Rückgaberecht bei Onlineshops?

sicknick

Semiprofi
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Hi!

Ich hatte evtl. vor ein paar 2500+ CPUs zu bestellen. Allerdings bin ich mir nicht sicher wieviele der CPUs ich behalten soll.

-Werden CPUs innerhalb des zweiwöchigen Umtauschrechtes von den Onlineshops auch nach Benutzung umgetauscht?
-Ist ist Umtausch ausgeschlossen (bzw. lässt es sich feststellen), wenn ich den FSB übertaktet habe?
 
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Ein guter Shop tauscht immer um, doch leider gibt es davon nichtmehr allzuviele. Mindfactory ist da aber echt ein Spitzenshop, den kann ich nur empfehlen. Selten nen Shop gesehen, der so schnell umtauscht
 
sie müssen nicht umtauschen, aber sie müssen sie zurücknehmen..so stehts im BGB.
bei produkten die mehr als 40€ kosten müssen sie auch die versandkosten tragen !
das übertakten ist meines wissens nicht nachweisbar !


so long
thornhill
 
thornhill hat vollkommen recht, man darf die produkte sogar benützen, da man nur so feststellen kann ob das produkt über die gewünschten eigenschaften verfügt. (das ist überhaupt erst der grund des rückgaberechts, man kann es vor ort nicht ausprobieren)

ciao,
grugar
 
Dennoch machst du dich strafbar wenn du die CPU's übertaktest und ausserhalb Ihrer Spezifikation betreibst --- ob nachweisbar ist oder nicht ist völlig egal --- und dann gem. FAG zurück sendest.
Die Kosten die die Firmen dadurch haben (Preisverfall, Rücksendekosten, Prüfung) werden auf alle "normalen ehrlichen" Kunden wieder umgelegt. Deshalb finde ich es moralisch auch nicht so toll und nehme es persönlich nur in Anspruch wenn ich ein Kompatibilitästproblem o.ä. habe.
 
Original geschrieben von Highlander
Dennoch machst du dich strafbar wenn du die CPU's übertaktest und ausserhalb Ihrer Spezifikation betreibst --- ob nachweisbar ist oder nicht ist völlig egal --- und dann gem. FAG zurück sendest.
Die Kosten die die Firmen dadurch haben (Preisverfall, Rücksendekosten, Prüfung) werden auf alle "normalen ehrlichen" Kunden wieder umgelegt. Deshalb finde ich es moralisch auch nicht so toll und nehme es persönlich nur in Anspruch wenn ich ein Kompatibilitästproblem o.ä. habe.

Ich bezahle selbst im Garantiefall für meine Hardware der Versandkosten selbst, da ich nicht möchte, dass die Preise bei den Shops steigen.
Angenommen ich gebe eine CPU, die ich getestet habe zurück. Verkauft der Shop die dann wieder als "neu"?

edit:
kagge, hab meinen 1000. Beitrag verschlafen:(
 
Original geschrieben von thornhill
das übertakten ist meines wissens nicht nachweisbar !


so long
thornhill
Da muss ich dich entäuschen!
JEDES Übertakten ist NACHWEISBAR!
Und das betrifft sowohl CPUs wie auch Grafikkarten!!!
NVIDIA stellt den Händlern dafür sogar ein spezielles Testsystem zur Verfügung, mit dem jeder Übertaktungsversuch sofort nachweisbar ist.
 
@akira
was erzählst du denn für nen blödsinn?? dann müsste ja bei jedem übertaktungsversuch irgend was ins BIOS geschrieben werden, damit das registriert wird. und CPU´s haben ja auch soviel wiederbeschreibbaren dauerhaften speicher auf dem DIE!

@sicknick
im garantiefall kann der Händler sogar die Versandkosten zu dir wieder hin auf dich abwälzen!!! Unfrei muss der da garnicht erst annehmen!
Und natürlich werden die als "neu" verkauft. Teilweise selbst repware (auch wenn sie es nicht dürfen), wenn diese in sehr gutem zustand ist (z.B. bei individuellen komplettsystemen)

ciao,
grugar
 
Frag mich nicht wie das geht, auf jeden Fall geht es!
Ich schau mal nach ob ich den Artikel noch irgendwo finde.

Hier hab ich es gefunden:

AMD allerdings versichert, dass man sowohl bei der Tray- als auch bei der Boxed-Ware die über Distributoren erworbenen Prozessoren problemlos zurücknehme, falls diese defekt sind. Zudem würden Distributoren und mitunter auch Händler kostenlos mit Messgeräten ausgestattet, mit denen eindeutig ermittelt werden können soll, ob ein Prozessor etwa durch Übertakten, falsches Lüfteraufsetzen und Ähnliches seitens des Kunden "gestorben" ist.

Das mit den Geräten war also bei AMD der Fall, nicht wie irrtümlich von mir geschrieben bei NVidia.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, Du vergisst da aber ne Kleinigkeit! Es geht in dem Bericht um gestorbene CPU´s ! Nicht um einwandfrei funktionierende! Bei toten CPU´s kann man es feststellen, das ist richtig, aber bei einwandfrei funktionierenden meines Wissens nicht.

Cracki
 
Bei funktionierenden CPUs ist es ja auch ziemlich uninteressant diese zu reklamieren.;)
Es geht ja nur darum, das keiner sich sicher sein kann, dass er eine CPU ohne Konsequenzen übertakten kann, die CPU dabei vielleicht zerstört und dann meint er könne die einfach so per Garantie umtauschen.
Is nicht, weil nachweisbar.
Und bei Grakas ist es genauso.
Die von mir gepostete Meldung ist von 2002!
Wer weiß was die mittlerweile alles nachweisen können wenn sie wollen, vielleicht auch schon den Übertaktungsversuch.
 
Zuletzt bearbeitet:
hmm..

also durch reines übertakten ne cpu zu killen ist schon sehr dumm, aber das übertakten selbst ist definitiv nicht nachweisbar, schon gar nicht an ner toten cpu..

wie willst du bitteschön an nem zerstörten DIE noch was auslesen , und vor allem was willst du da wo auslesen ?

eine cpu besteht aus transistoren, da ist rein romspeicher o.ä. drauf wo irgendwelche informationen drauf gespeichert sind.

ausserdem gibt es mb hersteller, bei denen (auch wenn nur wenige mhz) die cpu`s standardmässig übertaktet und mit mehr vcore laufen..

also ist es totaler blödsinn und angstmache von seiten der shops, wenn sie dir sagen, dass sie irgendwelche messgeräte zum prüfen der cpu haben !


lasst euch keine angst machen !

ausserdem MUSS jeder online-shop die zurückgesendete ware unfrei annehmen, sofern sie über 40€ warenwert hat, deshalb legen ALLE seriösen shops auch rücksendescheine in ihren packeten bei, mit denen man kostenlos zurücksenden kann !

so long thornill
 
Zuletzt bearbeitet:
Da wird nichts ausgelesen, da werden Messungen durchgeführt und anhand der Ergebnisse der zerstörten Leiterbahnen und welcher zertörten Leiterbahnen lässt sich feststellen das die CPU durch einen zu hohen Takt zerstört wurde.
 
Die können nicht nachweisen das du getacktet hast, wenn du das richtig machst.

Erstens messen diese Geräte, ob und wo eine zu starke Überhitzung war, womit sich folgern lässt, das du a.) einen zu schwachen kühler benutzt hast oder b.) übertacktest hast. In beiden Punkten erlischt dein Rückgaberecht.

"Reingeschrieben" wird garnix! Außerdem ist das auch eine Art Abschreckung, da z.b. die Leute bei K&M die CPU bei sich testen, das dauert dann 5min, dann testen die das, wenn er noch geht und keine Fehler aufweist, hast du schon gewonnen! Falls nachträglich ein Fehler entdeckt wird, können sie DIR schon nix mehr anhaben da du ja dann behaupten könntest, dass die CPU von ihnen kaputt gemacht wurde, da sie ja von ihrem personal geprüft wurde. also sprich diese geräte haben nur wenige shops.

Aber da fallen wir ja schon vom Thema ab, also du kannst deine Ware innerhalb einiger Tage (meistens 14Tage) OHNE GRUNDANGABE zurück geben.
 
Naja,

ganz unrecht hat SickNick nicht! Wenn jemand ein "paar" 2500er bestellt (um wie viele geht es eigentlich? 2- oder 23?) und dann 90% wieder zurückgeschickt werden nachdem die Originalverpackung aufgerissen und die CPU mit Wärmeleitpaste vollgeschmiert wurde, kann das schon so manch kleinen Onlineshop schonmal viel Ärger bringen. Und die sorgen dann mit höheren Preisen vor solchen "Ungeschicken" vor. Wenn was nicht läuft ist´s ok, ansonsten auch beschiss gegenüber dem Onlineshop! Und du hast dann dort zum letzten Mal bestellt ;-)
 
jo!

Das mit dem Auslesen halte ich für unsinnig...
Wenn ich mich richtig erinnere, gab es mal ein Biosupdate für das NF7 Rev.2, welches nach dem Flashen den FSB vom 2500+ auf 200 hochgesetzt hat. Wenn der Shop jetzt rausfinden könnte, dass die CPU übertaktet als 3200+ betrieben wurde, könnten er die Schuld auf Abit schieben...
 
soviel ich weiß hat jeder AMD CPU nen festen widerstand von 5 Ohm.

Dieser Widerstand kann auf dem testgerät von AMD gemessen werden.
Wurde die CPU übertaktet ist der Widerstand bei 0 Ohm und es gibt keine Garantie

cu sky
 
@skywalker6

was schwafelst du für einen Blödsinn...hast du auch nur irgendeine Ahnung von Elektrotechnik bzw. Elektronik???

wenn der Prozzi nur 5 Ohm Widerstand hätte (bei zigmilliarden Transistoren) und ne Versorgungsspannung müssten nach Herrn Ohm ja ups... 5/1,5= 3,333 A

da kommt man nie auch nur annähernd auf eine Verlustleistung von etwa 80 Watt!
 
das mit den 5 Ohm weiß ich wirklich nicht genau aber ich weiß das von AMD CPUs zurück kommen mit dem Hinweis 0 Ohm Widerstand = keine Garantie

cu sky
 
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