Reklamation GeForce RTX 3080 iChill X3

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Phip01

Guest
Hallo miteinander,

Ich habe am 4.12.2020 bei Caseking die INNO3D GeForce RTX 3080 iChill X3, 10240 MB GDDR6X bestellt und war auch eigentlich bis vor Kurzem sehr zufrieden damit. Mitte November 2023 jedoch funktionierte die Karte von einem Tag auf den Anderen nicht mehr. Ich habe Caseking daraufhin kontaktiert und um eine Weiterleitung an den Hersteller bezüglich der Herstellergarantie gebeten. Dies erfolgte am 29.11.2023, also noch vor Ablauf der von euch ausgewiesenen Garantiezeit von drei Jahren bei iCHILL-Karten. Nach mehreren Monaten habe ich am 9.2.24 nun bei Caseking nachgefragt, ob sie schon etwas zu meinem Reklamationsauftrag in Erfahrung bringen konnten. Diese teilten mir mit, dass der Reklamation zwar stattgegeben wurde, mit jedoch nur eine Kostenrückerstattung von 192,75€ zukommen wird.
Daher meine Frage: Wie kann es sein, dass mir nur einen Bruchteil des eigentlichen Kaufpreises abgegolten wird, obwohl der Defekt in der von euch ausgewiesenen Garantiezeit passiert ist? Auf mehrere Anfragen an den Inno3d Support habe ich nie eine Antwort erhalten.

Ich würde mich sehr um eine Rückmeldung diesbezüglich freuen.

Vielen Dank!
 
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Hallo allerseits,


Mit diesem Snapshot vom 26.09.2020 können wir nachweisen, dass wir zu keinem Zeitpunkt irgendeine Herstellergarantie beworben haben. Wir sind angesichts des bereits abgelaufenen Gewährleistungszeitraumes aus der Sache raus und übernehmen lediglich aus Kulanz die Weiterleitung an den Produkthersteller. Die Herstellergarantie ist dabei eine freiwillige Leistung des jeweiligen Unternehmens und läuft zu deren Konditionen ab.

Allerdings ist eine Zeitwertgutschrift angesichts des langen Nutzungszeitraumes auch eine absolute Selbstverständlichkeit. Auch bei einem Rücktritt vom Kauf im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Sachmängelhaftung (Gewährleistung) wären aus dem Gebrauch der Ware gezogene Nutzungen gemäß § 346 BGB und § 347 BGB zurückzugewähren. Diese Vorgehensweise wurde durch ein Urteil des Bundesgerichtshofs am 16. September 2009 bestätigt (VIII ZR 243/08). Die daraus resultierende Zeitwertgutschrift berechnet sich in der Regel über das Alter des Produktes anhand der AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums zur steuerlichen Absetzung.

Nach 3 Jahren würde der Restwert also 0€ betragen, sodass die Gutschrift hier schon ein großzügiges Entgegenkommen darstellt bei einer Grafikkarte, die zwei Jahre und 11 Monate lang funktioniert hat.

Liebe Grüße
Mike
 
Ich habe NACH diesem Urteil einen ähnlichen Fall gehabt, im Endeffekt war dann noch von 1%/Monat Abnutzung die Rede. (nachdem ich beim Anwalt war)

Die Karte wurde NEU von Euch erworben wurde, mit einer 3-Jährigen Garantie vom Hersteller, so dass vor deren Ablauf ein Anspruch auf gleichwertigen oder besseren Ersatz besteht.

Sich als Inno3D Distributor so billig aus der Affäre ziehen zu wollen ist ... billig.

@Phip01

Bemühe am besten einen Anwalt, das musst du dir nicht gefallen lassen.
 
Moment. Mike ist da nicht der richtige Ansprechpartner / Sündenbock. Die Frage ist: Wieso Inno die Karte nicht repariert zurücksendet.
Das Caseking da nun eine Gutschrift gibt... ist das Geld das von Inno kommt, oder kommt das von Caseking, da Inno3D nichts machen will?
Es wurde hier ja wohl laut https://www.hardwareluxx.de/communi...-der-meisten-grafikkarten-hersteller.1347956/ erwähnt das im Falle eines Falles drei Jahre über Inno gelten.
 
im Endeffekt war dann noch von 1%/Monat Abnutzung die Rede. (nachdem ich beim Anwalt war)

Aus einer außergerichtlichen Einigung mit einem Händler, der eventuell falsch informiert ist oder einfach keinen Bock auf eine (rechtliche) Auseinandersetzung hatte, lässt sich rechtlich rein gar nichts ableiten. Deshalb gibt es ja das BGH-Urteil, das eine für untergeordnete Gerichte rechtlich bindende Wirkung hat, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Vielleicht handelte es sich auch um ein Produkt aus einer anderen Kategorie mit entsprechend anderen Abschreibungsfristen. Es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an.

so dass vor deren Ablauf ein Anspruch auf gleichwertigen oder besseren Ersatz besteht.

Das ist schlicht falsch. Ein Produkthersteller kann seine Garantiebedingungen frei ausgestalten.

Sich als Inno3D Distributor so billig aus der Affäre ziehen zu wollen ist ... billig.

Wir sind nun mal nicht der Garantiegeber dieser Herstellergarantie und haben diese wie bereits erwähnt niemals beworben = nicht einmal erwähnt. Die Herstellergarantie ist also ausdrücklich nicht zentrales Merkmal des Angebots gewesen (BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19). Der Gewährleistungszeitraum ist längst abgelaufen, weshalb wir damit nichts mehr zu tun haben.

Die Frage ist: Wieso Inno die Karte nicht repariert zurücksendet.

Das wird schlicht nicht immer möglich sein.

Liebe Grüße
Mike
 
Vielleicht handelte es sich auch um ein Produkt aus einer anderen Kategorie

Falsch geraten, es ging um eine defekte Grafikkarte, auch hier wurde der Wertersatz für die Nutzung viel zu hoch angesetzt, genau wie von Dir bzw. Caseking.
Festgesetzt waren dann 1%/Monat, der Händler hat dann noch den Fehler gemacht nur 1%/Jahr abzuziehen, die Gutschrift belief sich dann annähernd auf Neupreis.

Das ist schlicht falsch. Ein Produkthersteller kann seine Garantiebedingungen frei ausgestalten.

Frei ausgestalten und freiwillig bedeutet deshalb noch lange nicht unverbindlich.

Wenn es in den Garantiebedingungen heißt, das Produkt hat eine Garantie, solange durch den Käufer zu vertretende Umstände x y z nicht eingetreten sind, hat man Anspruch auf Reparatur oder Austausch.
Und dass ihr als Distributor/Verkäufer nichts mehr damit zu tun habt wenn es darin nun mal heißt, dass die drei Jahre Garantie nur über den Händler abgewickelt werden, stimmt das so auch nicht.

Wenn ihr die von Inno3D beworbenen Garantieversprechen nicht einhalten wollt, würde ich vorschlagen die Distribution/den Vertrieb aufzugeben oder die Kunden darüber zu informieren, dass Caseking die Garantie verbindlich nur innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums wie vorgesehen abwickelt, ansonsten ist das nichts anderes als eine Täuschung von Verbrauchern.

Es kommt wie immer auf den konkreten Einzelfall an.

Was dich aber nicht daran hindert, die Höhe des Wertersatz für die Abnutzung bei einem privaten Verbrauchsgüterkauf gemäß der AFA auf drei Jahre festlegen zu wollen.
Das alleine ist schon eine extrem fragwürdige Vorgehensweise.

(BGH, 10.11.2022 - I ZR 241/19)

Überlass das einordnen von BGH Urteilen besser einem Juristen, oder lies dir die Begründung des Urteils wenigstens richtig durch bzw. lass sie dir von einem Juristen erklären.

Nichts für ungut ... :LOL:
 
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festgesetzt waren dann 1%/Monat, der Händler hat dann noch den Fehler gemacht nur 1%/Jahr abzuziehen, die Gutschrift belief sich dann annähernd auf Neupreis.

Das ist zwar erfreulich für dich, aber hat eben nichts mit nichts zu tun. Der besagte Händler hätte das so schlicht nicht machen müssen und niemand weiß, warum er einer abweichenden Regelung zugestimmt hat. Fehler scheinen da ja vorzukommen. Der Abschreibungszeitraum von PC-Hardware und damit auch von Grafikkarten ist nun mal in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums auf 3 Jahre festgelegt (ohne Corona-Sonderregeln, dann wäre es sogar nur 1 Jahr), was einen Wertverlust von 1/36 = also 2,777% pro Monat bedeutet. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Dass der Wertverlust von PC-Hardware deutlich mehr als 1% pro Monat oder gar pro Jahr beträgt, sollte auch allgemein bekannt sein. Ein (kurz bevorstehendes) Ende der Gewährleistung oder der Herstellergarantie sorgen zusätzlich für einen starken Wertverlust.

Frei ausgestalten und freiwillig bedeutet deshalb noch lange nicht unverbindlich.

Das hat doch auch nie jemand behauptet. Warum so ein Strohmann?

hat man Anspruch auf Reparatur oder Austausch.

Noch einmal: Die Konditionen und die konkrete Ausgestaltung der Garantieleistung wird nicht von Forenteilnehmern festgelegt, sondern alleinig vom Garantiegeber. Die Wahl liegt bei solchen Garantien in der Regel immer beim Hersteller und einen Anspruch auf Reparatur oder Austausch gibt es nur dann, *wenn* die Garantiebedingungen das auch so vorsehen. Gleich verhält es sich mit einer Gutschrift, bei der es sich immer um eine Zeitwertgutschrift handelt.

nur über den Händler abgewickelt werden

Jo, wir leiten einfach nur weiter und haben eben nichts damit zu tun. Ist doch nicht so schwer zu verstehen.

Wenn ihr die von Inno3D beworbenen Garantieversprechen nicht einhalten wollt

Nö, wir haben nur einfach nichts mit irgendwelchen von uns nicht beworbenen und nicht erwähnten Garantieversprechen zu tun. Wie oft soll ich das noch schreiben? Wir sind nicht der Garantiegeber.

oder die Kunden darüber zu informieren, dass Caseking die Garantie verbindlich nur innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums wie vorgesehen abwickelt, ansonsten ist das nichts anderes als eine Täuschung von Verbrauchern.

Nö, wir wickeln gar keine Garantie ab und die damit nicht in Zusammenhang stehende Gewährleistung ist gesetzlich auf 2 Jahre festgelegt. Eine Garantie wird von uns nicht beworben und nicht erwähnt.

Was dich aber nicht daran hindert, die Höhe des Wertersatz für die Abnutzung bei einem privaten Verbrauchsgüterkauf gemäß der AFA auf drei Jahre festlegen zu wollen.

Ja, weil dieser Part rechtlich unstrittig ist, da die Abschreibungsfristen nun mal festgelegt sind. Du hast bestätigt, dass es sich um eine Grafikkarte handelte, darum sind es drei Jahre.

Überlass das einordnen von BGH Urteilen besser einem Juristen, oder lies dir die Begründung des Urteils wenigstens richtig durch bzw. lass sie dir von einem Juristen erklären.

Die Rechtsfolgen des Urteils sind hinlänglich bekannt und allgemeine Praxis im eCommerce, also von diversen Rechtsabteilungen und Kanzleien geprüft. Möchtest du vielleicht verraten, worauf du hier anspielst?

Liebe Grüße
Mike
 
Der besagte Händler hätte das so schlicht nicht machen müssen und niemand weiß, warum er einer abweichenden Regelung zugestimmt hat.
Der hat das auch nicht freiwillig getan, sondern mit etwas Nachdruck durch einen Anwalt.
Dass er dann auch noch einen Fehler gemacht hat bei der Gutschrift habe ich ja geschrieben, also unnötig zu wiederholen, dass Fehler gemacht wurden.
Und nein das war keine kleine Bude, die sich keinen Anwalt leisten konnte aber vielleicht nicht wollte.

Die Konditionen und die konkrete Ausgestaltung der Garantieleistung wird nicht von Forenteilnehmern festgelegt, sondern alleinig vom Garantiegeber.

Was Garantiebedingungen angeht helfe ich dann gerne aus, so es nötig sein sollte, die sind mir zumindest hinlänglich bekannt.

Nö, wir wickeln gar keine Garantie ab

Inno3D sieht das offensichtlich anders:

Wie wird ein Garantiefall abgewickelt?
Die komplette Abwicklung erfolgt durch den Händler. Wenn der Händler insolvent ist und seine Tätigkeit komplett eingestellt hat erfolgt die Abwicklung durch INNO3D. Kontaktiert uns hierfür bitte direkt über das Kontaktformular auf der INNO3D-Webseite: https://www.inno3d.com/en/support_form

Quelle: https://www.hardwareluxx.de/community/threads/die-inno3d-faq.1269508/

Daher auch der Vorschlag, dass ihr es Euren Kunden mitteilt, wenn ihr es anders handhaben wollt, als eine von fünf von INNO3D für Deutschland aufgeführten Bezugsquellen.

Möchtest du vielleicht verraten, worauf du hier anspielst?

Wie bereits geschrieben, auf die Urteilsbegründung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur ein Beispiel wie man bei so was Abgezockt werden kann :

Bei Hersteller Garantie wenn Gesetzliche abgelaufen ist besser immer an den Hersteller wenden weil .

Der Händler kann die Karte die mal 1500 € gekostet hatte beim Hersteller Reklamieren und bekommt dafür 800 € Ertastet,
zahlt aber dann dem Kunden nur ein Trinkgeld von 120 € ,
da hat der Händler an der Karte gut daran verdient keiner hat was gemerkt .

Taugen heutige Grafikarten nix mehr das die so schnell kaputt gehen 2.7 Jahre ist ja kein Alter ?
Meine Älteste ist eine GTX 260 von Nvidia funktioniert immer noch nach 10 Jahren , wurde nie übertaktet .
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Verkehrswert der Karte, also das was man bei einem Verkauf dieser Karte im funktionstüchtigen, gebrauchten Zustand erzielen würde, läge ja etwa beim doppelten dessen was Caseking gutschreiben möchte.
 
Gebraucht liegt diese Karte bei ca 550 € klar ist das zu wenig so würde ich mich auch nicht abspeisen lassen .
Zum Anwalt gehen wenn die nicht einlenken wollen und auch mal beim Hersteller nachfragen was sie dem Shop zahlen der die Karte im Auftrag des Kunden .
 
Hatte auch schon den Fall, dass ich kurz vor Garantie-Ende reklamiert habe, ebenfalls GPU.

Händler hat an den Hersteller verwiesen, Hersteller an den Händler, inzwischen war der Garantie-Zeitraum abgelaufen.

Allerdings war der Händler nicht so "clever" wie Caseking, und hatte "Garantie: drei Jahre" in der Beschreibung zum Artikel im Shop angegeben.

Womit ich ihn dann an den Bommeln hatte. :sneaky:
 
Bei Hersteller Garantie haftet der Hersteller Anwalt und Klagen da würde mich gar nicht abwimmeln lassen, es heißt ja Hersteller Garantie nicht Händler Garantie,
der Händler ist nach Ablauf der Gesetzlichen Garantie/Gewährleistung aus der Pflicht und ablaufen tut da gar nichts, es zählt der Tag wo man Reklamiert hat das muss man halt nur Beweisen können .
 
Mit diesem Snapshot vom 26.09.2020 können wir nachweisen, dass wir zu keinem Zeitpunkt irgendeine Herstellergarantie beworben haben. Wir sind angesichts des bereits abgelaufenen Gewährleistungszeitraumes aus der Sache raus und übernehmen lediglich aus Kulanz die Weiterleitung an den Produkthersteller. Die Herstellergarantie ist dabei eine freiwillige Leistung des jeweiligen Unternehmens und läuft zu deren Konditionen ab.
was übersehen CK

 
Ich hatte einen ähnlichen Fall mit einer ZOTAC Founders Edition 1080 ti.

Gekauft bei Computeruni....
Die Karte ging im laufenden Betrieb einfach aus. Die Karte wurde mit "Garantie" beworben und trotzdem wollte man mich mit einem "Zeitwert" abfertigen. Ich habe dann den Verbraucherschutz mit ins Boot genommen und schwups wurde mir der komplette Kaufpreis erstattet, da keine 1080 ti als Founder Edition mehr lieferbar war.

Wenn es also eine Garantie gibt, dann bestehe auf deinem Recht und lass dich nicht verarschen.
 
Inno3D sieht das offensichtlich anders:

Es geht logischerweise darum, dass der Kunde die Ware nicht selber direkt an den Hersteller schicken muss. Wir machen das sogar kostenfrei und das ist mit "Abwicklung" gemeint. Wir leiten außerdem Gutschriften des Herstellers 1:1 an den Kunden weiter. That's it. Das ist nach Ablauf der Gewährleistung bei jedem Händler und bei jeder Marke so, wenn wir als Händler die "Abwicklung" übernehmen.

Daher auch der Vorschlag, dass ihr es Euren Kunden mitteilt, wenn ihr es anders handhaben wollt, als eine von fünf von INNO3D für Deutschland aufgeführten Bezugsquellen.

Wir handhaben es exakt so, wie von Inno3D beschrieben.

Wie bereits geschrieben, auf die Urteilsbegründung.

