Pc wird verkauft Windows korrekt deregistrieren

Bullz

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
12.12.2006
Beiträge
1.905
Hi, verkaufe meinen gesamten Rechner mit Win 10 64 bit drauf.

Habe damals aus einem Windows 8 pro Key eine ( glaube ich das heißt ) digitale Lizenz mit Win 10 Pro erstellt und diese mit meinem MS Konto verknüpft.

Was müsste ich nun tun das ich den Rechner sauber verkaufen kann ? Werde ihn formatiert ohne BS verkaufen.

p.s Gibt es eine Möglichkeit wie ich die digitale Lizenz auf mein neues Laptop bringe oder muss ich wieder Glück haben das mir die Microsoft Server mein Win 8 Key in ne digitale Lizenz umschreiben ?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Du kannst den Produkt Key wie folgt deinstallieren:
CMD als Administrator ausführen --> slmgr /upk eingeben --> Meldung abwarten (Produkt Key wurde erfolgreich deinstalliert) --> mit OK bestätigen - fertig.

- - - Updated - - -

Du kannst Dein Microsoft Konto ebenfalls vom Rechner entfernen:

Start --> regedit: HKEY_USERS\.DEFAULT\Software\Microsoft\IdentityCRL\StoredIdentities

Hier sind alle Identitäten eingetragen. Dort kannst Du Deine Identität löschen.
!!!Vor dem löschen unbedingt den jeweiligen Eintrag sichern!!! Ich habe es schon ein paar mal gemacht, allerdings erfolgt die Löschung auf eigene Verantwortung.
 
Ich denke eher, dass Bullz seinen Key nicht vom Rechner entfernen möchte, sondern dass seine Lizenz bzw. seine Hardware-Info bei Microsoft gelöscht wird.
 
Ich hatte vor einiger Zeit ein ähnliches Problem. Was man machen kann, das ist seinen Key mit dem MS-Konto zu verknüpfen und vor Verkauf mit diesem MS-Konto dann auf dem neuen PC anmelden und installieren. Der PC bleibt jedoch nur so lange aktiviert wie man mit seinem MS-Konto angemeldet ist. Das Löschen des PCs von seinem MS-Account bringt nichts, da der Key mit der Hardware verbunden ist. Eine telefonische Aktivierung ist möglich, jedoch nur begrenzt oft.

Ich würde vor dem Verkauf den Key einfach auf einem anderen PC aktivieren und Windows vom zu verkaufendem PC löschen, vermute aber nach meiner Erfahrung, dass der zu verkaufende PC bei Neuinstallation und Internetverbindung beim Neubesitzer automatisch aktiviert wird, da hardwaregebunden - kann man ja selbst einfach testen. Die Methode von BillyRay funktioniert bereits seit dem Redstone-Update nicht mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist vollkommen richtig, was Edy_MX meint. Das Problem ist, dass der PC von Bullz mit digitalem "Fingerabdruck" der Hardware bei MIcrosoft aktiviert wurde. Da nützt es nichts, wenn man den Lizenz-Key vom Rechner löscht. Nach einer Neuinstallation von Windows 10 wird der PC automatisch wieder aktiviert, ob man will oder nicht.
 
MS wird aber sicher nicht zwei Rechner auf einer Lizenz laufen lassen.
Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sein OS wohl erst auf dem neuen Rechner ein mal aktivieren, und erst dann den alten verkaufen...
 
Leider ist es so, dass der PC bei Neuinstallation automatisch mit dem alten Key aktiviert, sofern kein neuer Key bei der Installation von Windows aktiviert wird. Letzteres ist nämlich das, wovon Microsoft laut MS-Support ausgeht.

Ich finde das Aktivierungssystem absolut nicht in Ordnung und es ist in Deutschland so auch nicht zulässig, da ein gekauftes Windows als Softwarelizenz gilt, welches Eigentum des Käufers ist und auch bei einem Hardwarewechsel bleibt oder bleiben sollte.

Ich würde den Key einfach auf dem Laptop aktivieren und nutzen. Notfalls kann man beim MS-Support über diese "Frag die Community"-Funktion eine Anfrage stellen, das funktioniert meiner Meinung nach besser als der telefonische MS-Support. Da hat man es dann schwarz auf weiß, ob das geht oder nicht. Man kann sogar davon ausgehen, dass man nicht der Einzige mit diesem Anliegen ist: https://answers.microsoft.com/de-de/windows/forum/windows_install
 
Leider ist es so, dass der PC bei Neuinstallation automatisch mit dem alten Key aktiviert, sofern kein neuer Key bei der Installation von Windows aktiviert wird. Letzteres ist nämlich das, wovon Microsoft laut MS-Support ausgeht.

Ich finde das Aktivierungssystem absolut nicht in Ordnung und es ist in Deutschland so auch nicht zulässig, da ein gekauftes Windows als Softwarelizenz gilt, welches Eigentum des Käufers ist und auch bei einem Hardwarewechsel bleibt oder bleiben sollte.

Ich würde den Key einfach auf dem Laptop aktivieren und nutzen. Notfalls kann man beim MS-Support über diese "Frag die Community"-Funktion eine Anfrage stellen, das funktioniert meiner Meinung nach besser als der telefonische MS-Support. Da hat man es dann schwarz auf weiß, ob das geht oder nicht. Man kann sogar davon ausgehen, dass man nicht der Einzige mit diesem Anliegen ist: https://answers.microsoft.com/de-de/windows/forum/windows_install

Das ist nicht ganz korrekt. Windows 10 wird nicht mit dem alten Key aktiviert und registriert, sondern mit dem digitalen Hardware-Fingerabdruck. Erstellt wird dabei ein Generetic-Key mit der genauen Betriebssystem-Version. Dieser Generetic-Key ist aber kein individueller Key. Damit ist eine Aktivierung nicht möglich, da dieser millionenfach im Umlauf ist.
 
