RMA Monitor, 2 Monate nach Kauf noch kein Monitor

D

Delta2000xxx

Guest
Hallo Caseking Team,

ich war mit euren Service immer zufrieden aber diesmal bin ich extrem enttäuscht.
Da mir über eure Hotline nicht geholfen werden kann, probiere ich es mal hier.

Ich hatte am 27.08. den Monitor LG34GK950G zusammen mit einer Gigabyte Aorus GeForce RTX 2080S
bei euch gekauft, der Monitor hatte bei auspacken bereits Fingerabdrücke auf dem Display,
das Gerät angeschlossen und leider Backlight Bleeding des Grauens.
Hotline angerufen, ich soll das Gerät zurückschicken und bekomme umgehend ein neues zugeschickt.
Also den Monitor wieder eingepackt und ab zur Post, leider kam das Austauschgerät erst nach 11 Tagen bei
mir an, so das die 14 Tage Widerrufsfrist bereits vorbei waren.

Dann das Austauschgerät angeschlossen und noch schlimmeres BLB als das erste Gerät, 1/3 des Displays
im unteren rechten Bereich am leuchten.
Wieder eure Hotline angerufen, den Fall geschildert und man sagte mir das ich kein weiteres
Austauschgerät bekommen wurde, man könnte es zur Reparatur einschicken oder ich kann mich selber mit LG
in Verbindung setzen.
Ich war natürlich begeistert, Monitor für 1000€ gekauft und der soll repariert werden!

Also RMA Abteilung bei LG angerufen und den Fall geschildert, die wollten Bilder des Backlight Bleedings haben,
um zu beurteilen ob es noch im Rahmen ist oder nicht.
Bilder gemacht und an LG gesendet, nach einem Tag die Antwort von LG, ich soll das Gerät einschicken,
das Display muss getauscht werden.

Hab den Monitor dann zum Service Center Schmidt eingeschickt, nach 2 Wochen dort mal angerufen wie der aktuelle
Stand ist, man sagte mir das Display ist bestellt.
Nach weiteren 2 Wochen nochmal beim Service Center Schmidt angerufen, diesmal bekam ich zu hören das Display
sei in Europa nicht lieferbar und das Gerät kann nicht repariert werden, man schickt mir ein Schreiben per Post
das eine Reparatur nicht möglich ist, dies soll ich bei Caseking einreichen und würde dann den kompletten Kaufpreis
erstattet bekommen.

Also bei eurer RMA Hotline angerufen, wo man mir auch sagte das ich sofort den Kaufpreis erstattet bekomme oder mir ein anderen
Monitor aussuchen kann sobald ich das Schreiben von LG eingereicht hab.
Am Sonntag den 27.10. hab ich das Schreiben von LG als PDF per Mail an eure RMA Abteilung geschickt,
also man Montag den 28.10. wieder bei euch angerufen, Schreiben ist angekommen aber man kann mir den Betrag leider erst erstatten
wenn das Geld von LG bzw. vom Händler bei Caseking eingegangen ist.

Ich hab jetzt schon öfters mit eurer Hotline telefoniert aber man müsste warten bis die Zahlung eingegangen sei,
vorher könne man nix machen.

Ich hab mir jetzt ein Monitor von Asus ausgesucht, nach langem Gespräch mit eurer RMA Hotline sind wir jetzt so
verblieben, das ich den Asus Monitor per Vorkasse bestelle und der Preis dann automatisch mit den 1000€ vom LG Monitor
verrechnet wird, da der Asus Monitor billiger ist würde man mir die 282€ auf mein Konto überweisen.
Das Asus Gerät habe ich am 06.11. per Vorkasse bestellt.

Meine Kunden Nr.: 352887

So langsam steigt mir Rauch aus den Ohren, 2,5 Monate nach dem Kauf noch kein
Monitor zu haben ist schon traurig.

Ich hoffe das sich schnellstmöglich eine Lösung finden lässt!

Gruß

Sascha
 
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Hallo Sascha,

wir werden nächste Woche gerne noch einmal bei LG nachhaken, wann der Kaufpreis erstattet wird. Vermutlich hat das auch mit diesem Service Center Schmidt und deren Kommunikation bzw. Geschwindigkeit zu tun. Es bleibt jedoch dabei, dass wir angesichts dieser Hersteller-Reklamation, die nicht über uns läuft, nichts machen können, bevor der Hersteller seine Zusage auch eingehalten hat.

Backlight bleeding ist auch für uns ein leidiges Thema, da die Hersteller vor allem auch uns gegenüber in der Regel fast alles für normal und zumutbar erachten, die Kunden jedoch nicht, wobei manche Kunden absolute Perfektion erwarten. Wenn Hersteller dann mauern und diese Geräte als einwandfrei funktionsfähig deklarieren, können wir nicht reklamieren, da wir so ein Gerät verschenken müssten, während ein neuer Monitor mit backlight bleeding direkt verschrottet werden würde. Backlight bleeding ist [prinzipiell] kein Sachmangel, sondern nur ein Schönheitsfehler [innerhalb der Toleranzen], denn die Funktionsfähigkeit des Geräts wird dadurch nicht eingeschränkt. So viel nur zum Hintergrund dieser Situation.

Liebe Grüße,
Mike

*edit: Präzisierungen eingefügt
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist echt ein Trauerspiel was die Hersteller da mit den Kunden und Händlern veranstalten.
BLB in einem gewissen Rahmen muß man halt hinnehmen, besonders bei IPS Monitoren, was da aber teilweiße produziert wird ist unter aller Kanone.
 
@Sascha:

Wir haben heute erneut sowohl den Servicepartner als auch den Support von LG direkt kontaktiert. Wir brauchen wenigstens eine Gutschriftsnummer, um weiter vorgehen zu können.

Liebe Grüße,
Mike
 
Hallo Mike,

eine Anfrage an LG soll laut Aussage eurer Hotline schon vor über einer Woche getätigt worden sein.
Ich hoffe das sich diese Woche langsam mal was tut.
 
Ja, darum hab ich ja auch geschrieben "erneut". Wenn die uns jedoch weiterhin nicht antworten, gibt es auch nichts mehr, was wir tun können, weil du deren Ansprechpartner bist.

Liebe Grüße,
Mike
 
Da muss ich dir leider widersprechen Mike, ich hatte bereits bei LG angerufen, um zu fragen wie es mit der Zahlung aussieht.
Man hat mir nur gesagt das man mir keine Auskunft geben kann, nur der Händler kann dies tun.
 
Besteh auf deine Rechte nach der gestzlichen Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer!

Setz ne Frist und kündige bei Nichterfüllung rechtliche Schritte an, dann kommt jeder Verkäufer in die Puschen, weils dann nämlich für Ihn immer teuer wird...
 
Will nur zwei Dinger erwähnen:
1. Deine Widerrufsfrist hatte sich mit dem Austauschgerät verlängert bzw. hat wieder neu begonnen mit Eintreffen des Austauschgeräts
2. Dein Vertragspartner bleibt Caseking. Wenn rechtlich was geltend machen willst, dann bleiben die der Ansprechpartner und alles sollte über die laufen.
 
@Alpha11 Ich denke das ist werde ich auch machen, sonst hab ich wahrscheinlich bis Weihnachten noch kein Monitor.

@StylusDark Das sich die Widerrufsfrist verlängert wusste ich jetzt nicht, danke für die Info.
 
"Zu Gunsten eines Verbrauchers wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand."

Definition und FAQs: Der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung - channelpartner.de

Das sieht der Gesetzgeber aber janz anders!

Was hat das mit dem zu tun, worum es in diesem Thread geht? Wenn kein Sachmangel vorhanden ist, ändert auch die Beweislastumkehr nichts daran, dass kein Sachmangel vorhanden ist, sondern ein Schönheitsfehler ähnlich wie bei Pixelfehlern [, die innerhalb der Toleranzen kein Sachmangel sind]. Wir müssen hier nichts beweisen, weil backlight bleeding leider völlig üblich, die Funktion des Gerätes nicht beeinträchtigt und deshalb [eigentlich] kein [pauschal anerkannter] Reklamationsgrund ist.

Da muss ich dir leider widersprechen Mike, ich hatte bereits bei LG angerufen, um zu fragen wie es mit der Zahlung aussieht.
Man hat mir nur gesagt das man mir keine Auskunft geben kann, nur der Händler kann dies tun.

Du hast doch bei LG selber eine Hersteller-Reklamation eingeleitet [, obwohl du auch über uns hättest reklamieren können]. Rein theoretisch dürfte uns LG aus Datenschutzgründen zu deinem RMA-Vorgang absolut gar nichts sagen, aber dir müssen sie doch über deine RMA Auskunft geben. Verstehe ich leider nicht. Mit welcher Begründung verweigern sie dir Informationen zu deiner Reklamation?

Will nur zwei Dinger erwähnen:
1. Deine Widerrufsfrist hatte sich mit dem Austauschgerät verlängert bzw. hat wieder neu begonnen mit Eintreffen des Austauschgeräts

Nein, eine Widerrufsfrist verlängert sich niemals, schon gar nicht bei einer Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung, die mit dem Widerrufsrecht rein gar nichts zu tun hat. [Einen Widerruf hast du zu keinem Zeitpunkt erklärt.]

2. Dein Vertragspartner bleibt Caseking. Wenn rechtlich was geltend machen willst, dann bleiben die der Ansprechpartner und alles sollte über die laufen.

Der Kaufvertrag besteht zwischen uns und dem Kunden, aber die Garantie - und hier geht es aktuell um nichts anderes - hat mit uns nichts zu tun. Das Gerät befindet sich nicht in unserem Besitz, wir haben keine Informationen darüber und bisher auch keine Gutschrift. Die Reklamation wurde nicht von uns initiiert.

Achtung: Es passiert in offenen Internetforen häufig, dass sich Dritte in Diskussionen einmischen und irgendwelche Fehlinformationen und juristisches Halbwissen von sich geben. Ich möchte darum bitten, entsprechende Vorsicht bei der Rezeption walten zu lassen.

Liebe Grüße,
Mike

*edit: Präzisierungen eingefügt
 
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"Pixelfehler innerhalb der Fehlerklasse 2 gemäß ISO-9241-307, sofern in der Produktspezifikation nicht anderweitig vermerkt"

LG Electronics | LG Germany

Die Fehlerklasse 3 ist bei Pixelfehlern da absolut immer ein Sachmangel und Pixelfehler zu reinen Kosmetik Probs zu erklären spricht Bände!

LG will bei normalen Backlight Bleeding das Display tauschen???

Wem willst du das erzählen???

Zudem ist da bei der gesetzlichen Gewährleitung wann Ihr eure Kohle von LG bekommt definitiv euer Prob und nicht das Prob des Kunden, Garantie sein nix gesetzliche Gewährleistung, aber viele Händler wollen halt konsequent Ihre gesetzlichen Verpflichtungen abwälzen!

Welche Schlüße daraus zu ziehen sind sollte klar wie Kloßbrühe sein...

EOD
 
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Ach, bei AOC warte ich nun auch trotz 2-3 mal Wöchentlichen Anruf meinerseits auf ein Ersatzgerät. Die Monitorhersteller können das wohl :fresse:
 
Es geht hier um nen Händler und die gesetzliche Gewährleistung und nicht um Garantie beim Hersteller!

In den ersten 6 Monaten nach Kauf muß der Händler beweisen, dass das Teil nicht schon beim Kauf einen Sachmangel hatte und das wird Ihm nicht gelingen und außerdem ist ein dafür nötiges Gutachten sauteuer und übersteigt den Wert der Ware mindestens ums doppelte!

Auf Garantie beziehen sich da nur absolut Uninformierte...

Und was als Garantieleistung repariert wird ist fast ohne Ausnahme immer ein Sachmangel, definitiv in diesem Fall!

Der informierte Käufer hätte da übrigens gleich auf der gesetzlichen Gewährleistung bestanden.

Der Garantiereparaturversuch hat ergeben, dass da keine Reparatur möglich ist und dann hat er ein sofortiges Recht auf Kohle zurück oder Ersatz!

Der TE muß sich definitiv nicht auf die Garantiebedingungen und Zahlungen einlassen und hat die vollen Rechte der gesetzlichen Gewährleistung gegenüber dem Händler!
 
Zuletzt bearbeitet:
*Edit: Ich möchte die Diskussion nicht weiter ausarten lassen, darum hier ein edit. Ich kann mich zu der persönlichen Meinung von Alpha11 gern in einem eigenen Thread weiter äußern. Nur noch so viel:

Wieder eure Hotline angerufen, den Fall geschildert und man sagte mir das ich kein weiteres
Austauschgerät bekommen wurde, man könnte es zur Reparatur einschicken oder ich kann mich selber mit LG
in Verbindung setzen.

-> Wir haben hier eine Reklamationsabwicklung nie verweigert - was hier ganz offensichtlich bei manchen Lesern untergeht -, sondern nur erklärt, dass wir das Austauschgerät nicht noch einmal austauschen können, sondern es eingeschickt werden muss. Genau das hat dann letztlich auch LG verlangt.

@Sascha: Wir haben heute unsere Bemühungen intensiviert, von LG eine Reaktion zu erhalten, indem wir andere Kanäle gewählt haben.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
@Mike Mein jetziges 34" IPS Gerät hat auch BLB aber halt im Rahmen aber wenn 1/3 des unteren Bildes nur am leuchten ist hat das nix mehr mit Schönheitsfehler zu tun, was mir LG anhand der Bilder ja auch bestätigt hat.
Sowas würde ich vielleicht bei einem Gerät für 100€ akzeptieren aber nicht bei eins für 1000€.

Ich hab gerade nochmal mit LG telefoniert und für die ist der "Auftrag" mit dem Versand des Schreibens dass das Gerät zurückgenommen wird abgeschlossen.

Desweiteren hab ich gerade noch eine Antwort von LG per Mail bekommen.

Guten Tag Herr .....,


vielen Dank für Ihre Mail.


Bitte entschuldigen Sie direkt vorne weg: All zu viele Informationen darf ich Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht geben.


Allerdings kann ich Ihnen einige allgemeine Informationen dazu mitgeben: Zunächst sind solche Verzögerungen auch für unsere Seite sehr bedauerlich, allerdings haben wir auf Zwischenhändler keinen Einfluss. Gerade im ISP Bereich arbeiten wir vermehrt mit Distributoren (Großhandel) zusammen um unsere Geräte an den Markt zu bringen. Bis Ihr Gerät bei Ihrem Händler angekommen ist, können damit mehrere Distributoren oder Händler als Zwischenhalte gegeben sein. Ihr Schreiben durchläuft damit – wie der Monitor zuvor – diese Kette. Ebenso verhält es sich mit den notwendigen Informationen, damit wir eine Retoure auf Gutschrift erfassen können, als auch die Gutschrift. Auf die Laufzeiten können wir zum Großteil keinen direkten Einfluss nehmen – denn erst wenn uns die Daten (welcher Großhandel bei uns bezogen hat in dem Fall als Beispiel) vorliegen, können wir von unserer Seite aus tätig werden. Das bedeutet: Das Gerät zu vereinnahmen und die Gutschrift auszulösen – welche natürlich von jedem anders bearbeitet wird und verschiedene Laufzeiten in den Buchhaltungen durchlaufen kann.


Ihr habt mit dem Schreiben den Beweis das LG das Gerät zurücknimmt, warum muss ich als Kunde noch X Wochen warten bis ihr das Geld von dem Großhändler bekommt, von wo ihr das Gerät bezogen habt?
Das Schreiben ist im Anhang, falls es jemanden interessiert.

Laut eurer Hotline soll mir wohl angeblich bis morgen eine Lösung angeboten werden, ich bin gespannt.
 

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Hallo Sascha,

ich hatte gerade meinen Post noch einmal editiert, bevor ich deine Antwort gesehen habe. Ich bin etwas fassungslos angesichts dieser Antwort von LG. Du hast direkt mit denen eine Reklamation eingeleitet und die wollen dir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Information erteilen? Ich werde diesbezüglich direkt noch einmal intern Rücksprache halten, wie wir weiter verfahren können.

Das Schreiben ist für uns letztlich leider nutzlos und nichts weiter als eine rechtlich nicht bindende Absichtserklärung eines Drittunternehmens. Wir haben auch trotz dieses Schreibens bisher keine Aussage und keine Gutschrift erhalten.

@Mike Mein jetziges 34" IPS Gerät hat auch BLB aber halt im Rahmen aber wenn 1/3 des unteren Bildes nur am leuchten ist hat das nix mehr mit Schönheitsfehler zu tun, was mir LG anhand der Bilder ja auch bestätigt hat.
Sowas würde ich vielleicht bei einem Gerät für 100€ akzeptieren aber nicht bei eins für 1000€.

Völlig verständlich. Wir können nur solche Geräte nicht endlos sofort austauschen und die Kosten der Monitor-Lotterie selber tragen, sondern müssen die Nacherfüllung in Form einer Nachbesserung durchführen.

warum muss ich als Kunde noch X Wochen warten bis ihr das Geld von dem Großhändler bekommt, von wo ihr das Gerät bezogen habt?

Weil du die Reklamation nicht über uns, sondern über ein anderes Unternehmen durchgeführt hast. Wir haben hier weder eine Handhabe, noch aus rechtlicher Sicht etwas mit dem Fall zu tun.

Liebe Grüße,
Mike
 
Nein, eine Widerrufsfrist verlängert sich niemals, schon gar nicht bei einer Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung, die mit dem Widerrufsrecht rein gar nichts zu tun hat. [Einen Widerruf hast du zu keinem Zeitpunkt erklärt.]



Der Kaufvertrag besteht zwischen uns und dem Kunden, aber die Garantie - und hier geht es aktuell um nichts anderes - hat mit uns nichts zu tun. Das Gerät befindet sich nicht in unserem Besitz, wir haben keine Informationen darüber und bisher auch keine Gutschrift. Die Reklamation wurde nicht von uns initiiert.

Achtung: Es passiert in offenen Internetforen häufig, dass sich Dritte in Diskussionen einmischen und irgendwelche Fehlinformationen und juristisches Halbwissen von sich geben. Ich möchte darum bitten, entsprechende Vorsicht bei der Rezeption walten zu lassen.

Liebe Grüße,
Mike

*edit: Präzisierungen eingefügt

Du solltest doch bitte mit deinen Anfeindungen bisschen aufpassen.
Fakt ist, ihr habt die Ware zurück genommen und eine neue zugesandt. Somit gilt die Widerrufsfrist ab erhalt der Ware (Erfüllung des Vertrags).
Außer ihr versäumt es die Wiederrufsbelehrung zuzusenden, dann wird sie natürlich erst viel später verfallen ...

Und ich habe nur gesagt er soll es über euch regeln weil ihr der Vertragspartner seid, nicht mehr nicht weniger.
Die Garantie kann ihm damit egal sein, da es über euch geregelt würde und somit der ganze Kauderwelsch erst gar nicht zu stande gekommen wäre, bzw. er dann auch rechtliche Handhabe gegen euch hätte. (Die offensichtlich nötig ist)

Soviel zum Thema gefährliches Halbwissen ...

Außerdem würde mich brennend interessieren was ein Gericht zu dieser netten Dreiecksbeziehung sagt, welche ihr hier betreibt.
Garantie über den Hersteller, welcher das Gerät zurück nimmt. Ihr erhaltet anstelle des Kunden das Geld (welches nach deiner Aussage doch direkt der Kunde bekommen sollte) und die Ware würde eh beim Hersteller landen. Ich gehe ziemlich jede Wette ein, dass das Abwälzen auf den Kunden was ihr hier betreibt nicht rechtens ist ... Besonders mit eurem Hinweis es doch direkt über den Hersteller abzuwickeln.
(Ich mit meiner Rechtsschutz würde es drauf ankommen lassen)
 
Zuletzt bearbeitet:
Du solltest doch bitte mit deinen Anfeindungen bisschen aufpassen.
Fakt ist, ihr habt die Ware zurück genommen und eine neue zugesandt. Somit gilt die Widerrufsfrist ab erhalt der Ware (Erfüllung des Vertrags).

1. Es wurde KEIN Widerruf erklärt und deshalb auch nie einer durchgeführt. Bitte genauer lesen. Der Verlauf ist vom Kunden selbst im ersten Beitrag dargelegt worden.
2. Nach einem Austausch im Rahmen der Gewährleistung beginnt KEINE erneute Widerrufsfrist, weil kein neuer Vertrag geschlossen wurde. Es würde ja auch gar keinen Sinn ergeben, wenn jeder Kunde nach einer Reklamation auch nach Monaten plötzlich den Kauf widerrufen könnte. Das Fernabsatzrecht gilt 14 Tage ab Gefahrübergang und hat nichts mit der Sachmängelhaftung zu tun. Bitte lass dir das gern von deiner Rechtsschutzversicherung erklären, denn es wird nicht dadurch richtig, dass du es wiederholst.

Und ich habe nur gesagt er soll es über euch regeln weil ihr der Vertragspartner seid, nicht mehr nicht weniger.

Und? Das hätte der Kunde doch gern machen können, aber er hat sich dazu entschieden, es direkt über LG im Rahmen der Herstellergarantie zu reklamieren. Wir haben doch zu keinem Zeitpunkt eine zweite Reklamation abgelehnt. Der Kunde kann sogar rein theoretisch immer noch eine Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung über uns durchführen, nur müsste er das Produkt dazu an uns übergeben können.

Die Garantie kann ihm damit egal sein, da es über euch geregelt würde und somit der ganze Kauderwelsch erst gar nicht zu stande gekommen wäre,

Äh ja schon, aber der Kunde hat doch aber selber eine Garantiereklamation gewählt. Alles andere ist deshalb Konjunktiv.

bzw. er dann auch rechtliche Handhabe gegen euch hätte. (Die offensichtlich nötig ist)

Und warum sollte die nötig sein? Hätte der Kunde über uns reklamiert, gäbe es doch gar kein Problem. Genau darum geht es hier doch. Der Kunde kann sogar rein theoretisch immer noch eine Reklamation im Rahmen der Sachmängelhaftung über uns durchführen, nur müsste er das Produkt dazu an uns übergeben können. Solange sich das Gerät bzw. die Gutschrift jedoch bei einem Drittunternehmen befindet, können wir hier nichts unternehmen.

Außerdem würde mich brennend interessieren was ein Gericht zu dieser netten Dreiecksbeziehung sagt, welche ihr hier betreibt.
Garantie über den Hersteller, welcher das Gerät zurück nimmt. Ihr erhaltet anstelle des Kunden das Geld (welches nach deiner Aussage doch direkt der Kunde bekommen sollte) und die Ware würde eh beim Hersteller landen. Ich gehe ziemlich jede Wette ein, dass das Abwälzen auf den Kunden was ihr hier betreibt nicht rechtens ist ... Besonders mit eurem Hinweis es doch direkt über den Hersteller abzuwickeln.
(Ich mit meiner Rechtsschutz würde es drauf ankommen lassen)

Ich kann dir leider kaum folgen. Wir haben angesichts der voraussichtlichen Abwicklungsdauer der zweiten Reklamation mit Nachbesserung anstatt Neulieferung lediglich auf die Möglichkeit einer in der Regel schnelleren direkten Herstellerreklamation hingewiesen, was übrigens eine übliche Standardvorgehensweise ist und von vielen Herstellern explizit gewünscht wird, da das auch für die günstiger ist. Der Kunde hat sich selber für die Garantieabwicklung entschieden und niemand konnte vorhersehen, dass es bei LG bzw. deren Vertragswerkstatt derartige Probleme geben würde. Bitte achte darauf, dass du hier keine falschen Unterstellungen äußerst.

Soviel zum Thema gefährliches Halbwissen ...

Ja genau das hast du gerade wieder unter Beweis gestellt. Ich bin kurz davor, diesen Thread zu sperren und mit dem Threadersteller nur noch direkt zu kommunizieren.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Am 13.11. wurde wie telefonisch versprochen die Gutschrift über 999€ für den LG Monitor erstellt und wurde mit dem per Vorkasse bestellten Asus Gerät verrechnet.
Die Lieferung des Asus Monitors erfolgte am 15.11. und was soll ich sagen... das Paket sieht aus als ob es schon 2-3 mal hin und her geschickt wurde,
mehrfach neu verklebt, Styropor teilweise gebrochen, Herstellungsdatum des Monitors April 2018? wo habt ihr das Gerät ausgebuddelt?

Ich schicke euch das Gerät morgen zurück, bitte erstattet mir die 999€ zurück, Bankdaten liegen euch bereits vor.
Mir reicht es jetzt, werde bei einem anderen Händler kaufen.
 
Hallo Delta2000xxx,

hast du das Gerät überhaupt getestet oder schickst du es ernsthaft einfach wegen einer nicht makellosen Verpackung zurück? Wenn kein "ZUR ÜBERPRÜFUNG VON CASEKING GEÖFFNET"-Zettel beilag, z. B. wenn wir von dem Gerät Fotos gemacht haben, dann gilt wie immer, dass wir nur Neuware verkaufen und das Gerät ganz einfach so von ASUS bzw. vom Distributor geliefert wurde. Ob der Transportdienstleister damit schlecht umgegangen ist, kann ich ohne Foto nicht beurteilen. Das Herstellungsdatum ist doch völlig normal, denn natürlich können solche Produkte beim Lieferanten auch mal monatelang liegen oder auch bei uns im Logistikzentrum. Darüber hinaus vergeht zwischen Produktion und Endkundenauslieferung Zeit.

Liebe Grüße,
Mike
 
Wiedermal großes Kino hier.

Mike, du macht echt einen mega Job, ich glaube, ich könnte das nicht.
 
Ich würde den Vogel einfach als Kunden in Zukunft ablehnen. :)
 
Ihr seid ja echt interessant ...
Ich weis ich bin hier schon unbeliebt, aber ich geb Delta da voll recht.
Wenn der Karton schon so aussieht, wer sagt mir das die Ware in Ordnung ist?
Er hat schließlich Neuware bestellt, in einer original verschlossenen Verpackung.

Ob jetzt mal wieder der Hersteller, oder Caseking die Schuld trägt ist doch irrellevant,
Wenn wirklich der Hersteller schuld ist, dann würde ich sagen hat eure Wareneingangskontrolle versagt.
Sowas solltet ihr dann erst gar nicht annehmen, bzw. erst recht nicht zum Kunde schicken!
Aber hey, ja machs privat sobald es unangenehm wird ;)

Btw Mike: Bevor dus privat machst, sag mir doch bitte ob in deinen Augen jetzt ein neuer Vertrag zustande gekommen ist, oder ob das auch noch unter Rekla läuft?
 
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Wenn der Karton schon so aussieht, wer sagt mir das die Ware in Ordnung ist?

Die Verpackung hat den Zweck, das Produkt zu schützen. Ob die Ware in Ordnung ist, lässt sich doch sehr einfach herausfinden. Man kann von einer vermeintlich beschädigten Verpackung nicht schlussfolgern, dass die Ware defekt sei.

Er hat schließlich Neuware bestellt, in einer original verschlossenen Verpackung.

Ja schon, aber aus rein rechtlicher Sicht müsste Neuware nicht in einer originalverschlossenen Verpackung geliefert werden. Vermutlich nutzen einige Lieferanten diesen Umstand leider aus.

Ob jetzt mal wieder der Hersteller, oder Caseking die Schuld trägt ist doch irrellevant,
Wenn wirklich der Hersteller schuld ist, dann würde ich sagen hat eure Wareneingangskontrolle versagt.

Es war wohl der Lieferant, der das tatsächlich darf, wie eine Überprüfung der Seriennummer ergab. Unsere Wareneingangskontrolle kontrolliert nur Stichproben, denn es gibt natürlich keine Verpflichtung, jeden einzelnen Artikel zu prüfen - der Aufwand wäre bei hunderten Produkten viel zu hoch - und außerdem hat eine zumindest leicht beschädigte Verpackung nichts zu sagen, weshalb das kein Grund für den Lieferanten wäre, einen Artikel zurückzunehmen. In den Service-Centern der Hersteller werden Verpackungen aus Reklamationen auch wiederverwendet für Neuprodukte, wenn der Zustand es zulässt.

Btw Mike: Bevor dus privat machst, sag mir doch bitte ob in deinen Augen jetzt ein neuer Vertrag zustande gekommen ist, oder ob das auch noch unter Rekla läuft?

Da der Hersteller des ersten Artikels hier eine Gutschrift ausgestellt hat (bzw. nach wie vor nur versprochen hat, eine Gutschrift auszustellen), handelt es sich um einen neuen Vertrag zu einem neuen Produkt eines anderen Herstellers.

Liebe Grüße,
Mike
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verpackung hat den Zweck, das Produkt zu schützen. Ob die Ware in Ordnung ist, lässt sich doch sehr einfach herausfinden. Man kann von einer vermeintlich beschädigten Verpackung nicht schlussfolgern, dass die Ware defekt sei.
Naja aber es lässt einen schon kritischer werden. Ich weis extremes Beispiel, aber wenn ihr Festplatten verschickt, oder selber erhaltet, dann legt ihr doch auch wert auf eine ordentliche Verpackung / Umverpackung und bei dementsprechendem Eintreffen würdet ihr auch stutzig werden.
Da wäre ein Schaden am Produkt vielleicht erst später zu sehen und hätte wohl beim 0815 User schlimme Folgen.
Auch ist eine original Verpackung nicht garant für einen ausreichenden Schutz. DHL z.B. weist regelmäßig Versicherungsforderungen ab wegen solch einer Verpackung.

Ja schon, aber aus rein rechtlicher Sicht müsste Neuware nicht in einer originalverschlossenen Verpackung geliefert werden. Vermutlich nutzen einige Lieferanten diesen Umstand leider aus.
Das weis ich leider nicht. Müsst ihr wiederum so eine Ware annehmen?

Es war wohl der Lieferant, der das tatsächlich darf, wie eine Überprüfung der Seriennummer ergab. Unsere Wareneingangskontrolle kontrolliert nur Stichproben, denn es gibt natürlich keine Verpflichtung, jeden einzelnen Artikel zu prüfen - der Aufwand wäre bei hunderten Produkten viel zu hoch - und außerdem hat eine zumindest leicht beschädigte Verpackung nichts zu sagen, weshalb das kein Grund für den Lieferanten wäre, einen Artikel zurückzunehmen. In den Service-Centern der Hersteller werden Verpackungen aus Reklamationen auch wiederverwendet für Neuprodukte, wenn der Zustand es zulässt.
Delta schreibt ja auch von mehrfach neu verklebt. Sollte da nicht spätestens euer Versandt stutzig werden und zumindest diesen Artikel überprüfen?
Amazon beispielsweise verkauft solche Artikel dann unter angabe der "Schäden" einfach etwas vergünstigt. Erspart euch evtl. ja auch Kosten und Mühe?

Da der Hersteller des ersten Artikels hier eine Gutschrift ausgestellt hat (bzw. nach wie vor nur versprochen hat, eine Gutschrift auszustellen), handelt es sich um einen neuen Vertrag zu einem neuen Produkt eines anderen Herstellers.
Na dann ist ja alles gut. Käufer hat hier vom Widerrufsrecht rechtzeitig gebrauch gemacht und kauft nach eigener Aussage eh woanderst.
Ich persönlich empfehle Amazon, die geben nichts auf die Gefühle von Lieferanten und erstatten meist ohne zu fragen.
(Und ja ich weis Amazon hat Marktmacht, aber ihr seid schlieslich auch kein kleines Lichtchen)
 
Ich persönlich empfehle Amazon, die geben nichts auf die Gefühle von Lieferanten und erstatten meist ohne zu fragen.
Ich bin gespannt wie lange es dort noch gut geht mit der Kulanz. Ich hatte zuletzt ein Mainboard bestellt, perfekt verpackt, es wurde sogar ein rundes Siegel angebracht das es es aussieht wie OVP vom Hersteller.
Es war aber im Karton ein 5Jahre altes Board mit sogar noch montierten Waküblöcken. Da hat sich wohl jemand sein Rechner aufgerüstet, würde mich nicht wundern wenn es beim CPU genauso gemacht wurde.
Habe gelesen das bei amazon die RMA Fälle auch nur via Gewicht kontrolliert werden. Leider weiß ich nicht ob sie das auch zurückverfolgen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin gespannt wie lange es dort noch gut geht mit der Kulanz. Ich hatte zuletzt ein Mainboard bestellt, perfekt verpackt, es wurde sogar ein rundes Siegel angebracht das es es aussieht wie OVP vom Hersteller.
Es war aber im Karton ein 5Jahre altes Board mit sogar noch montierten Waküblöcken. Da hat sich wohl jemand sein Rechner aufgerüstet, würde mich nicht wundern wenn es beim CPU genauso gemacht wurde.
Habe gelesen das bei amazon die RMA Fälle auch nur via Gewicht kontrolliert werden. Leider weiß ich nicht ob sie das auch zurückverfolgen können.

Würde mich wirklich interessieren wie es gehandhabt wird. Darfst mir gern schreiben was Amazon dazu sagt.
Bisher hatte ich da einfach NIE Probleme und ich bestell fast alles bei denen.

Aber Alternativ hatte ich auch schon einen Monitor bei Notebooksbilliger bestellt. Waren bei mir auch sehr Kulant.
Monitor hatte Treppchenbildung in den Farbverläufen.
Mir wurde auch angeboten ihn direkt zum Hersteller zu schicken, der sich das Panel dann vornimmt.
Hier wurde dann, einfach die Widerrufsfrist auf "n paar Tage" nach Rückerhalt verlängert.
Panel war danach zwar immer noch nicht 100%ig, aber mit nem nachträglichen Rabat hab ich ihn behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
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