X-man-X
Enthusiast
Hallo,
ich habe eine frage an die juristen unter euch oder auch nichtjuristen, die sich aber damit auskennen.
Ich möchte meinen wagen verkaufen und wie das immer so ist, muss man eine probefahrt machen mit dem interessenten. Fallst ein unfall passiert, den der interessent verursacht, wer haftet dann? Und wie kann man sich dagegen versichern, bzw seine eigene haftung ausschließen, und einen entschädigungsanspruch dem interessenten gegenüber geltend machen?
Gruss
x-man-x
ich habe eine frage an die juristen unter euch oder auch nichtjuristen, die sich aber damit auskennen.
Ich möchte meinen wagen verkaufen und wie das immer so ist, muss man eine probefahrt machen mit dem interessenten. Fallst ein unfall passiert, den der interessent verursacht, wer haftet dann? Und wie kann man sich dagegen versichern, bzw seine eigene haftung ausschließen, und einen entschädigungsanspruch dem interessenten gegenüber geltend machen?
Gruss
x-man-x