andre29
Semiprofi
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat wieder einmal zugeschlagen und die ungeschnittenen Versionen von Quake 4 im Wege der vorläufigen Anordnung gemäß § 23 Abs. 5 Jugendschutzgesetz (JuSchG) in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen.
Die Veröffentlichung der Indizierungsentscheidungen soll im Bundesanzeiger Nr. 209 vom 5. November 2005 erfolgen. Damit treten die Indizierungswirkungen des § 15 JuSchG am Samstag, den 5. November 2005 in Kraft.
Dies betrifft im einzelnen folgende Versionen:
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM),
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM).
Das heißt, dass alle englischen und US-Versionen des Kultshooters ab Samstag nur noch unter dem Ladentisch verkauft werden dürfen.
Quelle: www.gamezone.de
geschrieben von Klasch | 04.11.2005 | 16:52 Uhr
Wurde aber auch Zeit...haben viel Zeit gelassen..
Die Veröffentlichung der Indizierungsentscheidungen soll im Bundesanzeiger Nr. 209 vom 5. November 2005 erfolgen. Damit treten die Indizierungswirkungen des § 15 JuSchG am Samstag, den 5. November 2005 in Kraft.
Dies betrifft im einzelnen folgende Versionen:
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM),
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in den USA, PC-CD-ROM)
- Quake 4 Special Edition (englische Version für den Vertrieb in Europa, PC-CD-ROM).
Das heißt, dass alle englischen und US-Versionen des Kultshooters ab Samstag nur noch unter dem Ladentisch verkauft werden dürfen.
Quelle: www.gamezone.de
geschrieben von Klasch | 04.11.2005 | 16:52 Uhr
Wurde aber auch Zeit...haben viel Zeit gelassen..