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Broadcom hat in einer Erklärung an seine Investoren bekannt gegeben, dass das Landgericht München eine Patentverletzung seitens Netflix im Zusammenhang mit der HEVC/H.265-Videocodierung festgestellt habe. Das Gericht hat im Zuge dessen eine einstweilige Verfügung erlassen, die Netflix verpflichtet, alle weiteren Verstöße in Deutschland vorerst zu unterlassen.
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