Steam: Valve führt Rückgaberecht ein

Stegan

Redakteur
Hardwareluxx Team
Thread Starter
Mitglied seit
16.12.2005
Beiträge
16.272
Ort
Augsburg
<p><img src="/images/stories/logos-2013/steam.jpg" alt="steam" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" />Seit dieser Woche können Steam-Nutzer gekaufte Spiele wieder zurückgeben. Valve schafft damit einen der größten und meist diskutierten Kritikpunkte aus der Welt. Wer aber ein Spiel zurückgeben und den vollen Kaufpreis erstattet haben möchte, der muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen.</p>
<p>Valve nimmt lediglich Spiele zurück, deren Kauf nicht länger als 14 Tage zurückliegt und die nicht länger als zwei Stunden gespielt wurden. Theoretisch ist damit ein Anspielen eines Titels möglich. Ein Grund für die Reklamation muss nicht angegeben werden: Ob unabsichtlich gekauft, ein für das Spiel zu langsamer Spielerechner oder schlichtweg einfach...<br /><br /><a href="/index.php/news/software/anwendungsprogramme/35627-steam-valve-fuehrt-rueckgaberecht-ein.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Für Spiele wie "Operation Flashpoint: Dragon Rising verarsche meine Kunden gerne da Codemaster" sollte generell es ein Rückgaberecht geben ohne Fristen.

Von Anfang an verbuggt unspielbar und immernoch im Steam Store seit Jahren.

Wird endlich mal Zeit das dagegen was unternommen wird gegen Müll das in einer Etikette verkleidet ist.
 
ist fair, bei Geschenkcodesund keys ist es technisch wahrscheinlich nicht möglich.
Obwohl, man müsste eigentlich nur die Registrierung des Keys rückgängig machen.

Mfg Bimbo385
 
ist fair, bei Geschenkcodesund keys ist es technisch wahrscheinlich nicht möglich.
Obwohl, man müsste eigentlich nur die Registrierung des Keys rückgängig machen.

Mfg Bimbo385

Das Spiel entfernen ist kein Problem. Ggf. auch als Geschenk. Bei Dritt-Stores sind diese dafür verantwortlich, nicht Valve. ;)
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh