RMA Bildschirm

racer243l

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14.04.2019
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827
Ort
Schwarzwald
Hallo Caseking-Team,

ich habe vor einem Monat einen Bildschirm zu euch Geschickt, wegen eines Defektes.

Nach einer Woche habe ich dann die Mitteilung bekommen, dass er von euch nicht repariert oder ausgetauscht werden kann und weiter an den Vorlieferanten beziehungsweise Hersteller geschickt wird. Seit dem aber eben nichts mehr.
Daher wollte ich jetzt nachfragen, ob es auch die Möglichkeit gäbe eine andere Lösung zu finden, beispielsweise meinen ursprünglichen Wunsch auf Rückerstattung zu ändern?

Meine Kundennummer: 599917
Bestellnummer: 1512600

Vielen Dank schon mal und freundliche Grüße
Kevin
 
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Hallo racer243l,

eine Reklamationsabwicklung im Rahmen der Sachmängelhaftung sieht per Gesetz zunächst keine Möglichkeit einer Rückerstattung vor. Das ist erst nach zwei fehlgeschlagenen Reparaturversuchen möglich, was hier nicht der Fall sein wird. Die Auswahloption im Reklamationsformular ist deshalb auch als "unverbindlich" und "wenn möglich" gekennzeichnet. Wir werden deinem Wunsch gern nachkommen, wenn uns der Hersteller oder Lieferant in diesem speziellen Fall eine Gutschrift ausstellen kann. Ob das passieren wird, können wir hier jedoch nicht vorhersagen, weshalb wir zumindest auf das Ende der Reklamationsabwicklung warten müssen.

In der Regel dauert eine solche Abwicklung oder Reparatur etwa 4 Wochen ab Bearbeitungsbeginn. Aufgrund von mit diesem Fall vergleichbaren Gerichtsurteilen und des sehr hohen Warenwertes von über 1.000€ dieses LG High-End-Monitors werden 4 bis 6 Wochen Bearbeitungszeit als zumutbar eingestuft. Wir haben uns bereits an den Lieferanten mit der Bitte um eine priorisierte Bearbeitung gewandt und bitten deshalb um die entsprechend notwendige Geduld.

Liebe Grüße,
Mike
 
4-6 Wochen? Halte ich für ein Gerücht das dies als "zumutbar" eingestuft wurde.
Der Preis der Ware ist übrigens unerheblich.... vor allem bei einem Massenprodukt, wie diesen hier.
Aktuelle Urteile sprechen von 2- max. 3 Wochen. 5 oder mehr Wochen müssen nicht akzeptiert werden und sollten mit Fristsetzung an den Händler "quittiert" werden inkl. rechtlicher Konsequenzen! (Rücktritt vom Kaufvertrag. Die Klausel das man 2x nachbessern lassen muss entfällt dann auch ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

danke Mike erstmal für die Antwort. Über die Regelungen im BGB bin ich mir durchaus im klaren.
Nur sehe ich das mit den 4-6 Wochen auch sehr kritisch. Außerdem komme ich durch recherchieren auch immer wieder auf eine zumutbare Frist von 2 bis maximal 4 Wochen, wie @Romsky ja auch schon schrieb.

Ich möchte natürlich nicht gleich die Rechtskeule auspacken, daher frage ich ja hier nach, ob sich nicht vorher eine Lösung finden lässt. Für Vorschläge bin ich offen.

Grüße
Kevin
 
@Kevin:

Du bekommst von uns heute eine Gutschrift für deinen Monitor. Schick mir mal bitte eine PM oder E-Mail an "mike@caseking.de" mit deinen Kontodaten für die Rückerstattung oder der Artikelnummer eines anderen Monitors, falls du einen neuen möchtest (oder wir doch einfach austauschen sollen).

Liebe Grüße,
Mike
 
Danke, hast eine PM bekommen.
 
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