Das heist also, kann der Verkäufer nicht diese Nacherfüllung erfüllen, weil einerseits in der genannten Zeit (von sagen wir 14 Tagen) keine Nacherfüllung aus Mangel an neuen Boards möglich ist, kann der Käufer vom Kauf zurück treten und explizit das Geld zurück verlangen?
Oder hat der Verkäufer noch weitere Rechte in dem Fall um das ganze rauszuzögern?
Und sind Gutschriften auch zulässig?
Es kann ja auch weiteres am Board kaputt gehen... Bzw. allgemein durch Eigenverschulden, dann erlischt wohl auch der Gewährleistungsanspruch.
Sagen wir, du kratzt mit dem Schraubendreher auf dem Board rum, das Teil ist darauf hin...
Eine Prüfung des Mangels ansich sollte also schon von nöten sein...
Oder hat der Verkäufer noch weitere Rechte in dem Fall um das ganze rauszuzögern?
Und sind Gutschriften auch zulässig?
Der Mangel ist aber bekannt,nachzulesen bei Intel bzw. den Mainboardhersteller,kann man ja als netten Link schicken.
Somit ist eine Prüfung genauso sinnlos wie eine definitiv nicht mögliche Nachbesserung.
Es kann ja auch weiteres am Board kaputt gehen... Bzw. allgemein durch Eigenverschulden, dann erlischt wohl auch der Gewährleistungsanspruch.
Sagen wir, du kratzt mit dem Schraubendreher auf dem Board rum, das Teil ist darauf hin...
Eine Prüfung des Mangels ansich sollte also schon von nöten sein...
Zuletzt bearbeitet: