Reklamation Mind Factory R9 290

PauLPanZer

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Hi,

brauche mal einen Rat. Meine Asus R9 290 ist an MF zurück gegeangen wegen Blackscreens. Die karte hat ein Kaufdatum 17.02.2014 und ist letzte Woche Montag bei MF eingegangen.

Auf Nachfrage was jetzt mit dem Austausch der Karte ist bekam ich folgende Antwort.

"Die weitere Bearbeitung Ihres Artikels erfolgt durch den Hersteller/Lieferanten. Dies wird ein wenig Zeit in Anspruch nehmen. Sobald sich der Artikel wieder auf dem Weg zu Ihnen befindet, werden Sie automatisch per Mail informiert.
Dieses kann Vier bis Acht Wochen in Anspruch nehmen. "

Habe ich einen Denkfehler oder muss MF diese nicht austauschen innerhalb der ersten 6 Monate.
 
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Hast du bei der Reklamation auf den Gewährleistungsanspruch verwiesen und eine Frist von 14 Tagen gesetzt? Wenn nein, dann hat Mindfactory die für sie einfache (und vor allem günstigere) Variante der Abwicklung über Herstellergarantie gewählt. Ist eine miese Nummer, aber daran erkennt man den Charakter eines Händlers.
 
Nein, habe einen Austausch verlangt, wie kann man jetzt vorgehen denn die lange Zeit ohne Graka ist dann doch recht übel. Das Zocken kann man ja nebensächlich sehen aber die Arbeit von zu Haus muss gemacht werden.
 
Bevor Sie einen defekten Artikel zurücksenden können Sie mit dem Rücksendeassistenten prüfen, ob der Hersteller eine direkte Abwicklung ermöglicht. Dies ist in der Regel wesentlich schneller.

https://www.mindfactory.de/rma
 
@ PaulPanzer: Schade, aber ich würde direkt mal bei MF anrufen und dich über deren Mitteilung bzgl. der langen Wartezeit beschweren. Natürlich verweist du dabei geschickt auf die Gewährleistungszeit und dass die Karte ja erst 2,5 Monate alt ist (ergo: in den ersten 6 Monaten nach Kauf, erst danach erfolgt die Beweislastumkehr).
Wie ich eben gesehen habe, hat MF eine Asus R9 290 lagernd, eine im Zulauf. Ich kenne dein Modell nicht, aber der Lagerbestand kann ebenfalls ein gutes Argument für einen Direktaustausch im Sinne der Gewährleistung sein.

Dabei bleibst du recht freundlich und sollte es nicht fruchten, schickst du direkt eine Email (alternativ Brief) hinterher, in der du schriftlichen Bezug auf die Gewährleistung (sowas wie: "von einem erfolgreichen Händler wie Mindfactory kann man schließlich erwarten, dass eine Reklamation einer mangelhaften Grafikkarte der aktuellen Generation 2,5 Monate nach Kaufdatum stets innerhalb kürzester Zeit (maximal 14 Tage ab Mängelanzeige) ausgetauscht wird.") nimmst.

Btw. hast du beim Kauf deren "dämliches" (sry, für den Ausdruck) Service-Level-Gold bezahlt? Falls ja, ebenfalls direkt nennen, auch wenn's letztlich ein nutzloses Feature ist.

@ Sandy93: Ist genauso'n Käse. Der Händler ist für die Mängelbeseitigung zuständig und niemand anderes.
 
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ASUS bietet keinen direkten RMA an. Daher über MF
 
Es gibt dafür aber keine zeitlichen Vorgaben. Auch in den ersten 6 Monaten nicht.

Bei Mindfactory kann man "Service Level Gold" beim Kauf dazu wählen. Dann hat man bevorzugte Behandlung im RMA-Fall. Will man das nicht wahrnehmen, geht es seinen normalen Gang.

Mag sein, dass es dir lieber wäre, direkt einen Austausch zu erhalten, verpflichtet sind die dazu aber nicht.
 
Doch sind sie wenn er auf die gewaehrleistungsabwicklung besteht. Frist mit 10 werktagen setzen und dann reagieren die auch. Ggf. Beim support hoch eskalieren lassen.

Gesendet von meinem GT-I9505 mit der Hardwareluxx App
 
Es gibt dafür aber keine zeitlichen Vorgaben. Auch in den ersten 6 Monaten nicht.
Stimmt, es ist stets die Rede von "angemessener Frist". Da wir hier aber, wie bereits genannt, von einer Grafikkarte der aktuellen Generation, die zugleich Lagerware darstellt (oder zumindest kurzfristig lieferbar ist), sprechen, sind 14 Tage zur Nacherfüllung mehr als ausreichend.

Bei Mindfactory kann man "Service Level Gold" beim Kauf dazu wählen. Dann hat man bevorzugte Behandlung im RMA-Fall. Will man das nicht wahrnehmen, geht es seinen normalen Gang.
Es gibt im Zuge einer Mängelanzeige nach BGB per Gesetz keine "bevorzugte Behandlung". Das Service Level Gold ist eine Erfindung um Geld für Standardleistungen abzuschöpfen.

Mag sein, dass es dir lieber wäre, direkt einen Austausch zu erhalten, verpflichtet sind die dazu aber nicht.
Jein. Der Käufer kann halt Mängelbeseitigung (sprich: Reparatur) oder eine Ersatzlieferung verlangen. Der Verkäufer kann stets ablehnen (€: Anm.: nur bei "Unverhältnismäßigkeit"), dann bewegen wir uns jedoch in Sphären um den Kaufrücktritt oder einem Rechtsstreit (der in diesem Fall klar zugunsten des Käufers laufen wird), aber das wollen wir ja nicht.

Wir driften hier nun leider ganz schön ins Rechtsfach ab, aber leider ist das Thema Garantie <-> Gewährleistung oftmals mit Unkenntnis verbunden. Sollte mal im Sachkundeunterricht (gibts heutzutage sowas noch?) in Schulen vermittelt werden.
 
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Danke für den Hinweis! Unverhältnismäßigkeit ist hier nicht gegeben. :hail:
 
Richtig und das weiß MF auch, daher direkt eskallieren lassen und nicht lange rumfackeln. Hab das 1:1 bei MF durch:

Handy war defekt (3 Monate nach Kauf) --> explizit mit dem Hinweis auf Gewährleistungsbearbeitung eingeschickt. Ich habe nach 2 Tagen dann nachgefragt wie es aussieht und MF meinte, man habe das ganze zum Hersteller geschickt und das kann 4 Wochen dauern. Daraufhin eine entsprechend böse Email formuliert, mit bitte, dass der Fall an den Teamleiter gegeben werden soll und siehe da 2 Tage danach hatte ich mein Austauschgerät da.
Da muss man auch kein schlechtes Gewissen haben, denn

a) Ist alles das was man mit dem Status Level Gold bezahlt, sowieso schon rechtlich geregelt (jeder der das dazu nimmt hat nicht mehr alle Latten am Zaun bzw. schlicht weg keine Ahnung von seinen Rechten)
b) nach 6 Monaten ist MF der erste Laden, der rumknausert und ggf. schon auf die Beweislast hinweist

Wieso sollte man als Kunde dann nicht auch direkt in die Vollen gehen?
 
Kann die allgemeine Knauserigkeit die MF nach 6 Monaten zeigen soll nicht bestätigen.

Nach 1 3/4 Jahren eine neue Grafikkarte als Austauschgerät bekommen.
 
das kommt immer auf die lust und laune des Mitarbeiters an. Meine letzte Reklamation (7970, ich war sogar "nur" 2. besitzer) wurde auch angenommen(auch wenn die rma eine katastrophe dank powercolor war), schaut man einmal ins support forum, so gibt es gerade aktuell z.B. ein Fall, wo eine RMA direkt abgelehnt wurde(und zwar beim erstbesitzer) und er/sie beweisen soll, dass der defekt von anfang an da war. Mit google recherche trifft man dann häufiger auf solche Geschichten.
 
Stimmt, es ist stets die Rede von "angemessener Frist". Da wir hier aber, wie bereits genannt, von einer Grafikkarte der aktuellen Generation, die zugleich Lagerware darstellt (oder zumindest kurzfristig lieferbar ist), sprechen, sind 14 Tage zur Nacherfüllung mehr als ausreichend.

Das mag stimmen... Aber bedenke, die Frist hat der Käufer bei Mangelanzeige zu setzen! Ohne Fristsetzung keine Frist auf die man sich berufen kann.
Das gleiche gilt im übrigen auch für die Art der Nacherfüllung. Hier hat der Käufer zu wählen.

Es ist vollkommen logisch, das MF den für sich einfachen Weg wählt, wenn sie die Wahl haben ;)
Dabei ist es auch völlig egal, ob da eine gleiche/ähnliche Ware im Shop als lagernd gezeigt wird. Der Käufer sollte sowohl seine Rechte als auch seine Pflichten bei der Thematik kennen. Sonst geht das oftmals nicht den Gang, den man sich wünschen würde. Bei nem Shop, der scheinbar oftmals für die RMA Abwicklung kritisiert wird schon gleich gar nciht...
 
Ich verweise mal auf da. :wink:
Mehr gibts dazu nicht zu sagen. Ist halt eine typische Story die stets bei Mindfactory und Caseking verstärkt auftaucht.
 
Das ist der "Preis" den man zahlt (oder eben nicht), wenn alles immer möglichst günstig sein soll.
 
richtig :) Bin btw mittlerweile dazu übergangen Hardware vor Ort oder aber bei amazon zu kaufen. Gerade letzteres hat seine Vorteile im RMA Fall (für den Erstbesitzer)
 
Oh, das ist ja echt übel...
Wollte eigentlich meine neue Hardware für meinen Haswell-Refresh-PC bei MF bestellen.
Auch in anderen Foren gibt es Negativberichte bezüglich des Kundenservices, z.B. bei Rückerstattungen...
Ich bin jetzt etwaws verunsichert, MF, als AG mit den vielen kleinen "Tochterunternehmen" ist doch ein Grosser am Markt, da würde ich ja keinen mageren Service erwarten...
Schreib doch mal wie es ausgegengen ist...
 
Es gibt dafür aber keine zeitlichen Vorgaben. Auch in den ersten 6 Monaten nicht.

Bei Mindfactory kann man "Service Level Gold" beim Kauf dazu wählen. Dann hat man bevorzugte Behandlung im RMA-Fall. Will man das nicht wahrnehmen, geht es seinen normalen Gang.

Mag sein, dass es dir lieber wäre, direkt einen Austausch zu erhalten, verpflichtet sind die dazu aber nicht.

Gibt es doch und hat geholfen, Karte wird jetzt zumindest getauscht unter Vorbehalt......

"Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich. Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer). Etwas anderes kann sich lediglich ergeben, wenn der Austausch nicht möglich oder nur mit erheblichen Aufwand verbunden ist (§ 439 Abs. 3 Satz 1 BGB)."
 
Zuletzt bearbeitet:
Gibt es doch und hat geholfen, Karte wird jetzt zumindest getauscht unter Vorbehalt......

Hast du denn bei der Anmeldung zum einen eine angemessene Frist gesetzt und zum anderen deinen Wunsch auf direkten Austausch geäußert?
Wenn ja und ja, muss sich der Händler auch dran halten. (theoretisch)
Wenn aber nein und nein -> und genau so ließt sich dein Eingangspost hier, muss er das theoretisch nicht! Denn ohne deine Äußerung dazu lässt du dem Händler die Wahl.
Es gibt wenn ich das richtig sehe bestenfalls vom Gesetzgeber definierte Zeiträume, die als tragbar gelten. Also zum Hersteller schicken und erst mal ein Jahr genau prüfen ist definitiv nicht. Aber wenn du keine Fristen setzt, sind 3-5 Wochen durchaus "normal" und rechtlich nicht wirklich angreifbar.
Als Käufer sollte man wie gesagt seine Rechte und auch Pflichten kennen!!
 
Für mich ist MF auch gestorben. Als 2. Käufer mit Abtretungserklärung hat man nun kein Recht mehr auf Gewährleistung. Gilt nur noch für den 1. Käufer. Hat mir heute ein netter Mitarbeiter mitgeteilt. Habe aber keinerlei Klausel in den AGBs gefunden.
Ne absolute Frechheit.


Gesendet von meinem GT-I9505 mit der Hardwareluxx App
 
Da brauchts auch keine Klausel, das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Nur wissen die Händler halt immer ganz genau, was ihnen per Gesetz zusteht, aber alles vorteilhafte für den Käufer wird übergangen. Das ist das ärgerliche daran.
 
Für mich ist MF auch gestorben. Als 2. Käufer mit Abtretungserklärung hat man nun kein Recht mehr auf Gewährleistung. Gilt nur noch für den 1. Käufer. Hat mir heute ein netter Mitarbeiter mitgeteilt. Habe aber keinerlei Klausel in den AGBs gefunden.
Ne absolute Frechheit.

Hi,

leider ist das nicht nur da so. Mittlerweile ist das ein Glückspiel ^^
 
Letzten beiden Bestellungen per Widerruf zurückgeschickt da mir mal wieder keine Neuware geschickt wurde und nun ist dafür mein Konto gesperrt weil angeblich in zu kurzer Zeit hohe Summen widerrufen habe.

Drecksladen....
 
Joa ist mir in letzter zeit 2mal mit mindstar passiert. Auch gebrauchte ware erhalten. Hab sie reklamiert und dann neuware erhalten. Trotzdem frech das nicht gleich in den schnappshop zu stellen....
Wie gesagt ich bin durch mit denen....
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Da brauchts auch keine Klausel, das ist vom Gesetzgeber so vorgegeben.

Nur wissen die Händler halt immer ganz genau, was ihnen per Gesetz zusteht, aber alles vorteilhafte für den Käufer wird übergangen. Das ist das ärgerliche daran.

Das stimmt nicht. Ohne klausel kann man sehr wohl gewährleistungsansprüche abtreten. Was meinst du was sonst beim gebrauchtwagenmarkt (jahreswagen) etc. Los wäre....

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Ich habe mir eine 260X bei notebooksbilliger bestellt, die gleich am ersten Tag abgeraucht ist. Und jetzt kann ich warten, da Sie die Karte erst an den Hersteller schicken.

Heißt es etwa, dass ich eigentlich ohne Probleme eine neue Karte bekommen müsste und notebooksbilliger sich um die defekte Karte kümmern muss?
 
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