Dann frage ich eben noch einmal: Möchtest du vielleicht verraten, worauf du hier konkret anspielst? Die Urteilsbegründung besagt doch eindeutig, dass wir nicht informieren müssen, wenn die Herstellergarantie kein zentrales Merkmal des Angebots ist. Die gesetzliche Regelung ist in der Realität so absurd, dass diese Informationspflichten insgesamt nicht umsetzbar sind und die Aktualisierungs- und Kontrollnotwendigkeiten daraus ein Abmahnminenfeld machen, weshalb heutzutage (fast) kein Händler irgendwo mit Herstellergarantien wirbt = sie nirgendwo auch nur erwähnt, auch wenn man es vll gern machen würde.

In dem Snapshot von CK ist es aber noch drinn. mfg

Was hat das mit dem Thema Herstellergarantie zu tun?


Capture.PNG


Eindeutiger kann es kaum formuliert sein. Die Gewährleistung ist hier wie bereits erwähnt längst abgelaufen.

davon hat sich CK dann auch verabschiedet, vermutlich dank Cryptomining. :oops:

Das hat damit zu tun und wir haben extrem viele zu Tode geminte Schrottgrafikkarten erhalten. Diverse Hersteller haben sich dann aus der Aktion Stück für Stück zurückgezogen und dann haben wir das beendet. Wie gut es Boardpartnern heutzutage wirtschaftlich geht, kann man am Schicksal von EVGA sehen.

Liebe Grüße
Mike
 
....weil wir mit nichts zutun haben wollen (y) :hust:
 
Ist ja auch Wurst, ich hätte Kulanz walten lassen! Anstatt iwo solche Diskussionen.
Da kann man als Anbieter doch nur verlieren, das Gesicht und die Zeit hier zu posten. mfg
 
🤣
Der Stephan prüft mal wieder.
Evtl. kann (Fanboy-)Holzmann unterstützen. Nach der langen Zeit muss ja sicher der eine oder andere Papierkorb durchsucht werden und es soll doch nicht nochmal mehrere Monate in Anspruch nehmen 👋🏻
 
Zuletzt bearbeitet:
Top, dass das Teil dann ungefragt in der Versenke verschwindet. Man hätte es wenigstens an den Kunden zurückschicken können, vllt. hätte einer von den GPU-Spezln ja noch was machen können.
 
Geil :popcorn:

Caseking hat nichts damit zu tun.... verschieben wir nach Caseking da Mike leider was dazu geschrieben hat.

Inno Support ist soooooo geil :bigok:
 
Wir machen das sogar kostenfrei und das ist mit "Abwicklung" gemeint.

Mir brauchst du nicht zu erklären, was man unter der Abwickelung einer Herstellergarantie versteht.

Ich habe bereits vor mehr als 30 Jahren für Kunden die Herstellergarantie abgewickelt, also ungefähr 10 Jahre vor der Gründung von Caseking. :oops:

Die Urteilsbegründung besagt doch eindeutig, dass wir nicht informieren müssen, wenn die Herstellergarantie kein zentrales Merkmal des Angebots ist.

Wo habe ich geschrieben, dass ihr als Händler das müsst ? Die Klage und das Urteil haben einen wettbewerbsrechtlichen Hintergrund.

Inwiefern sollte es den Anspruch des Käufers auf Hersteller-Garantie berühren ?

Die Hersteller-Garantie wird von Inno3D selbst hier im Forum beworben.

Man stelle sich vor man kauft zum Release eine RTX 4090 mit drei Jahren Garantie.

Etwas mehr als zwei Jahre nach Kauf soll man sich bei einem Defekt vom Händler mit 1/3 des damaligen Kaufpreises abspeisen lassen.

Rechtlich nicht zu beanstanden wenn es nach dir geht oder ?
 
Danke für die reichlichen Beiträge.

@CasekingMike Ich kann deinen Standpunkt verstehen. Ich weiß, dass ihr nur für die Abwicklung des Garantiefalles zuständig seid. Die Kritik war auch eigentlich nicht an euch direkt gerichtet, sondern an den Hersteller, in dem Fall Inno3d.

@INNO3DStephan Danke für die PN. Problem ist, dass ich erst 2 Tage nach Erstellung des Accounts berechtigt bin, auf direkte Nachrichten zu antworten. Sobald ich die Berechtigung erhalten habe, schicke ich dir die geforderten Daten.

Ich möchte nochmal festhalten, dass es hier, meiner Meinung nach, um die Herstellergarantie von Inno3d geht und nicht um die Gewährleistung von Seiten Casekings.
 
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