Strobo-Backlight: G-SYNC Ultra Low Motion Blur 2 vorgestellt

Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2017
Beiträge
113.950
NVIDIA erweitert den Funktionsumfang von G-SYNC um eine weiterentwickelte Version des Ultra Low Motion Blur (ULMB). G-SYNC Ultra Low Motion Blur 2 (ULMB 2) sorgt über einen Strobo-Effekt der rückseitigen Beleuchtung des Monitors dafür, dass diese mit einer theoretisch vierfach höheren Bildwiederholungsrate arbeitet. Die Kristalle im Display werden aber weiterhin mit 120 oder 360 Hz aktualisiert, nur die Hintergrundbeleuchtung kommt dann eben auf 480 oder 1.440 Hz. Damit soll die Bewegungsunschärfe (Motion Blur) deutlich reduziert werden können.
... weiterlesen
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Nur zum Verständnis. Ist hier von PWM Hintergrundbeleuchtung die Rede? Die Technik, bei der viele Kopfschmerzen kriegen? Gerade bei den niedrigen Frequenzen? Ich hab einen 38 Zoll LG, wo die Hintergrundbeleuchtung durchgehend leuchtet. Ist mir lieber.
 
Nur zum Verständnis. Ist hier von PWM Hintergrundbeleuchtung die Rede? Die Technik, bei der viele Kopfschmerzen kriegen? Gerade bei den niedrigen Frequenzen? Ich hab einen 38 Zoll LG, wo die Hintergrundbeleuchtung durchgehend leuchtet. Ist mir lieber.
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das alte ULMB deswegen Kopfschmerzen verursacht hat, weil es zu ungleichmäßig und häufig auch zu langsam war. Bei der hier erwähnten Geschwindigkeit dürften die Umschaltungen an sich vom Auge gar nicht weiter genommen werden. Denke dass es so auch keine Kopfschmerzen mehr erzeugt. Allerdings frage ich mich wie es mit dem Stromverbrauch und der Langlebigkeit der Panels ausschaut, wenn da so viele Schaltungen passieren.
 
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das beim Schwenk auf einen OLED-Monitor obsolet ist :-)
 
Natürlich wird das Flackern wahrgenommen. Sonst müssten wird die Zweckmäßigkeit solche Frequenzen komplett hinterfragen. Das muss hier nicht mal bewusst der Fall sein. Das Hirn kompensiert hier viel. Deswegen die Kopfschmerzen.
 
@BenStrike Laut Notebookcheck ist eine Frequenz der Beleuchtung ab 500Hz unbedenklich. hier geht's ja ab 480 los also hast du vielleicht recht. Allerdings empfinde ich eine durchgehende Beleuchtung als angenehmer und überlegen. Daher finde ich es etwas komisch wenn man etwas "zurückentwickelt" und es als tolle neue Funktion verkauft.
 
Wirklich faszinierend wieviel Gaming-Fokusierte Technologie es so gibt. Wer hätte sich das vor 20 Jahren träumen lassen?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

"zurückentwickelt" und es als tolle neue Funktion verkauft.
Naja, dadurch sollst du halt gewisse Vorteile von einem schneller schaltenden Monitor haben. 480 echte HZ gibts ja praktisch nicht.
Auch nicht einfach so mit OLED.
 
Vor 20 Jahren wurde der Durchbruch von OLED in den nächsten Jahren prophezeit. Da wären auch keine Marketingspielchen notwendig um den gewaltigen Rückstand zum TV Bereich zu verschleiern.
 
Und ist damit das Problem mit der geringeren Helligkeit auch gelöst?
Das geht aus dem Text nicht wirklich hervor. Damit müsste die Beleuchtung für die Zeit in der sie eingeschaltet ist, deutlich heller leuchten als im Normalbetrieb, um dessen Helligkeit erreichen zu können.
 
Weiß man ob ULMB2 auch für ältere 360hz Monitore noch nachgereicht wird per Firmwareupdate? Zum Beispiel beim AW2521H von Alienware?
 
Ich könnte mir gut vorstellen, dass das beim Schwenk auf einen OLED-Monitor obsolet ist :-)
Interessanter Weise ist das nicht zwangsläufig der Fall. Ein 360hz IPS mit ULMB2 kann tatsächlich schärfer sein, als ein 240hz Oled (das aktuelle Maximum).

Das Hirn kompensiert hier viel. Deswegen die Kopfschmerzen.
Das Hirn kompensiert sowieso jeder Zeit. Deshalb muss man nicht automatisch Kopfschmerzen bekommen. Möglich ist es aber bei Leuten, die gegen flackern besonders empfindlich sind. Muss man halt testen, wenn man dazu gehört und so ein Gerät in Betracht zieht. Allerdings ist so ein Monitor mit ULMB auch eher ein Nischenprodukt für CSGO / Valorant-Enthusiasten.

Hier ein Review mit vielen Vergleichsbildern:
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh