieser Schadenfall fällt leider darunter, egal wie es bei wahrheitsgemäßen Angaben formuliert wird ;)

Ich wünsche trotzdem viel Erfolg bei der Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo
ein freund von mir mat meine Digicam auch mal fallen lassen und danach war das objektiv kaputt.
er hat es seiner haftpflicht gemeldet und die hat mir dann so einen meldebogen geschickt den hab ich wahrheits gemäß ausgefüllt und eine kopie der rechnung dazu gelegt. circa 3 wochen später kam ein scheck über die volle summe die auf der rechnung stand.
Versicherung war die axa.

von daher versuchen würde ich es aber bleibt bei der wahrheit den bei falschen angaben verstehen die versicherungen keinen spass. wenn ihr da mogelt zeigen die euch an wegen versicherungsbetrug. die summe spielt dabei keine rolle.

mfg jerpil
 
@black-avenger: Rein aus Interesse: Wenn man den Fall genauso schildert, wie du es geschrieben hast, wäre das doch völlig korrekt, oder? Also man muss in diesem Fall nicht angeben um wieviel Uhr und wo das passiert ist!?
 
@black-avenger: Rein aus Interesse: Wenn man den Fall genauso schildert, wie du es geschrieben hast, wäre das doch völlig korrekt, oder? Also man muss in diesem Fall nicht angeben um wieviel Uhr und wo das passiert ist!?

Jain. Das wäre der Text zum Schadenhergang. Wenn ich eine Schadenanzeige aufnehme, fließen dort gesondert der Schadenort, das Datum, die Uhrzeit, der Geschädigte usw ein.

Wenn ich eine Schadenanzeige nur mit diesem Text rausgeben würde, wäre wohl ca 5 Minuten später ein Sachbearbeiter am Telefon, der mich den Rest fragt.

Der Versicherer möchte ja auch die Umstände halbwegs wissen. Wenn ein Handy z.B. einen Wasserschaden erleidet, möchte der Versicherer ja wissen, ob es in einer Blumenwase, im Spülbecken, im Schwimmbad oder gar in einem See denselben erworben hat.
Durch diese Fragen könnte so mancher Kunde aber gleichzeitig seine Glaubwürdigkeit verlieren.
Um bei den Handys zu bleiben... es ist vom Balkon gefallen, der Schadenort wird allerdings mit Wohnzimmer Erdgeschoss angegeben. Fehler bemerkt ;) ?

Von daher wäre die Formulierung zum Schadenhergang brauchbar - das war keine Musterformulierung und in der Endversion würde ich es nochmal etwas anders schreiben. Aber als Ansatz kann man das schon halbwegs brauchen.


Sofern die Freundin des Threadersteller einen Versicherungsfutzi hat, so würde ich ihr raten diesen aufzusuchen und das mal mit dem zu besprechen. Falls sie sich in der Unglücklichen Lage befindet, ihre Versicherung bei einem Direktversicherer zu haben und sich somit allein um alles kümmern zu müssen, so wird ein Fragebogen ins Haus flattern, den sie dann ausfüllen darf.
Und in diesem tauchen mit sehr, sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch Fragen nach dem Ort, dem Datum und der Uhrzeit des Schadens auf, sowie eben die Aufforderung zum Schildern des Schadenhergangs.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich danke euch nochmal für eure Antworten, ich werde mich morgen mit der Freundin zamsitzen und versuchen eine Lösung zu finden. Aber egal wie es ausgeht, ich möchte nicht so lange ohne ordentliche Kamera auskommen und suche mir deswegen eine neue. Da ich vorerst keinen neuen Thread aufmachen möchte hier meine Wünsche:
Die Kamera sollte besonders im dunkeln (ohne Blitz) gute Bilder machen. Auch wichtig ist dass die Video Funktion gut ist. Das heißt gutes Bild und vor allem guter Ton (die F30 war dort leider nicht so gut, bei Bass im Club wurde der Ton oft verschluckt) In anderen Bereichen sollte die Kamera mindestens gleichwertig zur F30 sein, ich war wie gesagt mit dieser sehr zufrieden. Hier ein Bild dass ich im April geschossen habe: http://www.abload.de/img/dscf2786losp.jpg . Ich habe mir auf Chip die Bestenliste angeschaut, leider finde ich dort fast nur super-zoom Kamers, was ich aber nicht wirklich benötige. Ich möchte auf keinen Fall am falschem Ende sparen und setze daher mein Budget auf maximal ~400€ fest, natürlich darf die Kamera auch weniger Kosten. Wäre super wenn mir jemand Voschläge geben könnte, ich werde derweil selber rumschauen :) Vielen Dank!
 

Ähnliche Themen

Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh