Rückgabe eines Monitors - wie lange?

*Bartimäus*

Neuling
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HI!
Ich habe mir einen Asus MW221U gekauft...
Ich bin aber nicht wirklich zufrieden... Wielange kann ich den zurückgeben? WEnn ich ihn komplett ausgepackt habe und benutzt, kann ihn dann noch innerhalb von 2 Wochen zurückgeben?
MFg
 
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Wenn der Monitor sich in dem selben Zustand befindet wie er gekauft wurde, sprich sämtliche Folie, Sticker, Schutzhüllen usw. an dem Ort sind wo sie auch schon waren wie der Monitor aus dem Karton genommen wurde, nicht! Falls dies nicht zutrifft hat zlico natürlich Recht, dann musst du mit Abschlag rechnen.
 
Richtig, auf für Monitore gilt das FAQG und du hast also 14 Tage Rückgaberecht.


Zum Thema Abzug: Ich habe einen Samsung 204B zurückgeschickt, weil er 11 Pixelfehler hatte. Ich hatte mich vorher auch mit dem Samsung-Support kurzgeschlossen, die wollten das Gerät aber nicht tauschen.

Ich habe mir dann sofort nocheinmal das gleich Modell bestellt und habe dann nur den neuen TFT aus der OVP genommen und den ersten TFT in der OVP des zweiten TFTs zurückgeschickt. Das Zubehör wurde nicht einmal angefasst, die OVP war einwandfrei und trotzdem wurden mir 35€ berechnet. Ich hab dann per Telefon nachgehakt und siehe da, ich hab auch die 35€ zurückbekommen.


Grundsätzlich ist zu sagen: Man darf den TFT nur so testen, wie man ihn auch im Laden-Geschäft testen könnte. Wenn man aber den TFT nach einem Lan-WE mit Cola-Spritzern und Fingerabdrücken in aufgerissener OVP zurückschickt, dann muss man auf jeden Fall mit einem Abzug rechnen.
 

§ 357 Abs. 3 1) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. 2) Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. 3) § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Ich kann dir nicht sagen wieviel, dies kommt wohl sehr auf den Zustand sowie dem Ermessen des Händlers an. Wie gesagt, wenn alles so ist wie es schon beim Kauf war, dürfte es keinen Abzug geben, wenn du allerdings Sticker, Folien usw. entfernt hast, liegt es im Ermessen des Händlers.
 
Tjo es gibt die tollsten dinge @ mediafrost aber das solltest du wissen.

Bestes Beispiel Kunde schickt Drucker zurück weil aufgemacht bischen gedruckt und Toner leer. Der Drucker kam bei uns an wir Drucken Statusseite aus und siehe da innerhalb 8 Tagen 500 Seiten und 24 Briefe ausgedruckt.

Andres Beispiel: Kunde schickt Monitor (226BW) zurück mit angeblichem Transportschaden. Wir packen das Ding auf und stellen fest das die Innenverpackung, das Styropor, die Schutzfolie und der Monitor selbst quer mit einem Cuttermesser angeschlitzt waren. NATÜRLICH ist das ein Transportschaden ( ha ha! )

Natürlich bin auch ich für das Fernabgesetzt spricht niemand dagegen, nur wie manche Leute eben das gleiche Auslegen geht auf keine Kuhhaut.

mfg

Mono
 
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