ob hier, bei ebay oder wo anders ... sollte man dem verkäufer die orginalrechnung mitgeben und sich selbst eine kopie aufheben?
oder sollte der käufer eine kopie bekommen und das orginal bleibt dann doch bei einem selbst?
grenzt es an urkundenfälschung dem verkäufer eine kopie mit geschwärztenstellen zugeben?
stellen mit z.b. packstationsadresse, bankdaten oder zu privater email adresse?
wie hand habt ihr das?
oder sollte der käufer eine kopie bekommen und das orginal bleibt dann doch bei einem selbst?
grenzt es an urkundenfälschung dem verkäufer eine kopie mit geschwärztenstellen zugeben?
stellen mit z.b. packstationsadresse, bankdaten oder zu privater email adresse?
wie hand habt ihr das?