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Polizei - Akten einsehen

RavensRunner

Semiprofi
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Hallo,

würde gerne wissen wie und ob ich überhaupt die Möglichkeit habe meine Daten die bei der Polizei im PC erfasst sind irgendwie einsehen kann.

D.h was die Polizei alles von mir gespeichert hat.

Fahren ohne Führerschein mit 15 (Mofa getuned)
Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts (14 km zu schnell)
Strafzettel wegen Falschparken (kein Ticket und keine Parkscheibe mehrfach)
Auto nicht direkt zum TÜV mit Gewindefahrwerk (nach einbau erst 2 Wochen so gefahren bis zum TÜV-Termin)


diese Sachen weiß ich, würde gerne wissen was "noch" bei denen wenn überhaupt gespeichert ist und wie die "Löschung" vollstatten geht.


Jemand hier der mir weiterhelfen kann?


Im Prinzip möchte ich einfach wissen was alles von mir in den Akten steht, jedoch kein Führungszeugnis da ich ja nie etwas begangen habe was wirklich als "Vorbestraft" gilt.
 
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ein Führungszeugnis bringt mir nichts da ich weder etwas mit Drogen noch irgendwie etwas verbrochen habe was derart "groß" ist dass es mitrein kommt....

es geht mir um die "kleinen" delikte ob ich da ne Möglichkeit habe die in Erfahrung zu bringen..
 
Ja mit dem polizeilichem Führungszeugnis, im erweitertem siehst du auch kleinere delikte. Kostet allerdings etwas. Als ich damals beruflich eins brauchte (sicherheit in einem Sozialtherapeutischem Zentrum), habe ich für das einfache 10€ gezahlt.
 
okay wie und wo muss ich das beantragen dieses erweiterte? kannst du mir da helfen bevor ich googlen muss
 
Ja das Einwohnermeldeamt, ist bei mir da auch zuständig. Das große Führungszeugnis, ist aber meine ich nicht ganz billig und dauert auch seine Zeit.
 
Ich bin mir ziemlich sicher, daß man auch so ein Recht auf die Informationen hat, auch kostenlos. Kann dir aber leider nicht sagen wie das geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mein Kumpel wurde in seiner Jugend mal in unmittelbarer Umgebung einer "Bong" von der Polizei "aufgegriffen". Nachdem ihm irgendwann die "anlasslosen" Verkehrskontrollen zu doof wurden ist er über den Datenschutzbeauftragten (iirc des Landes) gegangen und hat das löschen lassen. Keine Ahnung wie das mitlerweile gehandhabt wird, aber damals wurde wohl nur gelöscht, wenn man die Herren dazu gezwungen hat.
 
wenn ich an eine verkehrskontrolle komme, dann wissen die beamten bevor sich mich kontrollieren eh ned, ob ich in irgendeiner form schon einmal auffällig war bzw. verurteilt wurde. von daher kann das immer passieren.
 
Ja mit dem polizeilichem Führungszeugnis, im erweitertem siehst du auch kleinere delikte. Kostet allerdings etwas. Als ich damals beruflich eins brauchte (sicherheit in einem Sozialtherapeutischem Zentrum), habe ich für das einfache 10€ gezahlt.

Klar, im erweiterten Führungszeugnis steht "hat mal falsch geparkt", oder "fuhr mal ohne TÜV" ... das ist doch Bullshit. :d

Da ich einige Leute mit WBK kenne und auch Polizisten, kann ich sicher sagen, dass sowas selbst bei erweiterten Prüfungen über Führungszeugnisse hinaus (LKA, örtliche Polizeidienstelle) auf keiner Liste auftaucht. Da muss schon Schwerwiegenderes vorgefallen sein.
 
Könnte mir auch vorstellen, dass davon nix mehr gespeichert ist.
Ich nehme mal an 15 ist ne Weile lang her, und der Rest klingt eher nach Ordnungswidrigkeit (werden die überhaupt gespeichert??)
 
Einträge im polizeilichen Zentralregister werden nie gelöscht...

Sprich wenn du mit 90 mal kontrolliert wirst erfährt der Polizist dass du mit 15 einen schweren Verstoß gegen die Stvo begangen hast.

Ins Zentralregister bekommt man auch keine Einsicht...
Was du machen kannst ist lauschen wenn der Polizist deine Daten durchgibt...
Die Antwort ist ob du zur Fahndung ausgeschrieben bist und was du auf dem Kerbholz hast.
 
Einträge im polizeilichen Zentralregister werden nie gelöscht...

Was genau ist das "Polizeiliche Zentralregister"? Zentral verwaltet wo und von wem? Meinst Du vielleicht das "Bundeszentralregister"?
 
Da ich einige Leute mit WBK kenne und auch Polizisten, kann ich sicher sagen, dass sowas selbst bei erweiterten Prüfungen über Führungszeugnisse hinaus (LKA, örtliche Polizeidienstelle) auf keiner Liste auftaucht. Da muss schon Schwerwiegenderes vorgefallen sein.
Das kann ich bestätigen. Ich werde 1x im Jahr komplett geprüft und da wird von dem Alkoholmissbrauch den man so mit 15 begangen hat, oder dem abgefahrenen Mofa Reifen mit 16, auch nix mehr erwähnt. Aber das waren auch alles Ordnungswidrigkeiten. Ich bezweifle, auch das die irgendwo zentral gemeldet wurden.

Von dem her, wird wohl nur die Mofa Geschichte (für die du Schätzungsweise auch ein paar Sozialstunden o.ä. abdrücken musstest?) wirklich noch von Bedeutung bzw auffindbar im Zentralregister sein. Aber auch beim Zentralregister, werden die Dinge nach versch. Fristen gelöscht. Wobei man da zwischen dem Register und dem (erweiterten) Führungszeugnis unterscheiden muss. Das müsste man im Zweifel mal im BZRG nachlesen.
 
Weniger geballte Inkompetenz und Vermutungen hier wären schon hilfreich...

Zur Sache: Ins Führungszeugnis kommt sowieso erst alles ab einer Verurteilung o. Ä. mit einer Strafe von mind. 90 Tagessätzen.... Was du machen kannst ist an den landesdatensxhutzbeauftragten schreiben und dort die im POLAS (das System was sie bei einer Personen- oder Verkehrskontrolle abfragen – das was dich also eigentlich im Hinblick auf Kontakt mit der Polizei interessiert) gespeicherten infos über dich zu erfragen.

Mein Kumpel wurde in seiner Jugend mal in unmittelbarer Umgebung einer "Bong" von der Polizei "aufgegriffen". Nachdem ihm irgendwann die "anlasslosen" Verkehrskontrollen zu doof wurden ist er über den Datenschutzbeauftragten (iirc des Landes) gegangen und hat das löschen lassen. Keine Ahnung wie das mitlerweile gehandhabt wird, aber damals wurde wohl nur gelöscht, wenn man die Herren dazu gezwungen hat.

Das ist richtig und immer noch so ;) die Fristen dafür betragen nach meinem Wissensstand je nach Schwere des Verstoßes und strafmündigkeit zum Zeitpunkt des Verstoßes zwischen 2-10 Jahren (BaWü). Genaueres dazu steht is der jeweiligen Landes Polizei Verordnung oder so ähnlich. Dr. Google sollte es genauer wissen.

Ich hab mich da letztens wegen einer Jugendsünde ebenfalls informiert und meinen Kram dann über den landesdatenschutzbeauftragten löschen lassen :P
 
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Habe ich irgendwo erwähnt, daß sowas dort gespeichert wird? Zeige mir bitte die Stelle.

Seine Delikte stehen oben, er fragte explizit, ob die "kleineren" Delikte im erw. Fz. erfasst sind. Du schreibst, sie wären es, also ein klarer Bezug zu seinen Sünden im ersten Beitrag.
 
Dann les mal richtig, ich habe nicht geschrieben das sie es wären. Er hat gefragt, wo er seine Polizeiakte einsehen kann und das ist nunmal nur über das Führungszeugnis möglich. Was anderes habe ich nie geschrieben, erst lesen, dann denken und zuletzt schreiben ;)
 
Weniger geballte Inkompetenz und Vermutungen hier wären schon hilfreich...

Zur Sache: Ins Führungszeugnis kommt sowieso erst alles ab einer Verurteilung o. Ä. mit einer Strafe von mind. 90 Tagessätzen....

Das ist leider auch ned korrekt.

Die Schwelle gilt nur, wenn bisher nix drin stand und bei sexualdelikten ist das sowieso hinfällig.
 
Dann les mal richtig, ich habe nicht geschrieben das sie es wären. Er hat gefragt, wo er seine Polizeiakte einsehen kann und das ist nunmal nur über das Führungszeugnis möglich. Was anderes habe ich nie geschrieben, erst lesen, dann denken und zuletzt schreiben ;)

Netter Versuch.

Zum Thema Lesen->

Im Prinzip möchte ich einfach wissen was alles von mir in den Akten steht, jedoch kein Führungszeugnis

Hol dir einfach ein polizeiliches Führungszeugnis.
 
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Eine andere Möglichkeit gibt es nunmal nicht.
Aber ich merke schon, es hat keinen Sinn mit dir zu diskuttieren. :shake:
 
Das ist leider auch ned korrekt.

Die Schwelle gilt nur, wenn bisher nix drin stand und bei sexualdelikten ist das sowieso hinfällig.

Beides hier irrelevant oder?

Hab eben mal versucht die Fragestellung zufriedenstellend zu beantworten.

Leider muss ja immer jeder zu allem auch ohne Ahnung eine Meinung haben bzw. seinen Senf dazu geben... Und die weiteren Diskussionen hierzu sind mir ehrlich gesagt viel zu blöd :P
 
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Heisst das quasi wenn ein Cousin dritten Grades vom Freund des Schwagers meiner Katze 2008 mal ne MPU wegen passivem THC-Wert hatte, springt das der Rennleitung bei jeder Abfrage mit grünem Fähnchen ins Gesicht und der darf jedes mal Pipi machen für die Jungs? Oder kann man das nach ner bestimmten Frist löschen lassen?

Die Handlung und alle Personen in diesem Post sind frei erfunden und Ähnlichkeiten mit lebenden Personen rein zufällig.
 
Heisst das quasi wenn ein Cousin dritten Grades vom Freund des Schwagers meiner Katze 2008 mal ne MPU wegen passivem THC-Wert hatte, springt das der Rennleitung bei jeder Abfrage mit grünem Fähnchen ins Gesicht und der darf jedes mal Pipi machen für die Jungs? Oder kann man das nach ner bestimmten Frist löschen lassen?

Die Handlung und alle Personen in diesem Post sind frei erfunden und Ähnlichkeiten mit lebenden Personen rein zufällig.

Vielleicht nicht so extrem wie von dir dargestellt, aber bei besagtem Bekannten führte das in der Tat zu einem erhöhten Aufkommen "anlassloser" Kontrollen, und irgendwann hat er mal nachgefragt warum er denn jetzt kontrolliert werden würde, und da war dann eben der Vorfall im System der schon längst hätte gelöscht sein müssen... Und dann hat er sich halt um die Löschung desselben gekümmert. Ganz bekomm ich das auch nicht mehr zusammen, das ist schon bald 10 Jahre her, aber ich frag ihn das nächste mal wenn ich ihn spreche.

@TooAtoB: Ist doch nichts neues im Internet dass manche Zeitgenossen zu allem ne Meinung aber von nix ne Ahnung haben, und dann lieber über Semantik diskutieren als einzusehen, dass Sie zum Thema nichts beitragen können und einfach ruhe zu geben...
 
Was genau ist das "Polizeiliche Zentralregister"? Zentral verwaltet wo und von wem? Meinst Du vielleicht das "Bundeszentralregister"?

Ich bezog meine Aussage auf die Datenbank mit der deine Daten abgeglichen werden wenn du in eine Polizeikontrolle gerätst.

Die genaue Bezeichnung kann ich nicht nennen.

Ich habe bspw. Einträge wegen verstößen gegen das Btmg und wegen Körperverletzung.
Letzter Delikt bzw. zum letzten mal verurteilt wurde ich 2004...
Komme ich nun in eine Verkehrskontrolle werde ichgenötigt einen Urinschnelltest zu machen oder alternativ Blutabnahme durch einen Amtsarzt auf der Wache.
In einer Personenkontrolle darf ich den Adler an der Wand miehmen.

Der TE sollte mal genauer darauf eingehen was er überhaupt wissen will.
 
Ach komm, mit 16 einen auf Gangster gemacht und den Schulkameraden verhauen? :fresse2:
 
Heisst das quasi wenn ein Cousin dritten Grades vom Freund des Schwagers meiner Katze 2008 mal ne MPU wegen passivem THC-Wert hatte, springt das der Rennleitung bei jeder Abfrage mit grünem Fähnchen ins Gesicht und der darf jedes mal Pipi machen für die Jungs? Oder kann man das nach ner bestimmten Frist löschen lassen?

Die Handlung und alle Personen in diesem Post sind frei erfunden und Ähnlichkeiten mit lebenden Personen rein zufällig.

Die können das Verlangen ja.

Vielleicht nicht so extrem wie von dir dargestellt, aber bei besagtem Bekannten führte das in der Tat zu einem erhöhten Aufkommen "anlassloser" Kontrollen, und irgendwann hat er mal nachgefragt warum er denn jetzt kontrolliert werden würde, und da war dann eben der Vorfall im System der schon längst hätte gelöscht sein müssen... Und dann hat er sich halt um die Löschung desselben gekümmert. Ganz bekomm ich das auch nicht mehr zusammen, das ist schon bald 10 Jahre her, aber ich frag ihn das nächste mal wenn ich ihn spreche.

@TooAtoB: Ist doch nichts neues im Internet dass manche Zeitgenossen zu allem ne Meinung aber von nix ne Ahnung haben, und dann lieber über Semantik diskutieren als einzusehen, dass Sie zum Thema nichts beitragen können und einfach ruhe zu geben...

Leider, leider...

Sie müssen eben nicht das ist das fiese. Sie müssen nur wenn du diesen Antrag nach Ablauf der entsprechenden Fristen – siehe mein vorheriger Post auf der ersten Seite – beim jeweiligen landesdatenschutzbeauftragten stellst. Müsste aber ansonsten sein wie du das schilderst (meine Informationen dazu sind knapp 2 Jahre alt, also etwas frischer ;) )

Ich bezog meine Aussage auf die Datenbank mit der deine Daten abgeglichen werden wenn du in eine Polizeikontrolle gerätst.

Die genaue Bezeichnung kann ich nicht nennen.

Ich habe bspw. Einträge wegen verstößen gegen das Btmg und wegen Körperverletzung.
Letzter Delikt bzw. zum letzten mal verurteilt wurde ich 2004...
Komme ich nun in eine Verkehrskontrolle werde ichgenötigt einen Urinschnelltest zu machen oder alternativ Blutabnahme durch einen Amtsarzt auf der Wache.
In einer Personenkontrolle darf ich den Adler an der Wand miehmen.

Der TE sollte mal genauer darauf eingehen was er überhaupt wissen will.

Die Datenbank heißt POLAS und hat mit dem Führungszeugnis und bundeszentralregister erst mal nix bzw. wenig zu tun. Die können da auch reinschreiben: "hat krumme Nase" ...mal salopp gesagt.

Ich weis ja nicht wie viele Kilo Gras du hattest aber idR gibt das nix im Führungszeugnis (siehe ebenfalls erste Seite, Stichwort 90 Tagessätze). Bei Körperverletzung kann das natürlich schnell mal auf die 90 Tagessätze gehen...

Wenn das alles 2004 und früher war und nur im POLAS ist würde ich mal ein schreiben an den oben genannten Herrn/Dame deines Bundeslandes aufsetzen, denn du kannst dann (nach mehr als 10 Jahren) definitiv alles davon löschen lassen. Bei der nächste. Kontrolle merkt man dann obs funktioniert hat ;)


Wenn ihr mal lesen würdet...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe auch nie das Wort "Führungszeugnis" in den Mund genommen.
Ich beziehe mich rein auf die Daten die den Cops während einer Kontrolle durchgegeben bekommen.

Einträge im Führungszeugnis werden gelöscht nach einer gewissen Zeit wenn die Strafe <= einem Jahr Freiheitsentzug lautete.

Meine letzte Verurteilung war übrigens 2007 nicht 2004 (habe nachgesehen) was deiner Logik zufolge auch die Schikanen wärend einer Kontrolle erklären.

Und du meinst tatsächlich ich muss aktiv werden um dieses Gebahren ab nächstem Jahr zu unterbinden ?
 
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