Oc-wear

D€NNIS

Pharao
Thread Starter
Mitglied seit
25.12.2003
Beiträge
4.098
Ich bin ja normalerweise kein Mensch der hier rumheult wenn er war Stress mit nem Shop hat aber die Nummer is so lolig die will ich euch nich vorenthalten.

Prolog:
Ich hab vor ca 1 1/2 Wochen n XP-Mobile bei OC-WEAR bestellt und weil mir die Farbe nich gefiel hab ich mein Recht auf Widerruf in Anspruch genommen. :)
Alles lecker reingepackt ..... und Abfahrt.

Ich bin guter Dinge und warte erstma n Ründchen weil die Jungs ja erstma ihren Allerwertesten in die Sonne strecken und mir mit Rat und Tat erst ab heute wieder zur Seite stehen konnten.

Heute ruf ich also da an und frag wie es denn um den Status meines Widerrufes bestellt sei da sagt der OC-WEAR MC jo kein Akt wenn Du innerhalb von 14 Tagen usw usw ich ok dann sind wir entspannt miteinander er ja aber BANKVERBINDUNG und KONTODATEN haste doch auf die Rechnung geschrieben....oder?

:hmm:

Wat? Bankdaten auf die Rechnung schreiben wo gibs denn sowas ich entgegenete ihm höflich das ich dies leider versäumt hätte daraufhin er:

Also das kann ich ja gar nich verstehen wenn Leute noch nichma solche grundprinzipien beherzen aber dann Service in Anspruch nehmen wollen.

Ok dann wurds bei mir auch n bissel wärmer und ich:

Wenn dieser kleine Aspekt für euch so eminent wichtig ist warum schreibt ihr nicht in eure Widerrufsbelehrungen das dies explizit notwendig ist für eine schnelle abwicklung schließlich erachtet ihr ja auch den Hinweis für erwähnenswert das man eine Rechnungskopie anbeilegen muss was für mich wesentlich plausibler ist als explizit die Bankdaten auf die Rechnung zu notieren.
Ganz abgesehen davon habt ihr doch n Zahlungseingang müsste sich nicht anhand eurer Buchhaltung reproduzieren lassen woher das Geld kommt????

Dann er:

JAA manchen Leuten muss man auch sagen das sie ne KATZE NICH IN DIE MIKROWELLE STECKEN SOLLEN weil se dann platzt.

Dann bin ich GEPLATZT

Das ganze endete dann darin das wir uns beide angeschrien haben und er aufgelegt hat ich hab wieder angerufen und gesagt ey Kollege ich will die CPU umgetauscht haben sonst gibs echt Probleme er jaja ok schick mail und blä...

Ich hab noch nie bei nem Widerruf davon gehört das man die Bankdaten auf die Rechnung notieren soll !?!?

Bitte schicken Sie Retouren jeglicher Art:


in der Orginalverpackung,
mit sämtlichem Zubehör,
einer Kopie der entsprechenden Rechnung und
gegebenenfalls der konkreten Beanstandung
und mit Angabe Ihrer E-mail Adresse und Telefonnummer.

Steht da was von Bankdaten? Ich seh da nix
E-Mail und Telefonnummer sind schon Witz denn wozu hab ich mich da registriert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
man sollte zumindest immer die bankdaten mitschicken, das ist ja wohl logisch. (bzw dann wenn man das geld nicht als verrechnugncheque haben möchte)
aber auf die rechnung? wenn dann überhaupt auf ein begleitschreiben/rma formular
 
habe bisher die ersten 3 zeilen gelesen.
du kaufst hardware und sendest sie zurueck, wenn sie nicht viel oc potenzial haben ?
ist doch klar, dass die kleinen laeden dann eingehen.

oder wurde dir die leistung garantiert ?
 
@Maulwurf

Was ist daran logisch ich versteh das nicht zumal sich aus nem Zahlungseingang ja die Schritte reproduzieren ließen wenn das zuviel Aufwand für OC-Wear erfordert ok bitteschön dann sollen die Jungs das auch in ihre Widerrufsbelehrungen reinschreiben.

@amdunlock

Du hats wirklich von nichts ne Ahnung oder?
Bei Widerruf brauch ich keine Gründe angeben oder meinste ich hab den Jungs brühwarm erzählt das ich mit der OC-Leistung nich zufrieden bin das können se sich zwar denken aber FAG bleibt FAG recht ist recht es gibt absolut keinen anlass sich querzustellen.

Und hey bevor Du hier n Kommentar abgibst les dir gefälligst erstmal komplett durch was ich geschrieben habe.
 
D€NNIS schrieb:
@Maulwurf

Was ist daran logisch ich versteh das nicht zumal sich aus nem Zahlungseingang ja die Schritte reproduzieren ließen wenn das zuviel Aufwand für OC-Wear erfordert ok bitteschön dann sollen die Jungs das auch in ihre Widerrufsbelehrungen reinschreiben.

@amdunlock

Du hats wirklich von nichts ne Ahnung oder?
Bei Widerruf brauch ich keine Gründe angeben oder meinste ich hab den Jungs brühwarm erzählt das ich mit der OC-Leistung nich zufrieden bin das können se sich zwar denken aber FAG bleibt FAG recht ist recht es gibt absolut keinen anlass sich querzustellen.

Und hey bevor Du hier n Kommentar abgibst les dir gefälligst erstmal komplett durch was ich geschrieben habe.


habs mir inzwischen komplett durchgelesen. hey schau mal, jeder hat mal einen schlechten tag. ok das ist ein komplettes fehlverhalten. aber benimmt er sich soviel anders, als du hier im forum ? :p :fresse:

trotzdem finde ich es von dir nicht gut, dass du so etwas machst. mehr habe ich auch nicht geschrieben. wie das fag ist, dass weiß ich selber, weil ich damit schon genug erfahrungen gemacht habe.
 
also das mit den bankdaten seh ich nirgendwo dass man die mit drauf schreiben muss...
ich denk mal das würde mir auch so gehen, ich hätte die auch nich mit hin geschrieben...
 
Gut ok das ganze wär nich das Riesenproblem gewesen ich bin echt total süß gewesen am Telefon :d aber der Ton macht die Musik und wenn der da so vom Leder zieht dann kann ich auch nich an mich halten zumal ein simpler Hinweis in den Belehrungen das Problem gelöst hätte.

Is doch schon gammelig das ich da ne Telefonnummer draufschreiben soll und ne MailAddy obwohl ich mich da registriert habe und alle Daten wunderbar aus meinem Account hervorgehen.
Was ist das für ne Mongolentruppe ich sags euch wenn der Theater macht dann reiss ich denen die Budde ein :d

Bin ich da so fehlgeleitet was die Bankgeschichte anbelangt? So falsch kann ich nich liegen radical hat auch derbe Probleme mit den Jungs gehabt vielleicht äußert der sich auch nochmal.
 
Zuletzt bearbeitet:
ja ber es gehts um prinzip was amdunlock meint.

stell dir vor wir würden alle gleich 10 prozis kaufen und etsten udn den besten nehmen und den rest zurück schicken.

Außerdem gehn dadurch wirklich shops zu grunde. Ich würd einfach sagen da haste mit den proz pech gehabt und gut ist. aber das mit den zurück schicken find ich scheisse. wenn du ne guten brauchst dann musste wohl das geld für ne pretestet cpu bezahlen oder dich hier im forum umgucken.
 
Das Thema einer Reklamation bei zu geringer Overclock Fähigkeit finde ich auch nicht wirklich gut. Die kleinen Läden haben damit nur arbeit und kosten... da kann jeder 2, 3 ,4 ,5 Bestellungen machen, bis er nen mobile findet der sich bis ultimo drehn läßt...

Warum bestellt ihr nicht gleich bei Shops, die preselected/tested Mobiles anbieten? Kostet halt nen 20er mehr,aber dafür garantiert.

Ich finde dieses verhalten auch nicht gut, und denke es macht die kleinen kaputt.

Bei großen Händlern wie Alternate gehts sicherlich in der Masse unter.

But that`s just my 2 cents... :wink:
 
Wo ich da mal was gekauft hatte war der "Service" genau wie hier.

Ich mußte zwei Mal Speicher umtauschen, weil sie die Specs nicht geschafft haben. An sich schon schlimm genug, aber auch beides innerhalb der 14 Tage.
Was kam drauf zurück? Ich wurde beschimpft ich hätte den Scheiß nur ausprobieren wollen, und würd ihn dann gebraucht zurück schicken könnt er ja nicht mehr verkaufen.

Ende vom Lied: Auch viele Anrufe wo viel gebrüllt wurde, schlußendlich eine Gutschrift ca. 3 Monate nach dem Kauf und Androhung eines Anwalts, dafür Einbehalten von ~80€ für "Bearbeitung". Die spinnen die Römer...

Ganz klarer Tip: NICHT bei OC-Wear kaufen.

Z.B. auch die Sache mit Bankverbindung ist ohnehin unüblich, da bekommt man einen V-Scheck den man einricht und basta, nix Rücküberweisung, das macht kein normaler Shop.
 
Euren Einwand versteh ich in gewisser Weise schon aber ihr an meiner Stelle hätte nicht anders gehandelt zumal es bei dem System nicht um mein Vergnügen geht sondern um das eines Freundes und ich will einfach nur das Maximum für ihn rausholen

Und mit 20€mehr für pretested CPUs is da nich viel schau ma vorbei bei overclockers und zieh dir rein was die für nen 2600MHz Mobile haben wollen da fliegen dir aber die Ohren wech sage und schreibe 199€ und das ohne Vcore Angabe noway man so mach ich keine Geschäfte.

Außerdem entsteht OC-Wear dadurch keine Wertminderung die CPU is einmal benutzt worden und ich schwör man sieht noch nichtmal das das Teil überhaupt getestet worden ist. An meine Moral braucht ihr da echt nich appelieren ich hab eine viel größere Verpflichtung meinen Kunden gegenüber der in diesem Fall sogar n Freund ist und da muss ich meine Prioritäten entsprechend setzen.
 
Ich meine, die Rückgabe wegen OC ist für die Füße. Das geht nicht, wenn man an die eigene Moral apelliert.
Aber: Wer sagt daß die CPU überhaupt auf dem Board lief? :fresse: Grad bei nem Mobile würde ich mich da nicht verrückt machen, und erst Recht nicht bei OC-Wear.
 
also ich musste bisher nie bei ner rma die kontodaten mit der defekten hardware verschicken. jedoch hab ich dann auch meist nen verrechnungsscheck bekommen oder die jungs waren so schlau mal zu schauen woher das geld überhaupt kommt. scheint bei dem sho ja net möglich zu sein aus diversen gründen der inkompetenz.
dein verhalten in bezug auf einschicken von hardware, da sie nicht weit genug zu übertakten war, finde ich zwar auch nicht gut aber na ja das hat nichts mit dem fehlverhalten des service-mitarbeiters zu tun.
 
und das Ding war nich so der Burner
Das eigentliche Problem des Threads, nämlich die Freundlichkeit von Versandhändlern mal nicht berücksichtigt : Das FAG ist dafür da nicht verwendete Geräte, die nicht in Betrieb genommen wurden nach Ansicht (nicht Nutzung) und Nichtgefallen zurückzusenden. Es ist ein Irrglaube, dass man es einbauen könnte, testen kann und dann zurückschicken kann. Das wird nicht vom FAG abgedeckt und deshalb sind die Händler da auch so grantig, wenn was zurückgeschickt wird.

Die haben doch schon spitz, das die CPUs, die bestellt werden und dann zurück kommen, sicherlich eingebaut waren, selbst wenn es geschickt gemacht wurde und das Ding nach dem Gebrauch geputzt wurde ohne Ende.

Und wahrscheinlich hatte OC-Wear nen schlechten Tag. Das mit den Kontodaten ist aber schon üblich würde ich sagen...
 
Das FAG ist dafür da nicht verwendete Geräte, die nicht in Betrieb genommen wurden nach Ansicht (nicht Nutzung) und Nichtgefallen zurückzusenden. Es ist ein Irrglaube, dass man es einbauen könnte, testen kann und dann zurückschicken kann. Das wird nicht vom FAG abgedeckt und deshalb sind die Händler da auch so grantig, wenn was zurückgeschickt wird.

Sicherlich hast Du damit recht aber es gibt eben auch keine Möglichkeit mir nachzuweisen das ich die CPU bereits eingebaut habe
(außer über die PINs unterm Grid aber auch da hab ich keine Spuren vom ZIF ersehen können)
Abgesehen davon konnte der Sachbearbeiter gar nicht davon ausgehen das es ist in meinem Falle kein regulärer Widerruf ist auch wenn wohlmöglich seine schlechten Erfahrungen mit anderen Kunden ähnliches vermuten lassen.


Und wahrscheinlich hatte OC-Wear nen schlechten Tag. Das mit den Kontodaten ist aber schon üblich würde ich sagen...

Is ja auch ok dann sollen die Jungs das auch in die AGBs schreiben wiegesagt da steht ja alles drin nur eben das nicht.
Darüberhinaus macht natürlich der Ton die Musik und der Typ hat voll am Rad gedreht am Telefon und nein ich bin wirklich n ganz süßer im hier oft zitierten Real-Life also nichts mit Aggressionsspirale und so ;)
 
Klar, die scheren aber alle über einen Kamm. Ich hab z.B. von einem Versender neulich eine "Zahlungsaufforderung" über 19 Euro erhalten, weil ich angeblich eine Sendung an der Tür abgelehnt habe und damit Versandkosten + Wiedereinlagerungskosten + Sonstiges bei denen an Kosten verursacht hätte. Statt dessen hab ich schon 15 Tage auf das Produkt gewartet und mich schon geärgert, dass die trotz "lieferbar" das nicht rausschicken. Was war ? Die Post hat Scheisse gebaut und mir keine Benachrichtigung ins Fach gelegt. Aber es war zu schwierig, zu differenzieren und wohl jeden Kunden anzurufen und nachzufragen, also schicken die an ALLE derartiges raus.

Ich habe dann beim Händler nachgefragt und man hat mir gesagt, dass die das wohl machen, weil es Masche sei, dass sich die Leute z.B. ne Grafikkarte bei 5 Versendern bestellen und der erste macht dann den Cash, bei den anderen lehnen sie die Annahme ab und schwupps hat der Shop die Versandkosten. Die, die halt durch die Post verschlampt werden, würden durch das Raster fallen und sich dann beschweren - wäre einfacher als von vorne herein zu differenzieren.

So ists halt - die scheren vieles über einen Kamm, weil es einfacher ist.

Wie wolltest Du denn das Geld haben ? Ich wills eigentlich immer überwiesen haben, Verrechnungsschecks finde ich kacke...
 
D€NNIS schrieb:
...und nein ich bin wirklich n ganz süßer im hier oft zitierten Real-Life also nichts mit Aggressionsspirale und so ;)

Sorry für Ot, aber der war wirklich mal gut :haha:
 
na ja selbst wenn er die kontodaten nicht aufgeschrieben hat sollte es doch wirklich kein problem darstellen diese per mail an den shop zu schicken. immerhin registriert man sich ja bei jedem shop über diese:d
@dbode:
dieses asoziale verhalten mit den mehrfachbestellungen und dann nur eine annehmen find ich ist das allerletzte! das der shop dadurch wiederum umkosten hat und sich das auch auf die preise im shop auswirkt können sich diese volldeppen gar nicht erst ausmalen:fresse:
 
@dbode

Nun an Verrechnungsscheck habe ich in dem Moment gar nicht gedacht der
OC-Wear Genosse aber ebensowenig.

Und ich meine was soll das bitte mit E-Mail und Telefonnummer auf die Rechnung schreiben ich bin doch bei den Jungs registriert es sollte doch mit einfachen
EDV Mitteln möglich sein zu eruieren wie meine Telefonnummer und meine entsprechende E-Mail Addy lautet.

Die Story von Radical is in der Hinsicht nur Wasser auf meine Mühlen.

Aber weißte ich denke das war ganz bewusst auch Wut ganz einfach über die Tatsache das ich überhaupt n Widerruf in Anspruch nehmen wollte.
Ich hab jedenfalls noch nie n Menschen gesehen der am ersten Arbeitstag nach
2 Wochen Urlaub so uncool ist dabei dachte ich immer man kehrt aus dem Urlaub relaxed zurück ;)
 
Mr.RiGO schrieb:
dieses asoziale verhalten mit den mehrfachbestellungen und dann nur eine annehmen find ich ist das allerletzte! das der shop dadurch wiederum umkosten hat und sich das auch auf die preise im shop auswirkt können sich diese volldeppen gar nicht erst ausmalen:fresse:


Kann ich nur zustimmen...meine hardware war auch nicht immer die beste und die 9500 non pro ließ sich zB weder freischalten noch weit übertakten und trotzdem hab ichs ausgesessen.Man kriegt halt nur garantiert das wofür man auch bezahlt hat...dann einfach zu meinen, weil es dokumentierte fälle gibt wo man mehr aus der hardware machen kann sie zurückzuschicken und dann auchnoch vorgaukeln/lügen/bescheissen zu wollen das sie nicht benutzt wurde und sich damit brüsten "das sie ja nicht beweisen können das..." ist arm,strafbar und durch nichts zu entschuldigen.

Das dazu

[warst wahrscheinlich nciht der erste kunde an dem tag der den sch**ss durchgezogen hat]
 
Hey man jeder ist ab nem gewissen Punkt sich selbst der nächste und mein Verantwortungsbewusstsein gegenüber meinem Kollegen vermengt mit der Freundschaft wiegt in meinen Augen schwerer als mich mit moralischen Grundprinzipien des guten Geschäftemachens auseinanderzusetzen.
 
naja bei ebay bekommt man mit der richtigen beschreibung auch ziemlich viel zum EK wieder weg, wozu dann eigentlich FAG bei so was...
 
Ja das überlasse ich dann OC-WEAR für mich zählt das Wohl meines Kollegen mehr als das von OC-WEAR in meinem Fall dürfte die Unternehmensschädigung nahezu nichtig sein.

Ich hab sogar schon meinen Rechner an den Kumpel abgetreten.
 
D€NNIS schrieb:
Hey man jeder ist ab nem gewissen Punkt sich selbst der nächste und mein Verantwortungsbewusstsein gegenüber meinem Kollegen vermengt mit der Freundschaft wiegt in meinen Augen schwerer als mich mit moralischen Grundprinzipien des guten Geschäftemachens auseinanderzusetzen.

Echt?cooler Typ bist Du...mal ganz einfach über Moral und Gesetz hinweggesetzt.Du bist einfach :banana:


:kotz: :kotz: :kotz:
 
Also nun spiel ma nicht den "Paragraphenpocher" Is natürlich einfach hier den moralischen Finger zu erheben Du hättest aber in meiner Situation ich sags nochmal ähnlich gehandelt wenn es sich dabei um nen guten Freund handelt.

Abgesehen davon setz ich mich über kein Gesetz hinweg das ist Dir vielleicht entgangen ich nutze lediglich die Spielräume der Gesetze voll aus und diese Möglichkeiten hat man heutzutage gewiss nicht oft glaub mir da habe ich überhaupt keine Gewissenskonflikte mit.
 
D€NNIS schrieb:
...Du hättest aber in meiner Situation ich sags nochmal ähnlich gehandelt wenn es sich dabei um nen guten Freund handelt...

