Zigeuneraux
Enthusiast
Hey Leute,
Ich hab mal ne Frage zu Händlern auf ebay.
Folgendes, ich hab leider den Deal den viele von euch wahrscheinlich auch gesehen haben, das SP 2 für 549€ inkl Versand (der ja auch auf mydealz war), verpasst da mein ebay gesponnen hat.
Jetz ist derzeit ein weiteres für 549€ + Versand angeboten, also finanziell gesehen ist der Unterschied eher zu vernachlässigen. Allerdings bin ich mir bei dem Shop trotz über 900 positiver Bewertungen ein wenig unsicher, denn eine solche ist schnell mal gegeben wenn man keine Probleme hat und sich freut das sein neuen Produkt da ist. Von daher für mich allein nicht aussagekräftig, mir gehts um folgendes bei diesem Angebot:
Microsoft Surface PRO 2 Tablet mit 128 GB i5 CPU Windows 8.1 Pro NEU & OVP 885370525571 | eBay
Der Name ekoshp24 lässt auf ein gewerbliches Angebot schließen, zu dem passt auch die unten beworbene Rechnung auf meinen Namen mit ausgebwiesener MwSt.
Gleich danach schließt er jedoch die Rücknahme des Geräts aus, obwohl Online Händler laut deutschem Recht ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen müssen.
Darf also eine Privatperson doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen oder umgekehrt darf dies nur ein Händler und der Verkäufer verweigert das von ihm zu gewährleistende Rückgaberecht?
Mir geht es hier nicht darum eine Belehrungsmail an den guten Mann zu schicken! Sondern um die Tatsache dass ich Interesse an einem SP2 habe und der Preis top ist (weshalb ich auch nicht auf die anderen guten Angebote für teurere Versionen umsteigen möchte, da für mein Anforderungsprofil diese Version reicht). Ich hab nur bereits Anfang des Jahres sehr schlechte Erfahrungen mit einem Ebay Händler gemacht der ca 4 Wochen, 30 Mails und 20 Anrufe gebraucht hat bis er mir meine Grafikkarte zugesandt hat und ich bis heute nicht sicher bin ob der gute Mann einfach ein Schnarcher war oder ob ich die überhaupt nur bekommen habe weil ich ihm auf den Sack ging...PS wenige Wochen danach existierte der Shop nicht mehr...
Auch habe ich bereits 2 mal OVP Neuware bekommen die bereits mehrfach geöffnet wurde und Kratzer hatte, in einem Fall gar defekt war. Genau für so einen Fall ist mir das wichtig und da möcht ich dann auch nicht rumstreiten müssen...
Wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt kann er mich gern belehren ich wäre euch Dankbar =)
Schönen Tag euch,
Zigeuneraux
Ich hab mal ne Frage zu Händlern auf ebay.
Folgendes, ich hab leider den Deal den viele von euch wahrscheinlich auch gesehen haben, das SP 2 für 549€ inkl Versand (der ja auch auf mydealz war), verpasst da mein ebay gesponnen hat.
Jetz ist derzeit ein weiteres für 549€ + Versand angeboten, also finanziell gesehen ist der Unterschied eher zu vernachlässigen. Allerdings bin ich mir bei dem Shop trotz über 900 positiver Bewertungen ein wenig unsicher, denn eine solche ist schnell mal gegeben wenn man keine Probleme hat und sich freut das sein neuen Produkt da ist. Von daher für mich allein nicht aussagekräftig, mir gehts um folgendes bei diesem Angebot:
Microsoft Surface PRO 2 Tablet mit 128 GB i5 CPU Windows 8.1 Pro NEU & OVP 885370525571 | eBay
Der Name ekoshp24 lässt auf ein gewerbliches Angebot schließen, zu dem passt auch die unten beworbene Rechnung auf meinen Namen mit ausgebwiesener MwSt.
Gleich danach schließt er jedoch die Rücknahme des Geräts aus, obwohl Online Händler laut deutschem Recht ein 14 tägiges Rückgaberecht einräumen müssen.
Darf also eine Privatperson doch eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt ausstellen oder umgekehrt darf dies nur ein Händler und der Verkäufer verweigert das von ihm zu gewährleistende Rückgaberecht?
Mir geht es hier nicht darum eine Belehrungsmail an den guten Mann zu schicken! Sondern um die Tatsache dass ich Interesse an einem SP2 habe und der Preis top ist (weshalb ich auch nicht auf die anderen guten Angebote für teurere Versionen umsteigen möchte, da für mein Anforderungsprofil diese Version reicht). Ich hab nur bereits Anfang des Jahres sehr schlechte Erfahrungen mit einem Ebay Händler gemacht der ca 4 Wochen, 30 Mails und 20 Anrufe gebraucht hat bis er mir meine Grafikkarte zugesandt hat und ich bis heute nicht sicher bin ob der gute Mann einfach ein Schnarcher war oder ob ich die überhaupt nur bekommen habe weil ich ihm auf den Sack ging...PS wenige Wochen danach existierte der Shop nicht mehr...
Auch habe ich bereits 2 mal OVP Neuware bekommen die bereits mehrfach geöffnet wurde und Kratzer hatte, in einem Fall gar defekt war. Genau für so einen Fall ist mir das wichtig und da möcht ich dann auch nicht rumstreiten müssen...
Wenn sich jemand mit der Rechtslage auskennt kann er mich gern belehren ich wäre euch Dankbar =)
Schönen Tag euch,
Zigeuneraux
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