"stress" mit vv-computer

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lunaa

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31.08.2008
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Guten Abend liebe Luxxer,

habe ein kleines Problem mit VV-Computer. Ich habe dort vor ca. 1,5 Wochen Teile für einen neuen PC im Gesamtwert von fast 600 Euro ersteigert. Da einiges nicht ganz funktionierte, habe ich mich entschieden Grafikkarte, RAM, Mainboard und CPU-Kühler zurückzuschicken, im Rahmen der 14-tägigen Rückgabefrist auf Grund des zu stande gekommenen Fernabsatzvertrages. So, so weit so gut, jedoch kriegte ich heute folgende Mail:
"> Sehr geehrter Frau NAME [Anm: Da passt doch was nicht ganz..],
>
> bezüglich Ihrer Rücksendung muß ich Ihnen mitteilen, dass wir die
> Komponenten nicht zum vollem Preis zurücknehmen können.
> Das Fernabsatzgesetz beruht auf eine Inaugenscheinnahme der Ware, wie
> Ihnen diese auch in unserem Ladenlokal gewährleistet wäre.
>
> Die Komponenten wurde jedoch von Ihnen geöffnet und genutzt, dies führt
> zur einer Verschlechterung des Warenzustandes, da unübersehbare
> Gebrauchspuren vom Einbau sichtbar sind.
>
> Im Falle Ihrer Rücksendung werden wir die Widerrufsfolgen lt.
> Fernabsatzgesetz beachten und bieten Ihnen für die Komponenten eine Gutschrift
> abzüglich 15% an.
>
> Sollten Sie einem Abzug nicht zustimmen, kann ich Ihnen lediglich
> anbieten, die Ware zu unserer Entlastung kostenpflichtig zurück zu senden.
>
> Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter verfahren sollen, damit der
> Vorgang schnellst möglich zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen werden kann.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen,"

So, nun meine Frage: können die das einfach so machen? Ich habe die Komponenten geöffnet und auch eingebaut. Jedoch können "Gebrauchsspuren" höchstens am Mainboard (Retention Ding, dieses Plastik-Teil bei AMD) und am CPU-Lüfter sein. Wie soll bitte an der Grafikkarte oder am RAM Gebrauchsspuren sein? Verpkackung "beschädigt" gewiss, das ist aber kein Grund zur Minderung. So, wie sollte ich eurer Meinung nach weiter verfahren? (Zumal sie keine Ahnung zu haben scheinen, das "Fernabsatzgesetz" gibt es zumindest nicht mehr, bzw. heißt nich mehr so und ist nun im bgb..)

mfg,

lunaa

edit:

wären so um die 50 Euro die ich verlieren würde..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Naja, das Problem besteht denke ich, weil du nicht eine, sondern direkt viele und teure Waren zurück gesendet hast. Das wird für den Shop zum Problem, da man die evtl nichtmehr als neu verkaufen kann.

Wie genau du vorgehen kannst, weiss ich nicht. Eventuell versuch mal den Geschäftsführer an die Strippe zu kriegen und erklär ihm den Sachverhalt - bleib dabei total freundlich und geduldig, dann bleibt er es wohl auch.
 
das ist mir schon bewusst, jedoch ist das a) nicht mein problem b) nicht mein fehler. beim mainboard sehe ich es EVENTUELL noch ein, denn das plastikteil ist bestimmt etwas verkratzt. das gleiche könnte beim cpu-lüfter der fall sein, wobei bei diesem die verpackung so aussah, als ob die schonmal offen war. beim ram ist die verpackung kaputt (kein minderungsgrund) und bei der grafikkarte die verpackung und ein aufkleber, welcher die plastikabdeckung der grafikkarte bedeckte. dafür 15 minderung? niemals, zumindest nicht bei ram und grafikkarte..
 
Sagt mal, macht sich überhaupt keiner die Mühe, mal die AGB zu lesen?
Dort werden sogenannte Grauzonen der Gesetzgeber ausformuliert und man erkennt diese an, sobald man den Kauf beendet.

Zu dem Vorgang kann ich nur sagen, dass es rechtens ist, wenn man Einbauspuren erkennen kann. Wenn ihr weiter lest,fällt euch evtl. noch etwas auf, was mit einer zukünftigen Reklamation zusammen hängt...

Wenn euch etwas schon gebraucht vor kommt, sollte das sofort beim Verkäufer angezeigt werden.
 
Sagt mal, macht sich überhaupt keiner die Mühe, mal die AGB zu lesen?
Dort werden sogenannte Grauzonen der Gesetzgeber ausformuliert und man erkennt diese an, sobald man den Kauf beendet.

Zu dem Vorgang kann ich nur sagen, dass es rechtens ist, wenn man Einbauspuren erkennen kann. Wenn ihr weiter lest,fällt euch evtl. noch etwas auf, was mit einer zukünftigen Reklamation zusammen hängt...

Wenn euch etwas schon gebraucht vor kommt, sollte das sofort beim Verkäufer angezeigt werden.
Dem kann man eigentlich nichts mehr hinzufügen. Die 15% sind berechtigt.
 
Da einiges nicht funktionierte Motherboard, Grafikkarte, RAM und CPU Kühler zurückgegeben? Da muss ja gewaltig viel nicht funktioniert haben. Oo
 
ansich steht doch alles in der mail.
du sollst durch das FAG die möglichkeit haben etwas wie im laden "zu testen".
will heißen ansich nicht viel mehr als die die packung an zu gucken.

evtl noch öffnen aber auch da kann ich ne wertminderung durchaus verstehen auch wenn es ärgerlich ist
 
1. das FAG gibt es nicht mehr. (und wenn man als hardware-versand dann noch drauf verweist, liegt schonmal eine gewisse inkompetenz vor)
2. schäden an der verpackung sind NICHT, wie ich bereits erwähnte, minderungsgründe.

im grunde habt ihr recht, ich sehe ein, dass vv-computer die ware nicht mehr als "neu" verkaufen kann und dadurch ein schaden für sie entsteht. jedoch muss man dies kalkulieren, wenn man fernabsatzverträge eingeht und zweitens denke ich mal, dass sie JEDEM eine derartige mail schicken. (ist so, wie mir scheint, üblich in deutschland)
ich werde mal gucken was ich noch rausreißen kann, falls sie immer noch auf ihren scheiß 15% bestehen können sie die gerne haben, dadurch entfallen selbstverständlich folgebestellungen meinerseits. kann den shop leider nicht wirklich empfehlen. ich hatte vor der bestellung angefragt, warum ich bei einer bestllung für fast 600 EURO noch 20 Euro VERSANDkosten zahlen soll, erhielt auf diese Frage leider nur eine formlose und dreiste Antwort. Außerdem klappte bei meiner Bestellung irgendwas in dem System nicht, ich bekam keine Bestätigungsmail und auf Mails antwortete man mir nicht. Musste die bestellung also stornieren und neu machen. nunja, ich poste mal meine mail, wenn ich sie geschrieben habe und dann auch die entsprechende antwort.
 
Rechtsfragen sind hier im Forum nicht gern gesehen. Deswegen schließe ich den Thread.

Mehr Infos findest du hier, bei Fragen einfach eine PN schreiben.
 
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