Guten Abend liebe Luxxer,
habe ein kleines Problem mit VV-Computer. Ich habe dort vor ca. 1,5 Wochen Teile für einen neuen PC im Gesamtwert von fast 600 Euro ersteigert. Da einiges nicht ganz funktionierte, habe ich mich entschieden Grafikkarte, RAM, Mainboard und CPU-Kühler zurückzuschicken, im Rahmen der 14-tägigen Rückgabefrist auf Grund des zu stande gekommenen Fernabsatzvertrages. So, so weit so gut, jedoch kriegte ich heute folgende Mail:
"> Sehr geehrter Frau NAME [Anm: Da passt doch was nicht ganz..],
>
> bezüglich Ihrer Rücksendung muß ich Ihnen mitteilen, dass wir die
> Komponenten nicht zum vollem Preis zurücknehmen können.
> Das Fernabsatzgesetz beruht auf eine Inaugenscheinnahme der Ware, wie
> Ihnen diese auch in unserem Ladenlokal gewährleistet wäre.
>
> Die Komponenten wurde jedoch von Ihnen geöffnet und genutzt, dies führt
> zur einer Verschlechterung des Warenzustandes, da unübersehbare
> Gebrauchspuren vom Einbau sichtbar sind.
>
> Im Falle Ihrer Rücksendung werden wir die Widerrufsfolgen lt.
> Fernabsatzgesetz beachten und bieten Ihnen für die Komponenten eine Gutschrift
> abzüglich 15% an.
>
> Sollten Sie einem Abzug nicht zustimmen, kann ich Ihnen lediglich
> anbieten, die Ware zu unserer Entlastung kostenpflichtig zurück zu senden.
>
> Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter verfahren sollen, damit der
> Vorgang schnellst möglich zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen werden kann.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen,"
So, nun meine Frage: können die das einfach so machen? Ich habe die Komponenten geöffnet und auch eingebaut. Jedoch können "Gebrauchsspuren" höchstens am Mainboard (Retention Ding, dieses Plastik-Teil bei AMD) und am CPU-Lüfter sein. Wie soll bitte an der Grafikkarte oder am RAM Gebrauchsspuren sein? Verpkackung "beschädigt" gewiss, das ist aber kein Grund zur Minderung. So, wie sollte ich eurer Meinung nach weiter verfahren? (Zumal sie keine Ahnung zu haben scheinen, das "Fernabsatzgesetz" gibt es zumindest nicht mehr, bzw. heißt nich mehr so und ist nun im bgb..)
mfg,
lunaa
edit:
wären so um die 50 Euro die ich verlieren würde..
habe ein kleines Problem mit VV-Computer. Ich habe dort vor ca. 1,5 Wochen Teile für einen neuen PC im Gesamtwert von fast 600 Euro ersteigert. Da einiges nicht ganz funktionierte, habe ich mich entschieden Grafikkarte, RAM, Mainboard und CPU-Kühler zurückzuschicken, im Rahmen der 14-tägigen Rückgabefrist auf Grund des zu stande gekommenen Fernabsatzvertrages. So, so weit so gut, jedoch kriegte ich heute folgende Mail:
"> Sehr geehrter Frau NAME [Anm: Da passt doch was nicht ganz..],
>
> bezüglich Ihrer Rücksendung muß ich Ihnen mitteilen, dass wir die
> Komponenten nicht zum vollem Preis zurücknehmen können.
> Das Fernabsatzgesetz beruht auf eine Inaugenscheinnahme der Ware, wie
> Ihnen diese auch in unserem Ladenlokal gewährleistet wäre.
>
> Die Komponenten wurde jedoch von Ihnen geöffnet und genutzt, dies führt
> zur einer Verschlechterung des Warenzustandes, da unübersehbare
> Gebrauchspuren vom Einbau sichtbar sind.
>
> Im Falle Ihrer Rücksendung werden wir die Widerrufsfolgen lt.
> Fernabsatzgesetz beachten und bieten Ihnen für die Komponenten eine Gutschrift
> abzüglich 15% an.
>
> Sollten Sie einem Abzug nicht zustimmen, kann ich Ihnen lediglich
> anbieten, die Ware zu unserer Entlastung kostenpflichtig zurück zu senden.
>
> Bitte teilen Sie mir mit, wie wir weiter verfahren sollen, damit der
> Vorgang schnellst möglich zu Ihrer Zufriedenheit abgeschlossen werden kann.
>
>
>
> Mit freundlichen Grüßen,"
So, nun meine Frage: können die das einfach so machen? Ich habe die Komponenten geöffnet und auch eingebaut. Jedoch können "Gebrauchsspuren" höchstens am Mainboard (Retention Ding, dieses Plastik-Teil bei AMD) und am CPU-Lüfter sein. Wie soll bitte an der Grafikkarte oder am RAM Gebrauchsspuren sein? Verpkackung "beschädigt" gewiss, das ist aber kein Grund zur Minderung. So, wie sollte ich eurer Meinung nach weiter verfahren? (Zumal sie keine Ahnung zu haben scheinen, das "Fernabsatzgesetz" gibt es zumindest nicht mehr, bzw. heißt nich mehr so und ist nun im bgb..)
mfg,
lunaa
edit:
wären so um die 50 Euro die ich verlieren würde..
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