Nein,woher willst Du das wissen...Du sagst doch selbst sooft, dass man Dich nicht [persöhnlich] kennt und man daher nicht vorschnell urteilen soll

D€NNIS schrieb:
Abgesehen davon setz ich mich über kein Gesetz hinweg das ist Dir vielleicht entgangen ich nutze lediglich die Spielräume der Gesetze voll aus...

Wenn Du einen umstand vorgibst/auchnoch dran arbeitet, dass es so aussieht als ob["der Artikel wurde nicht gebraucht"] dies aber nicht der Fall ist und du dich auf ein Rückgaberecht berufst für den dieser Fall von nöten ist ist das ganz klar ein hinwegsetzen
 
Nein,woher willst Du das wissen...Du sagst doch selbst sooft, dass man Dich nicht [persöhnlich] kennt und man daher nicht vorschnell urteilen soll

Dazu brauch ich Dich auch nicht kennen ich weiss wie Freundschaft funktioniert und was ich dafür bereit bin in die Waagschaale zu werfen möglicherweise klafft hier eine Lücke zwischen unseren Interpretationen von Freundschaft.

Denn ich profitiere davon gewiss nicht für mich bedeutet das alles nur zusätzliche Mühe.

Wenn Du einen umstand vorgibst/auchnoch dran arbeitet, dass es so aussieht als ob["der Artikel wurde nicht gebraucht"] dies aber nicht der Fall ist und du dich auf ein Rückgaberecht berufst für den dieser Fall von nöten ist ist das ganz klar ein hinwegsetzen

Falsch wenn ich mich über Gesetze hinwegsetzen würde könnte ich mich nicht darauf berufen Dir scheinen grundsätzliche Abläufe nicht geläufig zu sein Ich habe innerhalb von 14 Tagen ein Recht auf Widerruf ohne EXPLIZITE Angabe von Gründen - PUNKT

Nichts aber auch nichts anderes erwarte ich in Anspruch nehmen zu dürfen spiel mir deswegen bitte nicht den Moralapostel sondern beschwere Dich wenn schon bei denen die das Gesetz ratifiziert haben wenn Du es für notwendig erachtest.
 
dbode schrieb:
Das eigentliche Problem des Threads, nämlich die Freundlichkeit von Versandhändlern mal nicht berücksichtigt : Das FAG ist dafür da nicht verwendete Geräte, die nicht in Betrieb genommen wurden nach Ansicht (nicht Nutzung) und Nichtgefallen zurückzusenden. Es ist ein Irrglaube, dass man es einbauen könnte, testen kann und dann zurückschicken kann. Das wird nicht vom FAG abgedeckt und deshalb sind die Händler da auch so grantig, wenn was zurückgeschickt wird. ............
Ich habe nirgendwo gefunden das man die Ware nicht nutzen/testen kann.

§3 FAG schrieb:
§ 3

Widerrufsrecht,

Rückgaberecht



(1) Dem Verbraucher steht ein Widerrufsrecht nach § 361a des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu. Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 361a Abs. 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 2 Abs. 3 und 4, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tag ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstlei*stungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses; die Widerrufsbelehrung bedarf keiner Unterzeichnung durch den Verbraucher und kann diesem auch auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Das Widerrufsrecht erlischt



1. bei der Lieferung von Waren spätestens vier Monate nach ihrem Eingang beim Empfänger und



2. bei Dienstleistungen

a) spätestens vier Monate nach Vertragsschluss oder

b) wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.



(2) Das Widerrufsrecht besteht mangels anderer Vereinbarung und unbeschadet anderer gesetzlicher Bestimmungen nicht bei Fernabsatzverträgen



1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,



2. zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, so*fern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind,



3. zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,



4. zur Erbringung von Wett- und Lotterie-Dienstleistungen oder



5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) geschlossen werden.



(3) Anstelle des Widerrufsrechts nach Absatz 1 und 2 kann für Verträge über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 361b des Bürgerlichen Gesetz*buchs eingeräumt werden. Absatz 1 Satz 2 und 3 Nr. 1 gelten entsprechend.



(Achtung: Diese Regeln gelten nur für Verträge, die vor dem 01.01.2002 geschlossen wurden. Danach gelten die §§ 312 b ff. BGB mit dem neuen Widerrufsrecht)


Und hier der 361a BGB
§ 361a Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss eines Vertrags mit einem Unternehmer gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und schriftlich, auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen erfolgen; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt worden ist, die auch Namen und Anschrift des Widerrufsempfängers und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Satzes 2 enthält. Sie ist vom Verbraucher bei anderen als notariell beurkundeten Verträgen gesondert zu unterschreiben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so muss dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags ausgehändigt werden. Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.


Auf das Widerrufsrecht finden die Vorschriften dieses Titels, soweit nichts anderes bestimmt ist, entsprechende Anwendung. Die in § 284 Abs. 3 Satz 1 bestimmte Frist beginnt mit der Erklärung des Verbrauchers nach § 349. Der Verbraucher ist vorbehaltlich abweichender Vorschriften zur Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers verpflichtet; dem Verbraucher dürfen bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Hat der Verbraucher die Verschlechterung, den Untergang oder die anderweitige Unmöglichkeit zu vertreten, so hat er dem Unternehmer die Wertminderung oder den Wert zu ersetzen; die §§ 351 bis 353 sind nicht anzuwenden. In den Fällen des Satzes 4 haftet der Verbraucher nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, wenn er über sein Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß belehrt worden ist und auch keine anderweitige Kenntnis hiervon erlangt hat. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung einer Sache sowie für sonstige Leistungen bis zu dem Zeitpunkt der Ausübung des Widerrufs ist deren Wert zu vergüten; die durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme einer Sache oder Inanspruchnahme einer sonstigen Leistung eingetretene Wertminderung bleibt außer Betracht. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.


Informationen oder Erklärungen sind dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt, wenn sie ihm in einer Urkunde oder in einer anderen lesbaren Form zugegangen sind, die dem Verbraucher für eine den Erfordernissen des Rechtsgeschäfts entsprechende Zeit die inhaltlich unveränderte Wiedergabe der Informationen erlaubt. Die Beweislast für den Informations- oder Erklärungsinhalt trifft den Unternehmer. Dies gilt für Erklärungen des Verbrauchers gegenüber dem Unternehmer sinngemäß.

Ich finde es moralisch nicht OK wenn es jemand macht um die beste OC-Hardware zu bekommen.
Wenn jemand ein Kompatibiltätsproblem ö.ä. hat finde ich es hingegen absolut in Ordnung.

Aber egal aus welchen Ambitionen heraus man gehandelt hat ist das Verhalten dieses Mitarbeiter ein wenig unverschämt. Auch wenn man genervt/gestresst ist oder es nicht gut findet sollte man den "normalen" Freundlichen Umgangston doch schon beibehalten.
 
D€NNIS schrieb:
Dazu brauch ich Dich auch nicht kennen ich weiss wie Freundschaft funktioniert und was ich dafür bereit bin in die Waagschaale zu werfen möglicherweise klafft hier eine Lücke zwischen unseren Interpretationen von Freundschaft.


Willst Du Dich jetzt wirklich mit mir über Freundschaft und meine Interpretation dessen streiten nur weil ich sage das du moralisch falsch handelst?Findest Du das nicht ziemlich anmaßend?

:shot:

Irgenwie Lustig
 
@Highlander

Richtig laut meinen Informationen hat man wie Du bereits schon angemerkt hast nämlich sehr wohl das Recht die Ware zu überprüfen und bei Unzufriedenheit entsprechend zurückzuschicken.

Für moralische Belehrungen ist es bei mir eh zu spät es gibt Zeitpunkte da ist es angebracht altruistisch zu handeln und dann gibt es eben Momente da ist es angebracht egoistisch zu handeln.

Diese Geschichte fällt eher in die letztere Kategorie

@Kamui

Wenn Du glaubst das war anmaßend da kennste mich nur von meiner hübschen Seite.

Das war lediglich ne Anmerkung nimm es zur Kenntniss entgegne entsprechend darauf oder belass es dabei...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh