RMA Anspruch

Archenciel

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07.05.2015
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Hallo allerseits!

Ich habe mal eine kleine Frage zu einem RMA Fall bei Alternate.
Ich habe vor 2 Monate dort meinen G.Skill Tridentz RGB 3200Mhz RAM eingeschicht, da einer der beiden Riegel nicht über 2400Mhz laufen wollte und auch bei XMP An garnicht mehr erkannt wurde.
Daraufhin habe ich einen Mainboard Defekt ausgeschlossen indem ich meine Dominator Platinum 3200MHZ einsteckte und alles funktionierte. Da dies eine erhebliche Leistungsabweichung von der Herstellerangabe ist, habe ich mich entschieden sie zu reklamieren.

Also RAM eingesendet und abgewartet. Soweit so gut.
Nun habe ich von Alternate gesagt bekommen das sie mir für meinen Kauf eine Gutschrift veranlassen werden, die ich mit dem Kauf des neuen RAMs verrechnen kann... Ja schön, das dieser nun gut 80Euro mehr kostet :stupid:

Also die Frage: Kann ich auf Umtausch bestehen? Kann ich fordern meinen RAM zurück zu bekommen? Welche Rechte habe ich noch -der Kaufvertrag gilt ja noch soweit ich weiß...

Würde mich freuen wenn jemand mit RMA Erfahrung etwas Aushilfe leisten könnte. Anrufen klappte nur mit 30min Wartezeit und auch dann wurde ich verwiesen das ihre RMA Datenbank grade einen Fehler hat und sie keinen Zugriff haben ... Bevor ich nochmal Anrufe würde ich gerne Wissen wie der Stand der Dinge aus gesetzlicher Sicht aussieht.

Vielen Lieben Dank schonmal im vorraus! :)

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Es kann sein das das hier der falsche Forum bereich für so eine Frage ist, aber ich habe keinen anderen Bereich für Hilfe etc. gefunden ...
In diesem Fall wäre es super wenn ein Admin es an die entsprechende Stelle verschieben könnte :)
 
Ich bin vom Kaufvertrag zurückgetreten, aber der Händler möchte mir statt Geld einen Gutschein über den gleichen Betrag geben. Darf er das?

Nein, natürlich nicht. Sie haben genau festgelegte gesetzliche Gewährleistungsrechte, welche der Verkäufer nicht umgehen darf. Er ist verpflichtet, Ihnen den Betrag in bar auszuzahlen oder auf Ihr Konto zu überweisen.

Die einzige Ausnahme liegt dann vor, wenn der Händler nur aus Kulanz in den Rücktritt einwilligt (siehe Frage zur Kulanz weiter unten). Dann ist der Verkäufer berechtigt, lediglich einen Gutschein auszustellen. Denn das Rücknahme-Angebot des Händlers ist freiwillig, so dass er selbst festlegen darf, wie er es ausgestaltet und was er seinem Kunden anbietet.

https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/

Da die Speicher nicht die zugesagte Leistung bringen, immerhin wird es als 3200 MHz Kit und nicht "bis zu" verkauft, hat Alternate dir mit "Zusicherung der Gutschrift" eingeräumt das sie die Rückgabe/Reklamation annehmen, nun bestehe du einfach auf dein Gesetzliches Recht das Geld zurück zu bekommen.
Die Gutschein Masche ist gang und gebe, logisch, immerhin wird das Geld dann trotzdem im gleichen Laden wieder umgesetzt.

Besteh einfach drauf und fertig.

Schreib ne eMail das du das Geld ohne Abzüge per Überweisung/Paypal whatever zurück willst, reagieren sie nicht auf die eMail schreib nen Brief unter beachtung der gesetzlichen Vorgaben für ne Fristsetzung das du dein Geld zurückverlangst.


AGB Alternate:

8.3 Im Gewährleistungsfalle ist ein Kunde, der Verbraucher ist, nach seiner Wahl zur Geltendmachung eines Rechts auf Mängelbeseitigung oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt (Nacherfüllung). Sofern die gewählte Art der Nacherfüllung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, beschränkt sich der Anspruch auf die jeweils verbliebene Art der Nacherfüllung. Im Rahmen der Lieferung mangelfreier Ware gilt der Tausch in höherwertigere Produkte mit vergleichbaren Eigenschaften bereits jetzt vom Kunden, der Verbraucher ist, als akzeptiert, sofern dies ihm und dem Verkäufer zumutbar ist (z.B.: Austausch in das Nachfolgemodell, gleiche Modellserie, etc.). Weitergehende Rechte, insbesondere die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, können nur nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Nacherfüllung oder dem zweimaligen Fehlschlagen der Nacherfüllung geltend gemacht werden.

Handelt der Kunde als Verbraucher, so wird er gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und hiervon den Verkäufer in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

Da Alternate dir offensichtlich keinen Speicher anbietet (anbieten möchte) der garantiert 3200 MHz schafft da dies für Alternate mit hohen Kosten verbunden ist kann Alternate keiner Nacherfüllung nachkommen da mit hoher Wahrscheinlichkeit ein anderes, gleiches Kit, ebenfalls keine 3200 MHz schafft. Ergo = Geld zurück
 
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Da die Speicher nicht die zugesagte Leistung bringen, immerhin wird es als 3200 MHz Kit und nicht "bis zu" verkauft, hat Alternate dir "Zusicherung der Gutschrift" einberäumt das sie die Rückgabe annehmen, nun bestehe du einfach auf dein Gesetzliches Recht das Geld zurück zu bekommen.
Die Gutschein Masche ist gang und gebe, logisch, immerhin wird das Geld dann trotzdem im gleichen Laden wieder umgesetzt.

Besteh einfach drauf und fertig.

Schreib ne eMail das du das Geld ohne Abzüge per Überweisung/Paypal whatever zurück willst, reagieren sie nicht auf die eMail schreib nen Brief unter beachtung der gesetzlichen Vorgaben für ne Fristsetzung das du dein Geld zurückverlangst.

Also kann ich den Gutschein schonmal abwimmeln? Gut, denn nochmal kaufen für 80mehr ist kein Deal.
Wie steht es darum auf Umtausch zu bestehen?

Gemäß § 439 BGB habe ich das Wahlrecht zwischen Nacherfüllung durch Nachbesserung, also Beseitigung des Mangels und Nacherfüllung durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Dieses Wahlrecht kann auch durch ihre AGB nicht eingeschränkt werden.

An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob sie vom Verkauf zurück treten können (ohne meine Zustimmung) und mir dann einfach das Geld zurück überweisen.
Schließlich wollte ich den RAM ja für meinen RGB 2t Pc haben, und nicht das Geld für mein damaliges Schnäppchen zurück :(
 
Ach ich hab das bissl falsch gelesen, es schafft nur einer der Riegel nicht 3200 ?

Na dann bestehe auf Nacherfüllung, sogesehen müssen sie dir dann bis zu 2x ein neues Kit schicken

Was sind meine Rechte?

Zunächst haben Sie im Rahmen der Gewährleistung die Möglichkeit, zwischen einem neuen Gerät und einer Reparatur des alten Gerätes zu wählen. Sie als Kunde haben dabei die freie Wahl. Selbst wenn der Verkäufer sagt, dass nur eine Reparatur möglich ist, so sollten Sie sich darauf nicht einlassen. Ist das von Ihnen gekaufte Produkt noch erhältlich, so haben Sie ein Recht auf Lieferung neuer Ware.
...
Steht das von Ihnen erworbene und nun defekte Produkt noch in den Regalen des Händlers, so kann er die Neulieferung natürlich nicht verweigern, da ihm dann durch die Neulieferung kaum unverhältnismäßige Kosten entstehen.
...
Sie sollten in jedem Fall zunächst darauf bestehen, dass Sie genau das gleiche Produkt noch einmal erhalten, aber in neuem und funktionsfähigen Zustand. Ist der Kauf schon einige Monate her, so kann es in unserer schnelllebigen Zeit durchaus passieren, dass der gewünschte Artikel längst nicht mehr in den Regalen steht und nicht mehr produziert wird. Was dann? Ist die Lieferung einer neuen Ware trotzdem möglich? Ja, in einem derartigen Fall können Sie ein vergleichbares Produkt verlangen, das vom Preis und den Eigenschaften her ähnlich ist.
...
Teilt Ihnen der Händler also mit, dass er Ihnen aufgrund unverhältnismäßig hoher Kosten keine Neulieferung anbieten kann, ist für Sie die Reparatur aber unzumutbar (beispielsweise wegen einer mehrwöchigen Reparaturdauer o.ä.), so können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären, die Ware an den Händler zurückgeben und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
...
https://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/reklamation-und-umtausch/
 
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Besteh einfach drauf und fertig.

Das hat jetzt auch bei Mindfactory gut funktioniert. I.d.R. hat der Versender ja 2 Wochen Zeit nachzuerfüllen (diese Frist habe ich Ihnen gesetzt), dann habe ich Ihnen noch die Möglichkeit eingeräumt gg. Auslage meiner Kosten (Nachnahme) vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie nicht nacherfüllen wollen. Haben Sie gemacht, eine Mail versandt, in der was von Gutschrift (ohne die 2€...) stand. Zwischenzeitlich habe ich mich noch erkundigt, wann Sie das denn überweisen wollen (und auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht). Darauf ist dann nix passiert. Dann habe ich Ihnen noch den Tag für den Fristablauf genannt. Und bevor ich heute meine erste "Mahnung" mit Frist bis Mittwoch versenden konnte (danach hätte ich hier mein Geld zurückholen lassen können http://www.online-mahnantrag.de – kostet die Herrschaften 30€ und vllt. merken sie dann mal, dass der Kunde nicht Liquiditätsspender ist)

tl;dr: Frist setzen, mit Datum (maximal/rechtssicher 2 Wochen, wenn die "Gutschrift" schon länger her ist, evtl. auch weniger (bin aber kein Jurist!!!) zur Rückzahlung (für die doofen inkl. Kontodaten). Warten. Wenn nach 2 Wochen kein Geld da ist: 1. Mahnung, 1 Woche Frist, mit Datum. Wenn dann immer noch kein Geld da ist: http://www.online-mahnantrag.de. Ansonsten muss er wie gesagt 2x nacherfüllen (da hat er eigentlich auch nur 14 Tage Zeit?) und darf nicht zurücktreten, dass man dafür 2 Monate braucht, deutet wohl auf mangelhafte Kommunikation deinerseits hin. Ohne Fristen und Hinweise auf die Rechtssituation machen die Händler halt nix (und deine Liquidität steht in den Büchern) – bei mir war ja MF auch im Rahmen, allerdings habe ich auch klargemacht, was meine Rechte und ihre Pflichten sind (soweit ich das als Nichtjursit kann – und wenn ich mich hier und anderswo im Netz umschaue, fürchte ich einfach, dass das manche Leute überhaupt nicht können).
 
Das hat jetzt auch bei Mindfactory gut funktioniert. I.d.R. hat der Versender ja 2 Wochen Zeit nachzuerfüllen (diese Frist habe ich Ihnen gesetzt), dann habe ich Ihnen noch die Möglichkeit eingeräumt gg. Auslage meiner Kosten (Nachnahme) vom Vertrag zurückzutreten, wenn Sie nicht nacherfüllen wollen. Haben Sie gemacht, eine Mail versandt, in der was von Gutschrift (ohne die 2€...) stand. Zwischenzeitlich habe ich mich noch erkundigt, wann Sie das denn überweisen wollen (und auf die gesetzliche Frist aufmerksam gemacht). Darauf ist dann nix passiert. Dann habe ich Ihnen noch den Tag für den Fristablauf genannt. Und bevor ich heute meine erste "Mahnung" mit Frist bis Mittwoch versenden konnte (danach hätte ich hier mein Geld zurückholen lassen können http://www.online-mahnantrag.de – kostet die Herrschaften 30€ und vllt. merken sie dann mal, dass der Kunde nicht Liquiditätsspender ist)

tl;dr: Frist setzen, mit Datum (maximal/rechtssicher 2 Wochen, wenn die "Gutschrift" schon länger her ist, evtl. auch weniger (bin aber kein Jurist!!!) zur Rückzahlung (für die doofen inkl. Kontodaten). Warten. Wenn nach 2 Wochen kein Geld da ist: 1. Mahnung, 1 Woche Frist, mit Datum. Wenn dann immer noch kein Geld da ist: http://www.online-mahnantrag.de. Ansonsten muss er wie gesagt 2x nacherfüllen (da hat er eigentlich auch nur 14 Tage Zeit?) und darf nicht zurücktreten, dass man dafür 2 Monate braucht, deutet wohl auf mangelhafte Kommunikation deinerseits hin. Ohne Fristen und Hinweise auf die Rechtssituation machen die Händler halt nix (und deine Liquidität steht in den Büchern) – bei mir war ja MF auch im Rahmen, allerdings habe ich auch klargemacht, was meine Rechte und ihre Pflichten sind (soweit ich das als Nichtjursit kann – und wenn ich mich hier und anderswo im Netz umschaue, fürchte ich einfach, dass das manche Leute überhaupt nicht können).

Danke für die ausführliche Antwort :)

Ja, das es so lange dauert liegt an mir, und daran das Alternate nach belieben immer auf eine andere Mail von mir antwortet. Hatte das ganze schlicht vergessen und erst kürzlich gemerkt das weder Geld noch Ware da ist. Jedenfalls haben sie mir per mail bereits eingewilligt den Betrag zurück zu überweisen, was an sich gut wäre allerdings bevorzuge ich nach wie vor die Nacherfüllung im Sinne vom Umtausch bzw. Reparatur.
Geld zurück macht in Anbetracht der aktuellen RAM Preise einfach keinen Sinn... da ist der defekte RAM für den Preis von damals günstiger als neuer der so flott ist wie der Defekte ._. UND mit RGB geht es eh erst 50Euro drüber los...
 
Na wenn du der Rückerstattung noch nicht zugestimmt hast dann sag ihnen das im Normalfall erstmal Ausgetauscht/Repariert wird und das möchtest du auch weil du keine Chance auf adäquaten Ersatz hast.

Gestiegene Preise für ne Ware sind nicht DEIN Problem da du ein Produkt an Tag X zum Preis Y erworben hast und ein Recht auf Ersatz bei Defekt und dein Recht ändert sich nicht durch schwankende Marktsituation
 
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Na wenn du der Rückerstattung noch nicht zugestimmt hast dann sag ihnen das im Normalfall erstmal Ausgetauscht/Repariert wird und das möchtest du auch weil du keine Chance auf adäquaten Ersatz hast.

Gestiegene Preise für ne Ware sind nicht DEIN Problem da du ein Produkt an Tag X zum Preis Y erworben hast und ein Recht auf Ersatz bei Defekt und dein Recht ändert sich nicht durch schwankende Marktsituation

Zugestimmt habe ich noch bei nichts. Genau das ist auch mein Plan. Allerdings 40min an der Telefon Warteschlange zu hängen war mir zu blöd. Hab ne Mail hinterlassen und werden Morgen früh nochmal mein Glück versuchen..
Danke dir! :)
 
Folgende Email erhalten. Verkäufer weigert sich die Ware auszutauschen. Ich sehe nicht auf welcher Grundlage er einfach vom Kaufvertrag zurück treten kann und mir eine Gutschrift aufzwingt..

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Speicher wurde in unserem Hause getestet und für inkompatibel befunden.
Ein Nachweis seitens des Herstellers liegt nicht vor, da die Speicher nur in unserem Hause getestet wurden. Gemäß Ihren Angaben haben wir anschließend eine Gutschrift erstellt.

Die Gutschrift wurde bereits am 11.09.2017 erstellt. Eine Stornierung knapp zwei Monate nach Erstellung der Gutschrift ist nicht mehr möglich.

Mit freundlichen Grüßen
 
Wenn die sich weiterhin weigern dann veranlasse, das du dein Kit zurück willst und abwickel das über den Hersteller selbst. Die bieten 10 Jahre drauf Garantie an.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk
 
Also eigentlich hatte sich das jetzt so gelesen das du 2 Monate lang nix gehört hast, wenn die dir vor 2 Monaten schon gesagt haben es wurde getestet und ne Gutschrift gemacht hättest du schon eigentlich damals widersprechen müssen..
da kann ich Alternate schon bissl verstehen nach so langer zeit..

Bezweifle irgendwie auch das die den Speicher immer noch rumliegen haben
 
Ob Alternate eine Gutschrift stornieren kann oder nicht ist nicht dein Problem.
Sind EXAKT deine eingeschickten Speicher im Shop als vorrätig gekennzeichnet? Falls ja, mach nen Screenshot und bestehe weiterhin auf Austausch.

Kann ich fordern meinen RAM zurück zu bekommen?
Der ist vermutlich schon längst unterwegs in der Retourenkette in Richtung Hersteller.
 
Also eigentlich hatte sich das jetzt so gelesen das du 2 Monate lang nix gehört hast, wenn die dir vor 2 Monaten schon gesagt haben es wurde getestet und ne Gutschrift gemacht hättest du schon eigentlich damals widersprechen müssen..
da kann ich Alternate schon bissl verstehen nach so langer zeit..

Bezweifle irgendwie auch das die den Speicher immer noch rumliegen haben

Angeblich ja. Allerdings weigert sich Alternate ständig über meine email zu Antworten (Die ich im RMA Antrag angegeben habe) und hat stattdessen über die Einkaufmail (PayPal) geantwortet, die ich nie prüfe. Ich dachte die 2 Monate seien die Bearbeitungszeit, da sie mir erst auf meine Mail geantwortet haben und danach über die andere...

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Wenn die sich weiterhin weigern dann veranlasse, das du dein Kit zurück willst und abwickel das über den Hersteller selbst. Die bieten 10 Jahre drauf Garantie an.

Gesendet von meinem SM-G935F mit Tapatalk

Genau das habe ich ja gesagt.. Aber sie meinen nach 2 Monaten kann man das nicht Rückgängig machen. Schön, das sie über ne andere Mail scheinbar geantwortet haben, das ne Gutschrift stattfindet, aber auf meinem Konto kam auch nie was an. Soll sone "du kannst das mit nächstem Kauf verrechnen" Masche sein, die für mich keinen Wert hat...
 
Das wird wohl überall so Masche sein, daß man bei reklamierten Speichern nur eine Gutschrift erstellt. Die defekten Module schickt man zum Hersteller, bekommt Neue
und kann diese zum aktuellen Preis teurer verkaufen. Also Arbeitsspeicher lieber direkt beim Hersteller per Garantie reklamieren statt beim Händler per Gewährleistung.

So schauts aus..blöd sind die auch net...
 
Die defekten Module schickt man zum Hersteller, bekommt Neue
im B2B ist Austausch eher unüblich, Gutschriften sind hier völlig normal.
Richtig ist, dass der Händler vermutlich weniger Gutschrift bekommen wird als ein neues Kit im Händlereinkauf kostet. Tauscht er dem Kunden auf eigene Kappe aus, legt der Händler drauf.

Man muss ja auch im Hinterkopf behalten dass die Herstellergarantie je nach Bedingungen nur für den Endverbraucher da ist, nicht für den Händler.
Der Händler hat gegenüber dem Hersteller z.B. keinerlei Ansprüche wenn da noch ein Distributor dazwischen hängt. Und selbst wenn er direkt bei Hersteller kauft sieht das anders aus als zwischen Hersteller und Endkunde.

@Archenciel:
Wenn dein RAM nicht mehr lieferbar ist, such dir ein alternatives Kit aus was irgendwo zwischen dem alten und dem aktuellen Preis für deinen RAM liegt und schlag ihnen vor dass sie dir das als Tausch geben.
Und evtl. auch als Einschreiben und nicht per E-Mail.
 
@ TE:
Wenn Du die Kohle nicht haben willst, sondern den RAM schau auf deren Seite nach, ob der RAM lagernd ist. Wenn ja- gut, wenn nein, schau Dich um, ob der RAM überhaupt noch zu bekommen ist. Mache screenshots von den Angeboten.
Dann schreibst Du Alternate an die Geschäftsleitung einen Brief per Einwurfeinschreiben.
In diesem schilderst Du die Situation sehr genau und detailliert. Immer sehr freundlich und höflich im Ton, aber sachlich bestimmt. Schreib alles auf, was Du schon an Kontakten hattest (und wie lange sich das schon zieht) und das es Dir leid tut, dass man bis jetzt noch zu keiner guten Lösung gekommen ist. Dedswegen halt dfer Brief persönlich an die Geschäftsleitung.
Dann schreibst Du im gleichen Stil, dass Du auf Nachbesserung bestehst und ein Rücktritt vorm Kauf für Dich nicht in Frage kommt, da der RAM ja noch auf dem Markt (oder noch besser bei Ihnen im Shop) erhältlich ist. Sollte dies so nicht möglich sein, räumst Du ihnen die Möglichkeit ein vergleichbaren RAM, der Marke XY, Typ XY (hier suchst Du Dir ein paar Module raus, die bei Dir passen würden) ersatzweise zu liefern. Eine Nachzahlung, falls der andere RAM teurer sein sollte, schließt Du aber kategorisch aus.
Du biestest ihnen weiter an, auf Wunsch den gesamten E-Mail- Verkehr und die screenshots des verfügbaren RAMs auszudrucken und zu zu senden (wobei dies natürlich mit Kosten für Alternate vervunden wäre).
Zum Ende hin schreibst Du, dass Du Dich auf eine positive Antwort seitens Alternate freust und setzt eine Frist von 14 Tagen, um auf Deinen Brief zu reagieren.
In der Antwort von Alternate erwartest Du einen positiven Lösungsvorschlag, der o.g. (Dir rechtlich zustehende Bedingungen erfüllt) und in einen angemessenen Zeitraum von weiteren max. 4 Wochen abzuwicklen ist.
Ansonsten würdest Du weitere Schritte (diese nicht näher erwähnen) einleiten, was mit weiteren Kosten für Alternate verbunden wäre.

Ganz wichtig nochmal:
- Immer ausgesprochen höflich bleiben (höflich und hart in der Sache geht gut zusammen)
- Du bist Dir sicher, dass es sich hier um einen bedauerlichen Einzelfall handelt
- Du bist sehr an einer guten Geschäftsbeziehung interessiert
- Du möchtest gute Mund-zu Mund- Werbung für Alternate machen (sie müssen Dir nur die Möglichkeit dazu geben)
- Schau im Impressum von Alternate nach. Da muss der Geschäftsführer aufgeführt sein. Diesen schreibst Du persönlich an.
- Das alles zusammen macht ein Bild von Dir. Und das zeigt, dass Du kein kleiner dummer Junge bist.

Meist geht dann was. Ich habe ähnliches schon bei Mindfactory, Vodafone, T-Mobil, osnatel gehabt. Persönlich und im Freundeskreis. Und diese Art zu schreiben hat immer gut geholfen.
Bei Mindfactiory ging es damals um die Geschichte mit der GTX 970 und dem Speicher. Die haben sich zuerst auch geweigert und rumgeredet. Nach dem Brief an die Geschäftsleitung gings dann.
 
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