Sony löscht zahlreiche gekaufte Filme und Serien von Nutzern

Kauf und die Übertragung von Eigentum sind in Deutschland zwei völlig unterschiedliche Dinge! Der Kauf nach § 433 BGB ist ein abstraktes Geschäft das bloß die jeweiligen Pflichten für Käufer und Verkäufer begründet, ebenso der Rechtskauf nach § 453 BGB um den es hier geht.
Die klassische Pflicht beim Kauf ist eine dingliche Übergabe nach § 929 BGB, erst durch diese findet eine Übertragung von Eigentum statt.
Ein Recht ist aber keine bewegliche Sache, hier wird dem Rechtskäufer nur zu einer vertraglich ausgestalteten Nutzung berechtigt. Behält sich die eine Vertragspartei ein Kündigungsrecht vor oder besteht dieses sogar per Gesetz kann diese Rechtsbeziehung wieder aufgelöst werden.
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn der Vertrag einseitig gelöst wird, dass dann nicht auch das Geld zurück gezahlt werden muss... Sonst könnte ja jeder sagen, ja neee, das Auto haben Sie zwar gekauft, aber nach 2 Jahren müssen Sie das zurück geben... Geld gibt es natürlich keins zurück... LOL

Im Grunde ist nun das eingetreten, was alle immer gewusst haben: Digitalen Content, kann man nicht kaufen... Dann sollte auch das Wort "Mieten" daran stehen und nicht kaufen!
 
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Ich kann mir nicht vorstellen, wenn der Vertrag einseitig gelöst wird, dass dann nicht auch das Geld zurück gezahlt werden muss...

Wird er ja nicht, der Vertrag wird beendet, du hast den vereinbarten Nutzungszeitraum zugestimmt beim Rechtskauf. Dieser wird dispositiv ausgestaltet. Jetzt könnte man sagen, dass ein nicht konkret ausgestalteter Leitungszeitraum ein Rachtsmangel darstellt. Dem muss man aber gegenüberstellen, dass ein unbegrenzter Leistungszeitraum ebenfalls unverhältnismäßig erscheint.
Hier: https://store.steampowered.com/subscriber_agreement/?l=german#9

Sonst könnte ja jeder sagen, ja neee, das Auto haben Sie zwar gekauft, aber nach 2 Jahren müssen Sie das zurück geben... Geld gibt es natürlich keins zurück... LOL

Das wäre dann kein Kauf, sondern eine Miete, Leihe oder Pacht, eben mit einer Gebrauchsüberlassung.

Digitalen Content, kann man nicht kaufen... Dann sollte auch das Wort "Mieten" daran stehen und nicht kaufen!

Das wäre aber juristisch falsch. Sicher könnte man das aber auch so ausgestalten, aber der Markt nimmt das ja nicht wirklich an. Dafür erzeugt der Rechtskauf viel zu sehr das Gefühl wirklich was "in der Hand zu haben".
 

Ähhh ... da wird jetzt von Seiten Valves nur auf Abonnements eingegangen, ich weiß also nicht was du damit jetzt genau sagen willst? An keiner Stelle steht, dass Valve dir einfach gekaufte Spiele aus der Library nehmen kann ...

Das wäre dann kein Kauf, sondern eine Miete, Leihe oder Pacht, eben mit einer Gebrauchsüberlassung.

Also ist ein "Kauf" bei Sony auch eine Miete, Leihe oder Pacht ... du hast vergessen zu zeigen wo jetzt der Unterschied liegt.
 
Das wäre dann kein Kauf, sondern eine Miete, Leihe oder Pacht, eben mit einer Gebrauchsüberlassung.
Die Contentmaffia unterscheidet sehr wohl zwischen einem KAUF und dem LEIHEN !

Wenn aber beides zeitlich begrenzt ist, das eine unbestimmt, das andere klar definiert, dann ist das Wort kaufen immer noch das falsche Wort...

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Es müsste also ebenfalls beim "Kauf" stehen, dass der Kauf zeitlich begrenzt ist! Sollte das dort nicht stehen, ist der Kauf zeitlich unbegrenzt!
 
Das ist ziemlicher Blödsinn, den die AGB Kontrolle in diesem Land ist schon wirklich gut. Die Dokumente müssen strikte Vorgaben erfüllen, wie Größe, Länge, Sprache usw. und sie müssen so gestaltet werden, dass man sie eben nicht lesen muss. Überraschende Klauseln, die objektiv vertragsuntypisch sind, sind schon per se nichtig und müssen nichtmal angefochten werden.
Bezogen auf einen juristischen Kontext müsste tatsächlich mal einiges reformiert werden, die Regelung von AGB's gehört da aber definitiv nicht dazu.
Ah ok, sorry das wusste ich nicht. Danke für die Korrektur.
 
Ähhh ... da wird jetzt von Seiten Valves nur auf Abonnements eingegangen, ich weiß also nicht was du damit jetzt genau sagen willst? An keiner Stelle steht, dass Valve dir einfach gekaufte Spiele aus der Library nehmen kann ...

Dieser Nutzungsvertrag kommt bei jedem einzelnen Kauf den du abschließt zutragen, für jeden einzelnen Titel. Darin enthalten ist unter anderem die Laufzeit:

Valve kann Ihr Konto oder bestimmte Abonnements jederzeit einschränken oder kündigen, wenn (a) Valve die Bereitstellung solcher Abonnements an Abonnenten in einer ähnlichen Situation im Allgemeinen einstellt [...]

Das beutet: Stellt Valve den Support für ein Spiel ein ist die Laufzeit für das jeweilige Abonnement beendet.

Also ist ein "Kauf" bei Sony auch eine Miete, Leihe oder Pacht ... du hast vergessen zu zeigen wo jetzt der Unterschied liegt.

Nein, das ist auch ein Rechtskauf! Die werden denselben Passus in ihren Nutzungsbedingungen haben.
Man bezieht ein Abonnement. Wäre es eine Miete würde man das Spiel in Version X-1.0 mieten und hätte dann keinen Anspruch auf Version X-1.1, weil das ein anderer Vertragsgegenstand ist. Da sich Software laufend weiterentwickelt ist die Miete als juristisches Konstrukt dafür schlecht geeignet.

Die Contentmaffia unterscheidet sehr wohl zwischen einem KAUF und dem LEIHEN !

Anhang anzeigen 773366

Das ist halt Quark was da steht, die Leihe grenzt sich genau deshalb von der Miete ab, weil sie unentgeltlich ist § 598 BGB.
Allerdings sind das auch keine dogmatischen Rechtsbegriffe, sondern bloß normierte Vertragstypen die einfach sehr gängig sind. Es schadet auch nicht, dass es dort falsch steht, weil die typischen Leistungspflichten ja trotzdem sofort ersichtlich werden.

Es müsste also ebenfalls beim "Kauf" stehen, dass der Kauf zeitlich begrenzt ist! Sollte das dort nicht stehen, ist der Kauf zeitlich unbegrenzt!

Du verstehst den Unterschied zwischen dem abstrakten Kauf und der dinglichen Übergabe nicht. Das was du mit dem Kauf implizierst ist der Eigentumserwerb der dinglichen Übergabe, der zeitlich unbegrenzt ist. Der Kauf hat nicht so eine zeitliche Dimension, weil dieser eben nach dem "Kauf" auch abgeschlossen ist.


Naja, es steht in den Nutzungsbedingungen die man eh vorher gelesen (zumindest hat man das ja angekreuzt) hat. Insofern ist das kein Geheimnis.
 
Du willst uns hier einen erzählen von kaufen ungleich kaufen, bist aber nicht in der Lage ein Abonnement von einem Kauf zu unterscheiden?
Ein Abonnement muss man ja auch kaufen... :poop:

Im Grunde ist der Kunde, wie immer, der Blöde... Alle die denken, dass ihre Steamspiele ihnen gehören, werden nochmal blöde in die Röhre schauen... Der Laden muss nur aufgekauft werden oder pleite gehen... Und Fakt ist, (fast)ALLE Spiele bei Steam sind kopiergeschützt und können offline nicht "unendlich" lange genutzt werden. Irgendwann will Steam wieder online sein und überprüfen! Wer wirklich ein Spiel "kaufen" will, sollte dies bei "GOG" tun.
 
Wobei man das nun auch echt sehr engstirnig sehen kann, mit dem "Besitzen"
Ich habe durchaus eine etwas besonderere Version von GTA San Andreas hier herumliegen irgendwo, so mit Karte um plemmplemm.
Ich basaß auch mal ein BioShock 2 Special Edition, das mit dem Soundtrack vom 1. Teil auf Vinyl (Schallplatte), irgendwas von Moby auf Audio-CD, diese Poster etc., die meiste Zeit lag das nur herum, hab ich auf eBay verscheuert.

Für so Sammler ok, die haben da irgendwas davon, was auch immer, ich brauche solche Staubfänger nicht und entgegen gewissen Narzissmus und Materialismus den man durchaus öfters so wie man merkt zu Tage legt, seit euch mal auch bewusst, "wenns vorbei ist" nehmt ihr davon sicherlich nichts mit :d

@nebulus1
GOG ist wirklich eine super Sache, genauso wie auch Steam, die haben viele gute alte Klassiker, notfalls braucht man halt mal nen Patch um es dann auch auf deutsch zu haben.
Da bin ich mit Wing Commander 3 sowie 4. Teil halt aber auch noch mit den guten alten CD's versorgt und das ist nur ein wenig Dateien austauschen und dann hast du es auch schon.

Ansonsten gab es mal auch noch "schotedotbiz", was denke ich mal auch nicht illegal ist, es sei denn da sind so "nocd/DVD"-Patches mit dabei, habe ich von dort aber noch nie welche gefunden.
Ich habe höchst selbst mal für ich glaube es war "Earth Worm Jim 2" die Dateien da von meiner CD runterkopiert und zusammengepackt damit man die gog-version dann auf deutsch "umstricken" kann.
Wenn man das Game garnicht hat, kann man mit den Files halt blöderweise auch null anfangen, mag eine Grauzone eventuell sein, aber sowas wird ziemlich sicher zumindest geduldet, sonst gäbe "schotedotbiz" auch schon längst nicht mehr.

Gruss Dennis
 
Du willst uns hier einen erzählen von kaufen ungleich kaufen, bist aber nicht in der Lage ein Abonnement von einem Kauf zu unterscheiden?

Ein Abonnement ist eine vertriebstechnische Ausgestaltung eines Kaufs. Es findet ein Rechtskauf an einem Nutzungsrecht statt das in Form eines Abonnements ausgeliefert wird. Diese Laufzeit kannst du vorzeitig beenden, durch ausdrückliche Erklärung oder indem du gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, oder eben Valve wenn die das Abonnement auch für alle anderen einstellen. Es findet ja kein Eigentumserwerb statt, sondern nur eine Überlassung zur Nutzung.

Ein Abonnement muss man ja auch kaufen... :poop:

Du hast es!

Im Grunde ist der Kunde, wie immer, der Blöde... Alle die denken, dass ihre Steamspiele ihnen gehören, werden nochmal blöde in die Röhre schauen... Der Laden muss nur aufgekauft werden oder pleite gehen...

Lapidar gesagt, ja. Aber es ist eben auch die praktikabelste Umsetzung, weil eben nie wirklich Eigentum an einer Software begründet worden ist, sondern bloß an dem Datenträger. Auch die Begrenzung der Laufzeit im Vertrag macht Sinn. Was ich Valve allerdings ankreide ist, dass sie mir untersagen, mein Nutzungsrecht privat weiter zu verkaufen, denn das ist eigentlich nicht rechtens und technisch gibt es schon gleich garkeine Argumente dagegen. Allerdings wäre das Vertriebsmodell der Spiele-Stores von jetzt auf gleich ruiniert und die Videospielbranche schwer geschädigt, denn auf einmal gäbe es ein enormes Softwareangebot und die Preise würde abstürzen. Insofern ist diese künstliche Verknappung durch Bindung zur Aufrechterhaltung des Marktes zumindest nachvollziehbar.
Letzteres wäre garnicht so dramatisch, weil der neue Eigentümer die bestehenden Verträge übernehmen muss. Und keiner würde Steam kaufen einfach um es dich zu machen, Epic vielleicht.
 
