Dem Zoll sollte das in dem Fall relativ egal sein, weil er nicht in entsprechen Mengen kauft.
Das hängt immer vom jeweiligen Zöllner ab. Eine größere Anzahl dürfte sich mehr Aufmerksamkeit erregen als wenn man nur eines kauft.
Die geben einem die Möglichkeit die Konformität nachzuweisen, den Artikel der Marktaufsicht zur Prüfung zu übergeben (schlechte Idee) oder zurück zu schicken.
Ja, und praktisch kommt nur zurückschicken in Frage, da alles andere viel zu teuer wäre und dann ist die Frage, ob man sein Geld zurückbekommt.
Die illegale Handlung ist hier in erster Linie, dass der Händler den Artikel für den deutschen Markt anbietet und hier her verschickt.
Nur wird das den Händler in China nicht wirklich interessieren, an den kommt man ja nicht ran.
Dem Endkunden kann man nicht zumuten konforme von nicht konformer Ware zu unterscheiden.
Darüber müsste im Zweifel ein Richter entscheiden, aber ich denke in so einem Fall wäre Strafe eher unwahrscheinlich, außer s.u. Der Zoll wird dann im Zweifel sowieso nur die Herausgabe verweigern, aber kaum ein Strafverfahren einleiten.
Theoretisch ist alles was man legal kaufen kann in dem Kontext als konform anzusehen und jegliche Verantwortung liegt bei den Wirtschaftsakteuren.
Solange die alle innerhalb der EU sind, ja. Aber wer von außerhalb der EU kauft, muss sich schon informieren ob die Dinge dann auch in seinem Land legal sind. Das gilt ja auch wenn man gefälschte Produkte kauft, die können, sofern der Rechteinhaber in dem Land aus dem sie kommen keine Markenrecht angemeldet hat, dort sogar legal verkauft werden, aber eben nicht in Ländern wo der Rechteinhaber diese geschützt hat. Nur weil jemand irgendwo auf der Welt etwas verkauft was in seinem Land vielleicht legal ist, muss es nicht bedeuten, dass der Käufer dies auch legal in Deutschland kaufen kann.
Laut Blue Guide ist der Händler somit der Inverkehrbringer
Nur wenn er innerhalb der EU sitzt und sonst kann man ihn sowieso nicht abhaben. Bei Waren von außerhalb der EU ist der Käufer innerhalb der EU der Inverkehrbringer, wobei dies aber eben schwammig ist, wenn es um die Frage der Eigennutzung geht, denn streng genommen ist nur die Weitergabe das Inverkehrbringen einer Ware. Deshalb kommen die Touristen mit der falschen Rolex die sie sich irgendwo am Strand gekauft haben, damit auch regelmäßig durch, aber wenn man mehrere davon im Gepäcke mitnimmt, sieht es in aller Regel anderes aus, da der Zoll da davon ausgeht, dass diese nicht alle selbst genutzt und damit weitergegeben werden.
Allerdings weiß ich nicht wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass das überhaupt im Zoll stecken bleibt.
Das ist eine Frage die keiner hier beantworten kann, es hängt immer davon ab an welchen Zöllner man gerät.
PS: wenn es eine Marktaufsichtsbehörde gibt, mit der sich nicht spaßen lässt, dann ist das die Bundesnetzagentur. Wenn jemand mutwillig einen Störsender betreibt, sind die ruckzuck bei einem vor der Tür.
Das gilt auch für gewisse WLAN Geräte die Outdoor betrieben werden und die Grenzwerte nicht einhalten.
Eben und wenn man sich mal eben irgendwas aus China oder sonst irgendwo bestellt hat was dann als Störsender wirkt, sonst werden die ja auch gar nicht aktiv, dann ist man dafür verantwortlich, wenn man dies in Betrieb nimmt. Da liegt halt das Risiko, denn dann macht es eben einen Unterschied ob man etwas bei einem Händler in der EU gekauft hat, dann ist der nämlich dran wenn ein Geräte kein CE Zeichen hat oder dies nicht zu recht führt oder ob man es selbst gebaut oder aus einem Drittland gekauft hat. Beim einem Mainboard könnte man noch glimpflich davon kommen, denn sofern es nicht extra mit dieser Nebenfunktion beworben wird, dürften sie kaum unterstellen das man es mit dieser Absicht gekauft und betrieben hat. Aber auch hier hängt es eben immer davon ab, an wen man da gerät.
Darüber was passieren könnte wenn so ein Mainboard eine Backdoor hat und z.B. an DDOS Angriffen teilnimmt, sollten die geopolitischen Spannungen zunehmen, sollten wir besser nicht spekulieren.