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nebulus1
Guest
Ich kann mir nicht vorstellen, wenn der Vertrag einseitig gelöst wird, dass dann nicht auch das Geld zurück gezahlt werden muss... Sonst könnte ja jeder sagen, ja neee, das Auto haben Sie zwar gekauft, aber nach 2 Jahren müssen Sie das zurück geben... Geld gibt es natürlich keins zurück... LOLKauf und die Übertragung von Eigentum sind in Deutschland zwei völlig unterschiedliche Dinge! Der Kauf nach § 433 BGB ist ein abstraktes Geschäft das bloß die jeweiligen Pflichten für Käufer und Verkäufer begründet, ebenso der Rechtskauf nach § 453 BGB um den es hier geht.
Die klassische Pflicht beim Kauf ist eine dingliche Übergabe nach § 929 BGB, erst durch diese findet eine Übertragung von Eigentum statt.
Ein Recht ist aber keine bewegliche Sache, hier wird dem Rechtskäufer nur zu einer vertraglich ausgestalteten Nutzung berechtigt. Behält sich die eine Vertragspartei ein Kündigungsrecht vor oder besteht dieses sogar per Gesetz kann diese Rechtsbeziehung wieder aufgelöst werden.
Im Grunde ist nun das eingetreten, was alle immer gewusst haben: Digitalen Content, kann man nicht kaufen... Dann sollte auch das Wort "Mieten" daran stehen und nicht kaufen!