Surface Pro 2 von ebay

Zigeuneraux

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
28.02.2010
Beiträge
1.845
Ort
Lummerland
Hey Leute,
Ich hab mal ne Frage zu Händlern auf ebay.
Folgendes, ich hab leider den Deal den viele von euch wahrscheinlich auch gesehen haben, das SP 2 für 549€ inkl Versand (der ja auch auf mydealz war), verpasst da mein ebay gesponnen hat.
Jetz ist derzeit ein weiteres für 549€ + Versand angeboten, also finanziell gesehen ist der Unterschied eher zu vernachlässigen. Allerdings bin ich mir bei dem Shop trotz über 900 positiver Bewertungen ein wenig unsicher, denn eine solche ist schnell mal gegeben wenn man keine Probleme hat und sich freut das sein neuen Produkt da ist. Von daher für mich allein nicht aussagekräftig, mir gehts um folgendes bei diesem Angebot:

Microsoft Surface PRO 2 Tablet mit 128 GB i5 CPU Windows 8.1 Pro NEU & OVP 885370525571 | eBay

Der Name ekoshp24 lässt auf ein gewerbliches Angebot schließen, zu dem passt auch die unten beworbene Rechnung auf meinen Namen mit ausgebwiesener MwSt.
Gleich danach schließt er jedoch die Rücknahme des Geräts aus, obwohl Online Händler laut deutschem Recht ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen müssen.

Darf also eine Privatperson doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen oder umgekehrt darf dies nur ein Händler und der Verkäufer verweigert das von ihm zu gewährleistende Rückgaberecht?

Mir geht es hier nicht darum eine Belehrungsmail an den guten Mann zu schicken! Sondern um die Tatsache dass ich Interesse an einem SP2 habe und der Preis top ist (weshalb ich auch nicht auf die anderen guten Angebote für teurere Versionen umsteigen möchte, da für mein Anforderungsprofil diese Version reicht). Ich hab nur bereits Anfang des Jahres sehr schlechte Erfahrungen mit einem Ebay Händler gemacht der ca 4 Wochen, 30 Mails und 20 Anrufe gebraucht hat bis er mir meine Grafikkarte zugesandt hat und ich bis heute nicht sicher bin ob der gute Mann einfach ein Schnarcher war oder ob ich die überhaupt nur bekommen habe weil ich ihm auf den Sack ging...PS wenige Wochen danach existierte der Shop nicht mehr...
Auch habe ich bereits 2 mal OVP Neuware bekommen die bereits mehrfach geöffnet wurde und Kratzer hatte, in einem Fall gar defekt war. Genau für so einen Fall ist mir das wichtig und da möcht ich dann auch nicht rumstreiten müssen...

Wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt kann er mich gern belehren ich wäre euch Dankbar =)

Schönen Tag euch,
Zigeuneraux
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Als Zusatz:
Das Rückgaberecht behandelt ja die Rücksendung im Falle eines unbeschädigten Produktes, dass ich durch irgendwelche Gründe nun doch nicht mehr möchte. Schließt das, selbst wenn oben genanntes so rechtsgültig ist dann auch die Rückgabe im Schadensfall aus?
Denn, ich habe keinerlei Interesse, 10 Produkte zu kaufen und das schönste zu behalten und somit den Verkäufer zu nerven.
Ich möchte lediglich abgesichert haben dass ich im Falle einer Beschädigung der Verpackung, des Produkts oder gar eines Defekts ein Rückgaberecht habe.

(Denn wie eben auch oben beschrieben hatte ich diesen Fall bereits mit einem HP Drucker, der erst als OVP vom Händler mit beschädigter Verpackung abgebrochenen Teilen und defekter Software kam, beim zweiten mal, natürlich auch "OVP Neuware" beschädigte Verpackung total verkratzt. Erst die Rückabwicklung und der Kauf bei einem anderen Händler bescherte mir ein "OVP Neugerät". Jetz kann man sagen "pingelig" aber wenn ich OVP bestelle hat das auch drin zu sein, den immerhin kann ich bei ebay wie Amazon u.a. ja auch Refurbished Ware zum günstigen Preis kaufen, die kann auch ruhig optische Mängel haben, ganz sicher jedoch Neuware nicht)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn du da so sehr empfindlich bist und so schlechte Erfahrungen hast, wieso willst du denn nach wie vor bei solch Händlern mit solch "komischen" neuen Produkten kaufen?
 
Was heißt: "So sehr empfindlich" Wenn du ein neues Auto kaufst und da sind Lackkratzer drin und du dich beschwerst heißt dass ja nicht das du empfindlich bist. Lediglich dass du auch den Gegenstand des Vertrages, einen Neuwagen bezahlt hast und dir ein solcher zusteht.
Mir geht es auch nicht um eine angedellte verpackung, nur meist sind verdellte Verpackungen eben leider der erste Hinweis auf das was in der Verpackung ist.

Ich hatte einen solchen Fall schon bei einem geizhals gelisteten Händler mit einigen Hundert positiven Bewertungen. Von daher hat das auch nicht zwingend was mit "komischen Ebay Händlern" zu tun.
Wenn ich die verschiedenen "Ich such mir die beste aus 10 bestellten Grafikkarten Diskussionen" hier im Forum durchles wunderts mich kaum das ein Verkäufer das Rückgaberecht einfach mal verneint, weil es vielleicht solche Spirenzchen zuindest eindämmt durch die Abschreckungswirkung.

Ich wollte lediglich wissen ob sich jemand mit dem Thema auskennt und mir sagen kann ob falls der Ausschluss dieses Rechts tatsächlich möglich ist, dies auch der Fall ist sollte die Ware nicht dem Verkaufsexposé entsprechen. Denn in einem solchen Fall, so ist mein Verständnis muss definitv eine Rückabwicklung akzeptiert werden.

Mag sein dass ich da etwas empfindlich bin weil ich schon einige nervige Abendstunden mit solchen Themen hatte, aber das Angebot ist nunmal ca 150€ günstiger wie alle anderen zur Zeit und ich unterstelle dem Händler ja keine Böse Absicht.
PS ich habe diesen auch kontaktiert und warte ab was er Spricht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das war von mir jetzt auch nicht als Angriff dir gegenüber. Aber mit dem Thema kenne ich mich leider auch nicht so gut aus.

Aber mit einen bei geizhals gelisteten Händler hatte ich auch schon arghe Probleme. erst nach Einschaltung eines Anwalts, nahm er die Ware zurück, auch wenn mit "Abzug", da die Ware jetzt gebraucht war. Lange Geschichte, soll heir nicht Thema werden.
 
Ganz einfach, warte erstmal ab, was der Händler spricht. Danach kannst du immer noch entscheiden.

Meines Erachtens ist ein Ausschluss der Rücknahme unter dem Gesichtspunkt, dass er als Händler verkauft, gegen die Rechte des Verbrauchers im Sinne des BGBs. Bei Fernabsatz hat man nunmal 14 Tage Zeit die Ware wie im Laden zu Testen. Was der Händler letztendlich macht, ist ohne den Rechtsweg zu bestreiten, allerdings erst einmal sein Ding. Ggf. in diesem Fall einfach die Bezahlung des Artikels via PayPal vornehmen und falls der Artikel nicht deinen Vorstellungen bzw. der Beschreibung bei eBay entspricht, einen Fall bei eBay eröffnen und das Geld zurückfordern. PayPal ist glücklicherweise sehr Käufer-freundlich eingestellt, was dir in diesem Fall zu Gute kommen würde.
 
Hab ich auch nicht so aufgefasst Herr Sandmann =) Ich wollte nur meine Situation geklärt wissen...
Danke euch beiden aber für eure Antworten. Ich poste die Antwort des Herrn aus dem Artikel hier sobald ich was weiß, für den Fall dass noch jemand das vorige Angebot verpasst aber trotzdem gerne ein günstiges SP2 möchte...
 
Zum Abschluss hier mal noch:
Der Händler aus meinem Link hat mir geantwortet und er gewährt 14 Tage Rückgaberecht.
Derzeit aber dank verschiedenen besseren Deals uninterressant, wer im SP3 Sammler mit liest weiß bescheid.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh