Seagate - 4 Jahre alte HDD defekt - 5 Jahre Herstellergarantie - wie Umtauschen?

o0Pascal0o

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Hallo,

ich habe eine 4 Jahre alte HDD: ST3300831AS

Die hat 5 Jahre Herstellergarantie. Also beim Händler kann ich die nicht mehr umtauschen, da geht es ja immer maximal 2 Jahre. Wie kann ich die jetzt bei Seagate eintauschen? Die HDD ist kaputt, ich kann sie nicht mehr formatieren - auch Seatools meldet Fehler oder bleibt hängen.

Wissen die auch, dass die 5 Jahre Garantie hat?

Die Rechnung habe ich natürlich noch. Sogar samt Packliste mit Seriennummer.

Vielen Dank

Pascal
 
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hatte ich sogar - aber war immer alles auf Englisch und so recht habe ich da nicht durchgeblickt. Deine Seite habe nicht entdeckt.

Puh - leider auch auf Englisch. Naja, mal sehen, ob ich da irgendwie weiterkomme. Vielen Dank schon Mal, pajaa.

Pascal

P.S. Wenn man Dinge anklickt, ist es teils auf deutsch :)
 
Zuletzt bearbeitet:
ah, geil. Es wird angezeigt, ob man noch Garantie hat und dann kann man ein Formular ausfüllen. Mache ich morgen, sieht einfach aus. Danke euch!
 
Ist auch einfach ;) dann schickst du es zu einer UPS Stelle hier in Deutschland und sobald die HDD da eingetroffen ist wird eine neue/reparierte zu dir gesendet :)
 
Cool, danke. Zur UPS geht das? Ich dachte zu Seagate - aber naja, wird schon klappen. UPS Seagate in München habe ich ausgewählt.

Muss ich das jetzt dorthin schicken oder holen die das hier ab? Wer zahlt mir Versand und Verpackung?
Hier steht: "Unless covered under contractual agreement, the following applies to all consumers
customer returns:
· You must pay postage charges for all shipments from you to Seagate.
· Send your drive(s) to Seagate using the carrier of your choice. Please use a method
with ability to trace shipment. Seagate is not responsible for shipments for which the
carrier cannot provide proof of delivery.
· If your product is under warranty, Seagate will pay for postage of
repaired/replacement products from Seagate to you. You must pay all applicable
duties and customs charges for shipments to and from Seagate.

· Seagate is not responsible for loss or damage during transit. We suggest that you
· Purchase freight insurance on your shipments.
· NO COLLECT SHIPMENTS WILL BE ACCEPTED without prior authorization from
Seagate. Shipments arriving at Seagate with charges due and payable by the
originator.
· You are responsible for saving or backing up data contained in any product returned
to Seagate. SEAGATE WILL HAVE NO LIABILITY ARISING OUT OF ANY DAMAGE
TO OR LOSS OF SUCH DATA WHILE THE PRODUCT IS IN SEAGATE’S
POSSESSION."
Wenn ich das Paket zu Seagate sende, bekomme ich denn dann die Portokosten zurückerstattet? Die Verpackungskosten auch?

Komisch ist- dass Seagate mir eine Garantie bis zum 27.06.10 anzeigt, während die Rechnung vom Händler vom 22.07.05 ist. Also die Garantie einen Monat und 5 Tage länger ist eigentlich.

Was zählt denn nun, die Rechnung, oder?

Muss ich die eigentlich mitschicken? Jetzt bin ich ja sogar noch in der von Seagate angegebenen Garantie!?

Pascal
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Hersteller-Support Forum ist natürlich nur für Hersteller gedacht, die dort vertreten sind. ;)

*moved*
 
Und wenn der Eintrag in der Datenbank vor 6 Jahren war, aber ich die HDD vom Händler vor 3 Jahren erst gekauft habe? Dann habe ich ja laut Seagate Datenbank keine Garantie mehr, aber laut Seagate-Aussage wohl - weil ja 5 Jahre Herstellergarantie angegeben sind ab Kaufdatum.

Welches Daum zählt dann? Gesetzlich müsste doch das vom Kaufdatum zählen, oder?
 
Es ist unwahrscheinlich, dass eine Festplatte ganze drei Jahre beim Händler rumgammelt bevor sie verkauft wird ;)
Außerdem hast du doch schon gesagt, dass der Garantiestatus angezeigt wird. Dann ist doch alles paletti.
 
Und wenn der Eintrag in der Datenbank vor 6 Jahren war, aber ich die HDD vom Händler vor 3 Jahren erst gekauft habe? Dann habe ich ja laut Seagate Datenbank keine Garantie mehr, aber laut Seagate-Aussage wohl - weil ja 5 Jahre Herstellergarantie angegeben sind ab Kaufdatum.

Welches Daum zählt dann? Gesetzlich müsste doch das vom Kaufdatum zählen, oder?

Mit gesetzlich ist da überhaupt nix ;) Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers. Wenn er will kann er die Bedigungen dafür lustig nach Laune ändern.
 
Also der Hersteller darf mit 5 Jahren Garantie werben, muß sie aber dann nicht einhalten?

Naja, für mich passt es jetzt ja noch, aber wenn dann nochmal was kaputt geht, genau in dem einem Monat worum mich der Hersteller betrügt, dann wäre das schon enttäuschend. Freiwillig ist ja in Ordnung, aber dann bitte auch daran halten, wenn ich die Garantie freiwillig gegebe habe.
 
Da der Hersteller ja nicht genau weiß, wann die HD verkauft wird, kann er ja nicht das Rechnungsdatum in seine Datenbank übernehmen. Wenn man also außerhalb des beim Herstellers registrierten Zeitraums ist, dann muss man halt mit der Rechnung nachweise, dass man die HD dann und dann gekauft hat. So kenne ich das jedenfalls.

lg
 
das Widerspricht ja der Aussage vom invertiertem Schlingel. Wäre aber besser ;)
 
Naja - ist jedenfalls ausgetauscht worden. Die haben mir aber ne alte gegebe - ne andere als ich vorher hatte. Gleiches Modell, aber schon benutzt. Naja, tut erstmal wieder.
 
certified repaired, yo. Kriegst in den seltensten Fällen ne neue.
 
da geht es ja immer maximal 2 Jahre.
Der einfache Umtauschen ist nur in den ersten sechs Monaten möglich anschliessend ist es kulanz des Verkäufers gesetztlich musst du dann beweisen das der Mangel schon vorhanden war. Denn der Verkäufer gibt nur Gewährleistung.

Wollte es nur mal erwähnen, nicht das du dich irgendwann wunderst. ;)
 
Der einfache Umtauschen ist nur in den ersten sechs Monaten möglich anschliessend ist es kulanz des Verkäufers gesetztlich musst du dann beweisen das der Mangel schon vorhanden war. Denn der Verkäufer gibt nur Gewährleistung.

Wollte es nur mal erwähnen, nicht das du dich irgendwann wunderst. ;)

und nur damit du dich nicht wunderst ;) : sofortiger umtausch im rahmen der gewährleistung ist immer eine kulanzleistung des händlers, rein rechtlich hat er drei reperaturversuche und erst wenn der dritte auch misslingt hat man als verbraucher ein recht auf wandlung. das recht auf geld zurück hast du als kunde übrigens so einfach erstmal nicht das ist auch eine reine kulanzleistung. wandlung bedeutet nämlich auch gleichewertiges austauschmodell. man darf nicht vergessen, dass sich solche gewährleistungsansprüche auch universell auf andere güter als auf festplatten anwenden lassen müssen und bei autos wird das nämlich schon spannender mit geld zurück und so. aber grundsätzlich ist das gewährleistungsrecht für alle güter erstmal gleich, ausnahmen gibt es hier und da mal.
nach 6 monaten gibt es dann richtigerweise die beweislastumkehr und du musst als kunde im zweifel beweisen, dass der reklamierte schaden bereits beim kauf vorlag, denn nur in dem fall wirkt das gewährleistungsrecht. da dieser nachweis so gut wie unmöglich ist, kann man seinen anspruch eigendlich nur in den ersten 6 monaten geltend machen.

speziell im onlinehandel / kataloggeschäft kommt noch das fernabsatzgesetz dazu, dass einen ermöglicht innerhalb einer kurzen frist, meistens 14 tage, die zuvor ungesehende ware zu begutachten und bei nichtgefallen umstandslos zurückzugeben. dieses recht hat man beim barkauf in einen geschäft nicht. ist mir auch schon vorgekommen, dass leute meinten, sie hätten ein generelles 14 tägiges rückgaberecht.

viele große händler zeigen sich aber auch sehr kulant und machen wenig probleme mit umtauschaktionen. vorallem auch bei kleinstgütern wie festplatten oder normaler kleidung. erst bei größeren summen wird das ganze nicht mehr so einfach.

wenn man die möglichkeit einer garantieabwicklung hat, sollte man, auch innerhalb der ersten 6 monate wenn kein direkter umtausch vom händler aus möglich ist, die garantie direkt beim hersteller beanspruchen, dafür ist sie da.

grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
rein rechtlich hat er drei reperaturversuche und erst wenn der dritte auch misslingt hat man als verbraucher ein recht auf wandlung.
Ich dachte er hat das Recht auf Reparatur nur 1x und danach kann der Kunde entscheiden ob Geld zurück oder Wandlung.
 
Die Nachbesserung hatte ich komplett vergessen ^^ Gut das du es erwähnst :bigok:
speziell im onlinehandel / kataloggeschäft kommt noch das fernabsatzgesetz dazu, dass einen ermöglicht innerhalb einer kurzen frist, meistens 14 tage, die zuvor ungesehende ware zu begutachten und bei nichtgefallen umstandslos zurückzugeben. dieses recht hat man beim barkauf in einen geschäft nicht. ist mir auch schon vorgekommen, dass leute meinten, sie hätten ein generelles 14 tägiges rückgaberecht.
Wobei man da dann ja auch wieder beachten muss das es heißt "ansehen wie im Laden" und das bei beschädigter Verpackung dem Laden erlaubt ist eine Wertminderung vorzunehmen :fresse: Aber verstehen kann man es schon...
 
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