Sandy Bridge Umtausch

Das heist also, kann der Verkäufer nicht diese Nacherfüllung erfüllen, weil einerseits in der genannten Zeit (von sagen wir 14 Tagen) keine Nacherfüllung aus Mangel an neuen Boards möglich ist, kann der Käufer vom Kauf zurück treten und explizit das Geld zurück verlangen?

Oder hat der Verkäufer noch weitere Rechte in dem Fall um das ganze rauszuzögern?
Und sind Gutschriften auch zulässig?

Der Mangel ist aber bekannt,nachzulesen bei Intel bzw. den Mainboardhersteller,kann man ja als netten Link schicken.

Somit ist eine Prüfung genauso sinnlos wie eine definitiv nicht mögliche Nachbesserung.

Es kann ja auch weiteres am Board kaputt gehen... Bzw. allgemein durch Eigenverschulden, dann erlischt wohl auch der Gewährleistungsanspruch.
Sagen wir, du kratzt mit dem Schraubendreher auf dem Board rum, das Teil ist darauf hin...
Eine Prüfung des Mangels ansich sollte also schon von nöten sein...
 
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Damit kein Missverständnis aufkommt:
Ich wollte damit sagen, dass er die Sache definitiv wandeln kann, da das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft Bestand hat und die Unmöglichkeit - wie bereits von Dir (ColeTrickle) erwähnt - besteht (sind ja keine neuen Bretter auf dem Markt vorhanden).
Insofern kann man vom Kaufvertrag zurücktreten.

@fdsonne: Gutschriften müssen seitens des Käufers nicht akzeptiert werden, können aber, sofern man sich einigt.
 
Ich will denen eigentlich nicht gleich mit Gesetzen und Anwalt drohen, eine möglichst friedliche Einigung wäre mir da lieber.

Was haltet ihr von folgender Antwort an Mix:

Es freut mich, dass hier eine Lösung in Sicht ist, allerdings verstehe ich den sehr knapp bemessenen Zeitraum von 7 Tagen nicht.
Die Ware ist mangelhaft, also kann ich als Kunde sog. "Nacherfüllung" fordern. Da dies allerdings auf unbestimmten Zeitraum schlicht nicht möglich ist, kann ich vom Kaufvertrag selbst zurücktreten.
Das wäre sicherlich für beide Seiten der ungünstigste Fall, deshalbe schlage ich Folgendes vor:

Sobald die neuen Mainboards bei Ihnen vorliegen, melde ich mich wieder, sende Ihnen das mangelhafte Mainboard ein und erhalte dafür eine interne Gutschrift in Höhe des Rechnungsbetrages. Anschließend kann ich einen geeigneten Ersatz bei Ihnen erwerben.
Es würde mich sehr freuen, wenn wir uns auf diesem Wege einigen könnten.
 
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Klar kannste das so schreiben. Ich würde dennoch BGB-§ einbringen, z.B. 433 i.V.m. 434 BGB (Tatbestandsmerkmal) oder aber 323 BGB.
Machst halt n bissl Subsumtionsprinzip, dann fluppt das schon.

Kannst Dich natürlich auch auf n Kaffee mit denen zusammen setzen, Dein Anliegen in den Regen tanzen und hoffen, dass die mitspielen. :d
 
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Somit bleibt für Verkäufer

Option A)

Austausch des Boards.Vorabaustausch ist Kulanz,kann man nicht verlangen.Aber Board jetzt einziehen und erst verschicken wenn neue erscheinen sollten,ist nicht rechtens.

Option B)

Rückabwicklung des Kaufgeschäftes,also Rückerstattung sämtlicher Kosten,wobei ich persönlich hier auf evtl. getätigte Versandkosten verzichten würde.

Diese 2 Optionen hat MIX.

Nochmal kurz dazu... In beiden Fällen hätte aber der Käufer den Nachteil, eben keinen funktionstüchtigen PC zu haben. Also so oder so ist er der gelackmeierte...

Für mich stellt sich dann weiterhin die Frage, warum also jetzt unter Umständen mit Anwalt usw. drohen, wenn doch sowieso warten angesagt ist.

Bedeutet also, es wäre wohl am ratsamsten hier das Recht Recht sein zu lassen und wie Soylent schon schrieb, eine mögliche Einigung zum definitiv stattfindenen Tausch zu vereinbaren, mit denen beide Seiten leben können. (der Käufer am meisten)
Oder sehe ich das Falsch?
 
Das wird weiter unten in der E-mail klar:



Das heißt, den S-a-ftladen werd ich damit leider nicht los.

Ist auch so nicht rechtens. Die müssen Dir von Gesetzes wegen den Kaufbetrag inklusive Versandkosten und zuzüglich der Kosten für den Rückversand erstatten.

Lege also Deiner Rücksendung ein Schreiben bei - fordere die zur Rücküberweisung des entsprechendes Betrages auf und setzte eine Frist von 14 Tagen dafür.
 
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Eine Einigung ist immer am besten,ich würde aber auch wie CloudStrife81 schreibt BGB Paragraphen einfügen.

Vom zeitlichen Aspekt ist man immer der Gelackmeierte.

@fdsonne

Der Verkäufer hat 3 Rechte.

1.Nachbesserung bis zu 2 oder 3mal (das weiß ich nicht mehr so genau),aber hier definitiv nicht möglich.

2.Austausch,jetzt auch definitiv nich möglich,da ja keine Boards verfügbar sind.

3.Rückabwicklung des Vertrages,das heißt Kohle in die Tasche und nicht Gutschein oder so einen Mist.Gutscheine sind nur zulässig bei Kulanz z.b. T-Shirt kaufen,gefällt nicht,man bringt es zurück,dann wäre ein Gutschein Okay,da hier Kulanz von Seiten des verkäufers vorliegt,die meisten geben zwar Geld back,aber Anspruch darauf hat man jedoch nicht.


So sagt es das Gesetz,rein rechtlich könnte man jetzt sozusagen auf Geld pochen,aber mir als Kunde wäre es doch auch lieber,wenn ich in einem Monat einfach ein Board bekomme,keine Ahnung warum hier MIX so ist.
 
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Moment... Intel ruft nix zurück. Intel hat die Produktion der Chipsätze gestoppt und produziert jetzt das neue Stepping ohne den Fehler.
Eine generelle Rückrufaktion habe ich so nicht mitbekommen...
Intel hat das an die Mainboardhersteller weiter gegeben
Frage: Wie erfolgt der Austausch von Mainboards der GIGABYTE 6er-Serie?
Antwort: Bitte wenden Sie sich Ende April mit Ihrem Mainboard der 6er-Serie an den Händler, bei dem Sie das Produkt erworben haben. Sollte das Austauschprodukt noch nicht verfügbar sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Seriennummer und Ihre Kontaktdaten, damit Sie über das weitere Vorgehen informiert werden können.
 
Für mich stellt sich dann weiterhin die Frage, warum also jetzt unter Umständen mit Anwalt usw. drohen, wenn doch sowieso warten angesagt ist.
Ich würd denen die Hosen ausziehen, rechtlichen Beistand suchen und Rücktritt vom Kaufvertrag & Schadenersatz (kein Rechner vorhanden, etc. pp) gem. §§ 433 434 i.V.m. 281 & 323 BGB einfordern.

Wie immer gilt aber in rechtlichen Dingen:
1. Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe
2. Auf hoher See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand
3. Viel Zeit und Geduld mitbringen.
 
Ich würd denen die Hosen ausziehen, rechtlichen Beistand suchen und Rücktritt vom Kaufvertrag & Schadenersatz (kein Rechner vorhanden, etc. pp) gem. §§ 433 434 i.V.m. 281 & 323 BGB einfordern.

Wie immer gilt aber in rechtlichen Dingen:
1. Recht haben und recht bekommen sind zwei unterschiedliche Schuhe
2. Auf hoher See und vor Gericht ist man immer in Gottes Hand
3. Viel Zeit und Geduld mitbringen.

Genau...deswegen lieber mit sanfter Hand,aber durch Beifügen von z.b. o.g. Paragraphen zeigen,das kein Idiot auf am anderen Ende der Leitung sitzt.
 
Hab's gemailt, mit dem Vermerk auf §323. Die sollen sich ned so anstellen... Ich will denen ja eigentlich was abkaufen xD
 
Voraussetzung für den 323 ist aber 433 i.V.m. 434 ;)
Ich hoffe die 2 Zahlen sind auch noch gefallen.

Wird schon schief gehen. Die haben ja auch nen Ruf zu verlieren :)
 
Im Rahmen der Kulanz gehen wir auf Ihren Vorschlag ein. Sobald neue Boards mit neuem Chipsatz verfügbar sind, senden Sie Ihr Board zu [sic] Gutschrift an uns zurück. Anschließend können Sie dann eine neue Bestellung zur Verrechnung mit Ihrem entstehenden Guthaben in Auftrag geben.

Win! :fresse2:

Zwar nicht absolut perfekt, da selber Händler, aber ich hab was ich wollte. Danke für die sehr hilfreiche Unterstützung! :)
 
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Fein und nächstes mal kaufst du gleich woanders...es geht ja nicht darum,das man evtl. 10-20€ mehr ausgibt oder so,es geht einfach darum,das man bei gutem Service der meiner Meinung nach nichts extra kosten sollte (siehe MF) viel weniger Ärger hat,und einfach entspannter an solche Sachen gehen kann.

Ich verweiße hier nochmal explizit auf Alternate,die sofort auf der Homepage geschrieben haben,das sobald neue Boards erscheinen ein Vorabaustausch durchgeführt wird,oder wenn du mal GB kaufen solltest/willst auf JZ (JZ Electronic).

Gruß Cole
 
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