Das habe ich nicht verstanden, könntest du es nochmal erklären, bitte?
 
Zum einen hat das mit der Upgrade-Option von Windows 7 bzw. 8 auf 10 zu tun und zum anderen steht in dem Artikel folgender Satz: "Auch bei der Installation über Volumenlizenzen und beim Kauf eines neuen Computers mit Windows 10 ist die Aktivierung über die Eingabe des Produktschlüssels Pflicht." Die Eingabe des Keys ist nur ein einziges Mal nötig und danach aktiviert sich der PC selbst über das Internet und das immer und immer wieder. Damit der Key ungültig wird, muss man wesentliche Hardwarekomponenten tauschen. Die beste Lösung wäre die Bindung des Keys an das eigene MS-Konto, dann kann man nämlich mit Konto samt Key "umziehen".

Die große Frage, welche im Raum steht, ist doch die, ob man den Key von einem PC lösen und auf einen anderen übertragen kann. Nach meinem aktuellen Kenntnissstand geht das nicht, da er PC, auf dem Windows 10 erstmals aktiviert worden ist, auch für alle Zeit aktiviert bleibt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die große Frage, welche im Raum steht, ist doch die, ob man den Key von einem PC lösen und auf einen anderen übertragen kann.

Der Key ist an die Hardware gebunden, nicht an die Person.

Ich denke, dass dieses Problem nur Selbstbauer betrifft, die sich separat ein Mainboard und eine Windows-Lizenz kaufen müssen. Die Anzahl der Selbstbauer im Vergleich zu allen Computerbesitzern dürfte sich im einstelligen Bereich bewegen. So gesehen betrifft dieses Problem nur eine Minderheit und wird deshalb Microsoft nur wenig tangieren.
Kaufe ich mir ein neues Notebook ist in den meisten Fällen ein Windows 10 vorinstalliert. Die entsprechende Windows-Lizenz geht beim späteren Weiterverkauf ganz einfach auf den neuen Besitzer über.

Eigentlich ist das alles für den PC-Bastler nicht allzu gravierend. Dieser muss sich zwangsläufig einen Lizenz-Key kaufen, der bei der nächsten PC-Generation wieder verwendet werden kann.
Dann muss eventuell noch eine telefonische Aktivierung durchgeführt werden; aber das war ja schon seit Windows XP so.

Dass der Käufer der alten Hardware möglicherweise für lau ein Windows 10 aktivieren kann, kann man eigentlich verschmerzen. Spätestens bei der nächsten Neuinstallation von Windows 10 muss der Käufer sich einen gültigen Lizenz-Key besorgen, da man diesen ja nicht mitgeliefert hat.
Der Einwand, dass der Käufer den ursprünglichen Key mit Tools auslesen könnte, zieht auch nicht. Er würde lediglich einen Generetic-Key auslesen, der millionenfach im Umlauf ist und zur Aktivierung nicht geeignet ist.

Wenn man es genau sieht, ist das hier angeschnittene Problem eigentlich kein Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Spätestens bei der nächsten Neuinstallation von Windows 10 muss der Käufer sich einen gültigen Lizenz-Key besorgen, da man diesen ja nicht mitgeliefert hat.

Nein Win 10 aktiviert sich wenn man mit einem generic key installiert online auf grund der bei microschrott hinterlegten hardware.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein Win 10 aktiviert sich wenn man mit einem generic key installiert online auf grund der bei microschrott hinterlegten hardware.

Das ist auch meine Erfahrung. Ich hatte damals das Problem, dass ich Windows 10 (USB-Vollversion) auf einem Laptop aktiviert habe, den ich innerhalb des Widerrufszeitraums doch zurückgeschickt habe. Entsprechend dachte ich mir, dass ich mir auf dem alten Laptop dann eine kleine Partition mit Windows 10 erstelle und den Key dann dort aktiviere.
Das ging natürlich nicht bzw. nur mit einer telefonischen Aktivierung. Zwar war Windows 10 auf dem alten Laptop dann aktiviert, auf dem neuen aber leider immer noch. Selbst das Löschen der Partition und mehrere Neuinstallationen konnten bei anliegender Internetverbindung nicht verhindern, dass sich der abzugebende Laptop selbstständig aktiviert hat - ohne Eingabe eines Keys versteht sich.
Die damalige Kommunikation mit Microsoft (Telefon, E-Mail, Chat) ergab, dass die Mitarbeiter selbst keine Ahnung haben. Es wurde nur immer darauf hingewiesen, dass mit einem Key nicht zwei Geräte aktiviert betrieben werden können und die Neuaktivierungen mit einem Key begrenzt sind. Na vielen Dank auch.

Da es zum damaligen Zeitpunkt aber Probleme mit den Aktivierungsservern von Microsoft gab (laut Aussage eines Support-Mitarbeiters gaben die Server die Geräte nicht frei, mit dem Win10 erstmalig aktiviert worden ist) und damals auch im MS-Konto keine Geräte entfernt oder sonstige Einstellungen getätigt werden konnten, mag es zum heutigen Zeitpunkt wieder anders sein. Vielleicht wird die Lizenz bei Neuaktivierung auf einem anderen Laptop vom ersmalig aktiviertem Gerät getrennt - das wäre sicherlich die beste Möglichkeit. Ob das so ist, wird man wohl nur durch Selbstversuche oder den MS-Support erfahren, daher sprach ich auch vom MS-Support-Community-Forum.

Mich würde es sehr interessieren, was nun Stand der Dinge ist und wie es sich mit der Windows 10-Lizenz verhält, wenn man mit dem Key "umziehen" will.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh