Online Recht

Insane

Onkel Hotte
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04.09.2002
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nähe Würzburg
Hi !!

Hab da mal ne Frage:

Sobald doch jemand im I-Net nen Shop einrichtet, ist er doch verpflichtet, ein Impressum ( mit Firmenname, Inhaber, Anschrift, ... ) zu haben.
Wenn er keine AGB hat, ist er ja selber schuld...

Wie sieht es dann eigentlich mit Garantie aus ??
Im konkreten Fall gibt`s ne Site ( <a href="http://www.oc-cpu.de" target="_blank">www.oc-cpu.de</a> ), die bieten XP1800@ 1909 Mhz an.
Da sie keinen Hinweis darauf geben, daß es sich um Sonderangebote bzw. Einzelanfertigungen handelt, gilt auf jeden Fall schon mal das Fernabsatzgesetz. Wie sieht`s mit Garantie aus ???
Da nirgens ein Hinweis ist, muß ich doch als unbescholtener Bürger <img border="0" title="" alt="[Wink]" src="wink.gif" /> davon ausgehen, daß ich 2 Jahre Garantie habe ?? :confused:

Was meint Ihr dazu

So long

Insane
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Alter das is ne Hammer CPU wenn se dat echt schafft. :d Aber der Shop kommt mir komisch vor um ehrlich zu sein. :d
 
@Mr.Mito :

Hast du gesehen, wie die testen ?? --> CUPLEX
:)

Wenn da einer nicht reinschaut, erlebt er sein blaues Wunder, nicht jeder hat ne Wakü im Rechner ...

So long

Insane
 
Bloß was nützen "gesetzliche Bestimmungen" wenn man nicht weiß, wie lange man sie gegenüber diesem anscheinend "seriösem" Laden durchsetzen kann?
 
Jo, da haste Recht... Wenns dann zum Streit kommt kanns schon mal Ärgerlich werden...

Hab das aba nur als FAKT gepostet...
 
Jupp, vorsicht vorsicht sagt auch der Webmaster !
 
Ich finde dat komisch. Sehr billig gemacht und viele Rechtschreibfehler.

Man meint gerade ich hab die Page geschrieben. :d

@Insane: Na und? auch wenn er ne WaKü benutzt müste der Proz min 1850 bei 1,85 mit guter LuKü schaffen was auch SAU GUT!!! wäre.

PS: Meine 3!!! Xp 1800+ warn alle fürn Ar*** um genau zu sein. :d

By Mito
 
hm....man müsste wissen, wer da die schon verkauften cpu´s gekauft hat, denn interessant isses schon, aber gut, wenn man überlegt, dass ein 2200er nicht viel mehr kostet und der macht mindestens dasselbe, wenn nciht sogar mehr.
 
@Mr.Mito

Ich hab hier nen xp1600+ und nen 1700+, beide AGOYA - Stepping

der 1700 läuft ( in diesem Moment ) als xp2200+ ( 1830 Mzh !! ( auch mit WaKü )

Worum es mir eigentlich geht:
Laut Gesetz ist jeder Händler verpflichtet, 2 Jahre Garantie zu geben.
Da bei dieser Site ein Hinweis fehlt, daß man auf die UNGELOCKTEN CPU`s keine Garantie hat, hat man wohl 2 Jahre Garantie !!
D.h. UNLOCKED CPU`S MIT GARANTIE !!!!!!!!!

Da die CPU`s aber unlocked sind, wird wohl der Händler im RMA-Fall dran hängen bleiben !!

So long

Insane
 
2 Jahre GARANTIE ?????
BITTE zeigt mir diese stelle im GESETZ wo das steht
GARANTIE ist GESETZLICH überhaupt nicht geregelt und immer eine freiwillige leistung der Hersteller
DAS WAS ALLE FÜR GARANTIE HALTEN IST DAS NEUE GEWÄRLEISTUNGSRECHT
UND DAS GEHT VON EINEN MANGEL ZUM ZEITPUNGT DES KAUFES AUS UND DIE ERSTEN 6 MONATE LIEGT DIE BEWEISSLAST DAS DAS PRODUKT ZUM ZEITPUKT DES KAUFES FEHLERFREI WAR BEIM (HÄNDLER HERSTELLER)
DANACH MUSS DER KUNDE BEWEISEN DAS DER MANGEL SCHON ZUM ZEITPUNKT DES KAUFES VORHANDEN WAR
UND WIE SOLL ER DAS MACHEN WENN DAS DINGT 8-9MONATE PERFEKT FUNKTIONIERT HAT
DAS NEUE RECHT VERWIRRT NUR DIE KUNDEN UND BRINGT ÜBERHAUPT NICHTS
 
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