Richter aus Leipzig: Nutzer von Kino.to machten sich strafbar

kuki122

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<p><img src="images/stories/logos/hardwareluxx_news_new.jpg" alt="hardwareluxx_news_new" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" /> Im Fall um die Streaming-Site kino.to hat ein deutscher Richter im Amtsgericht Leipzig nun entschieden, dass sich Nutzer der Seite strafbar machten. So werden die urheberrechtlich geschützten Inhalte zwar nicht als ganze Datei auf dem Rechner gespeichert, aber durch das kurzzeitige Speichern - wie es bei einem Streaming-Verfahren üblich ist - bestehe eine ähnliche Situation. So finde laut Mathias Winderlich, Anwalt im Amtsgericht Leipzig, ebenfalls eine Verbreitung und Vervielfältigung der geschützten Inhalte statt. Dem Entscheid des Richters zufolge wurden auf der für Film-Inhalte bekannten Website also massenhaft Straftaten...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=20932&catid=57&Itemid=150" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Schön für den Richter aber im realen Leben nicht anwendbar denn:

1.
Es ist nicht bekannt, ob und in welchem Umfang kino.to Besuche überhaupt in sog. Log-Dateien gespeichert hat. Ob die eventuellen Logs auch die vollständigen IP-Adressen der Nutzer enthalten, ist ebenfalls fraglich. Und ohne solche vollständigen Log-Dateien ist eine Rückverfolgung der Nutzer unmöglich.

2.
Selbst wenn IP-Adressen der Nutzer gespeichert wurden, heißt das noch lange nicht, dass man auch nachweisen kann, wer tatsächlich Filme angeschaut hat. Der bloße Besuch von kino.to ist schließlich nicht strafbar. Um aber den Inhaber einer IP-Adresse ermitteln zu können, ist zumindest ein Anfangsverdacht für eine Straftat notwendig (§§ 161 Abs. 1, 160 Abs. 1 StPO). Dass eine IP-Adresse in den Log-Dateien von kino.to auftaucht, reicht dafür alleine wohl nicht aus.

Quelle: (telemedicus)

Also watt soll es..........

Ps.

Zum Glück machen die User hier im Forum so etwas nicht :rolleyes:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ach Gott wie süß. Welchen wirtschaftlichen Schaden wollen sie den Nutzern nachweisen? Mangels Upload seitens der Nutzer ist das doch das eigentliche Problem. Der wirtschaftliche Schaden, den man vor Gericht durchsetzen könnte, ist viel zu gering.
 
Hat man nicht sogar vor einiger Zeit durch Umfragen festgestellt das Nutzer eines Stream Portals weitaus öfter ins Kino gehen als welche ohne Stream ??

Ist das wieder ein Paradoxon ??
 
Die Filme auf Kino.to sind eh voll die Kack quali und verursachen Augebkrebs und so teuer sind Filme gar nicht ;)
 
Und das nur wieder in Deutschland, super =) Für mich ists alles nur Arschkriecherei! Die Richter bekommen def Kohle für die ganze Show, die sie abziehen, ich meine, schaut mal die Gewinne der Unternehmen an... auch die BMG macht nach wie vor riesige Gewinne - wieso machen die da so ein Aufriss? Kino ist teuer wie nie, viel Müll gibts auch noch und CDs werden mit Preisunterschieden von über 100% verkauft (Preisunterschied in MM von München und Magdeburg: 599€ zu 17,99€ - unglaublich, oder?)...
 
vagabund: Den Blödsinn von dir werde ich jetzt mal nicht Kommentieren.

Nicht böse sein aber Arbeite mal im Localisation Managment von mir aus in den Klassen 5 oder 6 und entsprechenden Sub-klassen, DANN reden wir weiter..............
 
Und das nur wieder in Deutschland, super =) Für mich ists alles nur Arschkriecherei! Die Richter bekommen def Kohle für die ganze Show, die sie abziehen, ich meine, schaut mal die Gewinne der Unternehmen an... auch die BMG macht nach wie vor riesige Gewinne - wieso machen die da so ein Aufriss? Kino ist teuer wie nie, viel Müll gibts auch noch und CDs werden mit Preisunterschieden von über 100% verkauft (Preisunterschied in MM von München und Magdeburg: 599€ zu 17,99€ - unglaublich, oder?)...

599€ zu 17,99€ ist aber mehr als nur 100% Unterschied. ;)
 
Gibt z.B. bei Immobilien verschiedene Zonen, kp wie das im Fachjargon nochmal heißt.
Z.B. sind die Mieten, Imobilien also der qm in München teurer als z.B. im Pott. Das hat man in so Zonen 1-sonstwohin eingeteilt.

Ob das bei Konsumgütern genau so ist kp. Wird wohl nach deren Meinung.
 
vagabund: Den Blödsinn von dir werde ich jetzt mal nicht Kommentieren.

Nicht böse sein aber Arbeite mal im Localisation Managment von mir aus in den Klassen 5 oder 6 und entsprechenden Sub-klassen, DANN reden wir weiter..............
preistreiberei kann man sich immer schön reden und auf imaginäre werte setzen...
 
In time ist nicht schlecht.

Es gibt Kaufkraftgruppen (wir nennen sie Zonen)

Sie werden in Zonen nach Kontinent unterteilt (1 USA, 2 Europa, 3 Asien, 4 Australien, 5 Afrika, 6 Südamerika, 7 dann der Rest wie Kanada oder Kuba).

Nach der Kaufgruppeneinteilung kommt die Kaufkrafteinteilung (Sub-Zonen)
In europa sind Deutland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Benelux staaaten usw dann in Klasse 1 eingeteilt (stark) also Wert 2-1. Osteuropa hat den Wert 3-4 je nach Situation)
Danach richten sich die Preise.
Wir "Reichen" zahlen die niedrigen Preise der "Armen" mit.
Versuch mal in Bosnien z.b. eine DVD für 30€ zu verkloppen (Das sind dort 60 Konvertibile Mark [KM] was bei einem Netto lohn von 200-400KM recht viel ist.
Bei uns würde auch keiner nen Film um 300€ Kaufen.

Deshalb ist das mit den Gewinnen blödsinn denn es ist äusserst heikel den richtigen verhandlungsgrad zu finden, wenn man im Localisation and Salaes Managment ist.

Ich betreue zum beispiel zonen 2-2 bis 2-4 Wobei ich Russland aufgrund entsprechender Sprachkenntnisse auch MITbetreue.

Lustig auch wie die verschiedenen Menschen verhandeln wollen.

In Frankreich braucht man ohne eine 2 Tages planung und guten Abendessen gar nicht erst nachdenken zu verhandeln. Im Germanischen Raum Speziell D und Ö interessieren blanke Zahlen da geht es um Profit und nicht um schneicheleien.
In Ex-Jugoslawien und den ehemaligen Ostblock staaten gehört das Verhandeln beim Kaffee genauso dazu wie das Wasser zum Kaffee.
 
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