sondereregelung aber wie

Kuh-(L)

Neuling
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Augsburg
Also ich glaub mal das es hier reingehört aber gut wenn nicht bitte verschieben.

Und zwar hab ich mal was von einer Sonderregelung gehört mit der man OHNE begleitung eines Erwachsenen mit 17 mit dem Auto eine vorbestimmte Strecke fahren darf wenn man bestimmte kriterien erfüllt.
Ich würde mich sehr dafür interresieren da ich in 2 Wochen eine Aubildung anfage aber mit Bus und Bahn über 1 1/2 Stunden unterwegs bin und die selbe strecke mit einem Auto gerade ein mal 20 Minuten dauert.

Ich habe ein wenig gegoogelt aber nichts gefunden könntet ihr mit vielleicht helfen welche Kriterien man erfüllen muss und wo man das ganze beantragen kann??
 
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Ich glaube, man muss keine andere Möglichkeit haben an seine Arbeitsstelle zu kommen, in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätig sein (um dort dann aktiv mithelfen zu können), oder der einzigste in der Familie sein, der sich mobil fortbewegen kann. Irgendwas war da mal in der Fahrschule, weiß es aber nicht mehr genau :angel:

Ich würde einfach mal bei einer Fahrschule anrufen, die wissen's garantiert ;)
 
jo auf jeden Fall gab es da was in Bayern ist zwar schon nen bißchen her, aber da ist ne 17jährige rumgekurvt ohne Begleitung :d
 
das gilt nur für den weg zur arbeit (Ausbildung) oder eben landwirtschaft. (wobei die können eh ab 14/16 mit dem Traktor rumcruisen...)

auf allen anderen wegen gilt diese regelung nicht, d.h. nach der arbeit noch schnell einkaufen fällt auch weg.

aber es gibt da schon diverse unterschiede, die überlange fahrzeit kann ein entscheidungskrietium sein. - aber da du eh beim landratsamt einen antrag stellen musst is doch egal. probiern!
kenne selber 3 leute die diese genehmigung haben, um eben in die arbeit/lehre zu kommen.
 
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