[Sammelthread] OEM, Grauimporte, Gewährleistung - Quatsch und Aufklärungsthread!

0 - 6 Monate = Gewährleistung -> Händler muss den Kunden beweisen das es beim Kauf nicht defekt war.
6 - 48 Monate = Garantie -> Kunde muss den Händler beweisen das es bei Kauf defekt war.
 
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An der Zeit kann man das nicht festmachen, denn Gewährleistung und Garantie sind zwei Paar Schuhe.

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und vom Verkäufer zu erbringen, dauert 24 Monate und deckt Mängel ab, die das Produkt im Gebrauch einschränken oder unbrauchbar machen und schon zum Kaufzeitpunkt bestanden. Das wird innerhalb der ersten 6 Monate angenommen, sofern der Verkäufer nicht das Gegenteil beweist und danach muss der Käufer das beweisen.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung in aller Regel des Herstellers und deckt auch nach dem Kauf auftretende Mängel bei ordnungsgemäßem Gebrauch im Rahmen der Garantiebestimmungen ab. Wie lange diese Garantie gilt, steht dort auch drin und es muss nicht immer 48 Monate sein.

In den ersten 24 Monaten nach dem Kauf hat der Kunden im Prinzip die Wahl ob er die Gewährleistung des Händler in Anspruch nimmt oder die Garantie des Herstellers, sofern dessen Garantiebestimmungen dies nicht ausschließen. In den ersten 6 Monaten ist die Gewährleistung meist die bessere Wahl, nur gibt es Händler die jede Einsendung einfach von sich aus als Garantiefall an den Hersteller abwickeln und daher sollte man im Zweifel auch klar machen, dass man die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte.
 
Also nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen das es beim kauf schon hin war.
 
Fang doch mal an, im Gesamtkontext zu denken und zu reden/schreiben.
So ohne Referenz ist der Satz Nonsens. Das einzige was der Kunde muss, ist irgendwann zu sterben.

In der Gewährleistung gibt es eine Beweislastumkehr. Diese tritt nach 6 Monaten ein.
Das hat NICHTs mit Garantie zu tun, genauso wenig kommt dabei die Zahl 48 vor.

Wenn man keine Ahnung hat...

@Digi
Er ist jung, unerfahren und sein Wille zu lernen ist auch nicht sonderlich ausgeprägt. Es muss auch solche Menschen geben.
Nur so kann es Diversität geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es muss auch solche Menschen geben.
Ja und der Liebe Gott muss diese besonders lieben, denn er macht so viele davon. Nur muss es so eine Streubüchse der Fehlinformationen unbedingt in diesem Forum geben? Damit beschäftigt er nur die anderen die dann seinen Blödsinn richtigstellen müssen, bevor es womöglich noch jemand glaubt. :fresse2:
 
@Digi-Quick
Hast du dir auch mal angeschaut, was im § 439 (Nacherfüllung) geschrieben steht?

Zitat: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Progears hat somit durchaus Recht, dass er die Wahl hat, nicht der Verkäufer.
 
Es weiß eben nicht jeder, dass die Grundlage der gesetzlichen Gewährleistungspflicht auf EU Vorschriften beruht die dann in nationales Recht umgesetzt wurden, welches in allen Mitgliedsstaaten sehr ähnlich sein dürfte.
 
Nur unterscheidet sich das recht im Detail. Beispiel ist es in AT egal wie viel bum dein Paintball Markierer hat in DE ist es ein fliegenschiss.
Genauso wie mit Messer da sieht es bei uns auch anders aus als in DE.
 
@Digi-Quick
Hast du dir auch mal angeschaut, was im § 439 (Nacherfüllung) geschrieben steht?

Zitat: "(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Progears hat somit durchaus Recht, dass er die Wahl hat, nicht der Verkäufer.

Genau so sehe ich es auch und es steht dort auch ganz klar im BGB.
Allerdings... und jetzt kommt der Haken an der Sache, da der Fehler erst nach 6 Monaten aufgetreten ist, müßte ich erst einmal die Beweisführung -meist mittels Gutachten- antreten, das ich den Schaden nicht verursacht habe, bzw. das dieser schon von Anfang an bestanden hat (die Platte lief 9 Monate fehlerfrei), bestünde der Fehler seit Beginn des Kaufs, wäre der Fehler gleich aufgetreten.
Wüsste man, das bei der Festplatte die Platine einen Mangel einer bestimmten Serie hat und es deswegen zu Ausfällen kommt, wäre die Beweisführung auch ohne Gutachten möglich.
Also blieb mir eigentlich keine andere Wahl, als mich auf die Nachbesserung durch Reparatur einzulassen.

Fakt ist, innerhalb 6 Monate nach Kauf bestimme ich als Käufer ob ich einen Umtausch/Neulieferung oder Reparatur möchte, weigert sich der Verkäufer kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten und der Händler ist gesetzlich verpflichtet, den Rücktritt zu akzeptieren.

Der Servicetechniker sagte mir, das innerhalb 6 Monate nach Kauf die Festplatte umgetauscht wird, danach schicken sie die Festplatte zur Reparatur, warum wohl, eben weil sie per Gesetzt dazu verpflichtet sind.

Allerdings..., wenn der Händler bei der Offerte angibt "36 Monate Herstellergarantie", die Prüfung auf der Webseite aber besagt "Western Digital does not provide Warranty Service for OEM Products. Please contact your distributor or place of purchase.", ich dann bei einer nicht zugesicherten Eigenschaft auf einen Umtausch bzw. Wandlung des Kaufvertrages bestehen kann, denn jetzt geht es nicht mehr um Gewährleistung, sondern um eine zugesicherte Eigenschaft die nicht vorhanden ist, nämlich einer erweiterten Herstellergarantie.
Western Digital wird mit Sicherheit eine recertified OEM Platte ohne Garantie wieder an den Händler schicken.
Ich werde mich mal "dumm stellen" und WD per Mail kontaktieren, mal schauen was die dazu sagen das der Verkäufer meint es wären 36 Monate Garantie auf die Festplatte vorhanden.
Dann werde ich den Händler nochmal aufsuchen und mit der Aussage des Herstellers konfrontieren und darauf bestehen, das sie mir die Festplatte umtauschen, gegen eine mit Garantie und somit den Kaufvertrag erfüllen.
 
Boy, noch mehr Unsinn?
Es gibt nationales Recht und EU-Recht.
Alles was nicht im EU-Recht vereinbart ist, muss/kann/soll/darf in nationales Recht abgehandelt werden.

Um bei deinem Detail zu bleiben:
Die Grundlage für ALLE EU-Staaten in Bezug auf die Gewährleistung ist in der Richtlinie
199/44/EG
beheimatet.
Daraus müssen die EU-Staaten dann Adaptionen, die den Zügen der EU-Richtlinie entsprechen, in ihre Gesetze übernehmen.
Daher hat auch Österreich die 6 Monatsklausel drin.
Nachzulesen in ABGB §924.

Ergo, auch die Alpenbewohner haben die 6 Monatsklausel, die Deckungsgleich mit der Deutschen ist. Punkt, aus die Maus.
 
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So....., nachdem nach 4 Wochen Festplatte noch nicht da war, hatte ich nach 5 Wochen erneut angefragt und Mittags dann einen Rückruf erhalten, Lieferant hätte sich immer noch nicht gemeldet
und da ich nun länger als 4 Wochen (5 Wochen waren bereits vergangen) auf die Festplatte warte, wird sie mir jetzt durch den Händler ausgetauscht.
Eine Anfrage bei WD am gleichen Tag per EMail ergab, das der Händler angegeben muss, wenn es sich um OEM Platten handelt, da der Händler mit Herstellergarantie wirbt.

Nach nun fast 6 Wochen...... habe ich eine neue Festplatte mit 0 Betriebsstunden und Herstellergarantie bis September 2019 erhalten. Konfrontiert mit der Aussage vom Hersteller (Angabe wenn OEM Platte verkauft wird) das dies Kennzeichnungspflichtig ist, kam wieder dieselbe Aussage wie bei der Reklamation..., sie könnten nicht prüfen ob sie OEM Platten bekommen, auf meine Frage ob dies nun wieder eine OEM Platte sei prüfte der Mitarbeiter den Status und zeigte mir den Warranty Status am Bildschirm.
Zumindest hat der Händler jetzt seine Pflcht erfüllt und den Sachmangel der fehlenden Herstellergarantie mit dem Tausch durch eine korrekte Festplatte (wie beworben) behoben.
Mit dem Verhalten hat sich das Personal uneinsichtig gezeigt und auch die Abwicklung empfand ich als unangemessen (wohlgemerkt der Händler hat die Platte auf Garantie eingeschickt), ein Armutszeugnis... wenn der Händler sich das in Zeiten des Onlinehandels leisten kann.... bitte schön. Serviceabwicklung und Wartezeit von 5 Wochen ist für mich UNGENÜGEND.
Nach 25 Jahren Einkauf bei dem Händler, hat das nun auch ein Ende..
Der Händler hat nun einen Kunden weniger.
 
Ich lese mich in die HDD Thematik OEM und Co. immer noch ein, bin aber aktuell auf der Suche nach einem NAS.
Lange Rede kurzer Sinn, wie bekomme ich bei einer WD Red (WD40ERFX) die Seriennummer im Vorfeld heraus, wenn ich sie auf der Platte nicht finden kann?
Siehe angehängtes Bild (Ist nicht meine Platte...) WD40EFRX.jpg
Ohne Seriennummer kann ich auf der WD-Homepage keine Prüfung vornehmen.
 
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Man fragt den Verkäufer nach der S/N damit man eine Prüfung vornehmen kann oder lässt sich halt Auskunft geben, wie es um den Garantiestatus steht. Wenn man keine Angabe bekommt, oder dieser nicht traut kauft man halt woanders.

Wo ist da das Problem?

PS: Wenn man etwas Spieltrieb hat kann man sich natürlich auch einen Barcode-Scanner installieren und den auslesen, falls er nicht unkenntlich gemacht ist. Die Platte auf dem Bild hat eine beschränkte Garantie bis 04/28/2019 :haha:
 
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Auf dem Aufkleber ist die Seriennummer weiß abgeklebt (oder entsprechend auf dem Bild abgedeckt worden). Man beachte die hellere weiße Fläche oberhalb des oberen Barcodes.
 
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@ Digi-Quick: Danke für die hilfreiche Info. Die weiße Fläche hatte ich glatt übersehen.
Das reicht mir als Verdachtsmoment, dass hier jemand etwas verstecken möchte. :/

Ich habe selbst ein bißchen experimentiert.
Mittes dem Tool QR Code Desktop Reader von CodeTwo erhalte ich keinen gültigen Internetlink.
QR.jpg
Das was lesbar ist, deutet aber nicht auf spezifische Daten ausschließlich zu dieser Platte hin, sondern eher zu allgemein gültigen Infos der Plattenserie an sich.

Schade das brometheus außer einer scheinbar leicht genervten Antwort mit Gegenfrage nicht beschreibt, wie er auf das Datum gekommen ist.
 
brometheus hat den Strichcode unterhalb der SN ausgewertet - da steckt sie nämlich drin!
 
Schade das brometheus außer einer scheinbar leicht genervten Antwort mit Gegenfrage nicht beschreibt, wie er auf das Datum gekommen ist.

Hä? Ich hab doch geschrieben wies geht. Man ließt den Barcode (=Strichcode) aus. Auf dem Aufkleber sind zwei Stück, im oberen Steckt die Seriennummer. Am schnellsten geht das wenn man eine App auf seinem Handy installiert und die Kamera auf den entsrechenden Bereich im Bild hält.
 
Ich hatte eigentlich vor, demnächst eine Festplatte bei Alternate zu bestellen. Bisher war ich mit Alternate immer recht zufrieden. Aber was ich hier so über die Art der Verpackung gelesen habe, ist desillusionierend. Ich habe das letzte Mal vor vier Jahren bei Alternate bestellt. Haben die so nachgelassen? Alternate ist doch schon deutlich teurer als z. B. Mindfactory. Und ich bin gerne bereit, 15 Euro mehr zu bezahlen, wenn ich mir dadurch Ärger mit beschädigter Ware und Probleme mit der Garantie erspare. 15 Euro sind bei der Barracuda Pro mit 2TB mehr als 10%.

Und was das für eine Umwelt-Sauerei ist, wenn Elektronik durch schlechte Verpackung beschädigt wird. Von den Mehrfachtransporten mal abgesehen.
 
@Davos ich weiß zwar nicht was Verpackung und Co jetzt mit OEM und Grauimporten zu tun hat.

Anlaesslich zu Alternate kann ich sagen die Festplatten ja auch die OEM und Bulk Ware kam bei mir stets außerordentlich Gut verpackt an, Schaumstoff einmal um die Platte herum ca. 15 bis 20mm dick und dann ein Karton der spezielle dafuer gefaltet ist 3,5" Laufwerke aufzunehmen.

Hardware egal von welchem Hersteller man sie bezieht kann "kaputt" gehen oder schon bei Lieferung defekt sein, da machen wir uns nichts vor jeder kocht hier nur mit Wasser, der eine hat vielleicht mal etwas mehr Salz im Wasser, um sich von seinen Mitbewerbern etwas zu distanzieren.

Die Umwelt Aspekte oder Oekobilanzen zu vergleichen halte ich hier fuer zu sehr Komplex, denn solange bei mir die Schlange am Drive-In Schalter einer bekannten Fastfood Franchise Kette laenger ist als auf so manchem angrenzenden Autobahnkreuz zur Rush Hour der stockende Verkehr, haben wir noch ganz andere Probleme. :)
 
@Davos ich weiß zwar nicht was Verpackung und Co

Ich auch nicht. Aber im Erstbeitrag des Threads ›Festplattenkaufquote von OEM/Grauware senken […].‹ steht:

Wichtig, alle "Diskussionen" im folgenden Thread [Sammelthread] OEM, Grauimporte, Gewährleistung - Quatsch und Aufklärungsthread! weiterführen. Hier sollen nur Bewertungen eingefügt werden.

Und da in o. g. Thread jeder Käufer auch die Verpackungen kurz beschreibt, schien mir dieser Thread der richtige zu sein.
 
Ich habe mal eine Frage zu den Seriennummern bei WD Red Produkten.

Kann es sein das Seriennummern wenn die HDDs keine Garantie mehr haben auch nicht mehr geführt werden ??

Ich habe hier nämlich 2 WD RED am laufen, gekauft 2014, da wollte ich mal schauen was der Warranty Status so ausgibt aber das Tool sagt mir das die Nummern nicht gefunden werden.

Danke & Grüße

Dummbatz
 
Laut Grosshändler hat die 3 Jahre Hersteller Garantie daher sollte Sie raus sein.
 
Nope, die werden trotzdem gefunden. "Beschränkte Garantie abgelaufen" wird dann angezeigt. So z.B. bei meinen alten 4TB Reds.
 
Nope, die werden trotzdem gefunden. "Beschränkte Garantie abgelaufen" wird dann angezeigt. So z.B. bei meinen alten 4TB Reds.

Danke...

Nur was soll mir das sagen ??

Okay ist eigentlich eh egal die Dinger sind halt älter und laufen noch, insofern passt das für mich.

Nächste Woche kommt eine neue mal sehen was da der Test sagt.
 
So meine neue WD Red 4 GB ist gerade eingetroffen.

Nummer überprüft und es ergibt sich folgendes Bild:

Kaufdatum: 16.05.2019

Beschränkte Garantie : 14.12.2021

Fehlt als ca. 1/2 Jahr.

Aufstand machen oder lohnt das nicht ??

LG
 
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