kuki122
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<p><img style="float: left; margin: 10px;" src="/images/stories/logos/rtl.png" alt="rtl" width="100" height="100" />Als das Bundeskartellamt Mitte März 2011 den Sendern <a href="http://www.rtl.de/cms/index.html">RTL</a> und <a href="http://www.prosiebensat1.de/de/startseite">ProSiebenSat.1</a> untersagt hatte, eine werbefinanzierte Video-on-Demand-Plattform (VoD) zu starten, gingen die Sender kurze Zeit später in Berufung. Nun entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf erneut in dem Fall und kam zu dem Ergebnis, dass eine VoD-Plattform auch weiterhin nicht erlaubt werde.</p>
<p>Auf der geplanten Video-Plattform sollten Sendungen noch bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos abrufbar sein. Die Finanzierung sollte über Werbeeinblendungen erfolgen. Das...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/22270-olg-duesseldorf-keine-online-videothek-fuer-sat1-und-rtl.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
<p>Auf der geplanten Video-Plattform sollten Sendungen noch bis zu sieben Tage nach der Ausstrahlung im Fernsehen kostenlos abrufbar sein. Die Finanzierung sollte über Werbeeinblendungen erfolgen. Das...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/22270-olg-duesseldorf-keine-online-videothek-fuer-sat1-und-rtl.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>