Im Grunde ist nun das eingetreten, was alle immer gewusst haben: Digitalen Content, kann man nicht kaufen... Dann sollte auch das Wort "Mieten" daran stehen und nicht kaufen!
Nein.
Es besteht hier ein Irrtum bzgl. dessen, was man kauft:
Man kauft nicht den digitalen Content, sondern man kauft ein Nutzungsrecht an dem digitalen Content.
Und dieses Nutzungsrecht kann auch eingeschränkt sein (und ist es i.d.R. auch. Und sei es nur, das man den Content nicht an andere verbreiten darf).
Auch bei einem Spiel auf einem Offline-Datenträger kauft man nicht das Spiel, sondern nur den Datenträger und ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht.
Ist auch bei Musik auf CD so oder bei Filmen auf DVD.
Kaufen würde man ein Spiel, wenn man auch den Quellcode und sämtliche Lizenzrechte erwerben würde.
Dann würde das ins Eigentum des Käufers übergehen und er könnte damit machen, was er will, z.B. auch frei verbreiten.

Bei professioneller Software sind einige Hersteller (z.B. Adobe) inzwischen zu einem Abomodell gewechselt.
Man schließt ein Abo ab und solange man das zahlt, kann man die Software nutzen.
I.d.R. zahlt man immer für 1 Jahr.
Zahlt man nicht mehr, erlischt das Abo und man kann die Software nicht mehr nutzen.
 
Nein.
Es besteht hier ein Irrtum bzgl. dessen, was man kauft:
Man kauft nicht den digitalen Content, sondern man kauft ein Nutzungsrecht an dem digitalen Content.
Und dieses Nutzungsrecht kann auch eingeschränkt sein (und ist es i.d.R. auch. Und sei es nur, das man den Content nicht an andere verbreiten darf).
Auch bei einem Spiel auf einem Offline-Datenträger kauft man nicht das Spiel, sondern nur den Datenträger und ein zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht.
Und genau da ist der Hacken. Der Rechtebesitzer kann dir jederzeit das Nutzungsrecht entziehen, auch nach dem Kauf!

Ist auch bei Musik auf CD so oder bei Filmen auf DVD.
Auf Medien ist das halt unmöglich, nachträglich das Nutzungsrecht zu ändern.
Kaufen würde man ein Spiel, wenn man auch den Quellcode und sämtliche Lizenzrechte erwerben würde.
Dann würde das ins Eigentum des Käufers übergehen und er könnte damit machen, was er will, z.B. auch frei verbreiten.
Ich kann auch ein Auto kaufen, ohne den Quellcode des Boardcomputers zu besitzen... Und genau so ist es bei Spielen, man kauft ein Spiel, aber nicht die Firma!

Bei professioneller Software sind einige Hersteller (z.B. Adobe) inzwischen zu einem Abomodell gewechselt.
Man schließt ein Abo ab und solange man das zahlt, kann man die Software nutzen.
I.d.R. zahlt man immer für 1 Jahr.
Zahlt man nicht mehr, erlischt das Abo und man kann die Software nicht mehr nutzen.
Bei gekaufter Online-Software, hat man im Grunde nichts gekauft. Auch das Nutzungsrecht kann von heute auf Morgen erlichen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wurde schon der Unterschied zwischen Besitz und Eigentum besprochen?
Wie will man das an einer Software fest machen?
Es ist unmöglich eine Software zu besitzen. Der Eigentümer kann die Software zwar verkaufen aber der Käufer besitzt Sie nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Achja FYI: bei Steam können Entwickler gekaufte Games jederzeit aus den Accounts der Kunden entfernen lassen.
 
Ganz einfache Lösung, kauft Filme einfach nur noch als NFT
 
Die Rechtsverdreher haben sich schon gut Mühe gegeben das zu beschreiben...

Unwiderrufliches Nutzugsrecht gab/gibt es nur bei Kassette, CD und DVD da man dieses nachträglich nicht abschalten kann (trifft auch auf Spiele zu wenn man diese noch offline per Code aktivieren kann - Museum hat angerufen...).
Bei einer Blu-ray kann man zwar nicht die Disk selbst nachträglich sperren, aber dafür den Player für alle Disks...
Bei Spielen reicht es inzwischen die Aktivierungsserver abzuschalten.
Bei Streaming reicht es den Content auf dem Server zu entfernen da man selbst nichts handfestes mehr hat.
 
  • Danke
Reaktionen: Pym
Tya wie man sieht immer das selbe. Mir wollte mein Bruder Netflix und Amazon prime schmackhaft machen. Für live anschauen mag das ja cool sein wie für meine Mutter nen Sport live ausgetragen und nicht bei den privaten Sendern. Für einen wie mich der sie achviren und später mal ein 2 Mal anschauen will ein nogo. Nicht nur das die Bildqualität unter aller sau ist,sondern noch Werbung und dann mit der Zeit löschen. Ich finde das abzocke.
Und das ist auch der Grund warum ich steam ebenso nicht mag. Fürs lokale zocken braucht dennoch jeder ein steam Account neben dem gekauften spiel. Will man es also zu 3 zocken braucht man das spiel 3 x und 3 x steam.
Ich bin halt noch einer aus der damaligen Zeit.
Ich bin nen reiner lokaler Zocker, wo steam noch nicht existiert hatte. Damals kaufte ich auch noch neue games,heute kaum noch.
Serien und Filme kaufte ich damals sehr viele, heute muss ich schon sehr gut aufpassen. Und ich bleibe auch wenn der Tod der DVD und bluray mal sein wird dem treu. Das gute ist, das man teilweise das nachgeworfen bekommt. Darum kann ich es voll genießen. Der Kopierschutz mit zahlreichen Werbung ist zwar nervig, aber nicht so nervig wie wenn jederzeit was entfernt wird.

Ich schaue nicht dauern was an weil habe nicht immer Zeit. Ich will nicht Angst haben das es morgen nicht mehr geben könnte.

Mir wollte ja einer weiß machen bei Youtube muss man sich keine Sorgen machen. Sachen die ich 2006 auf Youtube angeschaut hatte gibt es teilweise nicht mehr zum anschauen. Zum Glück habe ich die gespeichert.

Ich bin also einer der es auf das netzlaufwerk speichert.
Mich wollte in der Hinsicht mein Bruder verspottet weil ich ja so viel Speicherplatz brauche und er sich es einfach nur anschaut und dann war es das mit dem Speicherplatz. Dafür kann ich es jederzeit wann ich will anschauen ohne Sorgen mir zu machen. Er hat dann einfach mal irgendwann Pech gehabt.

So viel zu sorglos sein. Ich bliebe also dem alten schema treu. Streaming, steam und Co kann mir also gestohlen bleiben. Mir schon klar die Auswahl bleibt bei den games gering. Mir egal, sind es nicht mehr so viele gute games dabei.
Software ist zum billig Ramsch mutiert.
Filme sind für einige Firmen billig ware.
Manche geben sich bei Filmen keine Mühe mehr bei der Bildqualität. Sowas wie damals der Film 2012 der Katastrophen Film ist mir bei den Details nicht mehr wirklich unter gekommen.


Also bezahlt man minderwertige Qualität zum vollen Preis. Ich frage mich wie es wohl weiter gehen wird.
 
Und das ist auch der Grund warum ich steam ebenso nicht mag. Fürs lokale zocken braucht dennoch jeder ein steam Account neben dem gekauften spiel. Will man es also zu 3 zocken braucht man das spiel 3 x und 3 x steam.
3x gleichzeitig geht (legal) nicht ohne 3x kaufen. ist jetzt nix neues.
3x nacheinander ist kein problem. ob cd ausleihen oder steam family sharing.
 
Ist es nicht so, dass man die Steam-Spiele auch ohne Steam starten kann und auch ohne Internetverbindung?
Sollte. Aber wenn dann Internet tatsächlich mal weg fällt, funktioniert einiges nicht mehr, von dem man nicht gedacht hätte das Internet eine Voraussetzung ist.
 

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