Samsung s3... bedenklich oder nicht ???

tanja74

Neuling
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11.07.2012
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Hallo Gemeinde,

ich habe mal ne Frage,vielleicht kennt sich jemand aus....

Und zwar ich könnte ein Nagelneues S3 erwerben für 410 euro,
guter Preis denke ich...

Aber das Gerät wurde bei Otto auf Ratenkauf geholt,...
nun wenn die Leutz nimmer ihrer verpflichtung nachkommen,
und ich Garantie in anspruch nehmen muss..

Bekomme ich sie dann auch ???? obwohl ich ja nicht der eigentliche
Besitzer bin.
Weil es gehört ja eigentlich dem Otto bis vollständiger bezahlung der ware.

Vielleicht hat jemand Tipps,ideen..Lösungen für mich,um die endscheidung
zu vereinfachen was ich machen soll.

GANZ LIEBEN DANK FÜR INFO

Lg Tanja
 
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Da hast du schon Recht...am Ende dürfte er gar nicht evrkaufen, weil es ja nicht ihm gehört bzw. müsste er mit dem Geld das S3 auslösen. Vielleicht könnte man das in einem Kaufvertrag reinschreiben, eben das der eigentliche Käufer sich verpflichtet mit dem Verkauspreis, welchen durch den Zweitkäufer (Dich) bekommt eben das S3 bei Otto Vertragsgemäß zu bezahlen.
 
Das wäre doch völlig egal da er es zum Verkaufszeitpunkt ja noch nicht verkaufen durfte.

Würde mir da aber keine sorgen/gedanken machen, ist eine Standardklausel und aber mir ist kein Fall bekannt bei dem ein Gerät vom 2. Besitzer in der RMA einkassiert wurde. Zumal dieser Vorgang an sich m.M.n auch rechtlich problematisch wäre, da das Handy im Garantiefall ja garnicht zu Otto, sondern zu Samsung bzw deren Servicebuden geht.
 
Guten Morgen,

Das heisst,??? Kann ich im ernstfall das Gerät direkt zu Samsung bringen ??
Ohne den erst Händler Otto ??

lg danke
 
Hi,

bei der Garantie sehe ich hier kein Problem. Viel problematischer ist das Du das Handy schlicht nicht kaufen kannst. Auch wenn ihr einen Kaufvertrag abschließt und Du das Handy bekommst gehört es nicht Dir! Das Eigentum bleibt bei Otto. Im schlimmsten Fall wäre Dein Geld weg und Otto kassiert das Handy ein.

Grüße

(Diese Antwort stellt keine Rechtsberatung, sondern lediglich meine persönliche Meinung da.)
 
Rechtlich gesehen, gehoert das Gerät Otto buw der Bank, die das finanziert hat.
Aber die Bank ist im Falle einer nicht zahlung in keiner weise an einem gebrauchten Gerät interessiert.
Mich wuerde erstmal windern, warum finanziert jemand ein Gerät und vertickt es denn weiter....?
Das wuerde mir ohne vernuenftige erklaerung zu denken geben. Wenn der grund dann Geldmangel ist, weisst du bescheid, derjenige kann nicht mit Geld umgehen...und es kann evtl zu problemen kommen...
Alternativ biete ihm dich an... Die 410 € direkt an otto zu bezahlen bzw die restsumme der finanzierung, wenn die kleiner als 410 € ist... So hat er auch keine probleme mehr
 
Deswegen soll er ja den Passus in dem Vertrag aufnehmen.

Ich kann z.B. auch ein Auto verkaufen was ich finanziere und wo die Bank die eigentlichen Dokumente hat. Dann muss ich eben dem Käufer per Vertrag garantieren mit der Kaufsumme das Auto bei der Bank auszulösen und ihm die Dokumente zu übergeben. Habe ich selber schon so gemacht und hatte da vorher auch die Bank, da sie ja der eigentliche Besitzer ist gefragt.


Sent from my iPhone 4S
 
also höchstwahrscheinlich ist der Verkäufer des Geräts nicht dessen Eigentümer und daher wird man durch Kauf der Sache von diesem Verkäufer auch nicht deren rechtmäßiger Eigentümer, geht ja gar nicht.

Auf die Garantie hat das keinen Einfluss, die besteht trotzdem. Läuft wohl eh über Seriennr. IMHO..
 
also höchstwahrscheinlich ist der Verkäufer des Geräts nicht dessen Eigentümer und daher wird man durch Kauf der Sache von diesem Verkäufer auch nicht deren rechtmäßiger Eigentümer, geht ja gar nicht.

Das geht witziger weise in einem Fall doch: Wenn man nicht weiß das der Verkäufer nicht Eigentümer ist.
 
Das heisst,??? Kann ich im ernstfall das Gerät direkt zu Samsung bringen ??
Ohne den erst Händler Otto ??
Das kannst du bei jedem Gerät machen und das würde ich dir auch Prinzipiell auch immer Raten, außer der Händler ist Amazon, denn der Händler schickt es auch nur weiter zu Hersteller.

Was das eigentliche Thema angeht Diavel hats auch schon gesagt, selbst wenn und das halte ich wie gesagt für mehr als unrealistische, das Gerät bei einer RMA einbehalten werden würde, hättest du sehr gute Karten es eben doch wieder zu bekommen.
 
Ich würde das Risiko nicht eingehen wegen 60€ Ersparnis. Das riecht doch quasi schon nach Problemen
 
Selbst wenn, OTTO will dann die Kohle, nicht aber das Handy! Solange DU dem Käufer nicht hinterlegen sollst wer DU bist, kauf es! Garantie geht eh über SN. Achja, ein TOLLES Handy!
 
Aber das Gerät wurde bei Otto auf Ratenkauf geholt,...
nun wenn die Leutz nimmer ihrer verpflichtung nachkommen,
und ich Garantie in anspruch nehmen muss..
Ich versuchs mal entlang der Forenrichtlinien darzustellen:

Ich nehme mal an (ohne die Bedingungen dieses Ratenkaufs zu kennen), dass in den Bedingungen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde. Alles andere waere verwunderlich.
Da du jetzt aber von diesem Eigentumsvorbehalt weisst, kannst du zwar mit der Person einen Kaufvetrag schliessen, aber das dingliche Recht an dieser Sache nicht von dieser Person uebertragen bekommen. So wirkt der Eigentumsvorbehalt.

In der Konsequenz heisst das, dass im Falle des Nichtbezahlens der Raten der Eigentuemer (Bank/Otto,werauchimmer) auf dich zukommen und die Herausgabe der Sache verlangen kann.

Das willst du natuerlich nicht.
In der Realitaet kann man diesem Bloedsinn aus dem Weg gehen, wenn man den Verkauf anonym abwickelt, so wurde es ja bereits oben angedeutet.

Ein Problem kann erst daraus werden, wenn der Eigentuemer doch irgendwie rausbekommt, dass du das Geraet hast, beispielsweise durch eine Auflistung der IMEI auf der Rechnung und wenn du es zur RMA schicken musst, weil es einen Defekt hat.
Ist dann auf der urspruenglichen Rechnungen noch irgendwas vom Ratenkauf erwaehnt, kannst du nicht behaupten, von dem Eigentumsvorbehalt nichts gewusst zu haben = Du bist du das Teil los.

Ich wuerd so einen Deal nur mit einer Person machen, der ich entweder vertrauen kann oder derer ich problemlos habhaft werden kann (um meinerseits mein Geld wiederzubekommen).
Das sieht in deinem Fall nicht gut aus = Geiz ausschalten, Hirn einschalten.
 
Selbst wenn, OTTO will dann die Kohle, nicht aber das Handy! Solange DU dem Käufer nicht hinterlegen sollst wer DU bist, kauf es! Garantie geht eh über SN. Achja, ein TOLLES Handy!

wie kann man denn nur solch eine Empfehlung aussprechen.... der Ärger ist doch vorprogrammiert, wieso sollte man so dumm (sry, aber das wäre DUMM) sein und das machen? FINGER WEG!(!!!!)
 
OTTO hat sein Geld längst, Owner ist die Bank.
Aber in dem Moment wo Du es geschrieben hast, hat Dein Bauch doch schon gerufen: "nein!!!!"
- oder?
Ergo - Finger weg von dubiosen Geschäften.
 
Hallo,,....

Danke für die zahlreichen Tipp.s

Und bei der endscheidung die richtige zu treffen.

Habe mir ein anderes s3 geholt,...war mir alles
zu heiss.

Bin sehr zufrieden,ein tolles Handy...
und ruhige Nächte ;-)

Lg Tanja

DAAAAAAAAAAANKEEEEEEE
 
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