Hier werden aber sehr seltsame Sachen angerissen. Auf einige lohnt sich, einzugehen:
Die größten wirtschaftlichen Erfolge der PC-Geschichte kamen ohne sogenannten "Kopierschutz" (schon die Vokabel ist eine politische Irreführung) aus.
Grundsätzlich lebt der Spielemarkt von der Verfügbarkeit sogenannter "Raubkopien". Ohne diese gäbe es ihn gar nicht. Schon seit jeher haben die Konsumenten ihre Bereitschaft, in die entsprechende Hardware zu investieren, zunächst von der Verfügbarkeit kostenloser Software abhängig gemacht.
Die "Raubkopie" war immer schon der Schuss, der die Konsumenten anfixte, die später immer mehr Geld für Software ausgaben, um sich ihre Lieblingstitel als Original zu kaufen.
Ein "Amiga Dejavu" droht in der Tat. Damals wurden weit höhere Umsätze mit Spieletiteln für Amiga erzielt als für PC. Die Entscheidung, das System Amiga aus dem Markt zu drücken, war eine willentliche, die nichts mit Umsätzen oder dem Anteil an sogenannten "Raubkopien" zu tun hatte.
Man sollte der Versuchung widerstehen, sich von aggressiven Affen im Softwaregeschäft irgendwelche Märchen auftischen zu lassen, und hysterisch mit dem Finger auf angebliche Schuldige zu zeigen, durch deren Handeln irgendetwas bedroht wäre.
Was da behauptet wird, hält keiner Analyse stand. Es ist i.d.R. durch die bank frei erfundener Unsinn.
Einige Fakten werden gern übersehen:
Es gibt keine zunehmende Verfügbarkeit von Raubkopien. Im Gegenteil. Mit steigender Größe werden Kopien unhandlicher und aufwendiger.
Es gibt keine kostenlosen Raubkopien. Kopien zu finden und auf das eigene System zu übertragen, kostet Zeit und Mühe, und das ist die Basis des Geldwertes. Download-Zeiten steigen wiederum mit der Größe der Software.
Es gibt keine Umsatzverluste durch Raubkopien. Wer ein Spiel nicht kaufen will, wird es nicht kaufen. Das hängt nicht von der Verfügbarkeit von Kopien ab.
Es gibt hingegen Umsatzwachstum durch Kopien, denn viele entscheiden sich, ihre Kopie durch Kauf aufzuwerten. Das liegt in der Natur des Menschen.
Es gibt keinen legalen "Kopierschutz". Es gibt ein Gewaltmonopol, und die Unverletzlichkeit der Wohnung. Eine vollautomatische Hausdurchsuchung mit technischen Mitteln, die den Besitz auf Echtheit prüft, ist illegal.
Ein Vorbehalt der Lauffähigkeit in Abhängigkeit von einer solchen "Prüfung" ist ebenfalls illegal. Damit behält sich der Verkäufer vor, was er gegen Entgelt veräussert hat, nämlich die Verfügungsgewalt.
An den letzten beiden Punkten ändert auch die hohle Phrase von der Lizenz nichts. Der Käufer erwirbt die Verfügungsgewalt, und somit hat der Verkäufer die Ware in lauffähigem Zustand auszuhändigen. Mutmassungen des Verkäufers über die Echtheit der Kopie berechtigen ihn nicht zu eigenmächtigem Handeln im Rechts- und Verfügungsraum des Käufers. Dem Verkäufer steht der Klageweg offen. Ob das praktische Probleme bereitet ist unerheblich. Wer praktische Probleme hat, seine Miete zu bezahlen, ist dennoch nicht zum Bankraub berechtigt. Er hat halt Pech gehabt. Das gilt auch für erfolglose Hersteller, deren Konzepte nicht tragfähig sind.
Gesetze, die anderes behaupten, weisen so schwere Rechtsmängel auf, daß sie nichtig sind. Der Gesetzgeber ist nicht befugt*, die Grundprinzipien der zugrundeliegenden Rechtsbegriffe aufzuheben.
Um was es geht, sieht man anhand der lautesten Schreihälse des Marktes. Wer stellt sich denn als geschädigt dar? Ausnahmslos die Anbieter nicht marktgerechter Produkte zu überteuerten Preisen.
* Einige glauben, der Gesetzgeber sei zu allem befugt. Das nennt man Totalitarismus. Ab und an enden solche Gesetzgeber am Strang wie in Nürnberg. Ich gehe davon aus, ihr habt alle in der Schule gelernt, daß Gesetze illegal sein können. Das dürfte keinem gänzlich unbekannt geblieben sein. Rechtswidrigkeit von Gesetzen kannte schon John Locke im 17. JH und nannte das den Krieg einer korrupten Kaste gegen das Volk und gegen den Staat.
Gesetze sind illegal, wenn sie Partikularinteressen dienen. Sie erfüllen dann nicht mehr die Anforderung allgemein zu sein, sind also per definitionem keine Gesetze, auch wenn der Gesetzgeber sie so nennt. Der gesetzliche Schutz des sogenannten "Kopierschutzes" ist ein Beispiel dafür. Solange nicht im Gegenzug das Geld einen vollautomatischen Rückzugsmechanismus in den Händen des Käufers enthält, behauptet so ein Gesetz eine einseitige Rechtskonstruktion, deren Funktion nicht jedem zur Verfügung steht. Daher nicht allgemein, also kein legales Gesetz.