Mumins
Semiprofi
Chris Lee schrieb:Also MSI muss garnichts,
Garantie ist eine freiwillige LEISTUNG des Herstellers dem Kunden gegenüber.
Diese kann auch zurückgezogen werden, da hier keine rechtliche Handhabe zu finden ist. ( Es sei denn es wäre so draufgedruckt sh. Arglistige Täuschung ).
An sich kann man immer von Glück reden, wenn Garantie auch 1 zu 1 vollzogen wird.
MfG Chris
Nein, das ist falsch. Wenn der Hersteller Garantie gibt so muß er die auch erfüllen . Die kann er für schon unter diesen Bedingungen gekaufte Produkte nicht widerrufen.
§ 443 BGB
(1) Übernimmt der Verkäufer oder ein Dritter eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält (Haltbarkeitsgarantie), so stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie zu den in der Garantieerklärung und der einschlägigen Werbung angegebenen Bedingungen gegenüber demjenigen zu, der die Garantie eingeräumt hat.
(2) Soweit eine Haltbarkeitsgarantie übernommen worden ist, wird vermutet, dass ein während ihrer Geltungsdauer auftretender Sachmangel die Rechte aus der Garantie begründet.
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