Rückgaberecht für Grafikkarten bei Saturn

Swzzy

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Hi,

ich habe mir heute eine 3070 bei Saturn sichern können. Nun wollte ich bereits-erfahrene User befragen, wie Saturn sich bei Rückgaben von Grafikkarten verhält. Was darf man und was darf man nicht? Am liebsten bitte nur Antworten, wenn ihr in der letzten Zeit eine Grafikkarte bei Saturn zurückgeschickt habt.

Ich werde die Grafikkarte innerhalb der 14-tätigen Rückgabefrist einbauen und ohne zu Übertakten testen. Kann ich, wenn ich die Grafikkarte innerhalb dieser 14 Tage zurückschicke auf eine vollständige Rückzahlung meines Kaufbetrags (keine Saturn-Gutscheine) hoffen oder gibt es da Schwierigkeiten?


VG.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nach Fernabsatzgesetzt hast du bei Artikeln über 40€ immer das Recht auf volle Rückabwichklung inklusive kostenlosem Rückversand oder nicht?
 
Du musst nicht innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, sondern nur innerhalb der 14 Tage nach Erhalt widerrufen. Dann hast du 14 Tage Zeit den Artikel bei DHL abzugeben.

Es gibt bei Saturn außerhalb von längerer Bearbeitungszeit keinerlei Probleme.
 
Nach Fernabsatzgesetzt hast du bei Artikeln über 40€ immer das Recht auf volle Rückabwichklung inklusive kostenlosem Rückversand oder nicht?

Sollte eigentlich so sein aber weiß nicht ob das auch bei Hardware gilt bei Saturn. Kostenloser Rückversand stimmt jedoch nicht, es gibt genügend shops die keinen kostenlosen Rückversand anbieten.

Du musst nicht innerhalb von 14 Tagen zurücksenden, sondern nur innerhalb der 14 Tage nach Erhalt widerrufen. Dann hast du 14 Tage Zeit den Artikel bei DHL abzugeben.

Es gibt bei Saturn außerhalb von längerer Bearbeitungszeit keinerlei Probleme.

Danke für die Info. Man kriegt auch sein Geld auf die ursprüngliche Zahlungsart zurück oder?
 
Sollte eigentlich so sein aber weiß nicht ob das auch bei Hardware gilt bei Saturn. Kostenloser Rückversand stimmt jedoch nicht, es gibt genügend shops die keinen kostenlosen Rückversand anbieten.
Stimmt mit den Versandkosten, man zahlt den Rückversand, allerdings muss der Standardversand (Expressaufschläge wiederum nicht) zu dir mit erstattet werden, sprich wenn dein Rückversand nicht teurer ist als die Versandkosten zu dir, dann ist der Punkt +-0 für Versandkosten ;)

Vertrag widerrufen: Wann das geht und wie Sie einen Widerruf erklären | Verbraucherzentrale.de

Auch interessant, der Händler muss dir dein Geld auch erstatten, wenn die Rücksendung verloren geht, du aber einen Nachweis liefern kannst. Also immer mit Zeugen verpacken und Tracking Daten sichern bzw Beleg aufbewahren. ;)
 
Fernabsatzgesetz wurde ja schon angesprochen. Innerhalb der 14 Tage darfst Du einen kurzen Funktionstest machen. Dann hast Du Anspruch auf volle Rückerstattung. Nutzt Du die Karte ausgiebiger, kann der Händler Dir dies per Abzug in Rechnung stellen. Natürlich genauso, solltest Du bei Deinem Test etwas beschädigen.
 
Naja wie will der Händler den mutmaßlichen Wertverlust überhaupt quantifizieren? Mal davon angesehen ist eine GPU kein Auto, das gleich mal n Drittel weniger wert ist, wenn man beim Händler vom Hof fährt. Von 13 Tagen Nutzung wird der chip sicherlich nicht degraden.
 
Kratzer, Staub, Fingerabdrücke... Wobei ich mich echt wundere, wie viele es offensichtlich als normal ansehen,
was auch immer zu bestellen, zu tragen oder „testen“ und dann zurücksenden. Nichts gegen den OP
ist eher allgemein gemeint.

Wie gesagt nen kurzer Test und GraKa ist laut oder so, ok, aber sonst, nee.
 
Kratzer, Staub, Fingerabdrücke... Wobei ich mich echt wundere, wie viele es offensichtlich als normal ansehen,
was auch immer zu bestellen, zu tragen oder „testen“ und dann zurücksenden. Nichts gegen den OP
ist eher allgemein gemeint.

Wie gesagt nen kurzer Test und GraKa ist laut oder so, ok, aber sonst, nee.

Will auch nur kurz antesten, weil ich die INNO3D 3070 iChill X4 bestellt habe und sehen will ob sich die 80€ Aufpreis zu einer Dual Fan 3070 Version überhaupt lohnen. RGB sieht natürlich nice aus bei der iChill aber ist mir RGB wirklich 80€ wert. Mal sehen.
 
Kratzer, Staub, Fingerabdrücke... Wobei ich mich echt wundere, wie viele es offensichtlich als normal ansehen,
was auch immer zu bestellen, zu tragen oder „testen“ und dann zurücksenden. Nichts gegen den OP
ist eher allgemein gemeint.

Wie gesagt nen kurzer Test und GraKa ist laut oder so, ok, aber sonst, nee.
Sehe dabei immernoch keinen Wertverlust. Beeinträchtigt die Funktion ja nicht. Das ist einfach Händlerrisiko, sofern nicht massiv beschädigt.
Aber ich gebe dir Recht, es machen sich immer weniger Menschen vorher Gedanken, was sie mit Ihrem Geld kaufen. Wegwerf- und Konsumgesellschaft juhu! Wen interessieren schon die Ressourcen, die dafür draufgehen. Hauptsache keine Plastiktüten kaufen für den CO2-Fußabdruck.
 
Sollte eigentlich so sein aber weiß nicht ob das auch bei Hardware gilt bei Saturn. Kostenloser Rückversand stimmt jedoch nicht, es gibt genügend shops die keinen kostenlosen Rückversand anbieten.



Danke für die Info. Man kriegt auch sein Geld auf die ursprüngliche Zahlungsart zurück oder?
Bekommst das Geld so zurück wie du es bezahlt hast, aber ich warne dich, ich warte seid dem 25.11.2020 auf das Geld von einem Headset, das ich im Laden Original Verpackt abgegebn habe und per Paypal bezahlt, den Support 3 mal schon kontaktiert und immer vertröstet worden, sie würden sich per "Email" nun melden.... Daher kann es gut möglich sein das du auch 4-6 Wochen derzeit warten kannst....
 
Leute ^^
Erkundigt euch erstmal nach aktuellen Gesetzen, bevor ihr hier den Leuten falsche Wahrheiten predigt...

a) Das Fernabsatzgesetz wurde schon vor Jahren geändert weil viele Händler dadurch sogar richtig Probleme bekommen hatten...
Wer Kostenlose Rücksendung anbietet, macht es wie Amazon oder Otto schlicht freiwillig.
Sowas wie "ab 40 Euro Warenwert muss jeder Händler die Rücksendekosten Zahlen" gibt es schlicht nicht mehr.


b) Ob ein Kratzer die Funktion einschränkt oder nicht, interessiert niemanden...
Sobald ihr ein Gerät zerkratzt, hat der Händler (So lange er es beweisen kann... logisch...) Das Recht euch einen gewissen Wert abzuziehen,
Oder im Extremfall sogar das Recht die Annahme zu verweigern. Selbst wenn ihr bei euch Zuhause ein Gerät vollqualmt und es dann nach Rauch stinkt,
Kann es schon zum Problem werden wenn der Händler dies beweisen kann. (Nikotin Geruch kann man denke ich recht einfach beweisen... )

c) Natürlich ist ein Kratzer ein Wertverlust.... Hat denn noch nie jemand was in Ebay verkauft ?
Es gibt sogar Schutzfolien auf vielen Geräten, Welche fürs testen des Gerätes nicht abgezogen werden müssen...
Wenn man diese Schutzfolien abzieht und an den Stellen das Gerät zerkratzt... Kann man schon die A-Karte haben.

 
Erhalt der Ware, der Hintergedanke war mal, dass der Kunde Online bestellte Ware wie im Laden prüfen können soll.
 
b) Ob ein Kratzer die Funktion einschränkt oder nicht, interessiert niemanden...
Sobald ihr ein Gerät zerkratzt, hat der Händler (So lange er es beweisen kann... logisch...) Das Recht euch einen gewissen Wert abzuziehen,
Oder im Extremfall sogar das Recht die Annahme zu verweigern. Selbst wenn ihr bei euch Zuhause ein Gerät vollqualmt und es dann nach Rauch stinkt,
Kann es schon zum Problem werden wenn der Händler dies beweisen kann. (Nikotin Geruch kann man denke ich recht einfach beweisen... )

In dem Artikel, den du selbst verlinkt hast, steht es ganz gut beschrieben:

Das Gesetz sieht vor, dass der Händler einen Anspruch auf Wertersatz für den Wertverlust der Ware hat, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit der Ware zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Ware nicht notwendig war.

Das beim Auspacken und einsetzen der Karte in den Computer nun Fingerabdrücke etc. entstehen, ist nicht zu vermeiden - außer natürlich man trägt dabei Gummihandschuhe. Die meisten Oberflächen sind gegen Kratzer geschützt und wenn nun doch ein Kratzer irgendwo entsteht, ist von Einzelfall zu Einzelfall zu entscheiden, ob der wirklich auf den Kunden zurückzuführen ist, oder nicht. Könnte ja auch schon mit Kratzer aus der Box kommen - man glaubt gar nicht, was so alles durch den QC kommt. Wenn ich Kunde wäre, und der Händler würde mir so kommen, wäre das exakt meine Behauptung. Oder, wer ganz clever ist, nimmt das in seine Mängelliste als Grund für die Rücksendung auf. Keine einwandfreie Ware bekommen und schon könnte man argumentieren, wir wären im Bereich der Sachmangelhaftung und es ist sowieso alles hinfällig. Nachbessern - was bei den neuen GPUs mitunter schwierig wird, ein Ersatzgerät zu bekommen - oder Rückerstatten. Das sind die zwei Optionen, die am Ende des Tages dabei übrig bleiben.
 
Das beim Auspacken und einsetzen der Karte in den Computer nun Fingerabdrücke etc. entstehen, ist nicht zu vermeiden

Das ist schon klar... Da brauch man gar nicht drüber reden.
Auch das es am Ende wiederum der Richter entscheidet ist klar. (Falls es halt vor Gericht gehen würde wegen sowas...)
Darum sagte ich ja, Der Händler muss es beweisen können.

Bei normalen Fingerabdrücken... Wenn man nicht gerade seine Hände vorher in Säure oder Epoxy gebadet hat (xD)
Wird wohl keiner Mucken machen und darf es auch nicht ^^
 
... streng genommen ist mit dem Einbau der Grafikkarte die Grenze bereits ueberschritten und kann eine Wertersatzpflicht bestehen.

Beim wirksamen Widerruf erlischt das Leistungsaustauschverhaeltnis und tritt ein Rueckgewaehrschuldverhaeltnis an dessen Stelle. Heisst - die wechselseitig empfangenen Leistungen sind so zurueckzugewaehren, wie sie empfangen wurden. Dass der Haendler eine Nutzung im Zweifel beweisen muss, ist zwar richtig - aber dass der Kunde einen Anspruch hierauf hat ist pauschal einfach falsch. Du kannst auch keine Fritteuse online bestellen, nach Gebrauch reinigen und wieder zuruecksenden. Ingebrauchnahme allein schliesst das Widerrufrecht zwar nicht bereits aus, aber der Einbau und womoeglich tagelange Betrieb einer Grafikkarte ist zur Pruefung ihrer Beschaffenheit (was nicht dasselbe wie Funktion ist - hierfuer gibt es die Gewaehrleistung) nicht erforderlich und waere beim "Laden um die Ecke" auch nicht moeglich gewesen. Genau das ist aber der Zweck des Fernabsatzgesetzes: Kunden von Onlineshops nicht schlechter zu stellen als solche, die im Ladengeschaeft einkaufen.
 
Will auch nur kurz antesten, weil ich die INNO3D 3070 iChill X4 bestellt habe und sehen will ob sich die 80€ Aufpreis zu einer Dual Fan 3070 Version überhaupt lohnen. RGB sieht natürlich nice aus bei der iChill aber ist mir RGB wirklich 80€ wert. Mal sehen.
Aufgrund solcher Käufer sind viele Hersteller/Händler nicht mehr so kulant wie sie es noch vor ein paar Jahren waren, bestes Beispiel EVGA. Die X4 ist sowieso ein Griff ins Klo mit dem Quirl an der Seite, der gar nichts bringt, sondern nur den Luftstrom stört. Beschäftige dich mal lieber mit seriösen Tests von Grafikkarten, damit meine ich keine Influencer Marketinghoschis ... dann braucht man auch nichts zurückschicken oder selber testen.
 
Aufgrund solcher Käufer sind viele Hersteller/Händler nicht mehr so kulant wie sie es noch vor ein paar Jahren waren, bestes Beispiel EVGA. Die X4 ist sowieso ein Griff ins Klo mit dem Quirl an der Seite, der gar nichts bringt, sondern nur den Luftstrom stört. Beschäftige dich mal lieber mit seriösen Tests von Grafikkarten, damit meine ich keine Influencer Marketinghoschis ... dann braucht man auch nichts zurückschicken oder selber testen.
Ich schicke fast nie etwas zurück. Auf Grund der aktuellen Lage muss ich leider die Option ziehen, falls die X4 wirklich so trash ist wie du beschreibst. Es ist nicht so dass ich die Wahl hätte eine bessere Graka zu kaufen. Das ist halt die Graka, die noch ins Budget gepasst hat und kurz bei Saturn verfügbar war
 
Aufgrund solcher Käufer sind viele Hersteller/Händler nicht mehr so kulant wie sie es noch vor ein paar Jahren waren, bestes Beispiel EVGA. Die X4 ist sowieso ein Griff ins Klo mit dem Quirl an der Seite, der gar nichts bringt, sondern nur den Luftstrom stört. Beschäftige dich mal lieber mit seriösen Tests von Grafikkarten, damit meine ich keine Influencer Marketinghoschis ... dann braucht man auch nichts zurückschicken oder selber testen.

Ist halt schlicht die Pure Wahrheit.
Als Ergebnis gibt es höhere Preise und schlechtere Leistungen für alle.

PS: Und was der Kolege da oben mit der Friteuse meint, genau das meinte ich ja auch...
Ein Gebrauch der Ware kann schon dazu führen das man Wertersatz verlangt.

Man kann auch nicht ein RC Gelände Car kaufen, damit im Wald gehen,
Dann zurücksenden und sagen "habs nur kurz im Wald getestet wo man es ja testen muss..."
Die lachen einen schlicht zu recht aus...
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Aber von anderer Seite her...
Sieht es natürlich lustig aus für die ganzen Händler in Sachen HDMI 2.1 AVRs....
Im Prinzip kann man da selbst noch nach 2 oder 3 Jahren Wertersatz verlangen wenn man dann
fest stellt, das die versprochene Leistung einfach nicht eingehalten wird.
(Soweit ich weiß kann man da selbst nach Jahren dann noch was machen... Kann mich aber auch irren..)
Ist halt ein anderer Fall.. Aber bin halt gespannt was daraus wird...
Musste auch einen von den verbuggten AVRs kaufen, weil mein vorheriger nur ARC und nicht eARC hatte...
Werde da auch spätestens in einem Jahr wenn es nötig ist wohl mal Nachhaken falls da wirklich kein Firmware Update kommt.
Dann hat man selbst nach längerer Zeit noch das Recht das Gerät zurückzugeben.
(Hatte einen ähnlichen Fall mal im Saturn gehabt, wo ich etwas gekauft habe was einfach die versprochene Leistung nicht erfüllt hat...
Habe nach mehreren Monaten Gebrauch mein komplettes Geld zurückbekommen..... Hat dann auch schlicht nichts mit Kulanz zutun.)
 
Zuletzt bearbeitet:
... streng genommen ist mit dem Einbau der Grafikkarte die Grenze bereits ueberschritten und kann eine Wertersatzpflicht bestehen.

Beim wirksamen Widerruf erlischt das Leistungsaustauschverhaeltnis und tritt ein Rueckgewaehrschuldverhaeltnis an dessen Stelle. Heisst - die wechselseitig empfangenen Leistungen sind so zurueckzugewaehren, wie sie empfangen wurden. Dass der Haendler eine Nutzung im Zweifel beweisen muss, ist zwar richtig - aber dass der Kunde einen Anspruch hierauf hat ist pauschal einfach falsch. Du kannst auch keine Fritteuse online bestellen, nach Gebrauch reinigen und wieder zuruecksenden. Ingebrauchnahme allein schliesst das Widerrufrecht zwar nicht bereits aus, aber der Einbau und womoeglich tagelange Betrieb einer Grafikkarte ist zur Pruefung ihrer Beschaffenheit (was nicht dasselbe wie Funktion ist - hierfuer gibt es die Gewaehrleistung) nicht erforderlich und waere beim "Laden um die Ecke" auch nicht moeglich gewesen. Genau das ist aber der Zweck des Fernabsatzgesetzes: Kunden von Onlineshops nicht schlechter zu stellen als solche, die im Ladengeschaeft einkaufen.

um den Gesetztestext zu zitieren:
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn 1.
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und[...]

Die kurzzeitige Nutzung ist auf jedenfall abgedeckt. Was auch mMn völlig logisch ist. Vom Auspacken und Anschauen weiß niemand, ob was auch immer den erwarteten Anforderungen auch entspricht. Dazu zählt auch der Einbau und Inbetriebnahme der Grafikkarte. Ob die fettige Fritteuse allerdings noch darunter fällt - dafür gibts Anwälte. Wenn ich als Laie stumpf nach dem Gesetztestext gehe, dann ja. Auch wenn es einen Wertverlust darstellt, so ist es zur Prüfung der Funktion und Eigenschaften wohl zwingend notwendig, das Gerät mindestens einmal in Betrieb zu nehmen.
 
Oh Mann, die Zalando Unkultur des Bestellen & Zurücksenden wird wohl bei der PC Hardware nun auch schon normal.
Tests traut ihr wohl nicht mehr? Oder müsst ihr wirklich wissen, ob Karte X echt drei Frames mehr als Karte Y schafft - das hat ja wohl wieder mal auf Reddit letztens nacht wer behauptet...

Puh... das hat mich hier doch grad recht bewegt ...
 
Was hat Zalando mit hardware gemeinsam? Wenn die Klamotten nich passen oder scheisse aussehen, gehen sie natürlich zurück. Aber sich x Grafikkarten zum "ausprobieren" zu bestellen und dann alles zurückzuschicken ist tatsächlich ziemlich retarded. Dafür gibts reviews und Tests wie du richtig erfasst hast.
 
Irgendwo hört es wirklich auf...eine 600€ GPU bestellen, nur um zu gucken ob das RGB besser aussieht und sie dann zurück zu schicken,
auf die Idee muss man erstmal kommen. Im Zweifel bezahlen wir solche Kapriolen alle über den Preis mit, oder ärgern uns wenn man immer
häufiger offensichtliche Rückläufer geliefert bekommt.

Meine 3080 Vision war ein klar erkennbarer Rückläufer, mein neuer Panasonic UHD BluRay-Player war ein Rückläufer, das Kinder-Piano,
welches mein Sohn zum Geburstag bekommen hat, war ein Rückläufer...vielleicht war das zuletzt nur Zufall und am Ende laufen die Geräte
ja alle und man hat ja die volle Garantie usw., aber mir erscheint da ein Trend erkennbar zu sein und das nervt gewaltig.

Gerade bei einem 200, 300 oder gar 800€ Teil zerstört sowas bei mir total die Freude des Auspackens und Einbauens, weil immer im Hinter-
kopf die Frage herumgeht, was wohl mit dem Gerät nicht stimmt, oder warum es sonst zurück geschickt wurde.

Also nur weil wir alle aktuell mehr Zeit haben im Lockdown und viele einfach nicht wissen wohin mit ihrem Geld, wenn keine Urlaube, Partys & Co
möglich sind, muss man nicht all möglichen Kram bestellen und bei kleinsten Unstimmigkeiten zurück schicken. Klar, wenn was gar nicht passt,
völliger Fehlkauf, Defekt (dann bitte RMA - sonst bekommt eventuell der Nächste das defekte Teil) oder gerade bei Klamotten (sind gerade am
Kinderschuhe kaufen ohne Fachgeschäfft, da gingen auch schon zwei Paare zurück weil sie nicht passten) geht es mal nicht anders, aber GPUs,
Monitore, Ferseher und was weiß ich, was man alleine hier im Forum alles so liest, zu Vergleichszwecken zu bestellen und dann zurück zu schicken
ist eine totale Ausnutzung des Fernabsatz-Gesetzes und zeugt von einer verdorbenen Moral in unser Gesellschafft :(.
 
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